Umgang bei Krankhei...
 
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Umgang bei Krankheit

 
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Sorry dass ich schon wieder nerve, aber meine Ex dreht schon wieder am Rad. Es sind inzwischen 3 Umgangstermine ausgefallen, 2 davon weil der Kleine (bei KM) gestürzt ist und am ersten Sonntag im Krankenhaus war, am 2 Sonntag hatte sie Angst, dass bei mir was passiert da die Fäden noch nicht gezogen waren.
Jetzt streitet sie natürlich, dass er ja einen Krankenschein hatte und deshalb die Termine nicht nachgeholt werden müssen.
Das stimmt nicht, oder?

Gestern war der Opa früh alleine zum Abholtermin, weil ich früh arbeiten musste. Dazu muss ich sagen, dass KM beim Gerichtstermin ausdrücklich eine Abholung durch den Opa gewünscht hat, steht auch so im Urteil. Darf sie die Herausgabe des Kindes verweigern, wenn ich nicht persönlich komme?

Im Gerichtsurteil steht, dass ich meine Umgangszeit mit der Umgangszeit der Großeltern koppele.

Ich habe morgen einen Termin beim JA weil es so nicht weitergehen kann. Im Moment bin ich gerade Alkoholiker, bin angeblich ein ganz schlechter Umgang für mein Kind (über angebliche Drogensucht und Anzeige wegen Verleumdung hatte ich schon geschrieben).

Die Übergabetermine sind wirklich nicht mehr auszuhalten, KN schreit nur noch rum ich glaube langsam sie ist wirklich geisteskrank. Ich kann mit niemandem mehr über was auch immer reden, weil sie meinen gesamten Freundes- und Bekanntenkreis über alles ausfragt und dann versucht mich mit allem Sch... fertig zu machen.

Es wäre schön, wenn mir jemand zu den beiden Fragen eine Antwort geben könnte, dann kann ich das morgen ansprechen und eventuell auch beim Gericht die Androhung einer Ordnungsstrafe beantragen, eine andere Sprache versteht sie leider nicht.

Gruß Willi 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 14:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

im Umgangsrecht gibt es praktisch nichts, was per se strafbar wäre.

Sie hat sich nur an das Urteil zu halten.

Wenn da keine Ersatztermine stehen, gibt es auch keine.
Wenn Opa aber drin steht, darf Opa auch abholen.

Wenn das alles (was im Urteil steht) nicht klappt solltest du schnell die nächste Rundeeinläuten.

Am besten auch wieder mit JA.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 14:47
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, danke Beppo für die Antwort. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass bei Krankheit die Termine nachgeholt werden bzw. dass das Kind trotz Krankheit zum Vati kann, wenn es nicht im Bett liegen muss wegen Fieber oder so. Das wäre beim 2. Termin ja der Fall gewesen. Schließlich ist der Kleine ja nicht bei mir gestürzt.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 14:51
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

man kann so etwas auch sehr schon in eine Umgangsvereinbarung formulieren, dass der Umgang wg.
Krankheit nur dann ausfällt, wenn das Kind nicht transportfähig ist.

Mal ehrlich, alles andere kannst du auch, was die KM kann. Ich würde versuchen, da u.U. nochmal
nachzubessern.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 14:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass bei Krankheit die Termine nachgeholt werden bzw. dass das Kind trotz Krankheit zum Vati kann, wenn es nicht im Bett liegen muss wegen Fieber oder so.

Das ist nicht klar geregelt.

Der eine Richter wird sagen: Oh, Gott, Sie wollen doch einem kranken Kind nicht die Mutter entreißen!

Ein anderer wird sagen: Umgang ist wichtig. Sobald das Kind gesund ist, wird nachgeholt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 14:57
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Willi,

wie Beppo schon sagt: Sie hat sich nur an das Urteil zu halten.

Wenn sie sich zur Totalverweigerin entwickelt, dann muss halt auch das kleinste Detail für die Zukunft geregelt werden. Dazu gehören dann auch die Ersatztermine und das Vorgehen bei Krankheit.

Es gibt natürlich keinen Grund, das Kind wegen Fäden nicht zu Dir zu lassen. Was sollte bei Dir passieren, was bei KM nicht auch passieren könnte? Das sind unsinnige Behauptungen, die für die Zukunft unterbunden werden müssen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 14:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin JW,

Hallo, danke Beppo für die Antwort. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass bei Krankheit die Termine nachgeholt werden bzw. dass das Kind trotz Krankheit zum Vati kann, wenn es nicht im Bett liegen muss wegen Fieber oder so.

gerichtliche Umgangsregelungen sind immer Einzelfall-Entscheidungen. Wenn in Deinem Gerichtsbeschluss keine Regelung über Krankheit und Nachholtermine getroffen wurde, nützt es nichts, wenn Du "irgendwo mal irgendwas" gelesen hast; für Euren Fall verbindlich ist allein Eure Umgangsregelung. Gleiches gilt für Ferien, Feiertage etc.

Wenn der Opa als Abhol-Person drinsteht, gibt es daran natürlich auch nichts zu deuteln.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 15:00
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi jw,

Mist das schon wieder so besch...n bei Dir läuft 😡

Hierzu

Die Übergabetermine sind wirklich nicht mehr auszuhalten, KN schreit nur noch rum ich glaube langsam sie ist wirklich geisteskrank.

würde mich interessieren wie das JA dazu steht.

Wie wäre es denn mit einer Umgangsbegleitung nur für die Abhol-und bring Termine?Ist nur ne Idee, ob es das gibt weiss ich nicht aber vielleicht könnte das Deine (h)exe dazu veranlassen sich vom feuerspeienden Drachen in eine kleine Meerjungfrau zu verwandeln und da würde ja in erster Linie der kurze von profitieren da er sich die Tiraden seiner Mutter nicht mehr reinziehen muss.

Der Opa (der ja mal gefordert war von (h)exe) scheint ja da nicht wirklich entschärfend zu wirken.

Mit der Zeit wirds halt immer Skrupeloser...

mut und Kraft wünscht,
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 15:05
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, danke erst mal an alle. Nein Minna, auch mein Vater kann sie nicht mehr von ihren Attacken abhalten. Über diese Umgangsbegleitung hab ich auch schon nachgedacht, aber das möchte man ja Sonntags gar niemandem zumuten.
Der Kleine ist über die Lautstärke und Redensart seiner Mutter nicht mal erschrocken, es ist wohl in diesem Haus der normale Umgangston und Sohni ist schon daran gewöhnt.

Noch mal zu den Umgangsterminen: Im Urteil steht nichts konkretes, aber die Androhung einer Ordnungsstrafe bis 25.000€ oder ersatzweise Haft  😉 steht drin.

Morgen früh ist der Termin beim JA, dann kann ich sagen wie die Frau dazu steht. Ich geh da immer mit einem unguten Gefühl hin, weil ich denke dass meine Probleme für die Mitarbeiter dort im Vergleich zu anderen Eltern lächerlich sind. Aber immerhin hab ich heute gleich einen Termin für morgen bekommen und das JA wird uns auf jeden Fall noch gemeinsam zu einem Gespräch einladen.

Vielleicht sollte ich der Frau morgen sagen, dass sie sich vorsorglich gleich einen Termin beim Ohrenarzt holt?  :angel2:

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 15:47
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! So, der Gang zum JA liegt hinter mir. Die Mitarbeiterin zeigte eigentlich viel Verständnis für meine Lage, hat der KM auch gleich eine Einladung zum Gespräch geschrieben.

Sie ist auch der Meinung, dass die KM den Kleinen innerhalb des nächsten Jahres in einen Konflikt bringen wird wenn sie mich zu Hause als bösen Menschen hinstellt. Sie ist allerdings der Meinung, dass dieser Konflikt zwischen Mutter und Kind entstehen wird, weil der Kleine ja weiß dass ich nicht böse bin.

Weiterhin hat sie mir empfohlen bei weiteren Verleumdungen eine Gegenanzeige zu stellen, da sie die Aussagen der KM schon als sehr massiv einschätzt. Das werde ich allerdings erst mal lassen, um die Situation nicht noch weiter zu verschärfen. Wenn KM die Beschuldigungen nicht unterlässt, werde ich erst mal meinen Anwalt eine Aufforderung zur Unterlassung schreiben lassen.

Dann hat mir die Frau noch gesagt, ich solle alle Schreiattacken der KM mit Datum und Inhalt aufschreiben, um eventuell gerichtlich einen Gang zur Familienberatung erzwingen zu lassen.

Das Abholen durch die Großeltern ist auch geklärt, da im Urteil steht, dass mein Umgang mit dem Umgangsrecht der Großeltern gekoppelt ist. Das hat mein Anwalt extra so gemacht falls ich irgendwann für eine Zeit im Ausland arbeite ist das Umgangsrecht der Großeltern dann schon geregelt.

Insgesamt also erst mal positiv für mich, KM wird bei dem Gespräch im JA ausflippen. :mad2:

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2010 13:37




(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Mitarbeiterin zeigte eigentlich viel Verständnis für meine Lage, hat der KM auch gleich eine Einladung zum Gespräch geschrieben.

Eigentlich gibt es nicht, hat sie, oder hat sie nicht?  🙂 Dass sie ne Einladung für die Ex gemacht hat,
ist schon mal gut. Das machen die auf Wunsch normalerweise Standardmäßig.

Sie ist allerdings der Meinung, dass dieser Konflikt zwischen Mutter und Kind entstehen wird, weil der Kleine ja weiß dass ich nicht böse bin.

Jaein. Das Kind merkt klar, dass der Papa nicht böse ist. Doch durch Boykott bringt sie das Kind in einen
Loyalitätskonflikt, der nicht unerheblich wirkt. Kombiniert mit evtl. Entfremdung kommt da einiges zusammen.

Dann hat mir die Frau noch gesagt, ich solle alle Schreiattacken der KM mit Datum und Inhalt aufschreiben, um eventuell gerichtlich einen Gang zur Familienberatung erzwingen zu lassen.

Das bringt so wenig, wie eine Klorolle an der Wand. Es hat keine Beweiskraft und schürt u.U.,
dass die KM sich noch heftiger wehrt.

Gruß
Agent

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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 14:03
(@jeanswilli)
Registriert

Hi Agent, sie hat. Die Einladung hat sie von sich aus gemacht. Der Entfremdung versuche ich ja vorzubeugen, indem ich immer gleich reagiere wenn es Probleme gibt. Wenn noch ein einziger Umgangstermin ausfällt wird mein Anwalt sofort Ordnungsgeld beantragen.

Das Problem mit dem Gericht und der Reaktion der KM haben wir auch besprochen. Beweiskraft wäre in dem Fall kein Problem, da an ihren Ausbrüchen ja die gesamte Nachbarschaft teil haben kann und wehren wird sie sich mit oder ohne diese Sache.

Vielleicht brauchen wir das ja gar nicht und sie hört irgendwann selber auf wenn sie merkt, dass sie mit ihrem Mist keinen Erfolg hat. Ich denke so ein Leben immer auf Frust und Streit konzentriert ist auf Dauer auch anstrengend.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2010 14:37
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das Ordnungsgeld kann dein Anwalt jedoch nur beantragen, wenn es im jeweiligen Gerichtsbeschluß
auch so gefaßt ist. Sind keine Ordnungsgelder o.ä. hinterlegt, kann er nichts beantragen. Das wäre
dann ein neues Verfahren.

Beweiskraft wäre in dem Fall kein Problem, da an ihren Ausbrüchen ja die gesamte Nachbarschaft
teil haben kann und wehren wird sie sich mit oder ohne diese Sache.

Darauf würde ich nicht Bauen. "Herr Nachbar von Jeanswilli, sind sie sich SICHER, dass es sich GENAU
SO zugetragen hat? Sie wissen, bei einer Falschaussage könnte sie belangt werden.....!

Und Pengggg..... fallen sie um wie die Mucken. Also Aktennotizen ja, aber messe dem nicht allzuviel Beweis
bei.

Vielleicht brauchen wir das ja gar nicht und sie hört irgendwann selber auf wenn sie merkt, dass sie mit ihrem Mist keinen Erfolg hat.

DAS tut sie nicht. Frauen die Boykottieren wollen, kommen weit, sehr weit. Und eine große zeitlang hat es für
sie auch keine großartigen Konsequenzen.

So ist das leider im deutschen Familienrecht.

Ich denke so ein Leben immer auf Frust und Streit konzentriert ist auf Dauer auch anstrengend.

Mehr als das.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 14:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das Ordnungsgeld kann dein Anwalt jedoch nur beantragen, wenn es im jeweiligen Gerichtsbeschluß
auch so gefaßt ist. Sind keine Ordnungsgelder o.ä. hinterlegt, kann er nichts beantragen. Das wäre
dann ein neues Verfahren.

Das war beim Zwangsgeld so.

Die Ordnungsstrafe kann der Richter, m.W. nach Gusto verhängern, sofern die KM vorher über diese Möglichkeit belehrt wurde.
Das scheint hier aber der Fall.
Er kann das dann sogar verhängen, ohne dass es beantragt wurde.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 15:03
(@jeanswilli)
Registriert

Hi Agent, Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Ordnungshaft steht doch im Urteil.

Meine Ex ist mit dem Boikottieren bisher glücklicherweise nicht sehr weit gekommen, eher im Gegenteil. In dieser Beziehung habe ich wahrscheinlich doch noch Glück im Unglück, dass meine Ex den IQ eines Brotes hat und dies auch beim JA und Gericht zeigt.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2010 15:05
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Willi,

ich seh es nicht ganz so pessimistisch wie Agent.

KM tut alles, um sich ins Abseits zu stellen. Für Dich heißt es Ruhe bewahren und konsequent den Weg weitergehen.
Lass Dich von ihren Aktionen, Provokationen, Vorhaltungen und Unterstellungen nicht aus der Reserve locken.

Irgendwann wird sie über ihren ganzen Mist stolpern.

Weil, wie Du richtig erkennst

Ex den IQ eines Brotes hat

oder den eines Meter`s Feldweg.  😉

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 15:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Beweiskraft wäre in dem Fall kein Problem, da an ihren Ausbrüchen ja die gesamte Nachbarschaft teil haben kann

hier geht es um Familienrecht und nicht um Richterin Salesch. Wegen so einem Käse werden keine Zeugen gehört; insofern ist es müssig, hier irgendwas "beweisen" zu wollen. Abgesehen ist es juristisch nicht verboten, "temperamentvoll" zu sein. Es gibt auch keine Richtlinien über die "richtige" Lautstärke und Wortwahl bei Kindesübergaben. Aber die Gefahr, sich auf unsinnigen Nebenkriegsschauplätzen zu verzetteln.

Tobenden Menschen begegnet man am besten mit ausgesuchter Ruhe und Höflichkeit; nicht mit "Zeugen" und "Beweisen". Damit stellen sie sich ganz schnell selbst ins Abseits.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 15:23
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo!
Danke Michael, genau das ist der Plan. Ich (oder ein Mal Opa) hole regelmäßig pünktlich das Kind und bringe es wieder. Zwischendurch habe ich natürlich eine tolle Zeit mit ihm. Natürlich kann ich es mir leisten auch mal mit ihm in den Zoo zu fahren oder ins Schwimmbad. Das erzeugt Neid, deshalb erzähle ich der KM nicht mehr was wir gemacht haben. Muss ich ja auch nicht.
Ansonsten hole ich mir Hilfe beim JA und notfalls vor Gericht wenn es wie jetzt unerträglich wird.

Hi Brille, der Vorschlag mit dem Aufschreiben der Vorfälle kam vom JA und ich werde das auf jeden Fall machen, ob ich es brauche oder nicht. Ich denke die Frau weiß schon ob die zuständigen Richter das dann akzeptieren oder nicht. Und wenn ich es nicht brauche hat es mir nicht weh getan mir diese Notiz zu machen.
Meiner Ex begegne ich zwar inzwischen nicht mehr mit besonderer Höflichkeit, aber mit Ruhe. Ich sage nur noch sie soll nicht so schreien weil sie damit den Kleinen erschreckt, ihre Antwort: Das ist mein Kind und das kann ich erschrecken wie ich will. Ohne Worte.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2010 15:56