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Trotz gerichtsurteil gibt KM das Kind nicht raus

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(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

hallo
habe seit dem 13.3.2008 ein gerichtsurteil was sagt das mir jeden sonntag von 10 bis 14 uhr meine tochter zusteht sie ist jetzt 1 jahr alt. die km gibt mir das kind trotz beschluß nicht raus mit der ausrede das kind ist krank und das an jedem wochenende wenn ich es holen will. mittlerweile hat sie schon ein bußgeldbescheid aber das stört sie nicht weiter. wie kann ich mich nun verhalten oder was kann ich für weiter schritte gehen?

mfg frank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2008 14:12
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Frank,
obwohl ich zur Zeit wahrscheinlich der schlechteste Ratgeber bin: Bitte ein paar mehr Infos. Was steht in dem Beschluss genau und warum ist ein Bußgeldbescheid raus?

Ich kann mir das nämlich kaum vorstellen, wegen des kurzen zeitlichen Abstands.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 17:39
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

hallo

in dem beschluß steht das sie mir jeden sonntag das kind rausgeben muß bei jedem verstoß von beiden seiten kann ein bußgeld in höhe von bis zu 3000 euro verhängt werden. das gericht sowie das jugendamt sehen es so das es dem wohl des kindes dient wenn es die zeit bei mir ist da es sonst nur streß mit der km gibt bei zusammen treffen.

mfg frank


Anm: Textformatierung angepasst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2008 18:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in dem beschluß steht das sie mir jeden sonntag das kind rausgeben muß bei jedem verstoß von beiden seiten kann ein bußgeld in höhe von bis zu 3000 euro verhängt werden.

Ist es schon zur Verhängung des Bußgeldes gekommen?

das gericht sowie das jugendamt sehen es so das es dem wohl des kindes dient wenn es die zeit bei mir ist da es sonst nur streß mit der km gibt bei zusammen treffen.

Ok, nur, das hat mit dem Bußgeld nix zu tun.

So rein interessehalber würde ich natürlich ein solches Urteil nur zu gern veröffentlichen. Wie können wir das gemeinsam hinbekommen?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 19:05
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
Ist es schon zur Verhängung des Bußgeldes gekommen?
Ok, nur, das hat mit dem Bußgeld nix zu tun.

So rein interessehalber würde ich natürlich ein solches Urteil nur zu gern veröffentlichen. Wie können wir das gemeinsam hinbekommen?

DeepThought

hallo ja sie hat ein bescheid über 1000 euro bekommen wo sie jetzt einspruch gegen erhoben hat. ich könnte es mal bei einem bekannten einscannen und dann per email zukommen lassen oder hier einsetzten
mfg frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2008 19:20
(@ariba)
Registriert

Moin frank72,

auch von mir: Bitte mehr Infos, allein schon aus eigenem Interesse. Meine Kurze ist ebenfalls ein Jahr alt, nur sehe ich sie derzeit gar nicht mehr(Boykott). Vier Stunden an Umgang scheint ja in diesem Alter so in etwa "Standard" zu sein - habe ebenfalls eine UR schwarz auf weiß.

Ich hoffe, Du kannst den Beschluss mal hier reinstellen oder an Deep Thought zwecks Veröffentlichung schicken.

Gruß
Ariba

PS: Eine EA samt Zwangsgeldantrag ist auch bei mir seit 2,5 Monaten raus - allerdings ist noch nix geschehen. Wie kam es dazu, dass das bei Dir so flott ging?

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 20:42
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Moin!
Wie sieht es mit einem Gerichtsvollzieher aus?
Tür gewaltsam öffnen, Kind rausholen und an den Vater übergeben.

Vielleicht wirkt das ja Wunder...?

Gruß Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 21:58
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Roman3,

Wie sieht es mit einem Gerichtsvollzieher aus?
Tür gewaltsam öffnen, Kind rausholen und an den Vater übergeben.

Hört sich zwar vielversprechend an, ist aber wahrscheinlich in der Realität so nicht umzusetzen.

Schlage doch beim Gericht mal vor, für einige Zeit einen Umgangspfleger zu beantragen, der das Kind bei ihr abholt und wieder bringt.

Dann ist sie vielleicht eher in Zugzwang, weil sie weiss, dass jemand anderes (vom JA o.ä.) das Kind abholt und bringt.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 16:04
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

hat das Gericht in dem Beschluss auch nicht nur die Herausgabe angeordnet, sondern auch angeordnet, das der Vollzug der Ànordnung mittels Gewalt umgesetzt werden darf?

wenn nicht: `Sofort neuen Àntrag stellen, auf Ùmsetzung auch mittels Gewalt
wenn ja:  Den Beschluss zum Gesichtsverzieher, der wird sagen, wie er die Wohnung aufbekommt , um ein índ herauszuholen. . . .(Da ist die `Gewaltèinwirkung`)

Hast Du nicht den astreinen `Beschluss, wird sie `Dich an der `Nase herumführen können. wie es ihrgrad so passt.

Die Beweihräucherungen des JA wegen dem kìndeswohle sind etwa so tauglich wie Zewa 4-lagig.

just. . . .

lg e.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 22:32
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

hat das Gericht in dem Beschluss auch nicht nur die Herausgabe angeordnet, sondern auch angeordnet, das der Vollzug der Ànordnung mittels Gewalt umgesetzt werden darf?

wenn nicht: `Sofort neuen Àntrag stellen, auf Ùmsetzung auch mittels Gewalt
wenn ja:  Den Beschluss zum Gesichtsverzieher, der wird sagen, wie er die Wohnung aufbekommt , um ein índ herauszuholen. . . .(Da ist die `Gewaltèinwirkung`)

Hast Du nicht den astreinen `Beschluss, wird sie `Dich an der `Nase herumführen können. wie es ihrgrad so passt.

Die Beweihräucherungen des JA wegen dem kìndeswohle sind etwa so tauglich wie Zewa 4-lagig.

just. . . .

lg e.

hallo
was in dem urteil steht ist das das urteil vollstreckbar ist. werde am we mal das urteil hier einstellen
lg frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2008 23:50




(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

Mündliche Verhandlung am 11.03.2008
Beschluß vom 13.03.2008 AG Meldorf

I. Der persönliche Umgang des Kindes der Parteien
L.  geb. am 18.06.2007 wohnhaft XXX

Mit dem Antragssteller (KV) wird wie folgt geregelt.

1. Der Antragssteller ( AS ) ist berechtigt und verpflichtet, das Kind besuchsweise zu sich zu nehmen, und zwar an jedem Sonntag in der Zeit von jeweils 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

2. Der AS ist verpflichtet, das Kind zu den genannten Zeiten bei der Antrags- 
Gegnerin (AG) abzuholen und sie dorthin zurückzubringen.

3. Die AG ist verpflichtet, das Kind zu den vorstehenden aufgeführten Zeiten an den 
                  AS zu übergeben.

II. Den Parteien wird für jeden Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtung die  Verhängung eines Zwangsgeldes von jeweils bis zu 3.000 € angedroht.

III. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

IV. Der Geschäftswert beträgt 2.500 €, der Wert des EA-Verfahrens beträgt 500 €.

G R Ü N D E :

Der persönliche Umgang des Kindes mit dem AS war auf seinen Antrag hin zu regeln.

Hierbei erschien die vorstehende Regelung, die dem Begehren des AS entspricht, dem Kindeswohl am besten entsprechend.

Soweit die AG dem Antrag zwar nicht dem Grunde, aber in der konkreten Fassung entgegen tritt, war dem nicht zu folgen.

Die Parteien lebten bis Mitte Januar 2008 zusammen, auch das Kind lebte im gemeinsamen Haushalt. In der seitdem vergangenen Zeit ist zur Überzeugung des Gerichtes die Bindung des Kindes zum KV (AS) nicht dergestalt abhanden gekommen oder beeinträchtigt worden, dass es einer Annäherung oder ähnlicher Maßnahmen zur Vertrauensbildung zwischen Kind und Vater bedürfe. Dies gilt auch trotz des sehr geringen Kindesalters von aktuell knapp 10 Monaten erscheint die Wertung der KM, es müsse das Kind vorsichtig an ( neue ) Kontakte mit dem KV herangeführt werden, ohne konkrete Anhaltspunkte nicht überzeugend. Das Gericht ist – auf Basis der fachlichen Einschränkung des Jugendamtes – der Überzeugung, das in der relativ kurzen Trennungszeit kein so tiefgreifender Bindungsverlust eingetreten ist, dass eine Anbahnung, Begleitung oder Behütung der Kontakte zwischen Vater und Kind angezeigt wären.

Das Gericht ist auch der Überzeugung, das der AS in der Lage ist, das Kind angemessen zu versorgen und zu betreuen, auch wenn das Alter des Kindes besondere Anforderungen an den betreuenden Elternteil stellt. So traut das Gericht dem AS ( wie nahezu jedem Kindsvater ) zu, sich in Fragen der Nahrungsversorgung und der hygienischen Versorgung des Kindes kundig zu machen und – so notwendig – sich die entsprechenden Fähigkeiten anzueignen. Dies ist von allen Elternteilen ( Mütter wie Väter ) zu fordern und zu verlangen, soweit sie verantwortlich mit Kinder bzw. Kleinstkindern umgehen. Selbst wenn der Umstand zuträfe, dass der AS derlei Aufgaben zur Zeit des Zusammenlebens nicht übernommen hatte, sind die  erforderlichen Fertigkeiten ohne weiteres zu erwerben und zu erlernen. Hinsichtlich der Nahrungsverabreichung ist es im übrigen Aufgabe der AG als betreuendem Elternteil, dem AS die entsprechenden Informationen über die diesbezüglichen Gewohnheiten des Kindes zukommen zu lassen.

Darüber hinaus ist festzustellen, das das Bedürfnis ( und das Recht ) des Kindes auf Kontakt mit seinem Vater in der Vergangenheit beeinträchtigt wurde und dringend eine Herbeiführung von Kontakten erforderlich ist, um die Bindung des Kindes an den Vater zu erhalten und positiv zu fördern. Durch eine jetzt umzusetzende Umgangsregelung soll gerade das verhindert werden was die KM ( unberechtigt ) als bereits eingetreten befürchtet.

Es war bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine abschließende Regelung auch in der Hauptsache zu treffen, was wiederum eine vorläufige Regelung im Wege einer einstweiligen Anordnung entbehrlich macht. Das Gericht hat die Parteien  im Rahmen des EA-Verfahrens I persönlich zur Frage der Umgangsregelung angehört, auch das Jugendamt ist in diesem Verfahren schriftlich und mündlich beteiligt worden. Weitere Klärung oder Erörterungsbedarf ist nicht ersichtlich.

Bei der konkreten Ausgestaltung der Regelung hat sich das Gericht an den im Rahmen der mündlichen Anhörung der Parteien geäußerten Vorstellungen des AS orientiert, da diese wiederum auf den Angaben der AG zum gegenwärtigen üblichen Tagesablauf des Kindes basierten und damit insgesamt auf die Kindesbelange weitestgehend eingegangen wurde.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 13 FGG.

A.
Richter am Amtsgericht

Edit: Klarnamen entfernt. Forenregel Nr.2

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2008 18:03
 elwu
(@elwu)

Das Gericht ist – auf Basis der fachlichen Einschränkung des Jugendamtes – der Überzeugung, das in der relativ kurzen Trennungszeit kein so tiefgreifender Bindungsverlust eingetreten ist, dass eine Anbahnung, Begleitung oder Behütung der Kontakte zwischen Vater und Kind angezeigt wären.

Hallo,

du musst sofort wieder mit einem harten Anwalt zum Gericht. Die Umgangsverhinderung der KM ist der Schlüssel, das Gericht schreibt ihr ja sogar das Schloß in den Beschluß. Wird sie nämlich noch länger errfolgreich bleiben mit der Umgangsverhinderung, muss das Gericht gemäß seiner eigenen Argumentation (sieh Zitat oben) beim nächsten Mal feststellen, dass ein tiefgreifender Bindungsverlust eingetreten ist und deshalb Umgang nur noch begleitet stattfinden darf. Also mach hin!

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2008 19:28
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

hab heute wieder meine kleine nicht bekommen. ging sogar soweit das die polizei mir riet das notfall telefon vom jugendamt anzurufen.. die haben mir geraten morgen den anwalt anzurufen und eine stellungsnahme abzugeben bei jugendamt.
so schaut men brief nun aus, was sagt ihr dazu???

Verweigerung Umgangsrecht meiner Tochter L. geb. 18.06.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie um Ihre Mithilfe beim Umgangsrecht meiner Tochter L.  geb. am 18.06.2007 bitten.

Ich habe bis zum heutigen Tage meine Tochter nicht einmal herausbekommen, trotz Gerichtsbeschluss vom 13.3.2008 des Amtsgerichtes Meldorf.

Ich möchte Ihnen kurz mitteilen, was sich bisher ereignet hat.

Laut der Aussage von Frau D. ist das Kind schon seit dem 13.03.2008 an einer Magen-Darm-Grippe erkrankt sein.

Am 23.03.2008 hat Frau D. laut ihrer Aussage noch kein Gerichtsurteil vorliegen, meinerseits lag dieses Urteil seit einigen Tagen vor. Am 13.04.2008 teilte mir die Mutter von Frau D., Frau S. , an der Haustür mit, das Frau D. mit L. seid 8.30 Uhr im Krankenhaus sei. Ich bat Frau S. mir doch Bescheid zu sagen, wenn Frau D. mit meiner Tochter wieder zuhause wäre. Nachdem ich gegen 11 Uhr immer noch nichts gehört habe, fuhr ich ins WKK Heide. Der behandelnde Arzt teilte mir mit, das Frau D. schon weg wäre. Ich rief bei Frau S. an um zu fragen was mit L. los wäre. Mir wurde von Frau S. mitgeteilt, das sie noch nicht zuhause wären. Als ich abends gegen 18 Uhr mit einer Bekannten, Frau T.  dort hinfuhr, um ich nach L. zu erkundigen, stand das Fahrzeug von Frau D. noch nicht vor der Tür. Ich rief sie zuhause an, aber es ging keiner ans Telefon. Frau D. hielt es nicht für nötig, mich über den Gesundheitszustand meiner Tochter zu informieren, geschweige denn ans Telefon zu gehen, sobald sie meine Nummer sah.

Am 20.04.2008 fuhr ich wieder zu Frau D.. Sie ließ mich in die Wohnung und drückte mir L. in den Arm und sagte, sie müsste gewickelt werden und verschwand übers Durchgangszimmer zu ihren Eltern. Ich wickelte L.. Meine Tochter war bis über dem Pampersrand voller Kot, der sogar durch den Body kam. Beim wickeln stellt ich fest, das der Kot schon teilweise richtig fest am Körper des Kindes klebte, was dafür spricht, das L. schon länger in der vollen Windel gelegen hat. Als ich sie dann fragte, ob ich L. mitbekommen würde, verneinte sie dieses, mit der Aussage das Kind wäre krank. Ich fuhr abermals ohne L. heim.

Am 25.04.2008 hatte ich einen Zettel im Briefkasten, auf dem stand, das Frau D. mit L, am 27.04.2008 (Sonntag) zur Konfirmation in Bonn eingeladen sind.

Für mich ist es unverständlich, das das Kind die ganzen Wochen krank ist, aber für eine 5 – 6 Stunden Autofahrt gesund genug ist. Am 03.05.2008 teilte mir der Schwager von Frau D. per SMS mit, das Frau D. in Bonn im Krankenhaus wäre, und die beiden somit am Wochenende (04.05.2008) nicht zuhause wären. Am 05.05.2008 (Montag) teilte mir ihr Schwager abermals per SMS mit, das L. bei ihm wäre. Am 09.05.2008 (Freitag) teilte mir Frau D. auch nur per SMS mit, das sie entlassen wäre, aber erst am Montag reisefähig wäre.

Am 18.05. und 25.05.2008 erhielt ich L. wieder nicht, mit der Aussge von Frau D. L. ist krank.

Am 01.06.2008 konnte ich L... leider nicht abholen, da ich arbeiten mußte. Bescheinigung von Firma liegt vor.

Am 08.06., 15.06., und 22.06.2008 erhielt ich meine Tochter wieder nicht, mit der Aussage, das Kind ist krank.

Am 22.06.2008 hat sich folgendes abgespielt.

Ich klingelte um 9.55 Uhr bei Frau D. an der Haustür. Sie machte auf und sagte, ich sollte reinkommen. Da mir dieses aber von meinem Anwalt verboten wurde, blieb ich wie immer vor der Tür. Ich hatte diesesmal Herrn T. ( Vater meiner Lebensgefährtin) als Zeugen mit sowie eine gemeinsame Bekannte von Frau D. und mir, Frau T. (meine Lebensgefährtin) . Frau D ging sogleich auf Herrn T. los und wollte ihn vom Grundstück verweisen.
Herr T. teilte ihr mit, das er dableiben würde, da ich ihn gebeten habe, als Zeugen mitzukommen. Frau D. rief die Polizei. Als wir auf die Polizei warteten, fragte ich mehrmals Frau D., ob ich L. mitbekommen würde, sie fing wie jedes Mal an, mit mir über alles möglich zu diskutieren. Ich fragte sie mehrmals, ob ich L. bekommen würde, sie gab mir keine Antwort. Ich rief ebenfalls bei der Polizei an, um mich zu erkundigen, wie ich mich verhalten sollte. Nachdem dieses Telefonat beendet war, fragte ich Frau D. abermals, ob ich L. mitbekommen würde. Sie verneinte dieses, mit der Aussage, das L. immer noch an der Magen-Darm-Grippe vom März leiden würde. Ich verließ das Grundstück und fuhr abermals ohne L. heim. Während der ganzen Zeit hörte ich meine Tochter in der Küche weinen, aber Frau D. diskutierte lieber mit mir an der Tür, anstatt sich um L. zu kümmern.

Die Polizei rief mich kurze Zeit später an und teilte mir mit, das es ein Notfall-Telefon vom Jugendamt gäbe, und stellten mich per Telefon dorthin durch. Die Dame teilte mir mit, das ich dieses Vorfall an meinen Anwalt weitergeben sollte und beim Jugendamt sofort am Montag eine Stellungsnahme abgeben sollte.

Ich mache mir große Sorgen um meine Tochter. Laut Aussage von Frau D. leidet L. seid März an einer Magen- und Darmgrippe. L. war bis zu meinem Auszug immer ein gesundes und munteres Kind. Ich würde L. gerne von einem weiteren Arzt untersuchen lassen, nur wird Frau D. diesem nicht zustimmen.

Um das Kind am Sonntag mitzubekommen ist L. jedes Mal krank, aber das Kind ist gesund genug, um nach Bonn zufahren, Freunde zu besuchen oder mit der Mutter in die Stadt zu gehen etc.

Ich denke, das Frau D. damit erzwingen will, dass sich L... mir entfremdet.

Frau D. hat mir, sowie Bekannten gegenüber auch geäußert, dass ich nur zahlen soll für L.und mehr nicht, da ich nicht mehr ihr Vater wäre, sondern nur der **tsts - ID 28**.

Bei jedem Zusammentreffen oder wenn ich mein Kind L... abholen will, kommt es zu starken Konflikten seitens Frau D..

Da ich gerne meine Tochter regelmäßig sehen möchte, bitte ich Sie, mir zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen

--- na was sagt ihr ? --


Anm.: Realnames entfernt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2008 21:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frank,

in einem Satz: vergiss es. elwu hat Dir den einzig richtigen Weg genannt: Einen scharfen Anwalt, und zwar dalli! Der darf angesichts der angeblich chronischen Erkrankung des Kindes und der beschriebenen hygienischen Zustände auch mal die Frage in den Raum werfen, ob der Dame möglicherweise die Gesundheitsfürsorge entzogen werden muss. Ausserdem kann er eine Kopie der Klageschrift dem JA schicken, wenn die irgendwas brauchen, um Eure Akte mit irgendwas zu füllen. Aber helfen können (und werden) die Dir nicht; sie kosten nur Zeit, die Du nicht hast.

Also: Morgen zum Anwalt, Antrag auf Erlass einer EA gegen Madame. Es ist schon wieder viel zu viel Zeit ins Land gegangen, und die spielt gegen Dich. Oder denkst Du jedes Wochenende, die Dame könnte es sich dieses Mal anders überlegt haben?

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2008 21:39
(@jemmy)
Registriert

Hallo Frank

Die Dame liefert dir hier eine Steilvorlage nach der anderen. Es hilft dir nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag irgendwelche Briefe zu schreiben. Einer reicht, wenn der Empfänger das Gericht ist.
Ich frage mich langsam, wer da krank ist? Das Kind, oder die Mutter? Möglicherweise sollte man zu gegebener Zeit mal >>Diese Frage<< aufwerfen.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2008 14:13
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Dafür würde auch der häufige Krankenhausaufenthalt sprechen.
Und die vollgesch..... Windel.

Bei einer Magen-Darm-Erkrankung ist Sauberkeit oberstes Gebot.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2008 14:36
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

hallo
habe nun ganz schnell einen termin beim OLG Schleswig bekommen hoffe doch jetzt mal das ich von da aus kräftige unterstützung bekomme
lg frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2008 00:32
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, wollten nur mal schnell mitteilen, das wir bereits am 09.07.  (jetzt mittwoch) nen termin beim olg in schleswig haben. die dame vom jugendamt war nicht sehr angetan das sie fotos von den kindern in ihrerer kontaktbörse hat und mir die kleine nicht gibt...  erst war am 17. termin nun gehts noch schneller

drückt uns die daumen ...gruß Melly (Freundin von Frank)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2008 16:18
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

hmmm also nun doch nicht zum gericht ... 😡

das olg hat wohl bei ihrer anwältin angerufen und da ordentlich was gesagt, nun hat die anwältin versprochen das mein schatz am sonntag die kleine bekommt... pah da glauben wir nicht dran... die hat doch wieder ne ausrede...

oh man was geht bloss in der mutter vor die ist doch krank ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2008 23:20
 elwu
(@elwu)

das olg hat wohl bei ihrer anwältin angerufen und da ordentlich was gesag

Hallo,

ein direkter Eingriff des OLG in die Sache an sich? Habe ich noch nie gehört, und ich habe schon viel gehört.Auch was den Termin betrifft. Der wird von Gerichten nämlich schriftlich anberaumt, nicht per telefonischem Zuruf. Und dann auch nicht einfach so wieder geändert. 

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2008 23:40




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