Hallo!
Ich habe ein Schreiben vom JA bekommen bezüglich Umgangsrecht. Es soll eine Rückspache mit mir und meiner (Noch-)Ehefrau erfolgen.
Zum Sachverhalt:
Ich (37) habe zwei eheliche leibliche Kinder (Tochter 1,5 und Sohn 3 Jahre), die seit gut einem Jahr von mir getrennt bei meiner Ehefrau und dessen Eltern leben. Ein Scheidungsverfahren ist bereits anhängig. Meine Kinder besuche ich regelmäßig einmal in der Woche abends für zwei Stunden, wobei ich mich ausschließlich auf die Kinder konzentriere.
Eine Ausweitung des Umgangs mit meinem Sohn lehnt die Mutter ab, obwohl das JA dies längst empfohlen hat. Der Umgang erfolgt ausschließlich im Hause der Mutter. Der Umgang erfolgt nicht immer störungsfrei. Zeitweise schläft eins der Kinder während des Umgangs. Mein Sohn wird von der Mutter zum Umgang nicht motiviert. Zum Beispiel sind Telefonate mit meinem Sohn nicht möglich. Vor den Kindern wurde ich auch schon von der Mutter ohne wichtigem Grund aus dem Hause verwiesen. Elterngespräche lehnt die Mutter grundsätzlich ab. Ihrerseits ist eine Ausweitung des Umgangs nicht notwendig. Die Mutter habe ich bereits wegen der Störungen mehrmals mündlich und auch schriftlich ermahnt bzw. abgemahnt. Ich führe schriftliche Umgangs- sowie Gesprächsprotokolle. Das JA habe ich über die Störungen in Kenntnis gesetzt und mich entsprechend beraten.
Vermittlungen des JA zwischen der Mutter und mir sind gescheitert. Empfehlungen des JA werden von der Mutter nicht umgesetzt.
Ich habe meinen RA beauftragt, nun unter Empfehlung des JA Klage zur Regelung des Umgangs einzureichen. Auch das Gericht wurde bezüglich der Störungen des Umgangs in Kenntnis gesetzt.
Ich wünsche mir eine Regelung, jeweils eines der Kinder im Wechsel bis auf weiteres für einen Tag am Wochenende mitzunehmen. Übernachtungsmöglichkeiten für die Kinder sollen innerhalb der nächsten sechs Monate durch meinen Umzug in eine größere Wohnung ebenfalls gegeben sein.
Es kam nun oben besagtes Schreiben vom JA. Den Termin werde ich auf jeden Fall wahrnehmen.
Die Sozialpädagogin des JA hat auf mich einen guten Eindruck und ich bin positiv gestimmt.
Wie kann ich mich auf dieses Gespräch am besten vorbereiten? Es ist bereits kommende Woche.
Hallo na7nu,
grundsätzlich hast Du das Recht und auch die Pflicht mit den Kindern einen angemessenen Umgang zu haben. Es gibt da auchen einen Paragraphen im BGB (Die Nummer habe ich im Moment vergessen), der Besagt, das ein Elternteil alles zu unterlassen hat, was den Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil stört/erschwert. Das kann man grundsätzlich sich mal im Hinterkopf behalten bei so einem Gespräch.
Ich nehme an, das das Gespräch aus einer Umgangsklage resultiert? Da wird immer vom Gericht ein Bericht des JA gefordert. Nun hattest Du ja schon mehrmals Gespräche vorm JA. Diese Gespräche sollten nun auch im Bericht erwähnt werden, darauf würde ich hinarbeiten.
In so einem Gespräch positionierst Du dich als Vater, der sich Gedanken darüber macht, wie seine Kinder einen unbeschwerten Umgang mit seinen Vater bekommen können. Persönliche diffamierende Einlassungen gegenüber der Mutter hast Du grundsätzlich schon jetzt aus den Gedanken gestrichen. Sollte die Mutter persönliche Angriffe auf dich fahren, besinnst Du dich auf das Recht der Kinder und lässt es an dir abperlen. Sei konstruktiv und kooperativ. Das JA sowie auch alle anderen Beteiligten in diesen Verfahren, wollen das sich die Eltern einigen! Ist das nicht möglich, so muss das durch ein Urteil ersetzt werden. Sei derjenige, der nicht Schuld daran ist, das nun ein Richter etwas ausurteilen muss... Ich hoffe du verstehst was ich meine.
Was ich persönlich eigentlich nicht so gut befinde, ist der Umstand, das Du die Kinder beim Umgang getrennt haben willst. Warum eigentlch?
Auch würde ich so schnell wie möglich, daraufhin arbeiten, das du den Umgamg in deinen eigenen vier Wänden und Wohnumfeld durchführen kannst.
Gruß
KK
Hi na7nu,
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Zu deinem Thema:
Der Umgang ist im BGB strikt geregelt. § 1684 - Abs. 1 - 4.
Ihr habt gemeinsames Sorgerecht (GSR). Das bedeutet, Du bist zum Umgang mit euren Kindern nicht nur berechtigt,
sondern vielmehr auch verpflichtet.
Meine Kinder besuche ich regelmäßig einmal in der Woche abends für zwei Stunden
Das ist nicht besonders viel, jedoch besser als nichts. Dein Ziel sollte es sein, die Kinder im 2-wöchigen Turnus, z.b.
von 9 - 17 Uhr Sonntags oder nach sonstiger Vereinbarung zu sehen. Auf keinen Fall solltest Du Dir von der KM
irgendwelche Vorschriften machen lassen. Der Umgang ist ein verbrieftes Kindrecht.
Vermittlungen des JA zwischen der Mutter und mir sind gescheitert. Empfehlungen des JA werden von der Mutter nicht umgesetzt.
Dies könnte (muss aber nicht) ein erster Schritt in Richtung Umgangsboykott sein. Jetzt solltest du schnell handeln. Nehme
noch ein Gespräch beim JA wahr und schildere nochmals die Situation. Signalisiere, dass du ungestörten Umgang haben möchtest und
eure Kinder so oft es geht sehen willst.
Scheitert das Gespräch beim JA, so steht Dir der Weg zum Gericht in Form einer Umgangsklage offen. Dann wird das Gericht über Dauer,
Örtlichkeit usw. des Umganges entscheiden.
Wie kann ich mich auf dieses Gespräch am besten vorbereiten?
In dem Du Dir die wesentlichen Punkte des Sachverhaltes gedanklich bereit hälst. Nicht schlecht über die KM reden und sachlich bleiben.
Signalisiere dem JA, dass Du eine Umgangsklage vermeiden möchtest und zuversichtlich bist, dass die KM auch im Sinne der Kinder entscheidet.
Anderenfalls wärest Du gezwungen, den Umgang gerichtlich regeln zu lassen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi na7nu,
sorry, hier nochmal der Umgangsparagraph für dich zum nachlesen:
http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/1684/
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo!
Vielen Dank für euere Antworten. Ich habe sie mir zu Herzen genommen und ins heutige Gespräch beim JA einfließen lassen.
Das Gespräch lief zwischen meiner von mir getrennt lebenden Ehefrau, der Sachbearbeiterin des JA und mir und dauerte knapp eine Stunde.
Die Sachbearbeiterin trug die Stellungnahme des RA der Antragsgegnerin vor. (Zuvor hatte mein RA Umgangsklage im Verbund mit dem Scheidungsantrag eingereicht).
Den Antrag auf Abweisung der Umgangsklage begründete sie mit folgenden Tatsachen (auszugsweise zitiert), die nicht der Wahrheit entsprechen:
- Mir wurde vorgeworfen, dass ich im Umgang mit meinen Kindern überfordert sei.
- Ein Umgang sei nicht auszuweiten, weil die Kinder sehr mutterbezogen seien.
- Es gäbe Zeiten, an denen mein älterer Sohn (3) mit mir während des Umgangs nicht spielen wollte. Es haben bereits Gespräche seit Monaten stattgefunden.
- Ich wolle einen Umgang ohne Anwesenheit der Mutter und einen telefonischen Umgang erzwingen.
- Die Kinder wären zu wecken, während der Umgang erfolgt (ab 16 Uhr ist meiner Meinung nach keine Schlafenszeit mehr; ich empfahl, die Kinder frühzeitig
Mittagsschlaf zu ermöglichen, damit sie während des Umgangs wach sind!).
- Ich hätte während des Zusammenlebens mich nicht um die Kinder gekümmert.
- Ich sei während des Umgangs nicht in der Lage, in Gefahrensituationen einzugreifen.
- Ich hätte während des Zusammenlebens gedroht, unseren Sohn einzusperren (dies ist der dickste Brocken!).
All diese Beschuldigungen habe ich abgestritten, weil sie unwahr sind. Die JA Sachbearbeiterin nahm dies zu Protokoll. (dass diese Beschuldigungen ein Mittel sind, den Umgang zu boykottieren, ist doch klar... diese Äußerung hab ich natürlich nicht erwähnt im Gespräch!)
Während des Gespräches war die Mutter nicht kooperativ; es war weitgehend ohne emotionale Zwischenfälle. Sie verwies mehrfach auf die Ausführung des Schriftstückes ihres RA und betonte, keine weitere Stellungnahme mehr abzugeben. Außerdem war sie unter Zeitdruck unter dem Vorwand, einen Termin zu haben und bald gehen zu müssen. Auf meine Frage, für wie wichtig sie (die Mutter) der Umgang zwischen Kinder und Vater hält, bekam ich keine Antwort. Sie betonte, sich nicht „unterordnen“ und „fügen“ zu wollen (dabei machte ich ihr keine Vorschriften, sondern bat stets um Vorschläge und Gespräche).
Es gab lediglich eine Einigung dahingehend, dass ich meinen älteren Sohn für eine dreiviertel Stunde ohne Beaufsichtigung mitnehmen darf. Unter dem Vorwand, mir nicht mehr vertrauen zu können, lies sich die Mutter auf keine weitere Einigung ein. Die JA Sachbearbeiterin fand diesen Vorschlag sehr „dürftig“ und machte darüber auch die Mutter aufmerksam. Sie solle – Zitat: nicht auf den Kindern wie eine Glucke sitzen. Ich selbst äußerte den Wunsch und die Notwendigkeit, auf einen störungsfreien Umgang hinzuarbeiten.
Die JA Sachbearbeiterin schlug vor, den Gerichtstermin in 3 Wochen wahrzunehmen und außerdem Mediation in Anspruch zu nehmen. Den Vorschlag nahmen wir beide an.
Könntet ihr mir bitte hierzu ein paar Tipps geben, auf was ich insbesondere in Bezug auf Gerichtstermin und Mediation achten sollte und wie ich mich am besten vorbereiten könnte? Vielen Dank.
Hallo,
dein Vorteil ist, dass du ja nun die abgegriffenen und fadenscheinigen Argumente der Gegenseite kennst und dich darauf einstellen kannst.
Möglicherweise musst du das auch gar nicht, weil sie ja schon auf die JA-Tante offenbar nicht gewirkt haben.
Es müsste schon ein sehr mütterhöriger Richter sein, der sie damit durchkommen lässt.
Du solltest daher ihre Argumente gar nicht durch Gegenbeweise würdigen sondern einfach deren Absurdität wirken lassen.
Leitsatz: Der mit dem sich der Richter am meisten beschäftigt verliert!
Das heisst, nicht du solltest dich abstrampeln, ihre Anschuldigungen zu widerlegen, sondern sie auffordern, ihre Behauptungen zu präzsieren, substantiieren und zu belegen.
Dann zappelt sie und der Richter beschäftigt sich mit ihr.
Da bei Umgangsfragen auch das JA dabei ist, springt die dir ja auch evtl. bei, worauf du dich aber nicht verlassen kannst.
Lasse dich also nicht einlullen und mit Almosen abspeisen und schon garnicht zu einem faulen Vergleich überreden, sondern fordere den Richter auf, deine Umgangsregelung in einen Beschluss zu packen.
Frage auch nach Konsequenzen, wenn sich die Mutter nicht an den Beschluss hält.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Zunächst ein gutes Neues Jahr an alle.
Ich möchte euch gerne um Rat bitten.
Zunächst zur Vorgeschichte:
Meine Ex und ich waren verheiratet, 2009 rechtskräftig geschieden.
Mutter lebt mit den aus der Ehe hervorgegangenen Kindern, 2 und 4 Jahre jung.
SR+AR gemeinsam.
Umgangsregelung ist strittig.
Umgang erfolgt seit Trennung 2008 durch meinen Besuch bei den Kindern bislang einmal die Woche für nur zwei Stunden im Umfeld der Mutter.
Ich hatte im November 2009 schon einen vorangegangenen Sachverhalt hier ins Forum gesetzt: http://www.vatersein.de/Forum-topic-17198-start-msg183531.html
Außergerichtlich, auch über Mediation und Kontakt mit dem Jugendamt hatten meine Bemühungen über Regelung des Umgangs keinen Erfolgt. Im Rahmen der Scheidung vereinbarten meine Ex und ich vorläufig, den Umgang bis auf weiteres so zu belassen, also 2 Stunden pro Woche. Dies steht auch schriftlich so im Verhandlungsprotokoll. Wir einigten uns auf die erste Mediation, die nach ein paar Sitzungen ohne Erfolg von der Ex abgebrochen wurde. Eine Ausweitung des Umgangs ließ sie nicht zu.
Im Herbst 2010 beantragte ich erneut das Gericht auf Regelung des Umgangs.
Wir einigten uns in einer ersten Sitzung bei Gericht auf fünf Umgangskontakte für je drei Stunden beim Kinderschutzbund. Ich beantragte wöchentlichen Umgang. Nach den Terminen beim Kinderschutzbund soll eine erneute Sitzung einberufen werden, um den Umgang per Urteil festzulegen. Der Richter erwähne bereits, dass der Umgang künftig beim Vater, also bei mir erfolgen soll.
Die Antragsphase übers Jugendamt beim Kinderschutzbund läuft derzeit, der erste Termin kann frühestens fünf Wochen nach Eingang der Anträge – die nun bei Ex wohl lange liegen – erfolgen.
Ex will nun den Umgang nur noch alle 14 Tage stattfinden lassen, weil dies angeblich eher dem Wohl der Kinder entspricht. Sie ist auch nicht einverstanden, dass Umgang beim Kinderschutzbund wöchentlich erfolgt. Sie beauftragte ihre RAe, mir dies mitzuteilen. Ich antwortete daraufhin schriftlich an ihre RAe, dass ich damit nicht einverstanden bin und am wöchentlichen Umgang festhalten möchte. Weiterhin habe ich angekündigt, wöchentlichen Umgang per einstweiliger Anordung zu erzwingen. Dass die Mutter nur 14tägigen Umgang gewährt, hält das Jugendamt für nicht richtig, weil die Kinder noch zu klein sind.
Nun meine Frage:
Der Umgang beim Kinderschutzbund beginnt frühestens in fünf Wochen; kann aber auch länger dauern. Lohnt es sich somit überhaupt, den Umgang wöchentlich per einstweiliger Anordnung durchzusetzen und wie schnell reagiert das Gericht? Wie hoch werden die Kosten zusätzlich sein? Im Augenblick bekomme ich zwar Verfahrenskostenhilfe, allerdings mit Raten.
Soll ich zum wöchentlichen Umgangstermin einfach hinfahren und die Fahrtkosten als Schadensersatz für nicht erfolgten Umgang geltend machen? Ich gehe davon aus, dass es nicht zum Umgang kommen wird, wenn ich einfach hinfahre. Schließlich gibt es eine Einigung über den Umgang, wie ich oben beschrieben habe.
Die Fronten zwischen Ex und mir sind extrem verhärtet. Eine Einigung kann in keinem Fall derzeit erwartet werden. Direkte Kommunikation ist derzeit nicht möglich. Sie blockt vollkommen ab. Schriftverkehr läuft derzeit nur zwischen mir und ihren RAen oder zwischen meinen RAen und ihren.
Moin,
es gab also einen gerichtlichen Vergleich und die Gegenseite kündigt Vergleichsbruch an. Prima. Die RAttin sollte man auf dem örtlichen Marktplatz in einen Haufen aus Tomaten der letzten Saison tunken.
Du wirst den Umgangstermin wahrnehmen. Jeden einzelnen. Es könnte ja auch eine Falle sein. Ich glaube zwar nicht dran - aber sicher ist sicher.
Die einseitige Abänderung des Vergleichs ist eine Kriegserklärung ist und das Gericht ist sofort anzurufen, weil dessen Vorstellungen nicht umgesetzt werden. Eine EA würde ich nicht draus machen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Du wirst den Umgangstermin wahrnehmen. Jeden einzelnen. Es könnte ja auch eine Falle sein. Ich glaube zwar nicht dran - aber sicher ist sicher.
Zu diesem Schritt tendiere ich. Im Falle, dass der Umgang nicht stattfindet, werde ich Schadensersatz in Höhe der Anfahrt verlangen. Eine "Leer"-fahrt machte ich bereits und habe schon Schadenersatz verlangt. Bezahlt hat sie natürlich (noch) nicht. Ich bin nicht auf Geld aus, aber die Wichtigkeit, dass die Kinder Kontakt zu mir haben, nehme ich sehr ernst und möchte konsequent die Handlungen dieser Boykotteuse (also meine Ex) möglichst ins Leere laufen lassen.
Die einseitige Abänderung des Vergleichs ist eine Kriegserklärung ist und das Gericht ist sofort anzurufen, weil dessen Vorstellungen nicht umgesetzt werden.
"...das Gericht ist sofort anzurufen...": was unternimmt das Gericht, wenn ich diesen Vorfall denen telefonisch melde? Oder welche Handlung kann ich vom Gericht nun erwarten?
Eine EA würde ich nicht draus machen.
diesen Schritt mache ich nur, wenn mir ALLE dazu raten. Im Moment tendiere ich eher, es sein zu lassen mit EA.
Ok, "anzurufen" heißt nicht per Telefon 😉
Über deinen RA ist dem Gericht das gegn. Schreiben zur Kenntnis zu bringen und die Bitte um einen schnellen Termin anzutragen. Neben deiner Schadensersatzforderung (=Zivilrecht) ist Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes zu stellen. Für die Verhandlung gilt: Keinen Vergleich schließen und auf die Aufnahme einer Vollstreckungsklausel bestehen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!