Hallo alle zusammen !
Unser Problem ist, dass Mutter sich Umgangstermine einbildet, die gar nicht gewesen sind. Zum Beispiel gestern, sie meinte wir hätten Umgang gehabt, hat dies aber nicht schriftlich bestätigt sondern mündlich abgesagt.
Heute ruft das Kind an und fragt Papa warum hast du mich 8 Stunden lang im Regen stehen gelassen. Man muss dazu sagen das nur 4 Stunden umgang laut Mutter ausgemacht waren, das Kind ist 7 Jahre.
Wir haben jetzt wieder ein Fax geschickt, dass wir den 26. Oktober gerne als umgangstag haben möchten und das sie zurück schreiben soll.
sie sagt jedoch das sie auf faxe und auf schriftliches nicht antworten würde, sondern nur telefonisch, jedoch kann man mit dieser Frau nicht sprechen, da sie immer einen beschimpft vor dem kind bis aufs übelste
mutter möchte die alleinige sorge !!
was können wir tun ??
lg
Heute ruft das Kind an und fragt Papa warum hast du mich 8 Stunden lang im Regen stehen gelassen
Wie kann denn sowas passieren? Wird das Kind einfach irgendwo abgestellt, ohne dass sich vergewissert wird, dass eine "Übernahme" statt findet? Das wäre für mich schon der erste Punkt, der dringend geklärt werden müsste!
Sonst wären noch ein paar Informationen interessant: waren/sind die Eltern verheiratet? Wie lange schon getrennt? GSR scheint zu bestehen, wenn die KM die alleinige Sorge möchte.
Was wurde schon in Richtung "Gespräch" unternommen? JA, Beratungsstelle?
Gruß AJA
Eltern waren nicht verheiratet
Trennung 2003
seither nur spärlicher Kontakt, da Mutter jeglichen Kontakt verhindert
Vaterschaftsanfechtung 2005
Vater ist Vater
im Zeitraum 2003 bis 2005 jeden Kontakt verhindert, nicht vom Telefon abgehoben, Umgangstermine abgesagt, versucht Vater als schlecht hinzustellen
Wechselt Männer wie Unterwäsche
Gemeinsames Sorgerecht besteht obwohl Mutter nie irgendwo um Erlaubnis frägt
Mutter möchte kein Gespräch beim Jugendamt
Wir haben Gespräch angenommen und auch begleitenden Umgang angeboten
Hallo Damo,
auch wenn es hart klingt, bei der von dir vorgelegten Schilderung hilft nur eine schriftliche Festlegung des Umgangsrechtes.
Mit dem Jugendamt habt ihr ja schon Kontakt aufgenommen. Wenn das Amt nicht weiterhelfen will / kann, empfehle ich, eine einstweilige Anordnung über das Umgangsrecht bei Gericht zu beantragen. Dazu sollte aber eine ausführliche Begründung, am besten mit einem aufgelisteten Protokoll wann (Datum / Uhrzeit) sich welche Vorkommnisse abgespielt haben beigefügt werden. Evtl. geht dies auch ohne Anwalt, ich würde da beim Jugendamt bzw. beim zuständigen Familiengericht nachfragen, so spart ihr nämlich Kosten, wenn ihr den Antrag selbst bei Gericht vorbringt.
Damit erreicht ihr zwei Dinge: Erstens begründet ihr warum eine schriftliche Festlegung überhaupt nötig ist. Sollte ja im "Normalfall" auch ohne gehen - das funktioniert in eurem Fall wohl aber nicht.
Zweitens übt ihr damit Druck auf die Mutter aus, Vereinbarungen auch wirklich einzuhalten. Das scheint ihr ja schwerzufallen.
In meinem Fall hat der Antrag einer einstweiligen Anordnung Wunder bewirkt - meine "Ex" konnte plötzlich wieder zu den (teilweise nur mündlich abgesprochenen) Terminen pünktlich erscheinen, und seither bekomme ich für meine "Maus" auch wieder Kleidung für die Besuchswochenenden mitgegeben.
Ob es in eurem Fall hilft müsst ihr selbst entscheiden, ich weiss nicht wie die Mutter auf so etwas reagiert.
Gottseidank habt ihr gemeinsames Sorgerecht, sonst hättet ihr gar keine Chance.
Gruß
Martin
Moin Dan(sch)i,
versuchst du wieder dein Glück ?
Wer mehr wissen möchte, bitte >hier< entlang. Ich kann auch gerne die Links zu den von Dani auch besuchten Foren posten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also Deep, find ich ja wirklich nett das du alles so zusammen fasst, aber es hat sich ja einiges geändert und so hab ich mal gefragt
ja ich versuch mein glück bzw. moritz, ist das falsch ??
das du alles so zusammen fasst
Das wäre deine Aufgabe gewesen. Zudem sind Doppelregistrierungen unerwünscht! Insofern bin ich geneigt, einen Täuschungsversuch zu sehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
tut mir sehr leid aber ich hab meinen nick vergessen sowie mein passwort war ja ewigkeiten nicht mehr hier !!