Hallo an alle .
Ich habe ein Problem bei dem ich nicht mehr weiß wie es weiter geht und was ich tun kann .
Ich schildere kurz meine Geschichte .
Meine Frau ist im März von heute auf morgen ausgezogen und hat unsere gemeinsamme Tochter mitgenommen . Sie wollte angeblich zuerst eine Auszeit was dann dazu führte das sie mit unserer Kleinen nach zwei Wochen zu ihrer neuen Lebensgefährtin gezogen ist ( ja - sie sagte das sie nun lesbisch ist ) . Ich habe Anfangs sehr damit zu kämpfen gehabt - wobei mir geholfen wurde mit der Situation umzugehen ..
Ich konzentrierte mich voll auf unsere Tochter und auch der Umgang mit der Kleinen lief am Anfang reibungslos .
Doch jetzt wird das ganze recht schlimm und ich habe Angst das sie mir unsere kleine nehmen will .
Ich hatte unsere Tochter jedes zweite Wochenende von Fr - So über Nacht bei mir und auch einmal unter der Woche . Plötzlich klappte es nicht mehr das ich unsere Kleine unter der Woche haben durfte , meine Frau hatte immer etwas anderes vor oder die kleine hatte angeblich keine lust . Jetzt hatten wir beide zur gleichen Zeit Urlaub , was schon geplant war als wir noch zusammen waren . Meine Frau sagte zu mir das sie die Kleine in der ersten Woche nimmt und ich sie dann in der zweiten , aber am Wochenende vor dem Urlaub könne ich die kleine nicht haben ; obwohl es mein Wochenende war , da sie das nicht einsehe da ja dies schon zu ihrem Urlaub gehört . Ich muß dazu sagen das ich unsere Tochter schon faßt 3 Wochen nicht mehr bekommen habe. Ich sagte darauf zu meiner Frau das ich meinen Urlaub verschiebe , also eine Woche nach hinten rücke damit ich die Möglichkeit habe die Kleine 2 Wochen bei mir zu haben . Dieser Vorschlag ist zuerst auf heftigen Widerstand gestoßen mit der Begründung das die Zeit für unsere Tochter viel zu lange währe und das sie unbedingt in die KITA muß weil Vorbereitungen für die Einschulung beginnen die sehr wichtig währen . Ich habe darauf in unserer KITA angerufen und alles geklärt . Fazit , es war gelogen ! Mir wurde gesagt das es zwar stimmt das es die Vorbereitungen gibt , diese aber erst im Oktober beginnen . Ich informierte darauf meine Frau und fragte sie was denn nun dagegen spreche . Ich bekam zur Antwort - dann kannt du mir ja die 10 Euro fürs Essensgeld geben die sie schon bezahlt hätte . Auch sagte sie zu mir " wenn du meinst es ist für die kleine nicht zu lange - Auf meine Frage nach Medikamenten sagte sie , nimm aber Creme gegen Mückenstiche mit " . Ich sagte darauf das es schon klappt und sie mich jederzeit anrufen kann oder ich mich melde wenn etwas ist . Sie Fragte mich noch wann ich die Kleine wieder zu ihr bringe worauf ich mit Sa oder So geantwortet habe .
Als wir beide wieder zu hause waren kam der Hammer . Es war ein Brief gekommen in dem meine Frau folgende Schilderung abgab .
- Sie war keinesfalls damit einverstanden das ich mir der Kleinen wegfahre ( es waren 3 Tage ca. 220 km entfernt und sie hat mir noch den Reisepass und die Krankenversicherungskarte mitgegeben )
- Ich hätte sie aufs übelste beschimpft ( gelogen )
- Sie hatte keine Möglichkeit mich zu erreichen ( gelogen , habe den Verbindungsnachweis das ich bzw. die Kleine angerufen und mit ihr gesprochen habe )
- Sie wüßte nicht ob ich die Kleine wieder zurück bringe ( davon war niemals die rede )
Ich kann einzelne Sachen belegen ( durch den Verbindungsnachweis und durch Zeugen - wegen den Beschimpfungen -) das einiges gelogen ist . Meine Frau hat aber eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben !!!!!!
Im Brief ihres Anwalts schlägt er einen betreuten Umgang vor und meine Frau sagt zu mir sie will den Umgang jetzt gerichtlich regeln lassen und solange das nicht geklärt ist bekomme ich die Kleine nicht .
Jetzt habe ich einfach Angst das sie mir den Umgang mit unserer Tochter ( Wochenenden über nacht ) verbieten lassen will oder das ich die Kleine nur noch stundenweise mit einem Betreuer zu sehen bekomme .
Wer kann mir sagen wie ich mich dagegen wehren kann bzw . welche Chancen ich habe das ich meine Kleine nicht nur stundenweise bekomme sondern das die Umgangsregelung so bleibt wie sie war oder besser noch verlängert wird . Meine Anwältin sagt sie finde alle 14 Tage von fr - So Abend über Nacht und jeden Sa von mittagt bis abends für sinnvoll , was mir auch besser gefallen würde.
Danke
Hi und willkommen bei vatersein.de!
Als erstes trink mal ein Tee und beruhigt Dich. Was die Gegenseite schreibt ist erstmal völlig unerheblich. Verfalle auch nicht in eine Rechtfertigungsschleife, das bringt nichts. Entgegen den üblichen Vorstellungen werden bei Umgangsverfahren keine Zeugen vernommen oder Fehlverhalten verhandelt.
Wichtig für Dich ist, dass der Umgang weiter aufrechterhalten wird. Wenn nicht anders möglich durch einstweilige Verfügung bis zur Hauptverhandlung z.B.!
Ich hatte unsere Tochter jedes zweite Wochenende von Fr - So über Nacht bei mir und auch einmal unter der Woche .
Das ist sehr vernünftig und das solltest Du mindestens fordern.
Muss mich leider jezt ausklinken.
Andere werden auch noch helfen.
Keep cool.
Mux
Moin Havanaman,
aus Deiner Schilderung "meine Frau" schliesse ich, dass Ihr (noch) verheiratet seid. Damit bist Du automatisch Sorgerechts-Mitinhaber; Deine Noch-Frau also in keiner Weise zu eigenmächtigen Handlungen berechtigt. Das sollte Dich beruhigen.
Du solltest jetzt allerdings die Stossrichtung umdrehen: Nicht abwarten, was Ex und ihr Anwalt sich als nächstes ausdenken, sondern selbst aktiv werden. Schreib ihr zunächst einen Brief oder eine Mail mit Deinen Vorstellungen über die Umgangsregelung. Wenn das nicht klappt, machst Du einen zeitnahen Termin beim Jugendamt für ein Vermittlungsgespräch, zu dem sie ebenfalls eingeladen wird. Wenn auch das nichts bringt, ist eine gerichtliche Regelung des Umgangs unumgänglich. Du oder Deine Anwältin sollte darauf hinweisen, dass Du im Zweifelsfall auch das Mittel eines ABR-Antrages (=Aufenthalts-Bestimmungsrechts) erwägst und Dir aufgrund Deiner höheren Bindungstoleranz hierfür gute Chancen ausrechnest.
Betreuter Umgang ist in Eurem Fall kompletter Stuss! Eure Tochter ist keine Barbie und steht nicht im Alleineigentum ihrer Mutter. Aber wie gesagt: Du musst selbstbewusst auftreten und agieren statt nur zu reagieren. Und zwar genau ab heute!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für Eure schnellen Antworten .
@ Martin
Ja , wir sind noch verheiratet .
Mein Anwalt sagte zu mir das es ein Richter nicht so gerne sieht wenn Falschaussagen gemacht werden . Sie hat ja über ihre Lügen eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben . Ich könne jetzt und binnen 3 Monaten einen Strafantrag gegen meine Frau stellen . Ich weiß allerdings nicht ob ich das wirklich tun soll , weil ich nicht weiß was es im Endeffekt bringt - habe irgendwie die Angst das alles noch schlimmer und fießer wird . Vieleicht bin ich aber auch einfach noch zu weich - meine Frau arbeitet ja auch mit den übelsten Tricks um mir eins auszuwischen . Was sie aber meiner Meinung nach über die Kleine macht .
Ich denke mal das es auch eine große Rolle spielt das ich eine neue Freundin habe mit der meine Kleine sehr gut zu recht kommt und das wir uns auch mit dem Unterhalt nicht einig sind . Es steht außer Frage das ich für meine Tochter bezahlen muß und ich dies auch mache , aber das ich freiwillig für meine frau bezahle sehe ich nicht so ganz ein .
Fakt ist jedenfalls das ich um meine Kleine kämpfe und sie nicht verlieren will. Es bleibt mir immer noch die Hoffnung , wenn die Kleine älter ist , sie zu ihrem Papa will was sie jederzeit tun kann - weil ich immer Ihr Papa bleibe .
Moin Havanaman,
ich strukturiere das mal ein wenig...
1. Zeugen und Beweise spielen im Familienrecht keine grosse Rolle. Selbst wenn Du Deiner Ex also eine eidliche Falschaussage nachweisen kannst, hat das keinen Einfluss auf Eure Betreuungs- und Umgangssituation. Du solltest Dich also nicht sehr hierauf fokussieren; ggf. kann Dein Anwalt das mal in einem Schriftsatz erwähnen. Bringen wird es wenig bis nichts.
2. Eine Strafanzeige mit 3 Monaten "Mindestvorlaufzeit" ist das Falscheste, was Du jetzt brauchen kannst. Denn es geht nicht um dieses Thema, sondern darum, möglichst schnell den Umgang mit Eurer Tochter wieder aufzunehmen. Die Gebrauchsanweisung hierfür habe ich Dir oben beschrieben; sie beginnt heute.
3. Unterhalt für Deine Ex ist nicht davon abhängig, ob Du "Lust" dazu hast oder was sie getan hat, sondern schlicht von den eheprägenden Verhältnissen. Habt Ihr die Ein- oder Hauptverdiener-Ehe praktiziert, kannst Du kaum eine sofortige Vollzeit-Berufstätigkeit von ihr erwarten. Alternativ müsste der Stat mit Steuergeldern für sie einspringen - und das kann nicht der Sinn der Sache sein. Am besten, Du stellst mal Deine und ihre Einkommenszahlen hier ein; dann können wir Dir recht genau sagen, was an Unterhaltsforderungen auf Dich zukommen kann.
4. Für Fragen der weiblichen Fiesheit gilt dasselbe wie für die Frage, warum Hunde sich die eigenen Eier lecken: Weil sie es können. Es bringt nichts, das zu beklagen; Du musst einfach das Beste daraus machen. Dafür empfiehlt sich stringentes, kühles Vorgehen. Hauptziel derzeit: Den Umgang mit Eurer Tochter schnellstmöglich wieder herstellen. Was Eure Tochter in ein paar Jahren tut oder tun könnte, ist jetzt nicht relevant; aktuell geht es um "heute". Wenn Du jetzt nicht die richtigen Weichen stellst, bist Du möglicherweise bald (und auch in ein paar Jahren noch) eine Unperson, mit der sie gar nichts zu tun haben möchte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi und danke.
Das der Unterhalt und Umgang zu unserer kleinen eigentlich 2 paar Schuhe sind ist mir schon klar . Ich wollte damit lediglich ausdrücken das ich denke das der plötzliche Wandel damit was zu tun hat . Zuvor hat es ja auch geklappt . Ich habe morgen einen Termin bei meinem Anwalt und bin gespannt wie wir weiter machen .