Studie aus Brandenb...
 
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Studie aus Brandenburg zum Umgangsrecht?

 
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle,

da meine Geschichte wohl kaum noch jemand mitliest, möchte ich meine Frage mal in einem neuen Treat stellen:

Ich habe hier in irgendeinem Beitrag etwas von einer Studie aus Brandenburg gelesen, in der angeblich was steht wie "Umgang mit dem Umgangsberechtigten ET sollte mindestens 1/3 betragen".
Leider finde ich 1. den Beitrag nicht wieder und 2. war dort auch kein link oder ähnliches zu dieser Studie.

Kann mir jemand helfen? Wie komme ich an diese Studie oder weiß jemand genauer was da drin steht? Vielleicht ist das ja sehr nützlich für unser laufendes Verfahren.

LG Daisy
die noch immer gemeinsam mit LG für seine Tochter kämpft und doch noch nicht wirklich aufgeben will.

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2006 12:50
(@hamburger jung)

Guckst Du hier:

http://www.vatersein.de/forum-topic-6690.0.html

Allerdings steht da auch nicht, wo die Studie selbst zu finden ist...

Du kannst hier im Forum auch Suchen  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2006 13:26
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank! Mit der Suchfunktion kenne ich mich gar nicht aus (Frauen und Technik ;-))
Leider hat Biker auch keine E-Mail-Adresse angegeben, wie kann ich ihn denn kontaktieren? Versuche es mal mit PN vielleicht meldet er sich ja mal.

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2006 13:41
(@hamburger jung)

Liebe Daisy,

das hat mit Frauen und Technik (der Spruch hätte mal von nem Mann kommen sollen :wink:) jar nüscht zu tun. da gehst Du mit der Maus oben auf die Suchleiste, und gibst die Begriffe ein, nach denen Du suchst. Z.B. "Username" oder "Studie Brandenburg"...  Genauso wie beim googeln nur dass dann nur auf dieser Seite gesucht wird. Und schwups kommt z.B. o.g. Thread heraus. 😉

So jetzt kannste Dich nich mehr rausreden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2006 14:00
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Daisy,

ich hab jetzt über eine Stunde gesucht und nichts gefunden. Magst du nicht mal per e-mail nachfragen, zum Beispiel hier:

poststelle ät mbjs.brandenburg Punkt de und

verwaltung ät olg.brandenburg Punkt de

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2006 15:28
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja das werde ich nachher mal probieren. Sollte ich was rausfinden, gebe ich Bescheid.
@ hamburger jung
danke schön, man muss nur wissen wie es gemacht wird ....schäm...

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Themenstarter Geschrieben : 14.11.2006 15:40
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo mal wieder,

also ich habe da jetzt mal direkt von der Seite des OLG eine E-Mail an die dortige Adresse geschickt. Bisher aber noch keine Antwort erhalten. Na schaun wir mal ob da was kommt.

Nichts desto trotz würde ich mich hier weiterhin sehr freuen, wenn jemand was rausfindet oder Auskunft geben kann.

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Themenstarter Geschrieben : 15.11.2006 14:03
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Nach intensiver Suche habe ich nur dieses hier gefunden:

unter www.wera-fischer.de/bemerkungen.html#k2 nachzulesen.
(bin mal wieder zu dämelig nen Link zu setzen bzw. zu faul es rauszufinden. andere Sachen sind wichtiger)
Ich hoffe ich habe mit der genauen Angabe der Adresse nicht gegen irgendwelche Regeln verstoßen?

Vom OLG bisher keine Antwort.

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Themenstarter Geschrieben : 15.11.2006 17:46
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Hallo

Ich habe das mit der >Studie mal rein gestellt gehabt da das bei meiner Gerichtsverhandlung zum Gespräch kam .
Mein EX  hat ständig den Umgang Verhindert und da hat die Richterin gesagt es gibt eine Studie beim Oberlandesgericht  in Brandenburg wo ein Umgangsberechtigter 1/3  der Zeit Anspruch hätte und das Oberlandesgericht härter entscheidet als das Amtsgericht.
Ich wurde sogar angeschrieben vom Gericht und aufgefordert eine Stellungnahme zum Umgang abzugeben und ob der geschlossene Vergleich eingehalten wird. Da meine Ex sich nicht daran gehalten hat wird jetzt die Hauptverhandlung kommen. Ich denke mit einen guten Anwalt und etwas Zeit bekommt man sein Umgangsrecht durch.

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Geschrieben : 16.11.2006 18:48
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Biker68,

Ja das normale 0-8-15-WE und Ferienregelung mit Sicherheit. Bei uns ging es zunächst um ABR (Begründung kannst du unter "Geschwisterbindung" nachlesen wenn du magst), Antragsrücknahme nur wenn 50/50 Wechselmodell. Richterin hat erklärt, dass sie ein Gutachten anfordern müsste wenn wir auf dem Antrag bestehen und wir sollten doch lieber mal über eine Ausweitung des Umgangs nachdenken. Also streben wir nun erstmal das Wechselmodell an.Schließlich ist es immer von Vorteil wenn man guten Willen zeigt und dem Kind nicht auf Biegen und Brechen alles erdenkliche an Untersuchungen, Befragungen und Gutachten zumutet.  Aber KM wehrt sich mit Händen und Füßen.
Mehr Einfluß durch den Vater wäre nicht nötig, wir sind sowieso nicht in der Lage..... bla, bla, bla....
Sie würde lieber ihre Vollzeittätigkeit aufgeben als dem KV mehr Umgang zu gestatten, die Tochter will das nicht, usw.

Nun bin ich ja echt mal gespannt, was die Richterin dann entscheidet. Der Vorschlag mit der Ausweitung des Umgangs war ja schließlich von ihr. Für uns ist jeder Tag mehr Umgang ein Gewinn und von daher kann es eigentlich nur besser werden.
Wie hat hier mal ein User geschrieben?
"Das Unmögliche verlangen damit man das Mögliche erreicht" oder so ähnlich.
Fand ich gut den Spruch.  :thumbup:

Gehe ich Recht in der Annahme, dass bei dir auch die Hauptverhandlung noch aussteht?
Falls ja, drücke ich dir alle Daumen und Zehen und alles was man sonst noch so drücken kann.
An die Studie selbst kannst du wohl nicht irgendwie drankommen? Oder ist es das, was ich oben gefunden habe?

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Themenstarter Geschrieben : 16.11.2006 19:59




(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Hallo Daisy

Also ja die Hauptverhandlung steht jetzt aus , ich hatte eine einstweilige Anordnung beantragt und die Richterin wollte gleich den Umgang Verhandeln und abschließen aber meine Ex hat sich mit Händen und Füßen gewehrt da habe ich etwas bei gegeben . Die Richterin wollte mir gleich mehr Umgang geben . Im Vergleich ist erstmal raus gekommen 2 Mal die Woche zwei Stunden umgang wobei meine EX darauf bestand das jemand dabei ist ( Sie, ihre Mutter, Ihre Vater ) . Da habe ich erstmal nix dagegen gehabt mir ging es um meinen Sohn und nix anderes. Aber der Vergleich ging nur bis zum 31.10.2006  bis dahin sollten wir uns einigen beim Jugendamt ansonsten gibt es die Hauptverhandlung.
Dann gab es von Juli bis jetzt nur Spiele die ich leider nicht richtig erkannt habe ( sie wolle zurück und so weiter ) . Ich nehme auch eine unabhängige Beratungsstelle die mir vom Jugendamt empfohlen wurde war. Dort sollte sie auch immer hin auf anraten des Jugendamtes aber es kamen nur ausreden. Und somit gehe ich eigentlich sehr gestärkt in die Hauptverhandlung. Mein Vorschlag war beim Jugendamt 2 mal die woche einmal davon 2 Stunden und einmal 4 Stunden und alle 14 Tage eine Übernachtung . Das mit dem unmöglichen fordern und das mögliche erreichen sehe ich auch so. Es hat niemand geglaubt gehabt das ich innerhalb von 3 Wochen damals einen Titel habe . Nur was nützt der beste Titel wenn sich Madam nicht daran hält. Ich kann nur jeden raten so früh wie möglich um seine Rechte zukämpfen .Und wie gesagt eine guter und erfahrender Anwalt hilft sehr

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Geschrieben : 16.11.2006 20:43
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

ich werde meinen Anwalt mal fragen ob er diese Studie kennt und ob er daran kommt dann würde ich sie dir zukommen lassen

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Geschrieben : 16.11.2006 20:45
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Biker,
ja das wäre echt toll wenn du da dran kommst. Dein Sohn ist wohl noch sehr klein? Also bei uns kommt (bei größeren Kindern) immer: alle 14 Tage von Freitag nachmittags bis Sonntag abends raus + Ferien- und Feiertagsregelung. Da kannst du dich als KM auf den Kopf stellen, kommste nicht gegenan. Und lass dich bloß nicht auf son Quatsch ein wie  "Sie will mit bei sein". Gibts ja wohl keine Begründung für oder? Allerdings dauern die Verfahren hier bei uns immer unendlich lange. Bei uns wurde jetzt z.B. nach "doch schon" 1 Jahr endlich ein Gerichtstermin festgelegt.
Wenn sich deine Ex nicht an den Gerichtsbeschluss hält (wenn du endlich einen kriegst) kann Zwangsgeld beantragt werden (erst mal Androhung desselben). Meist wirkt das schon Wunder, wenns ans Geld geht. Steht der Termin schon?

Wie gesagt ich drück dir alles was geht, gib mal Bescheid was rauskommt.

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Themenstarter Geschrieben : 16.11.2006 21:51