Tochter (4) wohnt 4...
 
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Tochter (4) wohnt 400km entfernt weg 🙁

 
(@manju2006)
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Hallo zusammen,

meine Tochter (4) wohnt seit November 2011 mit mama und deren Freund in Nürnberg. Das sind von mir genau 400 km entfernt.
Ich habe meine Tochter seit November nur 2 mal gesehen, insgesamt 3 Tage. Hab Angst das meine Tochter mich vergisst oder Sie irgendwann gar nicht mehr zu mir will. Ich bin Arbeitsmäßig sehr eingespannt.
Die KM kommt mir auch nicht einmal entgegen, hab ihr vorgeschlagen das man sich auf der hälfte des wegen treffen kann, sind hin und zurück 400 km, und ich dann meine kleine Maus für einige Tage zu mir nehme. Ihre ausreden sind das Ihr auto das nicht durchhält, bla bla bla...

Noch zur Info: Sie hat das alleinige Sorgerecht und gibt das gemeinsame unter keinen Umständen ab, habe da schon mit ihr drüber gesprochen, da soll ich das doch lieber auf meine kosten einklagen. Die Einklagekosten
, könnte aber der kleinen Maus zu gute kommen was Sie mal gar nicht einsehen kann.

Ich vermisse meine Maus, aber ich kann auch nicht 400 km hin, zurück, hin, zurück. Das sind ja dann 1600 km für zb ein Wochenende, das ist krass, zeitlich und finanziell nicht wirklich machbar.

Kann mir irgendjemand helfen, bin echt verzweifelt...

Ganz lieben Dank schonmal...]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2012 16:57
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum hat sie denn alleiniges Sorgerecht?
Wart ihr nicht verheiratet?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2012 17:15
(@manju2006)
Schon was gesagt Registriert

Nein waren wir nicht, haben uns damals sehr gut verstanden und deswegen hat Sie das alleinige Sorgerecht. Ich weiss doof von mir im nachhinein aber was soll man machen 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2012 17:30
(@bagger1975)

Servus Manju2006,

und erst einmal willkommen.

Sorge- u. Umgangsrecht haben nichts miteinander zu tun. Beide sind voneinander unabhängig und stehen nebeneinander.

Zu dem hier:

haben uns damals sehr gut verstanden und deswegen hat Sie das alleinige Sorgerecht. Ich weiss doof von mir im nachhinein aber was soll man machen 🙁

besteht für nichtverheiratete Väter bereits seit August 2010 die Möglichkeit beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des GSR zu stellen. Lies Dich zu den "Erfolgen" betroffener Väter erst einmal hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-20081.html

ein.

Zum Thema Durchsetzung eines geregelten und geordneten Umgangs mit "zickenden" KM empfehlen wir hier den sog. Umgangsdreisprung, d.h.

1. freundlichen Brief an KM, mit dem Angebot den notwendigen Umgang des Kindes zum anderen Elternteil einvernehmlich auf Elternebene im Rahmen einer sog. Umgangsregelung zu erarbeiten und regeln. Wenn das nicht fruchtet,
2. Vermittlungsversuch unter Einbindung des JA. Wenn das nicht fruchtet:
3. Umgangsklage beim Familiengericht.

Ein ausreichender und v.a. regelmäßiger und ungestörter Kontakt zu beiden(!) Elternteilen ist Grundvoraussetzung für eine gute Kindesentwicklung und deshalb unerlässlich und durch nichts zu ersetzen.

Deshalb ist regelmäßger Umgang von Dir auch jetzt und in ausreichendem Maße konsequent einzufordern. Je länger Du untätig wartest, deto schlechter werden Deine Karten in dem Punkt und hilft Lamentieren nicht weiter. Deswegen ist es schon einmal gut, dass Du hier gelandet bist.

Viel Erfolg beim Aktivwerden. Dir werden vermutlich sicher noch andere schreiben...Lies Dich auch einmal im Umgangsforum ein.

Und aus taktischen Gründen und Erfahrung empfiehlt es sich erst einmal einen funktionierenden Umgang zu installieren, bevor die Baustelle Sorgerecht erfolgreich angegangen werden kann.

Viele Grüsse     

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2012 19:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Zunächst mal kann ich dir sagen, dass deine Tochter dich nicht so schnell vergessen wird, auch wenn die Umgänge jetzt seltener werden.
Meine Tochter war nicht mal 2 Jahre alt, als sie auch in die Gegend von Nürnberg gezogen wurde (600km) und wir haben vorher auch nicht zusammen gewohnt.
Nun ist sie 19 und wir haben ein gutes Verhältnis.

Zum Zweiten besteht mittlerweile eine halbwegs gute Chance, die Mutter an den durch sie verursachten Umgangskosten zumindest zu beteiligen.
Es gibt dazu ein BGH-Urteil.
Darüberhinaus gibt es auch die Möglichkeit, die vom Familienrecht gerissenen Löcher zumindest in Teilen vom SGB flicken zu lassen.
Inklusive Umgangskosten.
Gib mal ein paar Zahlen damit wir das mal prüfen können.

Und last not least, wenn ihr zumindest eine Zeitlang zusammen gelebt habt, und ihr zumindest nicht grundsätzlich über den Umgang streitet, wäre eine GSR-Klage nicht vollkommen aussichtslos.
Die Chancen sind zwar nicht hoch, da die Justiz sich extrem schwer tut, auch Vätern Menschenrechte einzuräumen aber sie sind größer als 0.

Also ran an den Feind.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2012 21:02
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

es gibt (wenn auch nur wenige) Angebote im Internet von guten Menschen für Trennungsväter, die am Wochenende eine Wohnung oder eine Einliegerwohnung oder sonstige Räumlichkeiten für den Umgang zur Verfügung stellen, und das ganze auch noch für schmales Geld oder evtl. auch umsonst.
Die Diakonie macht sowas zum Beispiel. Ich habe jetzt leider keinen konkreten Link für Dich da, aber ich denke, Googel wird Dir da sicher rasch weiterhelfen können.

Ich selber habe es folgendermaßen gelöst:
Ich habe mir dort, wo ich arbeite, eine kleine Dachkemenate gemietet, in der ich praktisch nur abends wohne. Daher ist sie auch nicht chic, aber was heißt schon chic, wenn es um das Kind geht. Am Ort der Mutter habe ich mir auch eine kleine Kammer (genauer gesagt eine 2 Zimmer Wohnung im Keller) genommen, und dort praktiziere ich den Umgang. Unterm Strich ist das sakrisch teuer  aber ich habe es geschafft, der Ex zumindest unbefristet die hälftigen Fahrtkosten für den Umgang rauszuleiern. Mit dem Zug (ICE über 300 km one way jeweils 25 €) geht sich das auch zeitlich einigermaßen gut aus.
Der Vorteil liegt klar auf der Hand:
Ich habe den Zwerg alle 14 TAge amWE von Samstag früh bis Sonntag abend, inkl. Mittagsschlaf und Übernachtung, und das, seit er 1 1/2 (!!) ist. Manchmal, wenn mein Dienstplan es zulässt, habe ich ihn auch von Freitag bis Sonntag.
Auch wenn das in dem Alter sehr wenig Umgang ist, ist glasklar: Zwerg hatte immer das gleiche Bett, und die Wohnung ist sehr schnell für ihn vertraut geworden. Er weiß, wo seine Bücher und Spielsachen sind und fühlt sich in der Wohnung sichtlich sicher und wohl. Noch niemals (!) hat er während des Umganges nachts oder beim Mittagsschlaf geweint oder nach der Mama geheult. Meiner Meinung nach liegt das daran, dass er sich eben in immer der gleichen Umgebung sicher fühlt und er diese Sicherheit auch und gerade in den Momenten bekommt, in denen er am verletztlichsten ist: Nämlich wenn er müde ist und einschlafen mag oder gerade aufgewacht ist. Nun ist das mit der Übernachtung bei mir natürlich Glück gewesen, aber bei einer Vierjährigen dürfte das Übernachtungsrecht ja kein unüberwindbares Problem sein.
Villeicht (so mache ich das) bietet sich ja auch ein Jobwechsel nach oder in die Umgebung von Nürnberg an. 

Ich hatte in diesem Thread http://www.vatersein.de/Forum-topic-24415.html auch mal angeregt, ob man eine Zweitwohnung nicht steuerlich absetzen kann, weiß aber nicht, ob das jemals jemand probiert hat.

Das alles hängt natürlich von Deinen finanziellen Verhältnissen ab, die ich bei mir dadurch bis aufs alleräußerste gespannt habe und im Grunde von meinen Ersparnissen lebe.
Aber wenn der Zwerg von mir ins Bett gebracht wird und sich noch ein paar Minuten an mich kuschelt und auf meinem Arm ganz schwer und müde wird und sich sichtlich entspannt, wenn das Licht aus ist und Papa sich vor sein Bett gesetzt hat um ihm sein Schlaflied zu singen, ist mir mit keinem Geld der Welt bezahlbar!

Gruß, PP

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2012 22:25
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi manju,

Ich habe meine Tochter seit November nur 2 mal gesehen, insgesamt 3 Tage. Hab Angst das meine Tochter mich vergisst oder Sie irgendwann gar nicht mehr zu mir will. Ich bin Arbeitsmäßig sehr eingespannt.

Den größten Fehler, den Väter machen können, ist Zeit mit den Kindern ungenutzt verstreichen zu lassen. Du musst umgehend aktiv werden! Sorry, arbeitsmäßig eingespannt sind viele und ist kein Argument. Dass die KM Dir nicht entgegenkommt ist - zunächst - ihr gutes Recht.

Das Sorgerecht ist erstmal egal. Bekommst Du jetzt eh nicht. Kein Kontakt zur Tochter + 400 km Entfernung.
Es haben schon Väter in aussichtsreicherer Lage das GSR verweigert bekommen.

Beim Umgang - und der ist zum jetzigen Zeitpunkt ungleich wichtiger als das Sorgerecht - hast Du gute Chancen eine Regelung - zur Not auch gegen die Mutter - durchzusetzen incl. Kostenbeteiligung.

Wichtig ist es jetzt, den Umgang realistisch zu planen und auch durchzuführen. Ich halte es für keine Option eine 4jährige über 400 km zu holen. Da ich Deine Lebensumstände nicht kenne, kann ich hier nicht viel Konkretes beitragen. Generell würde ich mit der Tochter die Wochenenden in Nürnberg + Umgebung verbringen. Ab fünf kann Tochter auch begleitet fliegen.

Mein Sohn - damals 6 Jahre - wurde mir auch 550 km in den Süden entführt (120 km von Nürnberg entfernt).
Per Umgangsbeschluss habe ich einen 14tägigen Umgang + Ferien auch über die Entfernung realisiert. Es geht also. Als Erstes arbeite bitte einen Umgangsplan aus. Und "geht nicht" und "sie will aber nicht" sind keine Optionen. Wenn etwas erstmal zu teuer erscheint, kann man es noch optimieren. EIN zu teures WE bringt keinen um.

Und sieh das Positive an der Situation: Du lernst eine neue Umgebung kennen, hast - wenn es klappt - Deine Tochter bei Dir und am Sonntag hast Du das Gefühl aus einem Kurzurlaub zu kommen. Fliegen - um die Entfernung zu überwinden - ist manchmal eine Option.

So hat es sich bei mir herausgestellt, dass Fliegen (+Mietwagen) im Endeffekt nicht teurer ist als mit dem eigenen Wagen anzureisen. Einmal im Monat habe ich freitags frei genommen, bin morgens mit dem Flieger nach Nürnberg geflogen, habe da dann einen Mietwagen genommen, meinen Kleinen dann mittags von der Schule abgeholt.

Wir haben dann in einer Pension, einen Ferienbauernhof, einem Hotel übernachtet. Meist in einer anderen Stadt. Die Gegend ist sehr attraktiv und lädt ein, erkundet zu werden. Sonntags habe ich dann meinen Sohn um 16:00 Uhr bei der Mutter abgegeben und bin dann wieder zum Flughafen Nürnberg gefahren und dann mit dem Flieger zurück. Das zweite WE kam immer mein Sohn mit dem Flieger.

Was war das ein K(r)ampf (Diskussion + Gerichtsbeschlüsse) und wie unproblematisch war es letzten Endes. Es hat sich aber gelohnt. Letzten Endes ist Die Mutter nach zwei Jahren wieder zurückgezogen. Ich schreib Dir das so ausführlich, um Dich zu ermuntern, nach Lösungen zu suchen.

Liebe Grüße,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2012 11:50
(@diskurso)
Registriert

Hallo Manju,

Ich habe meine Tochter seit November nur 2 mal gesehen, insgesamt 3 Tage.

Schön für Dich, dass Du dieses Forum gefunden hast, denn nun solltest Du schnell aktiv werden, um einer beginnenden Entfremdung frühzeitig entgegenzutreten.
Jede weitere Woche Untätigkeit vermittelt der boykottierenden Mutter, dass sie ungehindert die Tochter-Vater-Beziehung zerstören könne.
Beginne daher schon in den nächsten Tagen den von bagger genannten Umgangsdreisprung, um möglichst bald wieder für Deine Tochter da sein zu können.
Vergessen wird sie Dich auf keinen Fall, aber dass sie von der Mutter dahingehend manipuliert wird, nicht mehr zu ihrem Papa "zu wollen", ist durchaus möglich.
Dem kannst Du nur entgegen arbeiten, in dem Du so viel Umgangskontakte wie nur möglich durchsetzt - bei fortgesetztem Boykott der KM unbedingt auch gerichtlich.
Der zu erwartende Erfolg einer Umgangsklage ist für Väter zum Glück inzwischen ziemlich hoch - im Gegensatz zu einer Sorgerechtsklage.
Vergiss also zunächst die Sorgerechtsproblematik und konzentriere Dich auf den Umgang - das dürfte erst einmal schon genügend Kraft kosten.
Hilfreiche Hinweise findest Du u.a. auch hier:
http://trennungsfaq.de/umgang.html

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2012 13:42
(@manju2006)
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Hallo zusammen,

jetzt ist meine Tochter für 1 Woche im Sauerland und die Mutter lässt mich Sie nicht sehen weil die mal wieder voll durchtickt. Bin verzweifelt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 22:38
(@schwarzwaldmaedel)
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Und was hast du seit deinem ersten Post hier unternommen? Hast du scho irgend einen Tipp umgesetzt?
Nur jammern hilft nicht. Man kann sich hier gerne ab und an auskotzen aber dann sollte man auch wieder etwas gegen die Situation tun.

Grüße, das Schwarzwaldmaedel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 22:54




(@manju2006)
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Jugendamt in Nürnberg ist Informiert und wird die KM zum Termin Laden.Hoffe dann wird Sie mal vernüftig...trotzdem sehe ich mein baby jetztr nicht 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 23:07
(@manju2006)
Schon was gesagt Registriert

Falls sich dort nix ergibt, wie Klage ich den Umgang mit meiner Tochter ein (ohne Anwalt) und wie verfahre ich weiter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 23:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wenn du noch nie mit einem Gericht zu tun hattest, würde ich es nicht ohne Anwalt versuchen.
Es ist zwar zulässig und eine Umgangsklage gehört eigentlich auch zu den leichteren Übungen aber wenn man die Gepflogenheiten und vor Allem die Denkmuster vor Gericht überhaupt nicht kennt, kann das doch ziemlich schief gehen.
Du läufts Gefahr, da ziemlich über den Tisch gezogen zu werden und auf Welpenschutz brauchst du nicht zu hoffen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2012 00:07
(@manju2006)
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Ich war Januar 2011 vor Gericht wegen KM Unterhalt (Unberechtigt) und hab trotz Anwalt verloren. Anwaltskosten 1400€ ink. Gerichtskosten. Das wiull ich nicht nochmal mitmachen, verdiene zwar gut aber hab Schulden und echt kein Geld für einen Anwalt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2012 00:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann kuck mal ob du in der Ecke einen VafK findest und da vielleicht einen, der dich begleiten und briefen kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2012 00:23
(@manju2006)
Schon was gesagt Registriert

Ecke?VafK?Was das, bin neu hier kenn die >Wörter gar nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2012 00:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja die Ecke, in der das Umgangsverfahren stattfinden wird, also Nürnberg.

Und VafK ist der Väteraufbruch für Kinder.
Der größte Väterverein, der auch lokale Selbsthilfegruppen organisiert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2012 00:31
(@manju2006)
Schon was gesagt Registriert

aso ok.danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2012 00:41