Hallo ins Forum,
bin neu hier und finde die Seite sehr hilfreich. Habe eine Frage wie ihr folgendes seht:
Seit 3 Jahren bin ich von meinem Partner getrennt, wir haben ein gemeinsames Kind (knapp 5 Jahre). Seit Anfang des Jahres gibt es einen Beschluss, der Umgang am Wochenende alle 14 Tage und die Hälfte der Ferien vorsieht. Der KV wohnt seit Anfang des Jahres 300km entfernt und Umgang findet daher wie vom KV gewünscht bei seinen Eltern statt (zum Wohnort der Mutter 40km), ich habe mich bereit erklärt, das Kind zu den Umgängen zu bringen.
Nun ist es mehrmals vorgekommen, dass bei den Übergaben nicht der Vater, sondern seine Eltern an die Tür kamen und zunächst erklärten, dass der Vater nicht da sei - er war aber bis auf einmal dennoch da. Dieses eine mal hatte ich unseren Kleinen wieder mit nach Hause genommen, da ich der Meinung bin, dass Umgang hauptsächlich mit dem Elternteil stattfindet. Am darauffolgenden Tag hat der Vater das Kind dann bei mir daheim abgeholt.
Nun hat der Vater deswegen gegen mich ein Ordnungsgeld beantragt. Heute kam nun die Antwort vom Gericht. Darin heisst es, dass ich auch dazu verpflichtet bin, das Kind an die Großeltern herauszugeben. Das Gericht sieht daher in der verweigerten Herausgabe an die Großeltern einen Verstoß gegen den Beschluss (und dass obwohl die Großeltern oder deren Wohnung mit keinem Wort in dem Beschluss erwähnt werden.) Weiter heißt es, zur Erledigung des Verfahrens könnte sich das Gericht vorstellen, dass man eine Einigung erzielt, mit welcher bestimmt wird, dass ich dazu verpflichtet werde, das Kind auch an die Großeltern herauszugeben und die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Andernfalls wird das Gericht einen Beschluss ohne mündliche Verhandlung erlassen und ein Ordnungsgeld bestimmen.
Mir schwirren gerade viele Fragen durch den Kopf. Ich kann das Ganze wirklich nicht fassen, da Umgang nach Beschluss stattfindet.
Hana
Hallo Hana,
Nun ist es mehrmals vorgekommen, dass bei den Übergaben nicht der Vater, sondern seine Eltern an die Tür kamen und zunächst erklärten, dass der Vater nicht da sei - er war aber bis auf einmal dennoch da. Dieses eine mal hatte ich unseren Kleinen wieder mit nach Hause genommen, da ich der Meinung bin, dass Umgang hauptsächlich mit dem Elternteil stattfindet. Am darauffolgenden Tag hat der Vater das Kind dann bei mir daheim abgeholt.
so ganz kann ich dein Problem nicht nachvollziehen. Der Vater scheint sich verleugnen zu lassen, damit er nicht mit dir direkt in Kontakt kommen muss. Ist aber wohl offenbar trotzdem da. So weit - aus der Ferne und ohne weitere Hintergrundinformationen doch mal kein Problem.
Du hast zugestanden, euren Sohn zu den Eltern zu fahren, also auch kein Problem.
Warum du euren Sohn allerdings wieder mit nach Hause genommen hast, weil der Vater nicht da war, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wie er den Umgang gestaltet, liegt in seinem Kompetenzbereich. Und wenn der Lütte dann mal ein paar Stunden bei Oma und Opa ist, ohne dass der Papa da ist, hat dich vordergründig nicht zu interessieren.
Sicher ist es schön, wenn der Umgang hauptsächlich mit dem Vater stattfindet, aber glaub mir, wenn der Kleine keine Lust mehr auf seine Großeltern hat, wird er das Recht auf seinen Vater fordern, auch mit knapp fünf Jahren.
Von daher - entspannt zurücklehnen :wink:.
Gruß pk
Hallo Hana,
Mir schwirren gerade viele Fragen durch den Kopf.
Mir schwirren auch gerade einige Fragen durch den Kopf, aber die werden dir mutmaßlich überhaupt nicht gefallen. Daher nur eine einzige Frage: Gibt es irgendeinen sachlichen Grund, warum du das Kind besser nicht bei seinen Großeltern abgeben solltest?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo hana11,
erst einmal willkommen!
Was würdest Du eigtl. zum umgekehrten Fall sagen?
Du hast einen neuen Freund oder sonstwen u. KV weigert sich das Kind abzugeben, weil da nicht die Mama an der Tür steht?
Solche Diskussionen bringen m.E. nicht viel!
Freu Dich für Euer Kind, daß Umgang zum anderen Elternteil u. der Familie stattfindet, findet eine gute Elternebene u. macht Euch das Leben nicht durch Verfahren schwer!
Das Gericht hat ja schon vermittelt, daß es in diese Richtung gehen sollte!
Viele Grüße
Moin Hana.
Deine Frage wurde schon hinreichend beantwortet.
Ich möchte nur mal die Frage aufwerfen, warum du überhaupt auf solche Schikanen kommst?
Denn das ist es letztlich. Auch wenn du das im Moment nicht so sehen magst.
Du schaffst mit solchen Aktionen nur Probleme und verschlechterst ohne Grund seine Meinung über dich und damit euer Elternverhältnis.
Du zeigst auf diese Weise das, was wir hier "Kindesbesitzerin" nennen.
Eine Mutter, die das gemeinsame Kind als ihr persönliches Eigentum ansieht, bei dem nur sie weiß, was gut ist und bestimmen will, wie was zu laufen hat.
Der Vater hat zu spuren, sonst bekommt er ihr Kind nicht "ausgeliehen".
Ich unterstelle dir keine böse Absicht, denn immerhin bist du so nett, euer Kind auch zu bringen und zu holen und vielleicht weißt du meine Worte entrüstet als völligen Blödsinn zurück.
Ich bitte dich aber trotzdem, dein Verhalten, deine Gedanken und Gefühle darauf genau zu überprüfen,ob nicht vielleicht doch ein klein wenig dran sein könnte.
Denke darüber nach.
Im Interesse eures Kindes.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo! Ich hatte genau dieses Problem aus Sicht des Vaters. Ich bin Schichtarbeiter, einer flexiblen Lösung für den Umgang hat die KM nicht zugestimmt. Bei mir sind auch teilweise die Großeltern bei der Betreuung eingesprungen und mein Sohn fühlt sich bei ihnen sehr wohl.
KM hat auch die Übergabe an die Großeltern verweigert. Das Ergebnis war folgendes: Der Richter hat nun einfach das Umgangsrecht der Großeltern und mein Umgangsrecht gekoppelt, damit ist das Problem aus der Welt.
Die Großeltern haben auch ein Umgangsrecht und Du kannst froh sein, dass sie dieses nicht unabhängig vom UR des Vaters einfordern.
Gruß Willi
Moin
Betrachte das mal ausschliesslich mit den Augen und vor allem Gefühlen des Kindes, nicht mit Deinen. Wenn Du objektiv dabei bist, wirst Du zu einer neuen Sichtweise bekommen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Tach dann...,
Dieses eine mal hatte ich unseren Kleinen wieder mit nach Hause genommen, da ich der Meinung bin, dass Umgang hauptsächlich mit dem Elternteil stattfindet.
😡 ... und ich weiss auch warum... weil DU und zwar nur DU genau weisst was dann passiert wenn die Grosseltern auf Ihren Enkel achten...
lass mich raten... er wird gefressen...richtig ?
sorry hana...warum bist Du auf der einen Seite so vernünftig ( bringst Zwerg zum Papa) und auf der anderen so dem Bild der Kindesbesitzerin entsprechend?
Holst Du den kleinen auch wieder ab?
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...