stetige Umgangsredu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

stetige Umgangsreduktion

Seite 3 / 6
 
(@achill)
Rege dabei Registriert

Servus Bagger,

danke für Deine Antwort!

Das ist ja genau der Punkt! Ich hatte unsere Tochter regelmäßig auch schon mal 7 Tage bei mir in den Ferien, immer aber eigentlich so 3-5 Tage am Stück. Dies war auch für die Weihnachtsferien so abgemacht und wurde kurzerhand umgekippt ('Übernachtungen seien bei einem so kleinen Kind nicht vorgesehen, es reiche wenn ich unsere Tochter alle 2 Wochen für wenige Stunden sehe und und und).
Dann wurden die sonst üblichen WE Umgänge auf einen Tag reduziert, Übernachtungen gäbe es keine mehr. Anfangs war ich gut genug, um auf unsere Tochter aufzupassen, damit Ex ihre neue Beziehung festigen konnte, jetzt wollen die beiden wohl heile Familie spielen und der böse, böse Ex stört da nur (behauptet wird, ich sei gewalttätig während unserer Beziehung gewesen).

Was meint Ihr, noch einen freundlichen Brief oder zum JA?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2012 22:03
(@bagger1975)

Servus Achill,

den freundlichen Brief hast Du ja schon geschrieben und er ist vermutlich auch angekommen. Weil fruchtlos, ist nun Punkt 2. des Umgangsdreisprungs (JA) an der Reihe.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 22:08
(@achill)
Rege dabei Registriert

Servus Bagger,

danke für den Hinweis, ich werde aber Sonntag noch abwarten. Soll ich auch einen Pfarrer mit einbeziehen (vielleicht hilft es ja auf Grund der Profession der Ex)?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2012 22:12
(@bagger1975)

Servus Achill,

schaden kann ein Pfarrer sicher nichts. Ich kenne z.T. echt klasse Pfarrer mit Witz, Einfühlungsvermögen und herber Deutlichkeit - wenn`s darauf ankommt. Evtl. hört Ex ja auf diese "Instanz" und kann er bei ihr im Gespräch schon die richtigen Leitplanken setzen. Wie geschrieben kommt es ja v.a. darauf an, ob er bei ihr Vertrauen schaffen kann und (positiven) Einfluss aufbauen kann.

Und der "gemeinsame Glaube" ist dann für Ex evtl. ja schon der "positive" Anknüpfungspunkt...

Viele Grüsse   

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 00:27
(@AmiDad)

Hi,

ganz ehrlich: Das geht aus meiner Sicht aber auch nicht. Auch die KM hat das Recht, mal an ihrem Wochenende etwas mit dem Kind zu unternehmen und nicht nur wir lieben Papas. Bzw. hat sie auch das Recht mal nicht jedes We den lieben Ex vor der Tür stehen zu haben. Dann mach es lieber so, dass Du in Deiner  Umgangswoche auch Umgang unter der Woche bekommst, dafür die andere Woche aber für die KM frei bleibt. Gruß Ingo

In Washington Staat verbringt die Hälfte des Vaters 35% oder mehr Zeit mit ihrer Kindern. Es wird nicht ähnlich in Deutschland  für Jahrzehnte sein, weil zu viele viel weniger akzeptieren.

Man kann andere Lösungen finden, die nicht ausgeht, dass 2 Tage pro Woche ist viel zu viel für die Mutter. Die Mutter hat NICHT das Recht. Sie hat nur, was die andere abgeben.

Shared Parenting ist das Ziel, nicht Überlassung.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 21:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

In Washington Staat verbringt die Hälfte des Vaters 35% oder mehr Zeit mit ihrer Kindern. Es wird nicht ähnlich in Deutschland  für Jahrzehnte sein, weil zu viele viel weniger akzeptieren.

wie ich Dir schon vor Wochen in einem ähnlichen Zusammenhang schrieb: Die familienrechtlichen Gepflogenheiten des US-Bundesstaates Washington werden einen deutschen Familienrichter nicht interessieren. So wenig wie es die Urteilsfindung eines deutschen Strafrichters beeinflusst, dass es in eben diesem amerikanischen Bundesstaat noch die Todesstrafe gibt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 21:53
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

leider möchte ich diesen Thread weiterführen, da sich in meiner Umgangsangelegenheit doch wieder neue 'Perspektiven' eröffnet haben. Unsere Tochter konnte ich die letzten Monate weiterhin jedes WE sehen, im Schnitt vielleicht alle zwei Wochen mit Übernachtung, einmal hatte ich sie sogar eine ganze Woche bei mir (da sie krank war und nicht in den Kindergarten konnte). Dann wurden die WE Umgänge wieder eingeschränkter, Übernachtungen gab es die letzten 3 Wochen nicht mehr. Hole unsere Tochter immer SA ab, bringe sie abends wieder heim und hole sie am SO dann wieder ab. Vergangenes WE war dann eigentlich ausgemacht, dass unsere Tochter von SA auf SO übernachten könne. Nachdem ich vorletztes WE unsere Tochter fröhlich und singend ihrer Mutter übergeben hatte, hole ich sie also dieses WE in der Erwartung ab, sie SO Abend wieder zurückbringen zu können. Das erste, was ich höre, war, dass unsere Tochter gar nicht mit mir mit wolle, sie keine Kleider dabei hätte und sie nicht übernachten könne, SO auch nicht zu mir käme, da SO eine Geburtstagsfeier sei (die ihres Lebensgefährten wie ich von unserer Tochter später erfuhr). Ich bin dann etwas mit meiner Ex aneinandergeraten und habe erklärt, dass ich unsere Tochter so wie abgemacht am SO Abend zurückbringen werde, was ich dann aber nicht gemacht habe sondern wie Mutter wünscht habe ich sie am Abend zurückgebracht. Unsere Tochter war anfangs etwas traurig, dann hatten wir aber einen sehr schönen Tag zusammen, allerdings spüre ich schon irgendwo einen (stärker werdenden) Loyalitätskonflikt ihrerseits.

SA Abend habe ich also unsere Tochter wieder zurückgebracht und auch ihren neuen Lebensgefährten angetroffen. Er hätte meine Ex in Tränen angetroffen und es seien morgens bei der Übergabe böse Worte gefallen. Ich habe dann erklärt, dass keine bösen Worte wie Beleidigungen o.ä. gefallen seien, allerdings, dass ich erklärt habe, unsere Tochter erst SO zurückzubringen (wie vereinbart). Meine Ex hatte es wohl so hingestellt, dass ich gesagt hätte, ich würde unsere Tochter nicht mehr zurückbringen. Wir hatte auf jeden Fall ein längeres, sachliches Gespräch und wollen uns einmal zusammensetzen, um die nächste Zeit den Umgang betreffend zu planen (auch über die Sommerferien). Mir wurde versichert, dass ich unsere Tochter jedes WE SA und SO sehen könne, aber es ihnen lieb sei, wenn ich sie Abends wieder zurückbrächte (35 km einfach). Der letzte Punkt ist wohl der Kern des Problems, man möchte einfach keine Übernachtungen mehr zulassen. Ich habe dann erklärt, dass meine Tochter zumindest jedes zweite WE übernachten solle. Wir haben uns diesbezüglich jedenfalls nicht wirklich geeinigt, wollen uns aber wie gesagt zusammensetzen. Meine Ex hat die ganze Zeit kein Wort hervorgebracht und mich nur mit absoluter Kälte 'überzogen' (sozusagen die manipulative Kraft im Hintergrund).

Leider habe ich bei der ganzen Sache ein sehr schlechtes Gefühl, die 'bösen' Worte werden mir sicherlich noch lange nachgetragen und ich weiß wirklich nicht, wie sich die nächste Zeit entwickeln wird. Das Jugendamt o.ä. wurden bis jetzt noch nicht involviert und bis jetzt war ich eigentlich sehr froh, um diese Organisation einen Bogen machen zu können.

Was haltet Ihr als eher Außenstehende von der Angelegenheit? Ich bin sehr dankbar für Eure objektivere Sichtweise, ich stecke ja sozusagen mitten drin... Und sorry für den langen Text, ich musste mir das einfach mal von der Seele schreiben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2012 22:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Achill,

ich würde dazu raten, dass ihr zu einem geregelten Umgang findet - und das heisst für mich auch, dass die KM und ihr LG Zeit mit der Tochter verbringen können. Das nächste Wochenende ist dann auch wieder Deins - komplett mit Übernachtung, wie es sein sollte. Auch wenn es sicher schön ist, seine Tochter jedes We sehen zu können, sehe ich auf Dauer nur Konflikte aufkommen, da es so der KM verwehrt ist, die oftmals einzig freie Zeit in der Woche auch zu gestalten.

Ansonsten wird schnell von der "Bonbon-Zeit" beim Papa gesprochen, der sich ja nur die Rosinen rauspickt, während die arme KM und der arme LG nur die Betreuung in der Arbeitswoche durchführen dürfen. Dann lieber auch ein Umgang unter der Woche, wenn dies möglich ist. Bzw. Übergabe am Montag in den Kiga.

Was Du gerade erlebst, ist der "Aufstieg" des LG Deiner Ex in der Rangstellung der Familie. Er darf schon das Wort führen und die Dinge "klar stellen" - alles Aufgabe Deiner Ex und nicht seine Rolle. Auch hier solltest Du aufpassen. Als nächstes folgt der Besuch von Kindergartenveranstaltungen mit dem LG - von denen Du natürlich nicht mehr in Kenntnis gesetzt wirst um seine Rangstellung auch nach Außen zu vertreten.

Warum sollen den keine Übernachtungen zugelassen werden? Das ist in diesem Alter absolut normal, wichtig für die Vater-Kind-Bindung und ist einfach auch ein schönes Erlebnis, zusammen eine Gute-Nacht-Geschichte zu lesen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2012 22:47
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Ingo,

danke für Deine Antwort!

Es ist alles richtig, was Du geschrieben hast. Von Kindergartenereignissen werde ich grundsätzlich nicht in Kenntnis gesetzt. Bei einem Telefonat mit der Kindergartenleiterin und dem Hinweis, dass ich zu Elterngesprächen eingeladen werden möchte, bekam ich zur Antwort, dass Väter hier in solcher Situation von der Polizei abgeholt werden würden.

Next und Ex ziehen wohl nicht zusammen, Ex zieht aber um und Next renoviert fleißig beide Wohnungen (alte und neue). Ich habe mich inzwischen daran gewöhnt, dass die Eltern von Next mit Oma und Opa angeredet werden, während mir meine Ex verbietet, gemeinsam mit unserer Tochter zu meinen Eltern zu fahren (welche aber ab und zu zu Besuch kommen).

Auch möchte Ex und Next nach Aussage unserer Tochter in den Sommerferien in den Urlaub fahren. Dagegen habe ich ja prinzipiell nichts einzuwenden, auch nicht, dass mal ein WE ausfällt o.ä. aber ich erwarte dasselbe Verhalten auch von meiner Ex und Next und dies habe ich ihr auch so mitgeteilt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2012 22:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

bekam ich zur Antwort, dass Väter hier in solcher Situation von der Polizei abgeholt werden würden.

Wie ist das denn gemeint?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2012 23:07




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Achill,

da Du sorgeberechtigt und sicherlich auch Vertragspartner im Kiga bist, hast Du natürlich Anspruch auf Information. Ansonsten kannst Du vielleicht auch mit anderen Eltern aus der Kiga-Gruppe Kontakt halten und wirst so informiert.

während mir meine Ex verbietet, gemeinsam mit unserer Tochter zu meinen Eltern zu fahren (welche aber ab und zu zu Besuch kommen).

Deine Ex geht es nichts an, was Du in Deiner Umgangszeit tust. Genausowenig wie Du dich in ihre Umgangszeit einmischt. Deshalb ist es ja positiv, wenn ihr Euch an einen Tisch setzen wollt - aber das heißt dann auch, dass Deine Ex anerkannte Mindeststandarts im Umgang auch einhalten muss. Dies ist ja auch zu ihrem Vorteil, da dann Streitigkeiten auch weniger werden.

Natürlich können sie in den Urlaub fahren - genau wie Du auch. Auch hier bietet sich dann schon die Regelung für Schüler - hälftige Ferienteilung - an. Es geht um Planbarkeit und Verlässlichkeit - und da sollten auch Exen ein Interesse dran haben.

Next und Ex ziehen wohl nicht zusammen, Ex zieht aber um und Next renoviert fleißig beide Wohnungen (alte und neue).

Kriegt die Exe noch nachehlichen Unterhalt? Unter Umständen will sie einer Verwirkung damit aus dem Weg gehen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2012 23:12
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hi Beppo,

wie das gemeint ist: ich schrieb per mail der Kindergartenleiterin, dass ich wie meine Ex zu Elterngesprächen eingeladen werden möchte - zumal ein gemeinsames Sorgerecht bestünde.

Ich habe hier nie etwas gehört und deshalb einmal angerufen. Die gute Frau (mit der ich mich im Übrigen ca. 1h unterhielt) war freundlich und erteilte mir entsprechende Auskünfte unsere Tochter betreffend, erzählte mir dann aber, dass vor kurzem ein Elternabend stattgefunden hätte. Wir sollten dies als Eltern unter uns ausmachen, und ich solle nicht auf die Idee kommen einfach am Kindergarten aufzutauchen. Väter, die dies machen, würden von ihr per Polizei hinausbefördert.
Das beste fand ich ja, ich trug ihr noch einen schönen Gruß für unsere Tochter auf und bekam zur Antwort, dass sie unsere Tochter nicht aus ihrem Rythmus herausreißen wolle und keinen Gruß ausrichten wolle - aha.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2012 23:18
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Ingo,

kam leider zu spät...

Ich glaube nicht, dass mir meine Ex z.B. eine Woche mit unserer Tochter für die Ferien zugestehen wird. Meine Eltern haben wir (meine Tochter und ich) i.d.T. einige Male einfach besucht (280km einfach), in dem Wissen was Du geschrieben hast.

Leider habe ich keinen Kontakt zu anderen Eltern des KG.

Unterhalt erhält Ex lediglich den Kindesunterhalt, da sie selbst Vollzeit arbeiten geht. Ich glaube zum einen, dass Madam unabhängig sein möchte, zum anderen ist Next 15 Jahre älter und hat evtl. keine Lust auf eine gemeinsame Wohnung. Mir auch egal, solange sie mein Verhältnis zu unserer Tochter in Ruhe lassen.

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2012 23:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unfassbar!  😡 :gunman:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2012 23:27
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi achill,

wann ist euer Termin zur EA vor dem FamFG?
Warum lässt du dich so zum Affen machen??
Zum Vera***hen gehören immer zwei:
Einer, der's versucht und einer, der der's mit sich machen lässt-
Werd wach und TU WAS!!!

Gruß  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 00:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Beantworte bitte die "Frage" von Ingo30, ob Du Vertragspartner mit dem KiGa bist. Falls da nämlich sein sollte, halte ich ein Vorgehen gegen die KiGa-Leiterin fast schon für erforderlich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 01:34
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Wir sollten dies als Eltern unter uns ausmachen
...
aha.

hi achill,

nix "aha". im kiga unserer kleinen wird das ebenso gehandhabt.

jede menge kinder, die hälfte davon in unklaren oder wechselnen familienverhältnissen.
da kannst du nicht ernsthaft erwarten das die kiga leitung für jedes elternpaar streitschlichter spielt.
bei den kindern gehört das für die zum job. bei den erwachsenen gibts dafür mediatoren, anwälte und gerichte.

dass deine ex dir auf der nase rumtanzt dafür können die kiga-tanten nichts. das hast du selbst verbockt.
wenn du jetzt im kiga ein fass aufmachst kommste deinem ziel "geregelter umgang" keinen millimeter näher.
für den dreisprung brauchst du noch nicht mal einen anwalt. du musst die sache einfach nur anpacken.

gruß horst

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 11:09
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

Hi Achill,

ich glaube du meintest dieses Urteil:

"Umgangsregelungen, die dem Vater eines dreijährigen Kindes Übernachtungs- und Ferienumgänge versagen, können eine Verletzung des Elternrechts (aus Art. 6 Abs. 2 GG) darstellen.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.09.2006, Az: 1 BvR 1827/0"

Viel Glück.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 12:14
(@bagger1975)

Servus @achill,

ich bedauere sehr, hier seit knapp 4 Monaten wieder von Dir lesen zu müssen.

Wie bereits richtig erwähnt wurde und zu erkennen ist, haben sich Deine damaligen Hoffnungen im Hinblick auf die KM nicht erfüllt und solltest Du für das Kind und Dich und Eure bestehende Vater-Kind-Beziehung jetzt endlich langsam tätig werden.

Genug Hinweise hast Du schon bekommen und beim Anwalt warst Du ja damals glaublich auch schon. Den freundlichen Brief hattest Du damals auch schon geschrieben und hervorragend (um-)formuliert.

"Mißverständnisse" auf Seiten der KM sind hierdurch eigtl. ausgeschlossen.

Was man bei gewissen KM nicht ganz konsequent  einfordert, das bekommt man nicht.

Du und das Kind haben Anspruch auf ausreichende, ungestörte und unbelastete Umgangszeit und ja, sogar gemeinsame Ferien, ohne dass die KM hier einseitig Vorgaben macht und hineinregiert.

Viel Erfolg beim Einleiten der jetzt notwendigen Schritte, d.h. JA und ggfs. dann Gericht, damit ihr endlich eine planbare und verlässliche Umgangsregelung bekommt, die den Namen auch verdient...am besten schon ausgerichtet an die kommende Schulzeit

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 18:38
(@bagger1975)

Ach, und @achill, eines noch.

Für die Ausgestaltung und Regelung des Umgangs sind einzig Du und die KM verantwortlich.

Das habt nur ihr als Eltern auf "Elternebene" zu klären. Wenn KM diese Ebene verweigert, dann entscheidet das Familiengericht.

Der Next der KM, auch wenn er sonst ein netter Kerl zu sein scheint, hat da rein gar nichts zu "bestimmen" oder gar "auszugestalten".

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 19:00




Seite 3 / 6