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Umgang

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(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute

Ich hab ein Problem.

Wie soll ich das mit dem Umgang hinbekommen , nachdem ich ja ein Kontaktverbot zu meiner Ex nach §1 GewSchG habe

Ausserdem Hat meine Ex ja auch noch unsere bisherige Umgangsvereinbarung gekippt hat und mir über Ihren Anwalt eine 14 tägige Regelung angeboten jedoch ohne genauere Angaben

Ich hab jetzt natürlich keinerlei kontakt mehr, was tun wenn sie Freitag anruft ob ich die Kinder hole, ich will ihr keine gelegenheit geben mir noch eins reinzuwürgen.

Ich hab mir gedacht einfach mal "toter Mann" zu spielen bis ich mit meinem Anwalt reden konnte.

Es fällt mir schwer! auch weil mein Sohn Heute Geburtstag hat und sein Geschenk mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück gekommen ist.

Ich steck irgendwie in der Zwickmühle ich will meine Kinder sehen. Aber ich will auch keinen kontakt zu meiner Ex solange der § 1 GewSchG zwischen uns steht .
Adererseits will ich auch nicht springen wie sie will
Freunde, Bekannte und Verwante die zur Vermittlung in frage kämen gibt es nicht

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2010 13:46
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hi.
Bei mir war das so ähnlich.
Ex hat den Umgang zu meiner Kleinen so regeln wollen wie sie Lust hatte und es ihr in den Kram passt. Heute weiß ich das ich zu lange still gehalten habe . Du hast nicht nur das recht deine Kinder zu sehen sondern auch die Pflicht. Geh zu deinem Anwalt und notfalls vor Gericht. Ich habe mich aber auch zusätzlich an eine nette Dame des Jugendamts gewannt und parallel eine Beratungsstelle für Alleinerziehende aufgesucht . Hat mir geholfen und wirkt sich auch gut vor dem Richter aus .

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2010 14:18
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Havanna

Mein Problem ist nicht das ich nicht darf, sondern das ich mit dem § im Hintergrund nicht weis wie ich mich verhalten soll.

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2010 14:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast ja eine Umgangsregelung.
Die gilt ja zunächst mal weiter.
Was steht denn da drin?
Ist die gerichtlich festgelegt?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2010 14:39
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo

leider war die Umgangsregelung nur mündlich,

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2010 14:42
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Du solltest ein Umgangsverfahren anleiern und natürlich trotzdem jedes Umgangsangebot annehmen. Schluck Deinen Stolz runter. Sobald sie die Möglichkeit einräumt Umgang zu machen - sofort hin und die Kids holen.

Daher würd ich nicht komplett toter Mann spielen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2010 14:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

...und ich würde einen Umgangsplan vorbereiten (z.B. allle zwei Wochen an (un)geraden Kalenderwochen), ihr diesen schicken und sie fragen, ob sie damit einverstanden ist...Ferienzeiten nicht vergessen!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2010 15:05
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marco

Genau das hab ich gemach in der Woche vor dem §, leider wollte sie es nicht so.
Jetzt hab ich es geändert, aber den § an der Backe, ich denk ich schick es ihrem Anwalt

Hallo Milan

Ich wollte auch nur toter Mann spielen bis ich mit meinem Anwalt sprechen konnte ( 2.06) ich befürchte das sie mir wegen dem § sonst noch Probleme macht,
Ich müsste ja wegendem Umgang mich dem Haus verbotenerweise nähern und auch zur Terminabsprache Kontakt aufnehmen, So wie ich sie kenne wird sie mir 15 Min vorher Bescheid geben lassen.
So war es am Sonntag, um 8:15 der Anruf meiner Grossen auf dem AB, du darfst mich nach der Kirche abholen Mamma hat es erlaubt. Da war ich aber schon ausser Haus.

Ich darf ja keine Briefe ,SMS, usw mehr schreiben, Anscheinend wird sogar das Geburtstagspaket für meinen Sohn als Verbotene handlung abgeblockt

Gruss Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2010 15:29
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute

Gerade hat mein Schwiegervater angerufen, er soll fragen ob und wann ich die Kinder hole.
Sie würde sie dann zu einer Bushaltestelle im Ort schicken,

Ich war so perplex das ich erst mal abgelehnt habe, ich muss das erst mal verarbeiten.

Trotzdem ich fühl mich sch..e, soll das jetzt bis Dez so gehen.

Grusse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 13:37
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

Ruf da jetzt zurück und hole deine Kinder ab!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 14:04




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mensch - Du kannst doch kein Umgangsangebot ablehnen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 20:35
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi roselladady

Ich glaube nach allem was so passiert ist versuchst du dich zu vergraben.

Ich weiß nicht, ob das falscher Stolz, Angst oder anfangende seelische Probleme sind.

Du musst auch nach allem was gewesen ist für deine Kinder da sein.Nehme jeden Umgang wahr und verkrieche dich nicht.

Es sind deine Kinder, die dich brauchen und DU brauchst SIE.

mitfühlende Grüsse Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 20:51
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen

Kann mir mal jemand sagen was an dieser Umgangsregelung so falsch ist das sie von meiner Ex abgelehnt wird.

Umgangsvereinbarung

Wir, KV und KV, waren seit XXXXX verheiratet und leben seit 17.01.2010 getrennt.
Unsere gemeinsamen Kinder Trick am XXXXX geboren. Tick am XXXXXX geboren und Track am XXXX geboren
Das Sorgerecht für die Kinder bleibt bei beiden Eltern.

1. Vorbemerkungen
Wir stimmen darin überein, dass die Kinder ein Recht auf beide Eltern haben. Alle künftigen Umgangsentscheidungen werden wir den Kindern besprechen und Rücksicht auf ihre Wünsche und Bedürfnisse nehmen.
Wir werden uns gegenseitig als Eltern akzeptieren und respektieren und die Beziehung der Kinder zum jeweils anderen Elternteil fördern.
Die Mutter erkennt an, dass auch der Vater ein Recht darauf hat, Seine Kinder
zu sehen und seine Beziehung mit ihnen aufrechtzuerhalten;
Die Ausgestaltung der Umgangstermine liegt daher in seiner eigenen Verantwortung.

2. Umgangstermine
2.1. Die Kinder und ihr Vater sehen sich jeweils 14 tägig in den ungeraden Wochen
Von Freitag 18:30 bis Sonntag 17:30,  falls der Vater am Freitag Spätschicht hat von Samstagmorgen 7:30
Muss ein Umgangstermin wegen Erkrankung der Kinder oder aus sonstigen Gründen ausfallen, die der Vater nicht zu vertreten hat wird er am darauf folgenden Wochenende nachgeholt.
Der andere Elternteil ist hierüber unverzüglich zu informieren.
Die Mutter gibt den Kindern ausreichend passende und saubere Kleidung sowie die Ausweise und Krankenkassenkarten mit.
2.2 in den geraden Wochen kann auf Wunsch der Kinder an einem Tag unter der Woche
2.3 Am Samstag nach dem Geburtstag  eines der Kinder findet ein zusätzlicher Umgang von statt

2.4. Zusätzlich verbringen die Kinder Die zweite Woche der Sommer-, Oster-  und Pfingstferien beim Vater. Von Montag bis Sonntag
In den Weihnachtsferien sind die Kinder vom 2.1 bis Schulbeginn beim Vater
Reisen eines Elternteils mit den Kindern ins Ausland bedürfen der Zustimmung des anderen Elternteils.
Für Kurzaufenthalte bis 2 Tagen wird die Erlaubnis gegenseitig erklärt

2.5. Weihnachten und den Jahreswechsel verbringen Die Kinder bei der Mutter, Am ersten Weihnachtsfeiertag sind die Kinder beim Vater

3. Kontakt außerhalb der Umgangstermine
Die Kinder und ihr Vater dürfen auch außerhalb der Umgangstermine miteinander Kontakt halten, telefonieren sowie SMS oder E-Mails schreiben.

4. außerordentliche Kinderbetreuung
Ist ein Elternteil nicht selbst zur Betreuung der Kinder verfügbar, wird bevorzugt der andere Elternteil in Anspruch genommen, bevor weitere Betreuungspersonen damit beauftragt werden.

5. Schlussbestimmungen
5.1. Die Mutter wird den Vater in regelmäßigen Abständen schriftlich über die Entwicklung der Kinder informieren, insbesondere über die Schulnoten. Über erhebliche Erkrankungen ist der Vater umgehend zu informieren.
5.2. Diese Vereinbarung ist rechtsverbindlich, bis sie einvernehmlich oder durch eine gerichtliche Entscheidung abgeändert wird.
5.3. Sollten Unstimmigkeiten oder unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten, wollen wir diese gemeinsam und unter Berücksichtigung der Interessen der Kinder und uns bereinigen. Soweit uns dies allein nicht möglich ist, werden wir zunächst die Hilfe der Erziehungsberatungsstelle in Anspruch nehmen, bevor wir eine gerichtliche Entscheidung suchen.

Weil ich meiner Tochter den Vorschlag gemacht hatte mit ihr morgen Baden zu fahren hab ich jetzt eine schöne Droh SMS meiner Ex erhalten.

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 00:27
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Roselladady,

Kann mir mal jemand sagen was an dieser Umgangsregelung so falsch ist das sie von meiner Ex abgelehnt wird.

Dafür dürfte weniger der Inhalt als solcher entscheidend sein, sondern eher die Frage, wie diese Umgangregelung zustande gekommen ist. Habt ihr das zusammen ausgearbeitet - oder hast du dir das ausgedacht und ihr dann diese haarklein ausdetaillierte Regelung einfach vor den Latz geknallt? Falls letzteres, dann hätte ich (als bekennender Sturschädel) an Stelle deiner Ex vermutlich auch erst mal "nö" gesagt, und zwar einfach aus Prinzip, ohne mich groß um den Inhalt zu scheren.

Ich will damit sagen, weniger ist manchmal mehr. Es schadet zwar nicht, wenn du für dich selber so eine detaillierte Liste führst, aber wenn es um die "Verhandlungen" mit der Ex geht, nimmst du besser erst mal nur die wirklich wichtigen Punkte mit, oder andersherum gesagt: Soll sie doch selbst entscheiden, ob sie die Wochenenden in den ungeraden oder in den geraden Wochen haben will. Soll sie doch entscheiden, ob das Kind am Freitag 'ne halbe Stunde früher oder später geholt wird, solange nur eine gleichartige Verschiebung auch am Sonntag gilt, so dass die Gesamtzeit gleich lang ist. Soll sie doch entscheiden, ob sie lieber die erste oder die zweite Hälfte der Ferien hätte. Und so weiter ... und das Ergebnis kann man dann, in beiderseitigem Einvernehmen, in eine detaillierte Form gießen.

Nebenbei bemerkt:

2.4. Zusätzlich verbringen die Kinder Die zweite Woche der Sommer-, Oster-  und Pfingstferien beim Vater.

Absicht oder Versehen? Du willst in den sechs Wochen Sommerferien die Kinder nur für eine Woche haben? Oder ist eigentlich die zweite Hälfte der Sommerferien gemeint?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 00:51
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit.

Die Umgangsregelung hab ich mir wirklich selbst zurecht gebastelt.  da ja keinerlei Kontakt möglich ist konnte ich da nichts absprechen.

Das 14 Tägig mit den ungeraden WE ist auch unstrittig.
Bei den hol und bringzeiten, Freitag ist i.o zwischen und, Samstag will sie nicht. Sonntag nur auf die Minute

Nachhol WE lehnt sie ab

Die Urlaubsregelung (ist absicht) geht soweit für sie i.o. nur will sie das ich in den Sommerferien mehr nehme,
Würde ich gerne aber geht nicht wegen Arbeit und auch finanziell.
Wenn gingen mit glück max zwei Wochen dafür müsste ich dann aber in den Weihnachtsferien Arbeiten

Ausweise will sie nicht mitgeben , wir wohnen in Grenznähe zu Österreich und CZ und da dort manches günstiger ist will ich mit den Kindern auch über die Grenze ohne Probleme zu bekommen.

Zuätzliche Samstage zum Geburtstagfeiern lehnt sie ab.

Auskunft über Gesundheit und Noten usw lehnt sie ab.

Die regelung für die Ausserordendliche betreuung lehnt sie ab, die könnte von mir aus auch entfallen

Ich habe ja Kontaktverbot so das einfach anrufen nicht geht eine Vermittlung vom JA lehnt sie auch ab wie mir das JA heute mitgeteilt hat.

Wie soll man da was Richtiges auf die Beine stellen

Wenigstens weis ich jetzt über das JA das am 7.7 um 18:30 meine Kinder vor dem Rathaus auf mich warten.
Dann seh ich sie nach 8 Wochen endlich wieder

Grüsse Rosseladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 01:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Roselladady!

Die Urlaubsregelung (ist absicht) geht soweit für sie i.o. nur will sie das ich in den Sommerferien mehr nehme,
Würde ich gerne aber geht nicht wegen Arbeit und auch finanziell.

Ich denke, Du solltest schon schauen, dass Du Umgang in Richtung hälftige Fereinzeit wahrnemen kannst.
Hier ist Deine Phantasie gefragt, wie Du das alles zeitlich und finanziell vereinbaren kannst (Fereinprogramm, Eltern, Freunde, evtl. Home-Office, etc.).
Ein "ich kanns mir nicht leisten" kann sehr schnell zu einem "er will keinen Umgang"-Bumerang werden.

Zuätzliche Samstage zum Geburtstagfeiern lehnt sie ab

Solange nichts gerichtlich fixiert ist: Ich würde den Kids anbieten, dass Du die eine oder andere Geburtstagsfeier ausrichtest.

Auskunft über Gesundheit und Noten usw lehnt sie ab.

Mit welcher Begründung?
Ihr habt GSR und sie ist daher theoretisch dazu verpflichtet.
Solange es hierzu keinen gerichtlichen Beschluss gibt, bist Du ihr erst mal ausgeliefert bzw. kannst versuchen, zumindest Dich über die schulischen Leistungen selbst bei den entsprechenden Schulen/Lehreren zu erkundigen.

Ich habe ja Kontaktverbot so das einfach anrufen nicht geht eine Vermittlung vom JA lehnt sie auch ab wie mir das JA heute mitgeteilt hat.

Im heutigen Zeitalter wäre es ein Klacks, entweder für die Kis eine eigene Rufnummer einzurichten oder Du besorgst ihnen ein Handy mit Partner- oder Prepaidkarte...

Unterm Strich:
Ich würde die Vereinbarung umarbeiten, diese zunächst hier noch mal einstellen und bei Freigabe KM UND dem JA schicken. Das JA schriftlich bitten, mit diesem Vorschlag ein Vermittlungsgespräch auf die Beine zu stellen. Dann sehen wir weiter...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 11:07
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marco

Hälftige Ferien bekomm ich beim besten Willen nicht hin.

mit viel entgegenkommen der Fa eventuell 2 Wochen der Sommerferien. dann müsste ich aber auf Urlaub in den Weihnachtsferien Verzichten.

Familie kann und /oder will nicht einspringen, Freunde hab ich keine.

Solange wir zusammen waren war es halt so das ich eine  Wochen Urlaub hatte, meine Frau 1 Wochen ond meine Schwiegermutter 1 Wochen und ab und zu mal ein paar Std
Ich hatte in der Frühschicht Urlaub,In der Spätschicht brauchten wir niemand da ich erst um 13.30 zur Arbeit musste und meine Frau um 14.00 von der Arbeit kam.

Home office scheidet auch aus, ich bin Handwerker.

Meine Tochter hat bereits ein Handy, nur ist sie meist nicht erreichbar.
Das Anrufen bezog sich auch auf meine Ex um eben eine Regelung zu finden die beiden gerecht wird

Ich weis echt nicht mehr wo ich ihr da noch entgegen kommen könnte.

Grüsse Rosseladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 11:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

sag mal, wo arbeitest Du denn und wieviel Urlaubsanspruch hast Du?
Es gibt ja auch was den Urlaub angeht gesetzliche Regelungen. Ich hab die jetzt nicht 100% parat, meine aber, dass das Recht auf eine gewisse Anzahl an Wochen (2??) an zusammenhängendem Erholungsurlaub gesetzlich verankert ist.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 11:49
(@Inselreif)

Hallo zusammen,

das Recht auf eine gewisse Anzahl an Wochen (2??) an zusammenhängendem Erholungsurlaub gesetzlich verankert ist.

Ausser dem Mindesturlaub von 24 Werktagen ist leider nichts wirklich hieb- und stichfest gesetzlich verankert.

Der AG muss nach BUrlG den Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewähren und auf die Interessen des ANs Rücksicht nehmen. Dabei ist auch eine Sozialauswahl zu treffen, also wenn Roselladaddy darauf hinweist, dass er mit seinen Kindern sonst keinen Urlaub machen kann, ist das sicher ein Argument. Trotzdem hebeln dringende betriebliche Gründe, die ich in einem kleinen Handwerksbetrieb ganz schnell herbeikonstruiert habe, das alles wieder aus. Die Frage ist dabei ausserdem, wie sehr er es sich mit dem AG verscherzen möchte...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 12:11
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

der Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz (yep, was es nicht so alles gibt  :wink:) 24 Werktage.
Diese sind im Stück zu nehmen. Sprechen dringliche betriebliche Gründe dagegen, kann der Urlaub geteilt
werden. Ein Teil muss aber mindestens 12 Tage umfassen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 12:13




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