Hallo noch mal. Ich war inzwischen beim Anwalt und beim JA wegen der Umgangsregelung. Mit der KM wurde vereinbart, dass ich den Kleinen nun an einem meiner freien Tage bekomme. Ich hoffe, dass das auch klappt.
Beim Termin beim JA habe ich angesprochen, dass ich nun auch einen Umgang mit Übernachtung möchte. Das Thema hat die Frau sofort abgeblockt, es geht im Moment nur um die Gestaltung des gegenwärtigen Umgangs.
Meine Frage: Muss ich vor einem Antrag auf Umgangserweiterung mit Übernachtung (beim Gericht) jetzt noch mal beim JA vorsprechen oder kann ich den Antrag gleich stellen? Ich habe die alles notwendige bereits mit dem Anwalt besprochen, er wollte nur noch den Termin beim JA abwarten und dann den Antrag stellen. Zum Gespräch über Umgangserweiterung ist es aber gar nicht gekommen.
Muss ich akzeptieren, wenn mir die KM meinen Sohn nur für 2-4 Stunden in der Woche gibt oder stehen mir die Stunden zu, die beim Gericht für die eigentliche Sonntagsregelung vorgesehen waren?
Vielen Dank !
Willi
Moin,
also die übliche Regelung ist, Übernachtung ab Schulalter. Das JA könntest du theoretisch außen vor lassen, weil die eh
nichts machen können bzw. dürfen. Entscheiden kann nur das Gericht.
Ich denke, dein Anwalt wollte einfach nur die Haltung des JA´s in deinem Fall abwarten. Wenn ihr eine gerichtliche Regelung
habt, die Sonntag vorsieht, dann betrifft das den Umgang am "Sonntag". Findet es unter der Woche statt, sollte natürlich die
Dauer der ausgemachten Umgänge, eingehalten werden, soweit möglich.
Es ist "euer" Sohn. Kannst du nicht versuchen, mit ihr eine einstweilige Vereinbarung zu treffen, mit der jeder gut leben kann?
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
also die übliche Regelung ist, Übernachtung ab Schulalter.
Wer hat dir das denn eingeredet?
Spätestens mit 2!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Wer hat dir das denn eingeredet?
Spätestens mit 2!
Ups. Dann hab ich das wohl mit der Wochenendregelung verwechselt. Gut, danke Beppo für den Hinweis. :thumbup:
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Also auch das habe ich noch nicht gehört.
Zumindest nicht als Regel.
Das ein Richter sowas mal ausurteilt mag sein, aber ich kenne keine solche Regel.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Meine Frage: Muss ich vor einem Antrag auf Umgangserweiterung mit Übernachtung (beim Gericht) jetzt noch mal beim JA vorsprechen oder kann ich den Antrag gleich stellen?
Beim Termin beim JA habe ich angesprochen, dass ich nun auch einen Umgang mit Übernachtung möchte. Das Thema hat die Frau sofort abgeblockt, es geht im Moment nur um die Gestaltung des gegenwärtigen Umgangs.
Du kannst gleich den Antrag stellen, auch Kinder mit 2 Jahren können beim Vater übernachten, warum auch nicht.
Gruss Wedi
Hallo! Danke erst mal für die Antworten. Ich dachte ich muss den Weg einhalten, erst über das JA versuchen und dann zum Gericht. So richtig funktionieren wird der Umgang erst wieder wenn alles gerichtlich geregelt ist. Gestern hatte ich den Kleinen, aber wieder wurden 2 Stunden vom erkämpften Umgang geklaut. Ich werde das auch nicht lange mitmachen, dass ich erst am Nachmittag vorher erfahre, ob ich den Kleinen kriege oder nicht.
Ich werde jetzt WE von Freitag bis Montag beantragen in Kombination mit dem Umgang der Großeltern. Dann ist der Kleine wenigstens aus der Schusslinie bei den Übergabetermienen. Mal sehen, was der Richter sagt.
Mein Sohni hatte solche Sehnsucht nach mir, ist mir keine Sekunde von der Seite gewichen und hat allen gesagt "mein Papi". Das gibt doch Kraft. :applauskopf:
Gruß Willi
Moin,
nein, du kannst dich direkt an das Gericht wenden. Wenn du VKH z.b. beantragst, ist maßgeblich, dass hinreichend Aussicht auf Erfolg
besteht.
Zum Thema Planung:
Auch du musst planen. Solch eine kurzfristige Planung würde ich auch nicht akzeptieren. Es muss klar definiert geregelt werden, im
regelmäßigen Rhythmus.
Du solltest auf jeden Fall großzügigen Umgang beantragen, kürzen wird das Gericht oder die Gegenseite u.U. eh noch.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi Agent, ich werde gleich morgen früh dem Anwalt grünes Licht für den Antrag geben. Geklärt ist alles schon, WE, Urlaub, Feiertage... . Durch die Schichtarbeit hätte ich genug Zeit für meinen Sohn. Die Großeltern verzichten dafür auf ihr eigenes Umgangsrecht und betreuen den Kleinen wenn ich an der Arbeit bin. Ich denke das ist ein guter Vorschlag und es kommt wieder Regelmäßigkeit in die ganze Geschichte.
Im Moment kann ich gar nichts mehr planen, meine 2 freien Tage muss ich frei halten in der Hoffnung auf Umgangserlaubnis von der Ex. Diese Regelung war übrigens ein Vorschlag vom JA.
Gruß Willi
Moin Jeanswilli,
yepp, morgen ab zum Anwalt. Gut, an den Vorschlag des Jugendamtes hast DU dich ja gehalten. Leider hat sich gezeigt, dass dieser
aufgrund der Haltung der Ex in der Praxis nicht sonderlich gut durchsetzbar ist. Umso mehr ist es notwendig, den Umgang nun gericht-
lich regeln zu lassen.
Damit zeigst du der Ex auch, dass die mit dir keine Spielchen zu spielen braucht. Die Großeltern könnten, wenn dein Umgang erst mal
läuft, ihr eigenes trotzdem einklagen.
Gruß
Agent
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi, Anwalt muss ich nur anrufen, ist alles schon geklärt. Es gibt schon einen Gerichtsbeschluss Sonntags von 9.30-17.00 Uhr. Da ich aber nach meiner Lehre den Betrieb gewechselt habe und Sonntags immer arbeiten muss haben die Großeltern den Kleinen nachmittags betreut. Im Beschluss steht schon gekoppelter Umgang mit Großeltern, trotzdem hat meine Ex den Kleinen nicht mehr zu mir gelassen, weil ich ja arbeiten muss. Das JA steht voll auf ihrer Seite, da kann ich keine Hilfe erwarten.
Spielchen spielt sie auf Kindergartenniveau. Das geht beim Essen los ("der Kleine braucht eine ausgewogene Ernährung..."- mein Sohn wiegt mit 2 Jahren 16 Kilo- wo ist da eine ausgewogene Ernährung??) und hört bei Anzeigen und Verleumdung (bin drogensüchtig und alkoholkrank) auf. Inzwischen lasse ich sie einfach stehen, wenn sie mit Beschimpfungen anfängt. Sie braucht wirklich wieder mal eins auf den Deckel, und das kann nur der Richter.
Gruß Willi
Moin,
dein Anwalt wird das nötigste Schreiben, bzw. versuchen zu veranlassen. Verleumdungen und Anschuldigungen solltest du grundsätzlich
an die abprallen lassen und als unsubstantiiert zurückweisen.
Jugendamt hin oder her, du brauchst einen guten Richter. Dann ist nicht maßgeblich was das "scheinbar Mütterorientierte" Jugendamt
sagt, sondern was am Ende dabei rauskommt.
Bin auf deinen Bericht nach dem Anwaltsgespräch morgen gespannt. Gib uns dann mal ein Update.
Gruß
Agent
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Guten Morgen, hab gerade beim Anwalt angerufen. Der Antrag wird jetzt gestellt, war ja alles schon besprochen.
Da ich bis jetzt wieder keine Info zum Umgangstermin in dieser Woche habe, werde ich morgen noch mal zum JA gehen. Dort werde ich der Dame nur kurz mitteilen, dass ich den Antrag auf WE- Betreuung beim Gericht gestellt habe und dass Sie mit der KM klären soll, wie es bis zum Termin weitergeht. Ich werde das jetzt nicht Monate lang mitmachen. Ansonsten werde ich Antrag auf Ordnungsgeld stellen, angedroht hat es mein Anwalt bereits.
Gruß Willi
Moin,
absolut richtig, eine kurze Info an das JA reicht völlig aus, in der du das weitere Vorgehen ankündigst.
Notfalls Ordnungsgeld beantragen. Du musst ihr ganz klar zeigen, dass du dich nicht zum Kasper machst.
Gruß
Agent
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
einen Tipp noch, halte dir wichtige Dinge als Gedächtnisprotokoll mit Datum und Uhrzeit fest. Gerade, wenn Dinge erheblich ins
Schwanken geraten, hast du dir wichtige Dinge festgehalten. Du weisst nie, wie du es noch benötigst.
Trete beim JA stets selbstbewußt, nicht überheblich und ganz normal auf. Versuche, so gut wie möglich mitzuwirken und zeige
Interesse.
Mehr kannst du im Moment nicht tun. Sollte es eine Vereinbarung o.ä. geben, lies es dir GENAU durch und frag lieber 2 mal,
wenn du etwas nicht verstehst, bevor du IRGENDETWAS unterschreibst.
Gruß
Agent
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi!
So, den Termin beim JA hab ich hinter mir. Ich hab der Dame mitgeteilt, dass ich jetzt den Antrag beim Gericht stelle, sie hat wieder angefangen ich müsste doch mit der Mutter reden können, bla, bla, bla.
Den Umgangstermin gestern oder heute hätte sie mir auch nicht gegeben, da ich ja erst am Samstag Umgang hatte. ???? Ich hab doch aber nun mal an diesen Tagen frei und den Rest der Woche muss ich arbeiten. Ausgemacht war einmal wöchentlich an einem meiner freien Tage, und die sind jetzt um.
Nach Meinung der JA-Tante solle ich doch nicht so stur auf jedem Umgangstermin bestehen und mich lieber im Guten mit der KM einigen. Wie soll ich das bitte machen? Ich würde auf Kosten meines Kindes streiten.
Ich habe nun der Frau gesagt, dass ich nicht verstehen kann dass sie nicht merkt welches Spiel die KM spielt, dass ich mich von ihr nicht länger als bösen Papa hinstellen lasse und ich kein Vertrauen mehr zu ihr habe, da sie das Gerichtsurteil in Frage gestellt hat und seit dem der Umgang nicht mehr funktioniert. Ihre Antwort: Sie hätte nie das Urteil in Frage gestellt.
An diesem Punkt habe ich das Gespräch beendet und bin gegangen.
Das war vielleicht ein Fehler ab er ich konnte einfach nicht mehr anders. Nun warte ich darauf, ob der Umgang wieder funktioniert und hoffe auf ein gerechtes Urteil in ein paar Monaten.
Gruß Willi
:gunman: :gunman: :gunman: :gunman:
Moin,
vergiss, was die JA Tante dir geraten hat. Dies verschafft nur der KM einen zusätzlichen Zeitbonus und ist absolut nicht zielführend, da es
nur der KM Freiraum schafft und sonst nichts.
Das JA will nur vermitteln. Und das mit möglichst wenig Scherben.
Das du den Termin dann einfach so abgebrochen hast, halte ich für nicht so gut, weil es durchaus sein könnte, dass das JA irgendwann in
einem Gerichtstermin um Stellungnahme gebeten wird o.ä. und sich dies negativ auswirken könnte, also die dich als Querolant z.b. hin-
stellen.
Aber egal, das ist nun vorbei und du musst die gerichtliche Regelung anstreben.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Ich halte es für richtig.
Ein sinnloses Gespräch zu beenden halte ich für besser, als es in ebenso sinnlose Diskussionen ausufern zu lassen.
Mit JA Schluffis redet man nur, wenn es einen Sinn ergibt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ Beppo
Ich halte es auch für richtig, weil die Fluffis eh komisch ticken. Der Gedanke war nur, wenn einer der Sorte irgendwann vor Gericht
auftaucht und den KV auflaufen lässt als Querolant usw....
Das JA braucht man faktisch nicht. Nur wenn es drauf ankommt, möchte ich es auch nicht als Gegner haben.
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25