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Umgang

 
(@albertz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,

Ich habe ein antrag gestellt wegen umgangsregelung.

Der Termin ist am 4.12.2017.

Leider ist die KM An den Zeitpunkt in ein "Mutter-kind-kur" .

Wird der termin verschoben werden oder muss die KM auf jedem Fall  kommen ?

Kruss

ALBERT

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2017 20:25
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo und willkommen,

angenommen du wärst mit Kind in einer Vater-Kind-Kur. Würdest du nicht auch diesen Termin verlegen? 
Grund genug ist es zumindest. 😉

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2017 20:45
(@albertz)
Schon was gesagt Registriert

Hi ,

Ist mir schon klar aber was sagt der Richter .

Weil die KM könnt auch kurz kommen ...

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2017 21:00
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

schau doch mal, so eine Eltern-Kind-Kur soll zur Entspannung aller Beteiligten ohne irgendwelchen Stress dienen.
Ein Gerichtsverfahren ist mit Sicherheit alles andere davon.

Andere Gründe können sein:
- AnwaltIn hat Urlaub,
- AnwaltIn hat einen anderen wichtigen Termin,
- krankheitsbedingte Ausfälle,
- etc. ...

Tut mir leid, aber gehe davon aus, dass der Termin verschoben wird.
Evtl. aber auch vorverlegt 😉

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2017 21:39