Unsere Tochter hat die Tage ihren 1. Geburtstag.
Die Ex will jetzt zu ihrer Familie, die 150km entfernt von ihr wohnt, fahren, um zu feiern.
Ich möchte meine Tochter aber besuchen.
Wie läuft das üblicherweise?
Kann die Ex jetzt einfach wegfahren?
Moin UV,
klar kann sie das; wer sollte sie daran hindern? Es gibt kein Gesetz, das das verbieten würde - und keine Behörde, die sie daran hindert.
Abgesehen davon ist sie ASR-Inhaberin; da kann sie samt Kind sogar ungefragt nach Timbuktu fahren. Und nicht nur zum Geburtstag, sondern für den Rest ihres Lebens.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Du wirst es nicht verhindern können.
Die Polizei kann man für sowas nicht rufen und bestraft wird sie dafür auch nicht.
Nur wenn du eine vollstreckbare Umgangsregelung mit Ordnungsgeldandrohung hättest in der genau festgelegt, ist, dass dieser Tag zusteht, könntest ihr mit etwas drohen.
Und selbst dann ist fraglich ob das durchsetzbar wäre.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Geburtstag ist aber eigentlich auch ein Tag, an dem ich Umgang habe.
Haben wir per Vergleich vor Gericht beschlossen.
Nur eben zu Geburtstagen speziell haben wir keine Regelung getroffen.
Dass der Geburtstag dieses Jahr auf den Umgangstag fällt, ist jetzt Zufall...
Hallo Umgangsvater,
was bietet sie dir denn als Alternative an?
Du willst ja sicher auch ne kleine Feier organisieren.
Bei uns ist es so, dass der Geb unseres Sohnes auch noch in die Sommerferien fällt. Da waren wir seit der Trennung auch mal verreist, so dass er seinen Vater nicht direkt am geb. gesehen hat (aber telefoniert) aber ich habe immer dafür gesorgt, dass nach Rückkehr der KV auch den Geburtstag gebührend begehen kann. Dh wir haben das immer abgesprochen, wie wir es am besten organisieren, und wenn möglich, wird der Geb auch schon mal "geteilt".
Jedenfalls hat Sohn nun immer 2 Feiern, und findet das auch ok.
Aber, wie so oft, ist es von einem guten Miteinander als Eltern abhängig...stellt die Ex sich stur, ziehst du irgendwie den Kürzeren...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin.
Aber, wie so oft, ist es von einem guten Miteinander als Eltern abhängig...
das wäre das Beste. Scheint hier aber nicht möglich!?
Und deshalb gilt m.E.
Der Geburtstag ist aber eigentlich auch ein Tag, an dem ich Umgang habe.
[...]
Nur eben zu Geburtstagen speziell haben wir keine Regelung getroffen.
Dass der Geburtstag dieses Jahr auf den Umgangstag fällt, ist jetzt Zufall...
Problem ist wahrsch die Durchstzbarkeit, wenn KM auf stur schaltet:
Haben wir per Vergleich vor Gericht beschlossen.
Aber darauf würde ich mich berufen.
Aber beachte:
...stellt die Ex sich stur, ziehst du irgendwie den Kürzeren...
Gruß Toto
PS:
Brille,
klar kann sie das; wer sollte sie daran hindern? Es gibt kein Gesetz, das das verbieten würde - und keine Behörde, die sie daran hindert.
Abgesehen davon ist sie ASR-Inhaberin; da kann sie samt Kind sogar ungefragt nach Timbuktu fahren. Und nicht nur zum Geburtstag, sondern für den Rest ihres Lebens.
Warum gleich so zynisch, nur weil der TO sich nicht eineindeutig ausgedrückt hat? Sein Problem und Frage ergeben sich doch aus dem Kontext,.. nichts für ungut.
Hallo an alle,
Danke für eure Antworten erst einmal.
Ich werde auf mein Umgangsrecht für den Tag beharren.
Ich denke, das wird die Ex auch trotzdem dann zulassen.
Normalerweise rasselt sie nur mit den Ketten, und dann hält sie sich trotzdem an den Vergleich.
Ich hätte natürlich gerne, dass ich mit meiner Tochter mit meiner Familie feiern kann, aber das klappt bei 500km Entfernung nicht.
Aber ist das wirklich so toll für die Kinder, einmal bei KV und einmal bei KM feiern zu müssen?
Jetzt hat sie ja noch keine Freunde, aber später will sie am Wohnort ja wahrscheinlich mit Freunden feiern.
Das wird sicher nochmals konfliktgeladen.
Ideal wäre, wenn die Eltern gemeinsam feiern, aber dazu müsste die KM eine andere sein. Mit der Frau setze ich mich nicht an einen Tisch.
Grüße.
Der Umgangsvater
Mit der Frau setze ich mich nicht an einen Tisch.
Ein glasklarer Beweis dafür, dass DU nicht die Paar- von der Elternebene trennst.
Du setzt Dich nicht an den gleichen Tisch, wie Deine Ex, sonden an den gleichen Tisch wie Dein Kind. Dass da andere Personen dran sitzen, deren Nase Dir ev. nicht passt, musst Du als erwachsener Mensch aushalten. Wenn Du schon diesbezüglich nicht kompromissbereit bist, dann kann keine gute Regelung bei rauskommen.
Ich als Kind hätte es total blöd gefunden, mich an meinem Geburtstag zu Zweiteilen, weil meine Eltern nicht in der Lage sind, WEGEN MIR mal ein paar Stunden ihre Animositäten hinten an zu stellen. Das ist einfach Kinderkram. Und da Du auf Deine Ex keinen Einfluss hast, kannst Du nur bei Dir anfangen. Bis zu solchen Geburtstagen scheint es ja noch ein bißchen Zeit zu sein. Also arbeite an Deiner Einstellung, Deinem Kind zuliebe.
LG LBM, die den Ex selbstverständlich zum Geburtstag des Kindes einlädt und dementsprechend auch den Rest der Familie "am Zügel" hat, damit die sich anständig verhalten (was aber eigentlich nicht nötig ist, weil ALLE kapiert haben, dass es um das Kind geht und keiner stirbt, wenn der Ex mit am Tisch sitzt)
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin UV,
wichtig ist, dass dem Kind beide Eltern erhalten bleiben, dass es beide lieben darf - und dass beide Eltern respektvoll übereinander reden und miteinander umgehen.
Argumentier vor deiner Ex aus der Sichtweise des Kindes und such nach einem Kompromiss. Deine Tochter kann nix dafür dass ihr getrennt seid.
LG Cappi
Warum gleich so zynisch, nur weil der TO sich nicht eineindeutig ausgedrückt hat?
das war eine Antwort auf die Frage, ob die Ex das darf: Ja, sie darf es.
Leider scheint es in solchen Fragen oft die Erwartung zu herrschen, dass es das eine Art "Kai aus der Kiste" gibt, der auf Knopfdruck aus selbiger hüpft, sich drohend vor der Ex aufbaut und ein Verbot ausspricht - und das ist eben ein Irrtum.
Ich habe den Eindruck, dass in diesem Fall BEIDE Eltern ihre Trennung noch nicht abgehakt haben und sich deshalb am liebsten wechselseitig mit Verboten und Erlaubnissen traktieren würden.
Abgesehen davon: Für ein 1-jähriges Kind ist ein Geburtstag ein Tag wie jeder andere (für ein 2- oder 3-jähriges übrigens auch noch). Ein paar Erwachsene machen einen grossen Bohei und es gibt einen Kuchen mit einer Kerze. Warum soll es das eine oder zwei Wochen nicht noch einmal genauso geben?
Mit sturem Beharren auf irgendwas ("...es ist mein Recht...", "...es steht mir zu...") oder gar dem Androhen irgendwelcher Konsequenzen erreicht man in solchen Fällen vor allem eine Verhärtung der Fronten, aber keine Lösung im Sinne des Kindes.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Aber ist das wirklich so toll für die Kinder, einmal bei KV und einmal bei KM feiern zu müssen?
wieso MÜSSEN?
Wenn deine Tochter es von klein an so gewohnt ist, findet sie es normal.
Es kommt ja auch darauf an, wie es ihr vermittelt wird. Und wenn die Erwachsenen verantwortungsvoll damit umgehen, sich nicht gegenseitig ausstechen oder übertreffen wollen, dann klappt das schon!
Und wie brille schon sagte, im Moment bis in ein paar jahren ist ihr Geburtstag eher bedeutend für die Erwachsenen 😉
Und später finden eh mehrere Feiern statt, denn dann kommen die Verwandten und Kinder auch nicht mehr unbedingt gemeinsam (könnte sein, macht ja auch jeder anders).
Ich kann mir eine gemeinsame Geburtstagsrunde oder Weihnachtsrunde mit Ex, seinen Eltern und meinen Eltern leider nicht vorstellen. Meine Eltern können meinen ex sowenig leiden, die würden sich nie zurücknehmen können, umgekehrt verachtet mein Ex meine Eltern, und es wäre boshafte Stimmung, denn seine Eltern können meine Eltern auch nicht ab...fiese Streitigkeiten eben, die nicht gelöst werden können, die uns aber veranlassen, den Geb lieber getrennt zu feiern. Das ist für alle entspannter. Auch für Sohn, der da sonst mittendrin in den Konflikten wäre. Er soll ja alle lieben dürfen, und so schafft er das. Er freut sich auch auf die getrennten Feiern, denn da ist er jeweils Hauptperson.
Ich werde auf mein Umgangsrecht für den Tag beharren.
Ich denke, das wird die Ex auch trotzdem dann zulassen.
Viel Glück dabei. Eine gemeinsame Lösung wäre sicher besser, (deshalb fragte ich ja was sie als Alternative anbietet), setzt aber gegenseitiges Verständnis usw voraus, das scheint ja hier nicht gegeben.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin UV,
Ich werde auf mein Umgangsrecht für den Tag beharren.
Ich denke, das wird die Ex auch trotzdem dann zulassen.
(...)
Ich hätte natürlich gerne, dass ich mit meiner Tochter mit meiner Familie feiern kann, aber das klappt bei 500km Entfernung nicht.(...)
Ich kenne deine Ex nicht, aber auf den Tag beharren wird dich vermutlich in deinen Zielen nicht weiterbringen. Habe ich richtig verstanden: du wohnst 500Km von deiner Tochter entfernt und die Familie deiner Ex 150Km von IHRER Wohnung?
Mein Sohn ist nun auch gerade 1 Jahr alt geworden und die KM sträubt sich sehr, dass ich ihn mit zu mir nach Hause nehme (300Km). Dafür habe ich ein gewisses Verständins, denn für den Kleinen ist das ein ganz schöner Marsch.
Unsere Lösung für den 1. Geburtstag war: KM und Sohnemann feierten in IHRER Familie ohne mich. Am WE darauf kam sie mit unserem Kurzen auf meine Kosten mit dem ICE zu mir. Klar - irgendwie mussten meine Mama und meine Schwester sich zusammenreißen, weil die Stimmung momentan eiskalt ist. Aber: der Kleine war hier. Bei mir und bei meiner Familie. Die KM hat mich mit ihrer Anwesenheit kaum gestört und nach 5 Std. fuhr ihr Zug zurück und dem lieben Sohn ging es danch diesem Marsch sehr gut, was einem weitern Besuch, evt auch ohne KM bei mir zu Hause nicht entgegenstehen dürfte. Natürlich nicht als regulärer Umgang, aber vielleicht 1-2x pro Jahr...
Lieben Gruß
Schattenpaps
Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)
Hi
Meine Kid's feiern zweimal Geburtstag im Jahr, genauso, wie sie zweimal eine Kommunionsfeier hatten.
Was nützt es den Kindern, wenn auf ihren Geburtstagsfeiern oder anderen Anlässen, an den Tischen zerstrittene Elternteile, Großeltern oder Nachbarn sitzen, die sich anschweigen, oder aufpassen, das nichts falsches passiert.
Diese Spannung würde ich meinen Kindern nicht zumuten wollen, schon gar nicht auf ihren eigenen ''Hoheitstagen''.
Man sollte dann schon zurückstecken und im Interesse der Kinder die Feier nacholen.
Wenn es bei Elternteilen funktioniert, das sie unbefangen miteinender Feiern können, ist das gut.Wenn nicht, dann eben nicht.
Gruss Wedi
@wedi :thumbup:
genau meine Meinung
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin zusammen!
Ich denke auch, dass es überhaupt keinen Sinn macht über Geburtstage zu streiten.
Einerseits würde sicher jeder Richter (so es gerichtlich zugehen würde) den Geburtstag über die Umgangsregelung stellen. Bestenfalls würde er für den ausgefallenen Umgangstermin einen Ersatzumgang festlegen. Das war´s dann aber auch.
Es ist schon schlimm genug, wenn die Eltern ihre Ehe nicht auf die Reihe gekriegt haben. Über Geburtstage zu streiten wird dann peinlich. Trennungskinder haben nunmal 2 Haushalte in ihrem Leben und können nicht zweigeteilt werden. Entweder man einigt sich einvernehmlich oder einer von beiden ist vernünftig und akzeptiert, dass das Kind am Geburtstag beim anderen ET ist.
In hohem Masse unvernünftig finde ich die Ansicht, sich nicht mehr mit dem anderen ET an einen Tisch zu setzen. Nicht mal am Geburtstag des eigenen Kindes? Solche Unvernunft können Umgangsväter sich einfach nicht erlauben. Is leider so.
Also: meiner Meinung nach 2x Geburtstag feiern und aus die Maus. Davon profitieren die Kids ohnehin am meisten. Besonders, wenn sie älter sind.
Greetz,
Milan
Hallo UV,
auch ich denke, dass es wenig bis keinen Sinn macht, sich über Geburtstage zu streiten.
Ich denke, dass Dein/der Knackpunkt ist, dass der Geb. auf einen Umgangstag fällt. Wie ist denn die Option, dass Du ihr die Feier "lässt", Du aber einen zusätzlichen Tag Umgang dafür erbittest/einforderst?
Mein Großer (11) feiert zB an einem Umgangs-WE. Ich wurde gefragt ob ok, mein Sohn wollte feiern und wir haben dafür einen Ausgleich gefunden.
neuezeit
So ist das Leben
Moin!
Mein Großer (11) feiert zB an einem Umgangs-WE. Ich wurde gefragt ob ok, mein Sohn wollte feiern und wir haben dafür einen Ausgleich gefunden.
Das ist gut! So einvernehmlich mache ich es auch mit meiner Exe. Mein Kurzer feiert dadurch jedes Jahr 2x Geburtstag, 2x kommt der Weihnachtsmann, 2x der Osterhase ... und er findet das natürlich "voll cool". Umgänge fallen nicht aus, sondern werden kurz danach nachgeholt.
Die ganz hohe Schule ist dann, wenn man mit der Exe gemeinsam die Geschenke und Feierlichkeiten abspricht und so. Zum letzten Geburtstag war mein Kurzer (6) bei mir, war Umgangs-WE. Ich habe Mama zur Feier eingeladen und sie kam auch. Das war der für unseren Kurzen wie alle Feiertage auf einmal ... hahaha.
Greetz,
Milan
Die ganz hohe Schule ist dann, wenn man mit der Exe gemeinsam die Geschenke und Feierlichkeiten abspricht und so. Zum letzten Geburtstag war mein Kurzer (6) bei mir, war Umgangs-WE. Ich habe Mama zur Feier eingeladen und sie kam auch. Das war der für unseren Kurzen wie alle Feiertage auf einmal ... hahaha.
Greetz,
Milan
Ergänzend (auch als Hilfe für den Threadopener gedacht): Nachdem ich bei der Kommunion des Großen noch nicht eingeladen war, so jetzt aber bei der Komm. des Jüngeren. Emotional -für mich- an dem Tag nicht immer einfach, aber es war zu spüren, dass die kids sich dabei wohl fühlten 🙂 und Ex hat auch das Ihre dazu beigetragen.
neuezeit
So ist das Leben
Ich gehöre auch zu den Müttern, die den Geburtstag für sich beanspruchen, sag ich ganz offen und ehrlich. Hier ist der Lebensmittelpunkt des Kindes. Der Vater hat es in den letzten drei Jahren nicht geschafft, ein Geschenk zu besorgen, sondern kam einmal mit der Ausrede "Der hat doch eh genug Zeugs.", einmal mit dem Versprechen "nächsten Monat gehen wir mal zusammen einkaufen, dann darfst du dir was aussuchen." und einmal mit einer Plastiktüte, in dem ein Anorak (gefüttert, Geburtstag ist im Juli) war, nicht in Geschenkpapier gewickelt und zwei Nummern zu klein. Vermischung der Ebenen hin oder her, erst muss man seine Pflichten dem Kind gegenüber nachkommen und dann kann man seinen Rechten nachkommen.
Aber back to topic:
Einem einjährigen Kind dürfte der eigene Geburtstag am Pampers-Popo vorbeigehen. Wie wäre es denn mit einem Kompromiss. Der Geburtstag wird dort gefeiert, wo das Kind wohnt und dafür führst du eine Namenstag-Feier mit deiner Familie ein. Am Namenstag feiert ihr dann ein bisschen größer mit einem Papa-Familienfest.
Moin.
Einem einjährigen Kind dürfte der eigene Geburtstag am Pampers-Popo vorbeigehen.
Dem stimme ich voll & ganz zu - es kommt am Ende darauf an, was aus diesem (oder einem anderen Tag) gemacht wird. Ab dem 2. Geburtstag dann kriegen die Kleinen das schon mit, dass sich an diesem speziellen Tag eben "alles" um das Geburtstagskind dreht.
Aber ich gebe auch zu bedenken, dass - da der eigentliche Geb.tag ja nicht entscheidend ist (s.o.) - es auch zu hinterfragen wäre, warum dann der Umgangsrhythmus geändert werden muss?? Und das würde ich KM auch so erklären.
Das es schade ist, dass - in diesem und vermutlich vielen vielen anderen Fällen - es nicht möglich ist, dass sich die Eltern für ihr gemeinsames Kind "zusammenreißen" brauche ich nicht zu erwähnen. Lässt sich aber vermutlich nicht ändern (ist aber vielleicht noch einen Versuch wert!?)
und das es sich hierfür nicht lohnt, einen großen Streit vom zu Zaun brechen (da vielen andere Dinge sich dann leider zu lasten des Umgangsvaters entwickeln werden) ist auch klar. ich bin nur überrascht, dass dies
Einerseits würde sicher jeder Richter (so es gerichtlich zugehen würde) den Geburtstag über die Umgangsregelung stellen. Bestenfalls würde er für den ausgefallenen Umgangstermin einen Ersatzumgang festlegen. Das war´s dann aber auch.
Realität ist. :puzz:
Das finde ich echt erschreckend, aber ich befürchte, ich habe noch viel zu lernen in der Realität des Trennungsrechts 😡
Gruß Toto