Hi Ihr Lieben,
nachdem ich eine Zeit lang mitgelesen habe, hier nun mein erster Thread...
Die Situation ist folgende: Meine Frau ist vor einem halben Jahr mit unserer Tochter 130 km weg gezogen. Ich sehe die Kleine (7) nun wie üblich jedes zweite Wochenende.
Dazu bin ich Freitags nach der Arbeit 2,5 Std. auf der Piste (ca. 200 km Hinfahrt), danach dann noch mal 130 km für die Rückfahrt. Das heißt Freitags von 15-20 Uhr unterwegs. Sonntag nachmittag dann noch mal 130 km hin und zurück.
Keine Frage, die Fahrt mit meiner Tochter ist auch schon sehr schön, weil ich mich freue sie wieder zu sehen. Aber gerade jetzt im Winter geht diese Fahrerei sehr an die Substanz.
Wie handhabt Ihr das? Übernimmt Eure Ex eine Fahrtstrecke? Trefft Ihr Euch auf halber Strecke?
Liebe Grüße
Stefan
Genau diese Frage würde mich auch sehr interessieren, werde ich doch ab kommenden Frühling 2007 in der selben Situation sein.
Ich werde jedenfalls versuchen, an die KM zu appellieren und sie dazu zu bewegen, den einen Weg zu übernehmen - im Sinne des Kindes. Ob ich damit durchkommen werde ist natürlich sehr ungewiss.
Doch würde mich analog Stefan auch interessieren zu wissen, welche Erfahrungen bzgl des auf sich zu nehmenden Weges (bei mir sind es 160km, allerdings mehrheitlich Autobahn, also rund 2 Std pro Weg) so gemacht worden sind.
Gruss,
Adi
Hallo Stefan & Adi,
willkommen im Club der "Mittelstrecken-Fahrer". Ich habe 120 km einfache Strecke und fahre selbst.
Im Winter wird das besonders stressig. Bei entsprechend schlechten Wetterverhältnissen weiche ich (sicherheitshalber) auf die Autobahn aus, was die Fahrstrecke um 40 km verlängert.
Alternative meinerseits wäre:
Ich hole Tochter mit der Bahn ab. Nachteil: Längere Fahrtzeit, teilweise unpassende Zugverbindungen, geringere Flexibilität. Wäre aber mit BahnCard insgesamt wohl billiger.
Tochter ist 4,75. Wenn sie 10 ist, werde ich sie dann wohl aufs Bahnfahren einstellen. Ich denke die Fahrerei halte ich noch 5 Jahre durch, aber nicht bis Tochter 18 ist.
Alternativen wären Kids-on-Tour von der Bahn (begleitetes Bahnfahren), falls es so etwas auf eurer Strecke gibt.
Es soll ja Fälle geben, bei denen die Eltern sich bei der Fahrerei abwechseln. Ich glaube aber nicht, dass es hier auf vatersein.de allzu viele Fälle davon gibt. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Gruß
Martin
Es soll ja Fälle geben, bei denen die Eltern sich bei der Fahrerei abwechseln. Ich glaube aber nicht, dass es hier auf vatersein.de allzu viele Fälle davon gibt. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Ja, gerade das würde mich auch interessieren. Laut "Scheidungs-Ratgeber" ist üblicherweise der "Umgangs-Berechtigte" für die Fahrerei zuständig.
Stefan
Hallo Stefan,
Ja, gerade das würde mich auch interessieren. Laut "Scheidungs-Ratgeber" ist üblicherweise der "Umgangs-Berechtigte" für die Fahrerei zuständig.
yep, genau so ist es. Entweder du kannst mit der "Ex" reden und sie kommt dir entgegen oder du musst immer fahren. Juristisch hast du keine Chance, jedes Entgegenkommen in solchen Fällen beruht auf Freiwilligkeit.
In diesen Fällen gibt es vermutlich kaum Probleme nach der Trennung, weshalb die Betroffenen auch kaum zu vatersein.de kommen. Daher meine Vermutung.
Denke mal über die Alternativen nach - z.B. dass die "Kleine" selbst mit der Bahn fährt, sobald sie ca. 10 Jahre alt ist.
Gruß
Martin
Es soll ja Fälle geben, bei denen die Eltern sich bei der Fahrerei abwechseln. Ich glaube aber nicht, dass es hier auf vatersein.de allzu viele Fälle davon gibt. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Moin!
Bei mir liegt die Distanz ja bei 300 km und einen kleinen Kompromiss habe ich damals dabei erreicht. Die Großeltern kommen mir in den Ferien immer 120 km mit der Bahn entgegen, aber wohlgemerkt nur in den Ferien. Das bedeutet auch, daß die Zeitabstände größer geworden sind. Alles andere hat sich nicht wirklich bewährt und ist manchmal auch eine Zumutung für das Kind.
Alleine reisen mit 10 Jahren sehe ich ebenfalls nicht bei meiner Tochter, die jetzt 9,5 Jahre alt ist.
Gruß Roman
Hallo,
hat deine Ex das alleinige Sorgerecht?
Oder wieso konnte sie so weit wegziehen ohne das eine Einigung über den Umgang getroffen wurde?
Es gibt Regelungen - ob es darüber auch Urteile gibt weiss ich nicht - dass der betreuuende Elternteil verpflichtet ist, sofern er selbst wegzieht, sich an den Kosten für den Umgang zu beteiligen. Oder die hälftige Strecke zu fahren. Das geht natürlich nur, wenn der betreuuende Elternteil über Einkommen verfügt.
Vielleicht soltest du es mal in diese Richtung versuchen.
Sophie
Hallo !
Der Sohn meines LG wohnt ca.530 km weg und er / wir fahren das alle 2Wochen. Von Entgegenkommen keine Spur.
Aufgrund der großen Entfernung bleiben wir dann übers Woende vor Ort und holen den Kleinen nur zu uns, wenn wir etwa eine Woche zur Verfügung haben. Das ist sonst für Kinder auch zu anstrengend denk ich. Der Kleine ist 4.
@AnnaSophie
Hier bei Vatersein gibt es mehr als genug Beispiele, dass so eine "Regelung" sofern sie der Mutter wo vorbeigeht einfach übergangen wird.. Das Prinzip Kontinuität oder Lebensmittelpunkt gilt doch meistens eh nur wenn der Vater sonst das Kind betreuen könnte :knockout: von daher weiß ich nicht wie schnell man von der "Richtung" was erwarten sollte.
LG
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Hallo Sophie,
Es gibt Regelungen - ob es darüber auch Urteile gibt weiss ich nicht - dass der betreuuende Elternteil verpflichtet ist, sofern er selbst wegzieht, sich an den Kosten für den Umgang zu beteiligen. Oder die hälftige Strecke zu fahren. Das geht natürlich nur, wenn der betreuuende Elternteil über Einkommen verfügt.
all diese Vereinbarungen beruhen auf Freiwilligkeit. Leider. Meine "Ex" ist 120 km weit weggezogen, die neue Adresse musste ich übers Gericht erfragen. Beantragt habe ich bei der Scheidung, dass ich wenigstens die Umgangskosten von meinem Einkommen abziehen kann bei der EU-Berechnung. Der Richter sprach in seinem Urteil von "fragwürdigen Umständen, unter denen ich mit dem Umzug konfrontiert wurde", aber eine Anrechnung der erhöhten Fahrtkosten gab es nicht. Und das entspricht leider der herrschenden Rechtssprechung.
Ausnahmen gibt es nur im Mangelfall oder wenn der "Umgangsverpflichtete" nach Abzug der Umgangskosten unter seinen Selbstbehalt fällt.
Gruß
Martin
Es soll ja Fälle geben, bei denen die Eltern sich bei der Fahrerei abwechseln. Ich glaube aber nicht, dass es hier auf vatersein.de allzu viele Fälle davon gibt. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Mein Mann und seine Ex haben bei der Scheidung vereinbart, zumindest die Kosten jeweils hälftig zu übernehmen. Mein Stiefsohn war mit damals 14 allerdings schon alt genug, alleine zu reisen.
Aber vielleicht ein Tipp, sowas schon im Vorfeld zu vereinbaren, wenn denn derlei Gespräche noch möglich sind.
Gruß AJA
Hallo!
Bei uns sind es ca. 100 km einfache Strecke (immer sehr viel Stau), und es wurde vom Gericht schriftlich festgelegt dass wir den kleinen abholen und bringen müssen.
Letzten Winter haben wir es einmal verweigert, da es so heftig glatt war. Dann wurde der kleine gebracht, da die Mutter unbedingt weg musste.
Viele Grüße von
Claudia
Hallo Merrow,
die Kinder meines Mannes wohnen auch über 500km weit weg und er hat damals in der Anhörung wo es um Abänderungsklage bezüglich Ku ging die Entfernung angesprochen. Es wurde miteingerechnet!
Es sind so hohe Kosten, dass man sie nicht unbedingt alleine tragen muss. Manche Gerichte wissen, dass die Mütter kein Geld haben um sich zu beteiligen und stufen deshalb den KU runter. Hab ich mehrfach erlebt. Auch Jugendämter werden da offner.
Gruß riviera
Hallo Riviera!
Danke für die nette Info 🙂
Ich werde es weitergeben.
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Hallo riviera,
die Kinder meines Mannes wohnen auch über 500km weit weg und er hat damals in der Anhörung wo es um Abänderungsklage bezüglich Ku ging die Entfernung angesprochen. Es wurde miteingerechnet!
Es sind so hohe Kosten, dass man sie nicht unbedingt alleine tragen muss. Manche Gerichte wissen, dass die Mütter kein Geld haben um sich zu beteiligen und stufen deshalb den KU runter. Hab ich mehrfach erlebt. Auch Jugendämter werden da offner.
ich finde diese Information hochinteressant. Gibt es dazu irgendwelche Beschlüsse, Aktenzeichen etc. die den Betroffenen (LG von Merrow, Roman3, Stevie0210, Adi1970) irgendwie weiterhelfen könnten?
Wäre toll, wenn du da genauere Informationen hättest.
Gruß
Martin
also die Kinder von meinem LG leben auch 670km weit weg... die Mutter ist einfach vom Besuch bei ihrer Schwester nie mehr zurück gekommen und hat es sich da oben ne Wohnung gesucht.
Nun fahren wir alle 3 Wochen zu den Kindern. Freitag 18Uhr nach der Arbeit 6h Fahrt nach Bremen zur Mutter meines LG, dann dort Übernachten. Um 8Uhr wieder auf die Autobahn und 1h bis zu den Kindern fahren. dann haben wir die Kinder von 9-18:30 ohne Möglichkeit mit denen irgendwo Mittagsschlaf zu machen oder sonstwas bei schlechten Wetter. Ab und an fahren wir auch zur Mutter meine LG aber das sind dann 2 h wo die Kinder nur im Auto sitzen, was auch nich so toll ist. Am Abend nachdem wir die Kinder wieder abgegeben haben gehts wieder 1h zurück zum Übernachten und Sonntags morgens wieder 6h zurück nach Hause.
So ein WE is stress für uns und die Kinder und kostet eine Menge Geld. Da es noch keinen Titel gibt ziehen wir monatlich 200€ vom Unterhalt ab. Unsere Anwältin hat ein Urteil vom OLG Koblenz gefunden wo 200€ monatlich anerkannt werden wenn die Entfernung größer als 500km ist.
Ich weiß, dass ein Jugendamt in Berlin den KU Pflichtigen nach seinem Einkommen befragt und auch nach der Entfernung zum Wohnort des Kindes befragt hat. Da er aber im gleichen Ort arbeitet wurde ihm nichts zusätzlich erlassen.
Mein Beispiel bei meinem Mann rührt daher, weil die Ex ne Abänderungsklage eingereicht hatte und sich mächtig Geld versprach. Der Richter aber fand sie arg unverschämt und senkte den bisherigen KU extrem für beide Kinder. Die Entfernung spielte hier eine Rolle.
Vielleicht kann carezza2411 das Urteil welches die RAin gefunden hat veröffentlichen oder zumindest nen AZ rausgeben.
Hin und wieder kann auch schriftlich niedergelegt werden, dass (hier die Mutter) zumindest eine Strecke entgegenkommen muss. Geht aber alles nur gerichtlich.
Wenn ich fündig werde, setze ich es hier rein. Muss allerdings sagen, ich habe arg blöde Arbeitszeiten, deshalb nicht so oft hier.
Gruß riviera