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Tipps zum Umgang mit dem Umgangspfleger

 
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

Liebes Forum,

meine Umgangsverhandlung hatte zur Folge, dass ein Umgangspfleger bestellt worden ist. Dazu eine Frage: wie gehe ich mit dem Mann um?
Die KM sitzt ihm natürlich auf dem Schoß und wird klar bevorzugt: wenn ich meinen Sohn abhole, ist sie schon da und wartet. Wenn ich meinen Sohn bringe, ist sie schon da und ich klingele nur an der Tür.

Im Vorgespräch hat der Umgangspfleger die Lügen der Mutter als Aussagen weitergegeben, als ich ihn darauf angesprochen habe, meinte er, er hätte ja keine Wahl, als sich das "anzuhören" und "zur Kenntnis zu nehmen".

Sein Duktus spricht dabei aber eine andere Sprache - wenn ich mir etwas "anhöre" und "zur Kenntnis nehme" formuliere ich unbelegte Vorwürfe ja nicht im Indikativ.

Also kurz und gut - ich habe ein ungutes Gefühl mit dem Typen. Er ist nett, aber was er denkt, was er glaubt, ist mir vollkommen unklar. Berichtigen bringt dabei nichts, das habe ich schon gemerkt. Auch bekomme ich Informationen nur, wenn ich selber mir diese aktiv hole - was auf Faulheit/Unlust schließen lässt.

Der erste Umgang hat problemlos geklappt, mein Sohn hat sich sehr gefreut, mich wiederzusehen. Habe ich allerdings Fragen zur Organisation oder zum Umgang mit der KM (sie will mich partout nicht sehen), verweist mich der Umgangspfleger an die Elterngesprächsstelle ("ich bin nur dafür zuständig, die Übergaben zu organisieren").

Wie geht man mit einem Umgangspfleger also um? Was interessiert ihn? Was nicht? Wie soll ich mich verhalten?

Danke für den Input.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2022 07:55
(@wasserfee)
Registriert

@Luc Reif

"Der erste Umgang hat problemlos geklappt, mein Sohn hat sich sehr gefreut, mich wiederzusehen. Habe ich allerdings Fragen zur Organisation oder zum Umgang mit der KM (sie will mich partout nicht sehen), verweist mich der Umgangspfleger an die Elterngesprächsstelle ("ich bin nur dafür zuständig, die Übergaben zu organisieren")."

 

Da hat er doch recht, genau DAS ist sein Job.

 

Und natürlich musst du Dir Informationen aktiv holen, was hast du erwartet?

Hattest du dich im Vorfeld mal informiert, was die Aufgabe eines Umgangspflegers ist?

 

WF

 

 

 

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2022 08:04
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

@wasserfee 

Ich habe gehört, dass der Umgangspfleger extrem viel Macht hat und eben ans Jugendamt berichten wird.

Und in dem Bericht kann dann drinnen stehen "Umgänge klappen problemlos" genauso wie "die Umgänge klappen zwar problemlos, aber der Vater ist ein schlimmer Finger". Es liegt ja ganz bei ihm, welche Kompetenzen er sich herausnimmt?

Ich vertraue ihm eben nicht, dass er in dieser Hinsicht "neutral" ist.

Natürlich hole ich mir Infos selbst, aber für mich ist die Situation neu und es ist doch sein Job, mir bestimmte Rahmenbedingungen zu erklären, von denen ich schlicht nichts wissen KANN?

Als ich meinen Sohn gebracht habe, wurde ich beispielsweise an der Tür abgewiesen - eine Tatsache, die allein dem Umstand geschuldet war, dass mir nicht gesagt wurde, wie die Übergabe läuft. Ich konnte mich also nichtmal richtig von meinem Sohn verabschieden. Das tut dem Typen danach auch leid ("das habe ich Ihnen wohl nicht mitgeteilt, Entschuldigung. Verabschieden Sie sich also vorher, weil sie werden immer an der Tür warten."), aber ich weiß nicht, wie ich solche Situationen verhindern sollte: ich kann schlichtweg nicht alles präventiv erfragen? Er ist der Umgangspfleger und ich bin nur ein "ganz normaler Typ", der mit diesem System bisher wenig zu tun hatte?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2022 08:12
(@wasserfee)
Registriert

also wenn ich in eine neue Situation als Laiin komme hole ich mir die Infos IMMER selber.

Ich hätte immer vorab gefragt "wie machen wir das denn dann mit der Übergabe", um eben nicht in solche eine Situation zu kommen, in der ich bedröppelt dastehe.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2022 08:21
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

@wasserfee 

Okay - dann tue ich das.

Zurück zur Ursprungsfrage:

wie gehe ich mit ihm um? Was ist sein Job und was nicht?

Einerseits hört er sich an, was die KM über mich zu sagen hat, andererseits geht ihn das "alles nichts an".

Ja was denn nun? Ich habe Sorge, hier in folgende Falle zu laufen:

Nehme ich ihn "nur" als Umgangspfleger wahr, der allein für den Ablauf der Übergaben zuständig ist, sitzt die KM bei ihm und dreht sich die Wahrheit fröhlich so hin, wie sie es braucht. Angeblich bleibt nichts davon hängen - er hört sich das ja "nur" an.

Er redet aber nicht so, als bliebe nichts hängen. Ignoriere ich das? Ist das normal? Widerspreche ich? Wenn der Typ nur für die Übergaben zuständig ist, warum sollte ich mich dann überhaupt mit ihm "gutstellen"?

Dann wäre es ja allein entscheidend, dass er reibungslose Übergaben beobachtet (die er aber immer beobachten wird, schließlich begegnen sich die KM und ich ja nicht)?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2022 08:29
(@wasserfee)
Registriert

@Luc

 

https://beratung.de/recht/ratgeber/umgangspflegschaft-umgangspfleger-definition-ablauf-kosten_frhslz#2

An deiner Stelle würde ich mich einfach nur darauf  konzentrieren, dass Kind und du einen schönen Umgang habt.

Es ist nicht dein Job, dich mit ihm gutzustellen. Es ist dein Job, dass es dem Kind während der Umgänge gut geht. Es ist sein Job, dass es dem Kind bei den Übergaben gut geht.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2022 08:40
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

@wasserfee 

Und wie beurteilt er dann, was mit dem Umgang passiert? Er hat mir klar gesagt, dass er dafür da ist, den Umgang zu erweitern.

Nur: anhand welcher Kriterien entscheidet er das, wenn er sich um nichts wirklich kümmert, mit niemandem spricht (Verweis auf Elterngespräche) und immer nur sieht, dass er ein fröhliches Kind in die Hand gedrückt bekommt?

Reicht das völlig aus?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2022 10:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@luc-reif Hallo, wie aus dem verlinkten Artikel zu entnehmen ist, darf der Umgangspfleger sich gar nicht den Umgang überwachen. Das ist der Unterschied zum begleiteten Umgang.

Der Umgangspfleger kümmert sich um die Organisation des Umgangs und nichts anderes. Ob der Umgangspfleger darüber hinausgehende Gespräche mit den Eltern zu führen hat ist umstritten.

Der Umgangspfleger berichtet aber regelmäßig an das Gericht. Funktioniert der Umgang, dann wird die Umgangspflegschaft in aller Regel beendet.

Inwieweit der Umgangspfleger Einfluß auf die Erweiterung des Umgangs hat ist unklar. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei Dir relativ wenig Umgang gibt, weil es bisher nicht geklappt hat. Dann wäre es auch ein Ziel den Umgang zu erweitern und zumindest auf Standard zu bringen oder eine Größe, die das Gericht als angemessen ansieht.

Ansonsten entspann Dich, der Umgangspfleger kümmert sich darum, dass der Umgang stattfindet. Dafür solltest Du ihm dankbar sein, alles andere interessiert hier wenig. Auch Umgangspfleger sind nur Menschen und machen Fehler, das ist kein Drama.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2022 10:58
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

@susi64 

Also gerichtlich festgeschriebenes Ziel ist die Umgangserweiterung.

Was ist passiert? Ich war vier Jahre lang von den Launen der KM abhängig, habe immer brav bei Allem mitgespielt und das Resultat bestand darin, dass sie nach einem "Fehlverhalten" meinerseits (das in Wirklichkeit ein Fehlverhalten ihrerseits war) gesagt hat "ich werde dafür sorgen, dass du dein Kind nie wiedersiehst".

Also Prozess, sie wollte nur begleiteten Umgang (damit ist sie aber nicht durchgekommen).

Ich hatte meinen Sohn 4 Jahre lang sehr oft und regelmäßig, funktioniert hat eigentlich immer alles und das Verhältnis zur KM war auch "ganz gut". Das Kind gehört halt ihr und sich dagegen aufzulehnen, versteht sie als Sakrileg.

Jetzt ist natürlich alles beim Teufel und sie stellt mich dar, als sei ich der schlimmste Mensch auf Erden.

Umgang ist jetzt alle zwei Wochen mit Übernachtung (also viel weniger als bisher) mit dem Ziel der Erweiterung.

Ich finde es wie gesagt nur seltsam, auf welche Art und Weise mich der Umgangspfleger mit den Vorwürfen der KM konfrontiert: "Sie sind ja auch ein [...]".

Dass es auch anders geht, zeigen die Elterngespräche. Hier werde ich vom zuständigen "Betreuer" darauf hingewiesen, wenn die KM etwas sagt und es klingt wirklich "offen und ehrlich".

Ich verstehe eben diese "Färbung" nicht, wenn es ihn doch angeblich nichtmal etwas angeht bzw. interessiert.

KM will mich bei Übergaben nicht sehen - weil ich ja angeblich so furchtbar gemein zu ihr bin.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2022 12:12
(@milan2)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Luc Reif,

es gibt keine Verhaltensregeln, die man dir nennen könnte, um mit dem UP klar zu kommen. Auf das, was er sich anhört und ggf an die Richterin weiter gibt, hast du keinen Einfluss. Der ist halt auch nur ein Mensch und steht in direkter Abhängigkeit zur Richterin. Von ihr bekommt er seine Jobs und er wird alles tun, um auch zukünftig von ihr Jobs zu bekommen.

es könnte sich aber heraus stellen, dass du ihm viel zu viel Bedeutung beimisst, denn wirklich was zu sagen, hat er nicht. Lediglich den Umgang soll er durchsetzen bzw. die übergaben organisieren. Was er der Richterin berichtet (für die er u.U. Seit 15 Jahren arbeitet), kannst du nicht beeinflussen. Sei einfach nett, höflich und zuverlässig.

voelleicht versuchst du deinen Blickwinkel etwas zu justieren. Schon die bloße Einsetzung eines UP geht eigentlich in deine Richtung. Daraus ergibt sich nämlich, dass a) Dein Umgangsrecht durchgesetzt wird und b) die KM als verweigerin gesehen wird.

mach den ganzen scheiss einfach stillschweigend mit. Am Ende wird der Umgang sowieso ausgeweitet.

 

greetz,

milan 

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2022 15:20




(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

einem Umgangspfleger sollte man wie allen anderen Menschen auch begegnen: höflich und respektvoll. Hier kommt noch die Absprachefähigkeit und die Zuverlässigkeit hinzu.

Oftmals kommt es zwischen dem UP und den Eltern bei den Übergaben zu Gesprächen. Das ist gut und normal, schafft Vertrauen und eine angenehme Situation fürs Kind. Auch werden dem Kind Utensilien durch ein Elternteil mitgegeben. Immer annehmen, auch wenn sie nicht benötigt werden. Kann man ja am Ende wieder mit zurückgeben.

Der kleine UP nach § 1684 BGB ist der Erfüllungsgehilfe des UG-Beschlusses. Neben den definierten Aufgaben im Beschluss kann dieser den Übergabeort bestimmen. Bei Ausfällen wird in der Regel nach Ausweichsterminen gesucht. Können die nicht einvernehmlich gefunden werden, bestimmt dieser diese.

Bei Verweigerung der Herausgabe des Kindes steht dem UP zwar das ABR zur Verfügung, nutzen tut es aber nichts, denn durch den § 90 FamFG darf kein Zwang zur Durchsetzung des UGs angewendet werden. Zumindest dem Kind gegenüber nicht. So hat das AG München einen Trick angewandt und Gewalt gegen eine boykottierende Mutter durchgesetzt. Das sollte im Repertoire eines jeden Umgangspflegers sein.

Der UP schreibt dann seinen Bericht ans Gericht und kann Empfehlungen aussprechen. Daneben kann der UP auch Anträge auf Ordnungsmittel stellen, sollte ein Verstoß gegen den Beschluss vorliegen.

Meist hat der UP Probleme mit dem BET, selten mit dem UET.

Gezwungen mit dem UP ein Gespräch zu führen bist du nicht. Die Übergaben an den UP sollten allerdings reibungslos und stressfrei fürs Kind erfolgen.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2022 23:51