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Umgang!!!

 
(@papa3kids)
Schon was gesagt Registriert

hallo

ich bin seit 2007 geschieden, die 3 Kinder (11,10,8) leben bei der Ex-Frau, 100 km von mir entfernt. 2008 wurde Umgang gerichtlich festgelegt, 1 im Monat, von Sa bis So, jede zweite WE im Monat. Aber das klappt nicht. Ich darf meine Kinder nur dann haben wenn es meiner Ex passt,sie hält sich nicht an die Regelung. Sie macht mich immer schlecht vor den Kindern "Papa hat euch nicht lieb, papa zahlt zu wenig" und so weiter. Ich kriege gar keinen Auskunft wenn die Kinder krank sind oder so, sie sagt überall dass sie alleinige Sorgerecht hat, das stimmt aber nicht. Sie sagt immer ich habe keine Rechte nur Pflichten, ich soll mich nicht einmischen.

Ich war schon beim JA das hat aber nichts gebracht.

Die Kinder kommen nur noch zu mir weil sie es müssen, sie wollen das aber nicht. Die rufen mich nie an, und wenn ich anrufe dann haben sie kein Bock mit mir zu reden. Und wenn dann müseen sie immer Lautsprecher anmachen damit meine Ex mithören kann.  😡 😡 😡 😡

Was kann man da noch machen. Erlich gesagt ich habe schon aufgegeben.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 17:07
(@Peter2010)

Hallo,

vielleicht als Warnschuss mal die Belehrung nach neuem Recht (und Androhung) über ein mögliches Ordnungsgeld beantragen. Den Kindern ist der Umstand, den die KM verursacht, vielleicht inzwischen auch zu lästig. Die Kinder wollen spielen und sich nicht mit Rechtsfragen befassen müssen.

Grüße von Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 17:15
 ML1
(@ml1)
Rege dabei Registriert

Hallo bei mir ist es ebenso, ich habe sogut wie keinen Kontakt mehr zu den Kindern (zwei Töchter). Habe kein Beschluß vom Gericht, fällt mir sehr schwer dies zu akzeptieren,aber ich denke und hoffe die Zeit wird etwas ändern. Die Kinder wollen auch nicht zu mir, durch JA Termin haben wir ausgemacht Briefe zu schreiben die auch beantwortet werden sollen, aber es fällt mir schwer hier den Anfang zu machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 17:45
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wenn eine gerichtliche Umgangsregelung von 2008 bis heute (2010) nicht funktioniert, dann musst Du erneut vor Gericht. Es muss nachgebessert und vor allem es müssen Ordnungsgelder angeordnet werden.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 22:09
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Hast Du ´ne Ahnung, warum die KM so tickt?
Wie kommt sie dazu, die Kinder gegen Dich aufzubringen? Gibt es einen Anlass, ist da irgend etwas vorgefallen? Kannst Du da vielleicht ansetzen?

Was mich so wundert, ist die gleichgültige Reaktion des JA. Haben die keinen Brief an die KM geschickt oder sie zu einem Gespräch eingeladen?
Die sind eigentlich dazu da, Dich diesbezüglich zu unterstützen. Bei mir hat das jetzt auch schon 2 mal ganz gut geklappt.
Sei beharrlich und lass Dich nicht abwimmeln. Beschwer Dich im Zweifelsfall beim Vorgesetzten der/s MA in/s.
Zeige Gesprächsbereitschaft mit der Mutter. Du willst, dass sich das Verhältnis zur KM entspannt und damit wieder der alte Kontakt mit den Kinder entsteht.

Hilft dieser Schritt nicht weiter, dann musst die Sache gerichtlich angehen! Kämpfe für Deine Kinder, gib sie nicht auf. Sie werden es Dir eines Tages danken.

Hauptsache Du willst!!

Gruß Horschti

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 00:43
(@papa3kids)
Schon was gesagt Registriert

hallo

warum die KM so tickt???

das kann ich erklären, weil die Kinder direkt nach der Trennung lieber bei mir bleiben wollten, und nicht bei ihr.Da hat sie angefangen mit Aufhetzerei.Sie ist mir 2 jahre fremdgegangen und ich habe nichts gemerkt, sie ist eine Frau die sehr ihre Freiheit liebt, sie war immer oft mit Freunden unterwegs hat auch oft am WE angeblich bei Freunden übernachten, jetzt weiß aber wo Sie wirklich übernachtet hat.

Mein Beziehung mit den Kindern war sehr gut, als ich aus der Wohnung ausgezogen bin war das für die Kinder sehr schlimm, ich werde nie vergessen wie meine älteste Tochter an dem Tag geweint hat und das schlimmste aber war als am nächsten Tag ihr neuer Freund in unsere Wohnung einzog. Die Kinder haben ihn vorher nicht ein mal geshen. Nach Umgangswochenenden wollten die Kinder nicht mehr nach Hause zu der Mutter sie wollten lieber bei mir bleiben und da hat die KM angefangen die Kinder gegen mich aufzuhetzen.

Das ist eine sehr schwierige Situation, je mehr ich was dagegen mache desto schlimmer wird der Kontakt. Wie gesagt, beim JA war ich, hat aber nichts gebracht.Auch schon 2008 beim Richter hat sie mich als Lügner dargestellt. Und das wird sie jetzt auch machen. Sie denkt immer sie hat nur Rechte und ich nur Pflichten!!!

mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2010 13:25
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Du musst zu Gericht!

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2010 02:32
(@papa3kids)
Schon was gesagt Registriert

hallo

was bringt mir das?? wie gesagt ich darf die KInder schon jeden Monat zu mir holen nur halt nich so wie es gerichtlich vorgeschrieben ist, immer nur dann wenn es meiner Ex am besten passt. Und wenn es ihr nicht passt dann wird so gemacht als ob die Kinder nicht können bzw. wollen. Mir wird immer vorgeschrieben wann ich die Kinder holen darf ob ich dann am WE arbeiten muss oder nicht interessiert Sie nicht. Die SB beim JA hat gemeint ich soll froh sein, dass es überhaupt noch klappt :thumbdown:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2010 08:55
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

was bringt mir das?

... nun, in einem Urteil ließen sich Maßnahmen fixieren, mit denen man die KM zur Ordnung ziehen könnte, wenn sie Umgänge verhindert - praktisch oder durch Beeinflussung der Kinder.
Ob das in Deinem Fall etwas bringt oder für das Verhältnis mit Deinen Kindern eher das Gegenteil bewirkt, können wir schlecht abwägen. Die Haltung des JA, die mich durch eigenes Erleben sehr verwundert, scheint jedenfalls für Dich wenig hilfreich zu sein. Schwierig ist es auch immer, der KM ihr Fehlverhalten nachzuweisen.

Wichtig ist, wie entschlossen Du bist, die gegenwärtige Situation zu ändern. Es gibt user im Forum, die das erfolgreich durchgestritten haben und die Dir Ratschläge geben können.

Mich beschleicht so ein wenig der Eindruck, dass Du Deine Kinder fast aufgegeben hast. Mach nicht den Fehler ihnen ihre durch die negative Beeinflussung entstandene, ablehnend Haltung auch nur innerlich und schon gar nicht ihnen gegenüber vorzuwerfen.
Lass Dich nicht entmutigen und halte weiterhin zu ihnen. Sie sind Kinder und können sich nicht wehren! Aber sie brauchen ihren Vater und Du musst ihnen als dieser zur Verfügung stehen - auch, wenn es manchmal nicht leicht ist.
Also - Kopf hoch und hoffen.

Gruß Horschti

P.S. Manchmal ist es nicht schlecht, wenn man hier im Forum auch ein wenig Gegenwind bekommt. Das erweitert einem zumindest das Blickfeld.
Also lass Dich nicht provozieren und halte Dich an die Forenregeln. Wie Du gesehen hast, gibt es ja nicht nur Kontra.
Und wenn Du meinst, alles belassen zu wollen, wie es jetzt ist und gegenwärtig keine Hilfe zu benötigen, dann halte doch einfach die Finger still bis sich Deine Meinung ändert.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2010 11:00
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Was Dir das bringt?

Du hast ne gerichtliche Vereinbarung an die sich Exe nicht hält. Hier müsse Zwangsmassnahmen her, damit zukünftig alles wie vereinbart läuft.

Du darfst die Kinder jeden Monat zu Dir holen?
Das musst Du nicht dürfen. Du bist der Vater und es ist Dein Recht ebenso wie Deine Pflicht. Und nur 1x im Monat? Mit ner ordentlichen Umgangsregelung kommst Du auf 4 Umgangstermine pro Monat. 2 davon das komplette Wochenende. Zusätzlich alle Ferienhälften und grossen Feiertage.

Umgang ist ein Grundrecht und keine Nettigkeit einer KM. Deine KM beschneidet Dir dieses Grundrecht und "schenkt" es Dir nach ihrer eigenen Laune. So geht das nicht.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2010 11:51




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Ergänzend zu Milan:

Deine KM beschneidet Dir dieses Grundrecht und "schenkt" es Dir nach ihrer eigenen Laune.

Auch das Grundrecht Eurer drei Kinder, welche sich darauf verlassen, dass sowohl Du und KM alles dafür tun werdet, um ihre Rechte zu wahren.
Also: Rüstung ausm Schrank holen und Drachen töten gehen, hopphopp!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2010 11:58
(@papa3kids)
Schon was gesagt Registriert

hallo

Ich darf meine Kinder nur 1 im Monat sehen bzw zu mir holen . so hat es der Richter im Jahr 2008 entschieden, damit ich mehr arbeiten kann und mehr Ku zahlen, halbe Ferien oder Feiertage gibts gar nicht. Nur ein mal im Monat, also 12 Mal im Jahr.Früher habe ich nur 400 € KU gezahlt und nur 1300 € verdient, da hat meine Ex-Frau nach mehr KU geklagt und der Richter hat so entschieden, ich soll 3 Samstage im Monat arbeiten, dann werde ich mehr verdienen und kann auch mehr KU zahlen. Seit dem arbeite ich die Samstage, und zahle 500 €.Aber da ich jetzt mehr verdiene ohne samstags zu arbeiten werde ich jetzt versuchen die Kinder wieder jede zweite Woche zu mir zu holen.das wird bestimmt nicht so einfach.Ich habe nächste Woche Dienstag Termin beim Anwalt, mal gucken was er dazu sagt!!!!

ich habe noch eine Frage!

Da ich jetzt diese Woche Urlaub habe, wollte ich meine Kinder besuchen fahren, habe die KM gefragt und sie sagt natürlich "geht nicht"! Kann ich einfach so dahin fahren die Kinder nach  der Schule abholen, was unternehmen und dann die kinder wieder nach hause bringen, ohne Zustimmung von der KM????? Ihr halt nur Bescheid sagen, damit sie weisst wo die Kinder sind. Oder noch besser erst die Kinder abholen und dann erst anrufen und sagen, dass die bei mir sind, nicht dass Sie noch auf dumme Gedanken kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2010 17:45
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Da ich jetzt diese Woche Urlaub habe, wollte ich meine Kinder besuchen fahren, habe die KM gefragt und sie sagt natürlich "geht nicht"! Kann ich einfach so dahin fahren die Kinder nach  der Schule abholen, was unternehmen und dann die kinder wieder nach hause bringen, ohne Zustimmung von der KM?????

Nein, kannst du nicht.
Dafür gibt es eben die Umgangsregelung.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2010 19:01
(@papa3kids)
Schon was gesagt Registriert

hi

danke! Gut zu wissen!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2010 19:36
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

aber du kannst einfach vor der Tür stehen und die Kinder überraschen 🙂

wirst ja sehen ob sie sich freuen (und/oder die KM *g*)

ich hab so'n Scheiss auch durch, dass die KM den Kids erzählte dass der Papa nicht will usw. als ich vor der Tür stand fiel ihr Kartenhaus zusammen...

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2010 23:59
 Mux
(@mux)
Registriert

... es ist sicherlich ne gute Idee, wenn man im Zusammenhang mit der Verhängung von Ordnungsgeldern,
was hier diskutiert wurde, um die KM zur Einhaltung des Umgangsurteils zu bewegen, so lustige Ideen verfolgt,
wie die Kinder unangemeldet von der KITA abzuholen oder just im gleichen Augenblick kleine Überrauschungsbesuche
zu planen, kommt bestimmt gut, nur zu... :puzz:

Ich weiß nicht, wie die zwischenzeitliche Handhabung mit den Ordnungsgeldern aussieht, nur meine Erfahrung mit
Zwangsgeldanträgen ist, dass sie nicht verhängt wurden, und das ohne diese kontraproduktiven Spontiaktionen.

Halt Dich haarklein an das Umgangsurteil und zwingt Deine Ex, sich auch daran zu halten.

Nur so gehts.

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2010 01:13
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach,

aber du kannst einfach vor der Tür stehen und die Kinder überraschen

mach das nicht.
Halte Dich an die Umgangsregelung und zeige Dich als konstruktiver und Lösungsoientierter Vater der Du auch bist.
Deine Position in dieser Auseinandersetzung bzgl. des Umgangs wird sich erheblcih verschlechtern wenn Du solche Handlungen durchführst.

Die kurzfristige Befriedigung wird sich in eine langfristige Niederlage umwandeln und das schneller als Du gucken kannst.

Bleib gerade,
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2010 12:34
(@papa3kids)
Schon was gesagt Registriert

tach

nein das werde ich auch nicht machen,,,,aber das ist schon traurig dass man eigene Kinder nur noch nach Absprache sehen darf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2010 16:00
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

...

aber das ist schon traurig dass man eigene Kinder nur noch nach Absprache sehen darf

Ja es ist traurig aber bedenke wieviele Väter/Mütter Ihre Kinder gar nicht sehen können ob mit oder ohne Absprache.
Eine wirklich straighte Umgangsboykoteuse möchte ich mir weder vorstellen noch wünschen.

Also versuch es eher etwas positiver zu sehen und Arbeite fleissig aber im Rahmen der Regeln (die wir nicht bestimmen sondern lediglich zu befolgen haben) daran Verbesserungen herbeizuführen.

Immer wieder kleine Steinchen haben schon so manchem Künstler zu einem wunderschönen Mosaik verholfen.

Sowas wie das hier:

ich jetzt versuchen die Kinder wieder jede zweite Woche zu mir zu holen

meine ich damit. :thumbup:

Was zählt ist Ausdauer,Mut,Antrieb und Liebe zu Deinen Kindern.

Und dann gibt es ja auch noch VS.de (das hilft auch mir in meinen dunklen Stunden)

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2010 16:10
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Papa!

Deine gerichtliche Umgangsregelung ist ein Witz. Die Begründung des Richters eine Unverschämtheit. Wärest Du damals in die 2te Instanz gegangen, wäre das Urteil kassiert worden.

Nun sind 2 Jahre vergangen. Deine Arbeitszeiten haben sich geändert. Es gibt keinen Grund weiterhin an der alten Regelung festzuhalten. Eigenmächtig ändern darfst Du daran jedoch nix. Daher würde ich an Deiner Stelle bei Gericht eine neue UR beantragen. Es müsste mit dem Teufel (oder wem auch immer) zugehen, wenn Du nicht eine ganz normale 08/15 Standardregelung bekommen würdest, die da lautet:

min. alle 14 Tage das WE plus 1 Tag unter der Woche plus alle Ferienhälften plus Ordnungsgeld.

Im ersten Schritt würd ich die Exe lieb und nett bitten die UR auszuweiten. Mauert sie, würd ich den Hinweis setzen das ganze erneut vor Gericht zu bringen. Mauert sie dann immer noch, dann wäre mein Antrag unterwegs.

Du hast nichts zu verlieren. Ein paar Euros für den RA vielleicht. Mehr nicht. Deine bisherige Minimalregelung kann kein Gericht unterbieten.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2010 13:16