hiho, habe am mittwoch wiedermal einen termin wegen umgang / feiertage.
meine ex möchte das unsere kurze auch dieses weihnachten nur am 2. feiertag zu uns kommt.
letztes jahr war es auch so. bei jeder jahresplanung ist es immer ein krampf eine einigung zu finden. wir sind jetzt 3 jahre getrennt. im ersten jahr, da hab ich ja noch ok gesagt, weil unsere kurze erst 4 war und laut aussage der mutter noch zu kein .... blablabla... naja, und letztes jahr war es auch so.
wir hatten sie 2009 am 2. feiertag und zu silvester. ich bin davon ausgegangen, da wir 2009 shconmal ein gespräch bei ja wegen feiertage hatten, das nun der wechsel eintritt. dieses jahr meinte sie, das unsere kurze silvester ja bei ihnen sei.... (ich bin ja nicht blöde, letztes jahr bei uns und dieses halt bei meiner ex) ich meinte darauf, das sie ja dieses jahr länger zu weihnachten bei uns sei... meine ex ist bald durchgedreht und meinte nur nein. daraufhin habe ich einen termin bei ja gemacht. vielen dank für die hilfe.
lg papa1977
Hi.
Dieses Problem hatte ich auch und es wurde per Gericht geregelt da ich mich auf Absprachen mit der KM nicht verlassen konnte . Leider ist es in der Regel so üblich , wurde mir vom Richter gesagt ; dass die kinder den Heiligabend bei der Mutter verbringen . Ich kann das zwar bis heute nicht verstehen aber es wurde dann folgende Regelung festgelegt . Die Kleine kommt am 23 und bleibt bis 24 ca 14.00 Uhr . Dann ist Sie wieder am 2. Feiertag bei mir und jeweils im Wechsel die erste bzw zweite Ferienhelfte wobei wenn ich die erste Hälfte habe sie gleich ab dem 26 bei mir ist bist zum Neujahr Mittags . Ich weiß jetzt schon das es dieses Jahr Ärger gibt da die Kleine letztes Jahr schon zu Silvester bei mir war - war allerdings nach Aussage der KM so , da Sie wegfahren wollte . Werde mir dieses Jahr den Spruch anhören müssen das die Kleine ja letztes Jahr bei mir war und desshalb dieses jahr bei Ihr ist . Darauf werde ich mich allerdings nicht einlassen , sondern mich einfach an den Gerichtsbeschluss halten . Desshalb würde ich auch jederzeit wieder den Umgang gerichtlich festlegen lassen - man erspart sich ne Menge Ärger und kann auch vernünftig planen .
Gruß