Tochter 20 Monate j...
 
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Tochter 20 Monate jung - komplettes Wochenende mit Übernachtung durchsetzbar?

 
(@papalapapp)
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Hallo zusammen!

hab mich vor langer Zeit kurz vorgestellt und um Rat gefragt
Bei mir (nicht verheiratet gewesen, GSR) liegt folgende Situation vor:
- Mutter ist nach Trennung zu ihrer Mutter gezogen, Entfernung >250km
- vor der Trennung übernachtete Tochter auch schon mit <1Jahr bei mir. Sie wird nicht mehr gestillt, seit sie 8 Monate alt ist.
- Umgang fand seit Trennung regelmäßig statt, lange Zeit jedes Wochenende einen Tag. Seit einiger Zeit das komplette Wochenende alle zwei Wochen.
- Der Umgang findet im Haus der KM und Oma statt. Meist unter Aufsicht der KM oder Oma. Zeiten, in denen ich mit meiner Tochter alleine bin, gibt es wenig.
- Wenn KM dabei ist, weint die Tochter, wenn ich sie hochhebe oder anfasse. Wenn KM nicht dabei ist, ist es meist entspannt und unkompliziert.
- Schriftliche Vereinbarungen gab es bisher nicht, Umgang wurde mündlich vereinbart.
- Tochter sagt "Papa".
- Tochter ist schon seit 7 Monaten bei der Tagesmutter und macht dort auch Mittagsschlaf.

Da die weiten Autofahrten für meine Tochter und mich nur Stress verursachen würden, hab ich für den Umgang eine kleine Wohnung gemietet, die ich ab Mai verwenden kann.
Ich will erreichen, dass ich ab Mai die Tochter Freitag bei der Tagesmutter abholen darf und Sonntag am Nachmittag/Abend die Tochter wieder zur Mutter zurückbringe.

Meine Fragen lauten:
1. Im Forum wurde mehrfach gesagt, dass gute Aussichten auf Erfolg bestehen, bei einem Kind, dass älter als 18 Monate ist, eine Übernachtung beim Vater zu erreichen. Hab ich richtig verstanden, dass auch vor Gericht die Aussichten gut sind?
2. Hab hier mehrfach vom Dreisprung gelesen (1. Gespräch/Brief, 2. JA, 3. Gericht). KM weiß noch nichts von der Wohnung und von meinem  Änderungswunsch des Umgangs. Haltet ihr es für besser, mit ihr zu reden oder sollte ich lieber einen Brief schreiben? Sie neigt dazu, auszurasten. Ich habe die Befürchtung, dass ich dann aus dem Haus fliege, wenn sie sich zu sehr ärgert, und der Umgang dann nicht stattfinden kann.
3. Bin fest entschlossen, zusammen mit JA und Gericht eine Lösung herbeizuführen, damit meine Tochter unbelastet Zeit mit mir verbringen darf. Wie lässt sich die Zeit bis zur Regelung überbrücken und dafür sorgen, dass in dieser Phase trotzdem Umgang stattfindet? Sie hält es für ein Entgegenkommen ihrerseits, dass ich die Tochter bei ihr im Haus sehen darf. Für mich ist es jedes mal eine Tortur, dort ein "Gast" zu sein. Ich könnte mir eine Reaktion von ihr vorstellen: "Wenn Du mich zum JA bzw. vor Gericht schleppst, dann siehst Du Deine Tochter bis dahin nicht" (ist bisher nur Spekulation, noch nicht eingetreten)
4. Lohnt sich diskutieren ohne Begleitung oder ist das verschwendete Kraft und Zeit? Sie ist gegen Übernachtung und lange Trennung von der Mutter, weil die kleine dann "die Mama vermisst und denkt, dass sie verschwunden ist".

Beste Grüße
Papalapapp

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2012 01:08
(@oldie)
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'n Abend

zu 1. Ja. Sie erkennt Dich, sie benennt Dich. Das sind gute Zeichen, dass sie in Dir eine Vertrauensperson sieht.

zu 2. Der Dreisprung ist notwendig, damit ein Gericht überhaupt Lust verspürt, sich damit zu beschäftigen. Falls Du Angst vor Ausrastern der KM hast, versuche sie zu aus den eigenen 4 Wänden heraus zu locken. Lade sie zu einem unverbindlichen Gespräch an einem neutralem Ort (Cafe, Restaurant etc., bitte keinen Imbiss) ein, um über die Problemstellung - ohne direkte Ankündigung - zu sprechen.

zu 3. Schlecht, sehr schlecht. Du könntest eine EA beantragen, nur dürfte das wenig Erfolg bringen, da belastbare Aussagen zum Wohle des Kindes Dir kaum zur Verfügung stehen.

zu 4. Nach Deiner Beschreibung der grundsätzlichen Einstellung der KM (z.B. Umgang nur unter ihrem Hoheitsrecht) erachte ich dies als Zeitverschwendung, eher sogar als möglichen Eskalationspunkt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 01:24
(@papalapapp)
Schon was gesagt Registriert

Hallo oldie,
danke für deine Antwort und die Tips.

zu 3. Schlecht, sehr schlecht. Du könntest eine EA beantragen, nur dürfte das wenig Erfolg bringen, da belastbare Aussagen zum Wohle des Kindes Dir kaum zur Verfügung stehen.

Wenn die Zeit bis zur Einigung oder zum Urteil schlecht zu überbrücken ist, gibt es in meinen Augen nur zwei Möglichkeiten:
1. Zähneknirschend den jetzigen Zustand weiter akzeptieren. Aber dieser ist für mich unerträglich und glaub ich auch für unsere Tochter nicht gut
2. Das Risiko hinnehmen, dass Umgangsboykott und -ausfall eintreten könnte. Die Aussicht, dass ungestörter Umgang möglich sein könnte, gibt mir Hoffnung und Kraft. Ich hoffe nur, dass sich die Tochter dann nicht wieder von mir entfremdet.
Wie seht ihr das?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2012 01:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

zu 1. Du kennst den Beruf des Schauspielers. Ähm, schon mal über ein neues Hobby nachgedacht?

zu 2. Leider ja. Rechne mit dieser Variante. Allerdings gibt sie Dir vor Gericht auch einen oftmals kleinen Vorteil: der Richter (wenn fähig) erkennt das Spielchen und wird nicht selten säuerlich.

Eine Entfremdung in diesem Alter ist m.E. nicht so relevant, wie oftmals behauptet. Wenn sich allerdings der Gerichtsprozess und damit die Entfremdung (>3-6 Monate) hinziehen sollte, könnte es durchaus problematisch werden. Das kann allerdings keinerlei Aussage beinhalten, dass Deine Tochter ganz eigene Wege geht und sehr wohl Dich freudig wiedererkennt. Es gibt keine Verlässligkeit darüber, und Erfahrungen anderer Menschen helfen Dir auch nicht wirklich, da eure Tochter nun mal ganz speziell ist. Ein eigener Mensch.

Beispiel: Ich hatte zu meinem Sohn seit seinem 3,5 jahrem Alter mit einer (unglücklichen) Ausnahme (Umbenennung) bis zu seinem 22. Lebensjahr keinerlei Kontakt. Dennoch hat er mir nach Wiederaufnahme des Kontaktes nach sehr kurzer Zeit vertraut - nur wenige Wochen. Das kann kaum daran liegen, dass ich ein so toller Mensch bin - ganz bestimmt nicht. Da kamen bei ihm Erinnerungen hoch, die sich in der "neuen" Realität lediglich bestätigt haben. Ich möchte sagen: hab'  Vetrauen zu Deiner Tochter und - Du kannst es jeder Zeit wider erlangen, wenn sie Dich dann erkennt. Gerade kleine Kinder haben hier extrem sensible Antennen. Deine Souveränität ist mit ausschlaggebend für das Verhältnis zu Deiner Tochter, gerade über kritische Zeiten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 02:11
(@papalapapp)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte sagen: hab'  Vetrauen zu Deiner Tochter und - Du kannst es jeder Zeit wider erlangen, wenn sie Dich dann erkennt. Gerade kleine Kinder haben hier extrem sensible Antennen. Deine Souveränität ist mit ausschlaggebend für das Verhältnis zu Deiner Tochter, gerade über kritische Zeiten.

Danke für diese aufmunternden Worte und die Schilderung, wie es in deinem Fall gelaufen ist.

zu 1. Du kennst den Beruf des Schauspielers. Ähm, schon mal über ein neues Hobby nachgedacht?

Sorry, stehe auf dem Schlauch, bin nicht sicher, ob ich diesen Satz richtig verstanden habe. Meinst du damit, ich soll mich nicht länger verstellen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 20:24
(@papalapapp)
Schon was gesagt Registriert

Leider ist die Situation vor kurzem beim "Gespräch" eskaliert, sodass jetzt nur noch 2. Jugendamt und 3. Gericht vom Umgangsdreisprung übrig bleiben.

Was meint ihr:
1. Sollte ich erst zum Anwalt gehen, um beim Jugendamt besser über meine Chancen informiert zu sein? Oder sollte ich sofort beim JA anrufen, dass die einen Vermittlungstermin organisieren? Auf die Gefahr hin, dass ich dann noch nicht informiert bin, wie ein Anwalt meine Chancen einschätzt.
2. Gibt es noch andere Meinungen/Erfahrungen als die von oldie, ob meine Forderung, dass meine Tochter alle zwei Wochen ein komplettes Wochenende ohne Aufsicht der KM zu sehen, vor Gericht Aussichten auf Erfolg hat? KM ist der Meinung, dass es der Tochter schadet, wenn sie zu lange von ihr getrennt ist und bezeichnet mich als egoistisch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 20:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Pap,

zu der Eskalation wollte ich gerade schon was schreiben, da es bei der Vorgeschichte vorauszusehen war.

Du hast es vom Typ her mit dem Exen-Typ a la "Kontrollfreak" zu tun, der es nicht ertragen kann, wenn etwas ohne Mamas Segen passieren kann. Wahrscheinlich in Kombination mit der lieben Schwiegermutter, die auch ordentlich ihren Senf hinzugeben wird.

Aus eigener Erfahrung ist es für Kinder in dem Alter überhaupt KEIN Problem, mit einer Vertrauensperson (und das ist der Vater) alleine zu sein - auch ein komplettes We. Ab einem Alter von 12 Mon sind Kinder in der Regel auch bereit, sich auch auf ganz neue Menschen einzulassen - deshalb klappt das ja wohl mit der Tagesmutter schon ganz gut.

KM ist der Meinung, dass es der Tochter schadet, wenn sie zu lange von ihr getrennt ist und bezeichnet mich als egoistisch.

Das Ganze ist wieder typisches Exen-Bla-Bla was man schnell vergessen sollte. Du bist der Vater des Kindes, dass ist ziemlich unschädlich. Vielleicht machst Du ihr auch mal deutlich, dass sie an diesem freien Wochenende ganz toll neue Partner kennen lernen kann, ausschlafen kann, Bücher lesen kann oder von was AE-Mütter sonst eigentlich immer mal träumen. Und pünktlich 18 Uhr stehst Du Sonntag mit dem Kind wieder bei Mama an der Haustür. In der Praxis ist das kein Problem.

Deine Exe muss damit klar kommen, dass Du auch für die nächsten Jahre fester Bestandteil des Kindes sein wirst. Das geht nur mit der Einübung guten und regelmäßigen Umgangs, der außerhalb des Wirkbereichs des Ex-Partners gestaltet werden kann.

Viele Exen geben sich im eigenen Umfeld immer als "so vernünftig und an ihrem Ex interessiert". Bleib immer freundlich, setz vielleicht mal einen Brief auf, in dem Du ihr das Umgangsmodell noch mal vorschlägst. Bau doch erstmal noch eine Probephase ein - für einen Monat erstmal mit einer Übernachtung - dann mit Steigerung aufs komplette Wochenende. So kann die Exe noch mehr "Vertrauen" zu Dir fassen. Kommt nix dabei rum, führt Dich dein nächster Schritt zum JA. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 20:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. Sollte ich erst zum Anwalt gehen,

Wenn Du Geld ausgeben willst - warum nicht? Ich persönlich halte es für nicht erforderlich. Die Umgangsintervalle und -häufigkeit sind im Gesetz nicht definiert. Geh mit klaren Vorstellungen in das Gespräch und lass dich nicht kirre machen. Lies dir § 1684 BGB durch und lerne ihn auswendig.

2. Gibt es noch andere Meinungen/Erfahrungen als die von oldie,

Haufenweise. Die werden dir nur nicht zwingend helfen, weil die Fälle individuell sind.

vor Gericht Aussichten auf Erfolg hat?

Knifflig vorherzusagen. Mach es oder lass es.

KM ist der Meinung, dass es der Tochter schadet, wenn sie zu lange von ihr getrennt ist

Achje...

und bezeichnet mich als egoistisch.

Na, die größere Egoistin dürfte sie in diesem Fall sein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 20:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

KM ist der Meinung, dass es der Tochter schadet, wenn sie zu lange von ihr getrennt ist und bezeichnet mich als egoistisch.

Diese Aussage spricht eher gegen die Erziehungsfähigkeit der Mutter als gegen Umgang.
Zum Glück wird sowas selbst von den hartnäckigsten Mutterkreuzlern nur noch selten honoriert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 20:50
(@papalapapp)
Schon was gesagt Registriert

Hi Ingo,
sehr hilfreicher Beitrag für mich. Leider lasse ich mich noch zu leicht unterbuttern, sodass ich nach der Eskalation manchmal dachte, ich bin der Wahrnehmungs-Gestörte und hätte weltfremde Forderungen.

Du hast es vom Typ her mit dem Exen-Typ a la "Kontrollfreak" zu tun

Ja, eine Mischung aus "Kontrollfreak" und "Kinderbesitzerin"

Wahrscheinlich in Kombination mit der lieben Schwiegermutter, die auch ordentlich ihren Senf hinzugeben wird.

Genau richtig erfasst. Sie hat mich in einem Monolog am Telefon beschimpft, gesagt, dass sie nichts mehr mit ihr zu tun haben will. Deswegen gehe ich von "Hausverbot" aus und muss mir schnell überlegen, wie der Umgang nun stattfinden soll. Ich stelle mich darauf ein, dass er erstmal boykottiert wird.

Vielleicht machst Du ihr auch mal deutlich, dass sie an diesem freien Wochenende ganz toll neue Partner kennen lernen kann, ausschlafen kann, Bücher lesen kann oder von was AE-Mütter sonst eigentlich immer mal träumen.

Sie sagte von selbst, dass sie es begrüßen würde, mal wieder einen ganzen Tag Zeit für sich zu haben, aber sie könne das ihrer Tochter nicht antun.

Setz vielleicht mal einen Brief auf, in dem Du ihr das Umgangsmodell noch mal vorschlägst.

Meinst du, dass das noch was bringt? Ist das nicht unnötiger Zeitverlust?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 21:02




(@papalapapp)
Schon was gesagt Registriert

Diese Aussage spricht eher gegen die Erziehungsfähigkeit der Mutter als gegen Umgang.
Zum Glück wird sowas selbst von den hartnäckigsten Mutterkreuzlern nur noch selten honoriert.

Hallo Beppo, das klingt sehr beruhigend, wird mich auf meinem Weg bestärken.

Hallo DeepThought,
du meinst also, ich sollte so schnell wie möglich einen Termin beim JA machen?
Ich werde gleich morgen das JA anrufen und natürlich später berichten.
Danke nochmals für alle Antworten!
Beste Grüße
Papalapapp

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 21:10
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Papp,

deshalb hab ich diese Punkte extra noch mal aufgeführt. Denn das sind alles Dinge, die gerade AE-Mütter wirklich gerne mal wieder tun würden - und Du erkennst daran schon die innere Zerrissenheit Deiner Exe. Deshalb versuch auch mal bewußt ein ganz anderes Schema zu fahren, indem Du ihr freundlich auch diese Dinge mal deutlich machst und es auch als Entlastung für Sie darstellt (was es auch ganz deutlichso ist). Auch wenn Du bisher nicht der Typ für sowas warst, probiers einfach mal und achte auf die Reaktionen. 

Dazu hat die Schwiegermutter in dem Spiel eher wenig zu melden. Bleib freundlich, aber mach auch die Ansage, dass Du das mit der KM selber klären wirst.

Bevor ich zum JA gehen würde, würde ich das mit dem Umgang noch mal versuchen, schriftlich zu klären. Nochmal: Viele Exen heulen bei ihren Freundinnen rum, dass sie doch so engagiert sind, dem KV immer so entgegenkommen würden, aber die "dummen Männer" verstehen natürlich alles falsch. Deshalb setz es schriftlich auf, schreib es ganz freundlich, mach das Vertrauensangebot (nix anderes wird das JA auch vorschlagen) mit der langsamen Steigerung des Umgangs in einem fest definierten Zeitraum. Dazu bittest Du um Rückantwort bis zum Termin X, "da Du ja wie ich auch am Wohl unseres Kindes interessiert bist." Ansonsten kannst Du ja schon mal den Hinweis auf das JA einbauen und sie fragen ob "wir als verantwortungsvolle Elternteile das nicht auch so hinbekommen können". Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 21:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Leider ist die Situation vor kurzem beim "Gespräch" eskaliert, ...

Könntest Du das etwas näher erläutern? Erzähle, wie es dazu kam (Situation), warum es falsch lief (Deine und die vermutete ihre Sicht, das Ergebnis).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 23:05
(@papalapapp)
Schon was gesagt Registriert

Könntest Du das etwas näher erläutern? Erzähle, wie es dazu kam (Situation), warum es falsch lief (Deine und die vermutete ihre Sicht, das Ergebnis).

Ich war im Raum mit KM und ihrer Mutter. Ich erzählte kurz vor meiner Abfahrt, dass ich eine Wohnung gefunden hab, die mir zur Verfügung steht und dass ich in Zukunft möchte, dass mein Umgang mit Tochter dort stattfindet. Reflexartig war die Antwort, ohne dass ich noch zu Wort kam, dass das nicht geht, dass die Mama vermisst wird, dass es höchstens mal ein paar Stunden am Tag möglich ist, dass von morgens bis abends schon zuviel ist (Kind geht zur Tagesmutter und bald in Kindergarten), Übernachtung kommt auf keinen Fall in Frage. Und mir wurde gesagt, dass ich keine Ahnung vom Kind hätte, dass Tochter schlechter schläft, wenn ich da bin. Und noch vieles mehr. Da ich den Eindruck hatte, dass an einem gleichwertigen Gespräch kein Interesse bestand, hab ich mich an den hier oft gelesenen Tip gehalten, mich nicht provozieren zu lassen und freundlich zu bleiben. Ich hab kaum noch etwas gesagt und mich verabschiedet. Während meiner Rückfahrt klingelte das Handy, die Mutter der KM rief an, dass sie mit mir nichts mehr zu tun haben wolle (ich sehe das als Hausverbot). Es kam ein mindestens 5-Minuten-Monolog mit Vorwürfen, z.B. ich sei egoistisch. Der Rest der Vorwürfe bezog sich nur auf die Paarebene, also alles was im Zusammenhang mit der Trennung von ihrer Tochter stand. Von Elternebene hat sie sicher noch nie etwas gehört. Ich habe den Eindruck, ich bin lästig, deswegen wollen sie es mir schwer machen und hoffen, dass ich aufgebe. Aber ich werde mein Bestmögliches tun, mir das nicht gefallen zu lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 23:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Während meiner Rückfahrt klingelte das Handy, die Mutter der KM rief an, dass sie mit mir nichts mehr zu tun haben wolle (ich sehe das als Hausverbot). Es kam ein mindestens 5-Minuten-Monolog mit Vorwürfen, z.B. ich sei egoistisch.

Nun ja, offensichtlich hast Du Dich richtig gut verhalten, so dass die Mutter eures Kindes sich genötigt sah, sich zu "rechtfertigen" oder auf deutsch - nachzutreten. Respekt. :thumbup: Leider ist das schlecht, sehr schlecht in der Auswirkung.

Denn es zeigt auch, wie sie sich die Zukunft vorstellt. M.E. solltest Du sofort das JA konsultieren und um ein Vermittlungsgespräch mit der KM zum Wohle des Kindes bitten. Denn ich sehe nicht, dass die Mutter gewillt oder daran interessiert ist, einen regelmässigen Umgang zw. dem Kind und Dir zu gewähren. Die Vermischung von Umgang und Paarbeziehung ihrerseits zeigt zudem, dass sie nicht zw. ihrem eigenen Willen und dem Kindeswohl zu unterscheiden vermag.

Verfasse umgehend ein Gedächtnisprotokoll vom Gespräch vor Ort (Bei der KM) als auch des Telefonats mit ihr. Dies schriftlich niedergelegt gehst Du zum JA. Und Du verwendest es erst, wenn Du glaubst, Du wirst falsch verstanden, abgewimmelt, ignoriert.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 23:57
(@papalapapp)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
vielen Dank für die Tips.
Bei mir hat sich der zugestandene Umgang positiv entwickelt.
Nach meinem letzten Beitrag im April 2012 hat sich die Lage zunächst weiter angespannt, im Mai und Juni war der Tiefpunkt erreicht.
Ich vereinbarte einen Termin mit dem Jugendamt. Die dortige Mitarbeiterin (MA) spricht grundsätzlich erst mit jedem einzeln, bevor es dann einen gemeinsamen Termin gibt.
Ich erwischte offensichtlich eine kompetente MA, sie riet mir auch den sofortigen Gang vor Gericht, sollte keine Einigung erzielt werden für ausreichenden Umgang. Nachdem auch das Gespräch zwischen MA und meiner Ex stattgefunden hatte, behandelte diese mich plötzlich mit Respekt. Ich wäre gerne mal Mäuschen gewesen, was die MA ihr gesagt hat. Meine Ex ließ mir ausrichten, dass die MA einen gemeinsamen Termin für nicht mehr notwendig erachtet. Ich war nicht begeistert, wartete aber erstmal ab, wie sich der Umgang entwickeln wird, den gemeinsamen Termin hätte ich ja jederzeit nachholen können.
Da ich inzwischen auch am Wohnort meiner Ex eine kleine Wohnung eingerichtet hatte, kann dort seitdem der Umgang stattfinden. Der Umgang wurde in kleinen Schritten ausgeweitet, erst nur wenige Stunden, dann einen halben Tag bis zum Mittagsschlaf, dann einen ganzen Tag, dann zwei ganze Tage, aber ohne Übernachtung. Inzwischen hat die Kleine auch schon siebenmal bei mir übernachtet.
Was man mir vorwerfen könnte: Dass die Ausdehnung des Umgangs viel zu langsam ging und ich nicht früher auf Übernachtung der inzwischen zweieinhalbjährigen bestand.
Die kompletten Wochenenden ohne lästiges Zurückbringen am Abend genieße ich sehr, mir entgehen nicht mehr schöne Abendrituale, wie Bücher anschauen, Lieder singen und ins Bett bringen. Inzwischen steht mein Ex dahinter, dass unsere Tochter das komplette Wochenende bei mir verbringt. Gestern rief sie sogar an, ob meine Tochter noch eine Nacht länger bleiben könne, da sie kurzfristig für einen weiteren Nachtdienst eingeteilt wurde. Sie fragte nicht ihre Mutter, was für mich ein riesen Erfolg ist.
Seit der Next vorhanden ist, sind gemeinsame Unternehmungen mit mir und unserer Tochter plötzlich kein Thema mehr. Zum Glück!
Schöne Ostertage mit möglichst viel Umgang wünsche ich allen Schreibern hier!
Papalapapp.

P.S.: Ich möchte alle ermutigen, zu kämpfen. In meinem Fall habe ich erlebt, dass sich alles ganz plötzlich und unverhofft zum Positiven wenden kann, wenn man dran bleibt. Vor einem Jahr hätte ich nie geglaubt, dass meine Tochter 10 Monate später bereits bei mir übernachten wird - mit Zustimmung der KM. Ich hatte mich auf eine langwierige Auseinandersetzung vor Gericht eingestellt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2013 13:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehr schön.

Gratuliere.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2013 13:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papalapapp,

P.S.: Ich möchte alle ermutigen, zu kämpfen. In meinem Fall habe ich erlebt, dass sich alles ganz plötzlich und unverhofft zum Positiven wenden kann, wenn man dran bleibt.

:thumbup:

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2013 14:21