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Übernachtung 3 Jährige Tochter

 
(@tobi0908)
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Hey zusammen!

Umgang wurde mit der KM per E-Mail geregelt. Sehe meine 3 Jährige Tochter jeden Mittwoch von 12-19uhr, sowie an einem Tag am Wochenende von 09-19uhr.

In zwei Wochen wird zudem mein Sohn geboren. Umgang hier ist auch schon geregelt: 2x eine Stunde pro Woche in einer Außenstelle vom JA. Hat die KM so im Alleingang entschieden, ich finds okay. Meine Anwältin meinte eh, 2x eine Stunde mit einem Neugeboren wäre das Maximum, was ich auch vor Gericht rausbekommen könne.

Nun möchte ich, dass meine 3 Jährige auch mal bei mir übernachten. Kinderzimmer ist mit allem drum und dran eingerichtet, Wohnung ist groß genug, Bindung ist sehr stark mit der Tochter (hane zwischen ihrem 1. Und 2. Geburtstag jeden Vormittag und teilweise komplette tage mit ihr verbracht). 

Meine EX möchte mit allen Mittel verhindern, dass meine Tochter bei mir übernachtet. Ihr argument: sie wird noch gestillt. Natürlich nicht mehr zur Nahrungsaufnahme, sondern nach Bedarf, hauptsächlich zur Beruhigung.

JA meint zu allem: versuchen sie eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Nun würde ich der KM gerne den Vorschlag machen, dass wenn meine Tochter samstags bei mir ist, sie auf Sonntag bei mir übernachten darf (das wäre jede zweite Woche eine übernachtung). Immerhin möchte ich in der Zukunft ja auch die Hälfte der Ferien mit meiner Tochter verbringen, da sollte sie schon das ein oder andere Mal bei mir übernachtet haben.

Gerichtsurteile gibt's genug die sagen, dass eine dreijährige, die noch zur Beruhigung gestillt wird, auch bei umgangsberechtigten übernachten darf und das für das kindeswohl förderlich ist.

1. Findet ihr eine Übernachtung alle zwei Wochen zu frech von mir?

2. Wie trage ich meine Bitte an die KM heran, ohne das eine Flut von Beschuldigungen ("mir wäre das kindeswohl egal", "ich will ihr unsere Tochter wegnehmen") und eine Menge anwaltsbriefe vorbeikommen?

 

Grüße!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2023 21:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Geschrieben von: @vikingtobi

1. Findet ihr eine Übernachtung alle zwei Wochen zu frech von mir?

Nein, Überhaupt nicht: Euer Kind hat auch ein Recht auf Umgang, idealerweise gleich viele Zeiten bei KM und bei KV (wie willst Du als Wochenend-Umgangspapa sonst z.B. Werte, Erziehung usw. vermitteln?). Leider ist §1684 BGB in dieser Hinsicht zu schwammig formuliert, weswegen das Umgangsthema oft Streitpotential birgt.

Geschrieben von: @vikingtobi

2. Wie trage ich meine Bitte an die KM heran, ohne das eine Flut von Beschuldigungen ("mir wäre das kindeswohl egal", "ich will ihr unsere Tochter wegnehmen") und eine Menge anwaltsbriefe vorbeikommen?

Es ist keine Bitte, es geht um Euer verbrieftes Recht auf Zeit miteinander. Wie Du das am Besten übermittelst ist schwer zu empfehlen, da keiner von uns weiß, wie "Deine" KM so tickt (ich persönlich halte nichts vom Stillen zur Beruhigung eines dreijährigen Kindes, nur so am Rande).
Wir raten aber oft, zunächst einen für Dich praktizierbaren Umgangsvorschlag/-plan an KM zu richten, welchen Sie bitte innerhalb einer angemessenen Frist entweder bestätigt oder aber auch ihre Änderungswünsche äussern darf. 

Wenn Sie Umgang übers Wochenende komplett ablehnt, bittest Du das JA um Vermittlung (es geht in erster Linie ums Recht Eures Kindes); diesen Schritt kannst Du vorher bei KM ankündigen (als Zeichen, das Du es ernst meinst mit der Umgangserweiterung) oder auch nicht (was manchmal taktisch klüger ist; hängt von der Güte der Kommunikation miteinander ab).

Wenn auch mit Hilfe das JA keine Einigung erzielt werden kann (bitte dokumentieren lassen) , bleibt Dir nur der Weg einer Umgangsregelung über Gericht.

Grüßung
Marco

P.S.
Das mit der Übernachtung KM bei Dir würde ich mir sehr genau überlegen, zumal Du es nicht nötig hast, KM zu beweisen, dass es Eurem Kind bei Dir gut gehen wird...ich würde -wenn überhaupt- KM das Zimmer für Tochter zeigen und gut ist.

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2023 10:38
Samson1978, Tobi0908, Brave and 6 people reacted
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

ich würde sogar weitergehen mit dem Vorschlag: 

Beginn jedes 2. Wochenende Samstag von 9:00 bis Sonntag 12:00 Uhr 

Beibehaltung des Mittwoches von 12-19 uhr

 

nach 2 Monaten Ausweitung des Mittwoches 12 Uhr Donnerstag bis zur Kita bringen 9:00 uhr

nach weiteren 2 Monaten Ausweitung des Wochenendes Samstag 9:00 bis Sonntag 19:00 uhr

nach weiteren 2 Monaten Ausweitung des Wochenendes von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 19 uhr

nach weiteren 2 Monaten Wochenende von Freitag 17 Uhr bis Montag zur Kita bringen 9:00

Dann nach weiteren 2 Monaten 1 woche am Stück wegen Urlaub. Dies steigert sich dann auch noch.

 

allerdings nur, wenn du das zeitlich auch hinbekommst. Und sieh diese 2 Monate als verhandlungsmasse. Können auch 3 werden bis zum nächsten Schritt. Aber von der Ausweitung würde ich nicht abgehen.

und auch die Mutter nicht mit übernachten lassen.

wenn das Baby auch von dieser Mutter ist, dann hier ggf. Auch eine Steigerung gleich mit einarbeiten. Oder zumindest ankündigen, dass du dies nach den ersten 6 Monaten planst.

 

sophie

 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2023 11:51
Tobi0908, Hugh67, Brave and 6 people reacted
(@hugh67)
Schon was gesagt Registriert

@annasophie finde das auch sehr interessante Vorschläge; aber es gilt eines unbedingt zu beachten: Nicht nur der Hinweis, ob du es zeitlich hinbekommst ist wichtig, sondern ob du es kräftemässig hinbekommst !!! Dieses Dilemma habe ich nämlich. Du musst ja von Montag bis Freitag arbeiten; wenn du dann zB von Freitag bis Sonntag abend dein Kind betreust. hast du noch ein bisschen Zeit zum Entspannen bevor die neue Arbeitswoche vor der Tür steht.

Man will natürlich immer viel Zeit mit seinem Kind verbringen; aber denk auch an Dich !!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2023 13:09
(@tobi0908)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch allen für das Feedback und die Vorschläge!

@82marco

Das ich es nicht nötig habe, der KM irgendwas zu beweisen, denke ich auch. Ist auch nicht unbedingt meine Intention. Der KM gefällt der aktuelle Umgang, sprich 1,5 Tage pro Woche ohne Übernachtung, sehr gut. Für den Alltag habe ich auch nichts einzuwenden. Mir geht es eher darum, dass ich in der (nahen) Zukunft auch mal mehrere Tage am Stück mit meiner Tochter verbringen möchte, bspw. um meine Verwandschaft besuchen zu können (450km Entfernung) und in den Urlaub zu fahren. Wenn ich jetzt ein paar Jahre am Stück auf das Thema Übernachtung verzichte habe ich die Befürchtung, den richtigen Zeitpunkt für die Einführung für Übernachtungen zu verpassen. Dein Vorgehen mit: Vorschlag an KM, bei Ablehnung um Vermittlung beim JA bitten und schlussendlich über Anwalt finde ich sinnvoll! Es ist einfach ein großes Spannungsfeld zwischen Tochter, insb. ihr Alter, der KM, die das Kind täglich stillen möchte, das Interesse des Kindes Zeit mit mir zu verbringen und mein Interesse, Zeit mit der Tochter zu verbringen.

@annasophie

So einen detaillierten Plan/Vorschlag vorzulegen finde ich wirklich gut! Ich werde mich daran orientieren und zusammen mit einer Bekannten, die beim JA arbeitet (nicht unser zuständiges JA, deshalb ist sie recht neutral/unbefangen) mal so einen Plan durchsprechen. Besonders fürs Neugeborene wird so ein Plan mit Steigerung sinnvoll sein.

@hugh67

Da hast du auf jeden Fall recht. Das muss gut eingeplant sein!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2023 09:32
Hugh67, Hugh67 and Hugh67 reacted