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Ubernachtung

 
(@mayay)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

brauche leider Eure Hilfe.

Mein Kind 6 Jahre alt sehe ich alle 14 Tage Samstag tagsüber. Hat den Wunsch geaeussert bei mir zu uebernachten.

Ich sagte, dass wir erst ihre Mutter fragen müssen. Als ich das Kind wieder nach Hause gebracht habe hat die Mutter angefleht, dass sie bei mir übernachten moechte.

Eigentlich sollte es diesen Samstag sein.

Wie erwartet kam er Anruf, dass unser Kind beim zu Bett gehen Rotz und Wasser geheult hat weil sie Angst hat, wenn Abends die Mama nicht da ist.

Muss dazu sagen...

Vor Paar Monaten wollte mein Kind mit mir in ein Affenpark in Holland weil ich an meinem Kühlschrank so ein Magneten hatte.

Kindesmutter 3 Monate angesprochen sie hat zugestimmt. Kind hat sich riesig gefreut. Wegen er Entfernung müssten wir dort übernachten.

Apparment gebucht, Erwachsener mit Kind.

zwei Wochen vor dem Abreisetag das gleiche. diesmal hat mir mein Kind gesagt, dass es nicht ohne Mama übernachten moechte.

Beim naechsten Umgang sagte mir mein damals 5 jaehriges Kind " Mama hat gesagt ich darf nicht, habe kein Pass für Holland "

Sowas denkt sich doch kein 5 jaehriges Kind aus !!

Ist alles nachweisbar.

denke am Besten wenn ich sage " Pack trotzem alles ein. Soll das Kind spontan am Umgangstag entscheiden. "

Sollte das nicht klappen. Am Montag beim JA Termin vereinbaren.
Um Hilfe bitten un Interesse signalisieren.

Falls kein Erfolg Anwalt

Gespraech mit er Kindesmutter bringt nichts. Unser Kind hat anderen Papa.
den Umgang musste ich einklagen.

Was meint ihr wie ich mich am Besten verhalte

Vielen Dank im Voraus !!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2019 00:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

einfach um die Sache besser zu verstehen. Was heißt "unser Kind hat einen anderen Papa"? Bist Du der rechtliche Vater des Kindes (der in der Geburtsurkunde steht?)

Wenn Du der rechtliche Vater bist, dann solltest Du Dich an das JA wenden und um Vermittlung bitten. Einfach doch zu fahren schafft mehr Probleme als es löst. Man könnte Dir Unzuverlässigkeit vorwerfen, da Du Dich nicht an Absprachen hälst.

Bei einem 6jährigen Kind gehören Übernachtungen zum Standardumgang. Allerdings wird die Sache nicht einfach, weil die KM natürlich dem Kind einredet, dass es nicht übernachten kann. Da das JA in dieser Frage nur beraten und vermitteln kann, wird es vermutlich vor Gericht landen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2019 12:34
(@tellerchen)
Benutzer

kurze Stichpunkte:

1. Ein Kind mit 5 bzw 6 Jahren kann noch nicht selber entscheiden
2.Wenn Du darauf nicht Rücksicht nimmst, und du trotzdem fährst, dürfte dir klar sein, das du dich damit selber in ein schlechtes Licht rückst, vor dem JA und vor der Mutter.
3. Mir ist nicht klar wieso du Umgang einklagst, aber schreibst, das es einen anderen Papa hat, ich denke vielmehr, das du meinst, die KM schafft sich eine andere heile Familienwelt ohne dich, man kann nur Umgang einklagen, wenn man auch der rechtmässige Vater ist.
4. ich würde an deiner stelle den Umgang nach und nach versuchen zu vermehren, das du im guten Licht stehst, wenn nicht tja kann man da wenig machen, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht bzw das ABR hat, mußt du dich halt damit abfinden.
5. Gerichtliche Auseinandersetzungen ziehen weitere nach sich, verhärten die Sache unweigerlich.

also ruhig Blut und abwägen, ob es den ganzen Ärger wert ist, wenn die Mutter ABR und alleiniges Sorgerecht hat, bleibt dir vielleicht nichtmal mehr der Umgang...

bitte konkretisiere deinen Sachverhalt nochmals, ansonsten ohne Hintergrundwissen kann man derzeit dir nicht viel mehr sagen...

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2019 16:29