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Übergabe...

 
(@barbara)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Lieben!

Mein Problem: Mein Mann war vorher schonmal verheiratet. Davon gibt es zwei Kinder (8 und 10). Nach viel hin und her und vielen Problemen hat sich alles etwas beruhigt, nachdem die Ex weiter weg gezogen ist. Nun ging es die ganze Zeit gut, dass wir uns auf halber Strecke in der Nähe der Autobahn getroffen haben um die Kinder zu übergeben. Jetzt will sie das aber nicht mehr (wegen der hohen Spritpreise) und ist der Meinung, dass wir die Kinder immer bei Ihr abholen müssen bzw. wieder bis zu ihr bringen müssen. Ist das denn o.k.? Sie behauptet, dass wäre nur Entgegenkommen von ihr - ich dachte, dass wäre ihre Pflicht....

Wäre schöne, wenn einer von Euch dazu was weiß.

Gruß
Barbara

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2005 15:40
(@sad-dad)
Rege dabei Registriert

Hallo Barbara,
ich fürchte, dass Ihr leider keinen Anspruch auf das - im wahrsten Sinne des Wortes - "Entgegenkommen" der Ex habt. Die Kosten des Umgangs müsst ihr tatsächlich selber tragen, wenn es darüber zum Streit kommt.
Sorry.
Im Forum "Umgang" findest Du aber Beiträge über steuerliche Absetzbarkeit etc. Zwar nur ein schwacher Trost - aber immerhin.
Grüße von einem ebenfalls Betroffenen...

[Editiert am 12/10/2005 von Sad Dad]

Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2005 15:46
(@sonnenschein)
Schon was gesagt Registriert

Soweit ich informiert bin, ist es wirklich so, daß alle Kosten (Benzin, evtl. Übernachtungen) von Euch zu tragen sind!

Ist nur eine Idee: wie sieht es denn aus, die Kinder mit der Bahn fahren zu lassen? Vielleicht wär das auf Dauer billiger (Bahncard?) und vielleicht läßt sich einer Beaufsichtigung (Schaffner o.ä.) einrichten?

Alles Gute wünsche ich Euch weiterhin!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2005 16:17
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist leider definitiv so, dass die Kosten des Umgangs allein von - in diesem Fall - dem Vater zu tragen sind. Und da nützt es dann auch nichts mehr, wenn bei bestehendem gemeinsamen ABR und SR der Wegzug der Frau nicht mit der Zustimmung des Vaters erfolgt ist. Obwohl - nach deinem Statement - hat wohl gerade der Wegzug erst die nötige Ruhe gebracht. Also wird dein Mann den Aufwand wohl allein tragen müssen.
Ebenfalls betroffen, aber bei weitem geringer (90 km)

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2005 16:21
(@black-knight)
Schon was gesagt Registriert

Hei Barbara,

ich kenne das Problem, bin selber Mangelfall, und hatte vor kurzem gerade eine ähnliche Situation, nur, dass ich die Kinder vorher ausschließlich abgeholt habe. Ich habe meiner Ex deutlich gemacht, dass meine Kinder mich sehen wollen und diese es als sehr positiv bewerten würden, wenn ihre Mutter den Umgang auch selbst aktiv mit gestaltet.
Dadurch hat sie erkannt, dass ihre freie Zeit wesentlich leichter und ohne entstehende Streits genießen kann.

Gruß Black Knight

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2005 20:10
 Uli
(@Uli)

Nach viel hin und her und vielen Problemen hat sich alles etwas beruhigt, nachdem die Ex weiter weg gezogen ist.

Warum ist die Ex weiter weg gezogen? Aus beruflichen Gründen, wegen eines neuen Lovers, etc.? Der erste Ehemann meiner Ex durfte von seinem unterhaltsrelevanten Einkommen damals 150,- DM in Abzug nehmen, weil meine Ex mit seinen Kindern 240 km weit weggezogen ist. Tenor war damals: Es kann dem Vater nicht finanziell angelastet werden, dass die Kindesmutter aus persönlichen Gründen weit weggezogen ist.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2005 00:33
(@barbara)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Danke für die regen Antworten!

Also: sie ist wegen Ihrem neuen Mann weg gezogen (hat vorher wieder bei Ihren Eltern gewohnt und die Kinder fast 3 Jahre noch bei diesen gelassen, während sie schon bei ihrem Neuen war.)
Allerdings bin ich sehr froh drum, dass sie nun auch die Kinder bei sich hat, denn der Opa der beiden hat den meisten Ärger gemacht.

Achja, so weit weg ist das nicht: rund 80 km. Aber im tiefsten Hinterland (Main-Kinzig-Kreis, glaub ich). Da wir eben an der Autobahn wohnen, sind wir Ihr ziemlich weit entgegen gekommen, während sie aus dem Hinterland und eine Autobahnausfahrt weitergefahren ist.

Aber nachdem die Ex schon wieder neue Gemeinheiten auf Lager hat (sie ist der Meinung, dass sie den Geburtstag Ihres Neuen an einem "unserer" Kinderwochenenden nachfeiern kann), machen wir das wie immer: wir überlassen das dem Anwalt. Dem Himmel sei gedankt, dass wir da einen sehr Guten haben! Am meisten ärgert mich nur, dass dann immer die Kinder die Leidtragenden sind - die beiden kommen gerne zu uns - aber sie verlangt, dass die Kinder sich in solchen Momenten zwischen uns und (jetzt) der Geburtstagsfeier entscheiden müssen. Das fällt den beiden Sensibelchen nicht wirklich leicht und dann haben die Zwei wieder Bedenken, dass wir sauer wären, wenn sie nicht kommen usw. usw. Ein Teufelskreis! Es k**** mich an!!!! Sorry :redhead:

*Seuftz* Danke fürs Zuhören!

Barbara

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2005 14:29