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umgang

 
(@tomas2009)
Schon was gesagt Registriert

hallöo alle. uch habe folgendes Problem.
ich habe eine 20 monate alte tochter, die ich aufgrund eines umzuges meinerseits icht mehr serh häufig sehe.
ich kann nun nicht mehr jede woche kommen (200 km entfernung)- möchte sie aber mitzumir nehmen.
mit  der mutter habe ich keine kontakt, möchte ich auch nicht haben, weil es mir unmöglich ist mit ihr zu sprechen.-
ich möchte meine tochter nun jedes zweite we von samstag morgen bis sonntag abend zu mir nehm,en,. vll auch bei meinen elternm da die in der nähe meiner exfrau wohnen.
ein gespräch beim Ja wollte meine frau machen, ich hab da aber keine lust zu, weil es eh zu keineer lösung führt.
was meint ihr wie entscheidet das gericht? meine frau meinte., es würde doch reichen. wenn ich sie alle zweiu wochen einen tag nehme, wenn ich nicht jede woche kommen will. aber 2 tage findet sie zu viel. was sie mit der kiga eingewöhnung der tochter begründet-

ab wann gibts denn übernachtungen? muss ich beim JA erscheinen????

VG TOMI

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2011 17:40
(@franzi73)
Rege dabei Registriert

Hallo,

also das

ein gespräch beim Ja wollte meine frau machen, ich hab da aber keine lust zu, weil es eh zu keineer lösung führt.

solltest du meiner Meinung nach unbedingt machen. Anscheinend habt ihr ein Kommunikationsproblem miteinander. Mir scheint deine Ex-Frau ist bereit zu einem Gespräch aber du blockierst. Klingt für mich nicht danach das sie nicht möchte.  Dort kannst du deine Vorstellungen vom Umgang angeben (lieber etwas mehr um Spielraum zu haben).

Im übrigen - wenn deine Tochter nicht mehr gestillt wird (wovon ich ausgehe bei 20 Monaten) dann solltest du auch auf Übernachtungen beim Umgang bestehen. Kindergarteneingewöhnung erfolgt ja nicht am Wochenende.

LG
Franzi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 18:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus tomas!

muss ich beim JA erscheinen????

Müssen nicht, aber wenn Du irgendwie Schnitte machen willst, würde ich dort auftauchen und mir zumindest anhören, was es zu sagen gibt.

Tust Du es nicht, könnte Dir das als "Desinteresse" am Kind ausgelegt werden...damit hättest Du einen schwierigeren Standpunkt im Falle eines gerichtlichen Antrages auf geregeltem Umgang.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 18:59
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Und dir könnte fehlende Kooperationsbereitschaft, wie schon in ++diesem Thread++gesagt wurde, nachgesagt werden

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 19:05
(@tomas2009)
Schon was gesagt Registriert

hab einfach keine lust dahin zu gehen, weil ich was handfestes haben will, nich dass sie wieder sagt, heute klappts nicht, oder was abändern will.
war auch heute beim anwalt. soweit ich weiß wird sie noch gestillt. zumindest wurde sie das letzten monat noch. sie ist ne absolut Ökomutter
mit kind im bett und stillen und son kram.
hab nun gericht geschrieben mit meinem anwalt. der sagt, übernachtungen in dem alter sind nich angebracht und in dem alter auch noch nicht
fürs kind gut, bzw. muss das bei jedem kind individuell entschieden werden, wie weit es is mit ihrer entwicklung- (so experten meinungen und erfahrungswerte des anwalts))- er sagt aber, wir könnens versuchen und etwas höher pokern, als wir keiegen. er sagte son Jahr solte ich mich damit schon noch gedulden- toll!jetzt kann ich nur weil ich weggezogen bin mein kind nich mehr sehen!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2011 22:26
(@tomas2009)
Schon was gesagt Registriert

mit ihr kann man einfach nich reden. will auch in zukunft nur das nötigste mit ihr reden- und am besten soll sie meine mutter abholen dann muss ich sie nicht sehen.kann das nich ne vernünftige frau sein?! dann würd ich auch mit ihr reden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2011 22:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tomas,

Du forderst eine "vernünftige Frau" und bist selber unvernünftig. Du wirst Dich doch als erwachsener Mann so weit im Griff haben, dass Du einsiehst, dass Du dich zum Wohl Deines Kindes mit der Mutter unterhältst. Du kannst scheinbar die Paar- von der Elternebene nicht trennen. Als Paar seid ihr Geschichte, als Eltern ein Leben lang verbunden.

In der Regel erwarten die Gerichte einen sog. Umgangsdreisprung. Das heißt:

1. Einigungsversuch mit der Mutter
2. Einigungsversuch mit der Mutter mit Hilfe des Jugendamtes
3. gerichtliches Urteil

Bevor Du zum Gericht gehst, solltest Du ein Gespräch beim JA geführt haben. Ob Du das Gesicht der Mutter nun erträgst oder nicht.

Ob Du nun die Übernachtung jetzt schon hinbekommst, lassen wir mal offen. Trotzdem kannst Du ja Wochenendumgang mit dem Kind haben.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 07.03.2011 22:37
(@tomas2009)
Schon was gesagt Registriert

hab ja beim ja heute angerufen und die meinen ja, wenn ich kein gespräch will, soll ich mich halt ans Ja wednen. haben mri also auch dazu geraten.

ich will mein kind und wenn es nich nach ihrem willen geht, dann wird sie gleich bratzig.

ich hof mal nich, dass es negaitiv is, wenn ich nich zum Ja komme...

wiemacht ihr das eigentlich? soll ich vorher anrufen wenn ich sie holen will oder kann ich dann wenn samstag mein tag ist einfach kommen?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2011 22:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tomas,

dem JA ist es herzlich wurscht, ob Du da hingehst oder nicht. Ein "nerviger" Vater weniger, der denen die Zeit klaut. Ich denke, Du bist hier im Forum, um aus den Erfahrungen und Ratschlägen der User zu profitieren. Also nimm doch den Rat an: Sei kooperativ und gesprächsbereit. DU ziehst sonst den Kürzeren!

Und was die Bratzigkeit der KM angeht... das ist ein wenig wie mit der Henne und dem Ei. Was war zuerst da? Ist die KM bratzig und Du willst nicht reden oder bist Du resistent dem gegenüber, worüber man mit Dir redet und das macht Dein Umfeld (hier die KM) bratzig?

Mein Tipp: Reflektiere DEIN Verhalten und überlege Dir, was DU im Sinne Deines Kindes besser machen kannst. Ändern kannst Du nur Dich, nicht die KM!

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 23:27
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo tomas2009,

hattest Du die Hinweise von z. B. Lausebackesmama gelesen?

Wenn ja: Aus welchem Grund möchtest Du anders vorgehen? Weil Du keine Lust hast o. ä.?

Lies alles nochmal und überlege nochmal.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 23:28




(@viktor)
Schon was gesagt Registriert

toll!jetzt kann ich nur weil ich weggezogen bin mein kind nich mehr sehen!!!

lol, normalerweise ziehen die Mütter weg und der Vater jammert (absolut zu recht).
Ohne Kommunikation zwischen beiden Eltern ist ein vernünftiger Umgang und eine gemeinsame Erziehung sehr schwierig, oder fast aussichtslos.
Du willst kein Gespräch, du bist weggezogen!
Du hast dir die Suppe selbst eingebrockt, würde ich sagen.
siehe hier:

ich kann nun nicht mehr jede woche kommen (200 km entfernung)

Wie dein Anwalt dir den Rat geben kann "hoch zu pokern" ist mir ein Rätsel (naja, eigentlich nicht, denn durch Streit verdient er sein Geld!)
Ohne Kooperationsbereitschaft  der Mutter wird sie dir den Umgang diktieren, den sie für angemessen hält, da wird dir kein Anwalt und kein Jammern helfen! Das ist gängige Praxis der Familiengerichte (Ausnahmen soll es auch geben!).
Entweder du überwindest deine Ablehnung der Mutter gegenüber oder du hast einen langen , aussichtslosen Weg vor dem Familiengericht vor dir!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 10:58