Hallo
Wir sind jetzt seit ziemlich genau 2 Jahren getrennt, waren nicht verheiratet.
Haben 2 gemeinsame Jungs, 8 und 4 Jahre.
Seit Anfang an versucht sie den Umgang zu boykottieren, anfangs durfte ich die Jungs nur Samstag und Sonntag von 10 bis 18 Uhr haben. Waren auf dem gemeinsamen Elternkonsens, mehrfach bis sie abgebrochen haben, aus ihrer Sicht sollen wir den Umgang gerichtlich regeln lassen.
Wir waren jetzt insgesamt 3 mal bei Gericht, wobei es nur bei einer Vereinbarungen blieb.
Zum Thema Umgang reicht ein Attest vom Arzt damit der Umgang ausgesetzt werden kann.
Der Arzt ist ein bekannter der Familie und stellt Atteste aus wie er will und somit wird der Umgang wieder einmal ausgesetzt.
Jugendamt ist einfach überfordert und macht nicht, klare Aussage von ihnen ist, dass sie mit der gerichtlichen Vereinbarung und einem Attest berechtigt ist den Umgang zu unterbinden.
Was kann man tun?
Sie reagiert weder auf Telefon noch SMS.
Ich habe jetzt 4 Wochen keinen Kontakt zu den Kindern obwohl ich nur paar Km entfernt wohne.
Unsere Gerichte sind schlichtweg überfordert, die Kinder werden unterdrückt und verängstigt, Sie trauen sich nicht mal die KM nach mir fragen.
Wann ist eine Gesetzesänderung in Aussicht? Wird höchste Zeit.
hi,
ich glaube, in deinem Fall bedarf es eher weniger einer Gesetzesänderung als ein wenig Rückgrat deinerseits.
Was habt ihr denn aktuell für eine (gerichtliche?) Umgangsvereinbarung?
Was sollen das für Krankheiten sein, bei denen die Kinder (beide!!!!!) transportunfähig sind und welche Krankheiten gehen über 4 Wochen?
Sind in deiner Vereinbarung Ordnungsgelder aufgenommen? Wenn nicht, hol das Zeitnah nach.
Du musst die Vereinbarung auch durchsetzen, sonst bringt die dir nichts. Was hast du denn schon versucht?
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Die gerichtliche Vereinbarung beinhaltet eine 14 tägige Wochenendregelung von Freitag 15 Uhr bis Sonntag 16:30 Uhr und eine hälftige Ferienregelung.
diesen Freitag hatte der Große einen hochfieberhaften Infekt mit 39 Grad Fieber
der Kleine hatte einen fieberhaften Infekt und benötigt Schonung
Heute war er bereits wieder in der Schule Wie immer einen schnelle Heilung.
Oft bekomme ich freitags die Mail, dass einer der beiden krank ist und ich sie schonen soll, keine frische Luft und dergleichen. Wenn ich trotzdem länger ins Freie gehe bekomm ich wieder Ärger.
In der gerichtlichen Vereinbarung ist enthalten, dass die KM mit Hilfe eines Attestes den Umgang aussetzen kann, was sie bereits 3 mal durchgeführt hatte.
Das soll heißen ich muss wieder zum Gericht?
Gruß Hiboll
ich würde erstmal noch 1!!! Versuch übers Jugendamt starten und dann wieder zum Gericht.
Normalerweise sind die der Meinung, dass auch bei kranken (aber transportfähigen) Kindern ein Umgang stattfinden kann, zumal du nur wenige km entfernt wohnst. Du kannst die kranken Kinder (die nu ja auch nicht mehr sooo klein sind) genauso betüddeln wie die Mutter, zudem verstärkt das die Bindung.
Notiere dir genau die Absagen wg. Krankheit, bewahre die Atteste auf. Schreibe dir auch auf, in wiviel Fällen die Kinder am nächsten Tag wieder putzmunter in der Schule waren.
Hast du einen guten Anwalt?
Oft bekomme ich freitags die Mail, dass einer der beiden krank ist und ich sie schonen soll, keine frische Luft und dergleichen. Wenn ich trotzdem länger ins Freie gehe bekomm ich wieder Ärger.
lass dich doch nicht gängeln von der Mutter. Kommuniziere nur noch per mail, überlies unbegründete Vorwürfe geflissentlich. Spring doch nicht auf alles an, was die KM macht sondern setze deine Interessen durch. Du musst das überhaupt nicht diskutieren. DU netscheidest, was in deiner Umgangszeit gemacht wird und wenn die Kinder trotz Infekt in der Lage sind, langsam einen kleinen Spaziergang zu machen dann ist das so. SU entscheidest.
Du bist der Vater, der bei seinen Umgängen die Verantwortung hat und kein Babysitter, dem man was verbieten kann und bei Nicht-Einhaltung feuert.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Danke für deine schnelle Antwort, ob ich einen guten Anwalt habe, eher nicht.
Ich hatte anfangs eine Anwältin die war langsam und bequem, hatte mit ihr 2 Verhandlungen wo sie nicht groß den Mund aufmachte.
Jetzt habe ich einen älteren Mann, der mir als bissig empfohlen wurde, da bin ich auch nicht begeistert.
KM hat einen super Anwalt, der telefoniert auch mit dem JA.
Ich habe am Montag mit dem JA telefoniert, unsere Ansprechpartnerin ist morgen wieder im Haus, aber ihre Antwort kenn ich schon.
Vor Gericht waren diese Atteste immer aussagekräftig, der Richter stand drauf.
Ich wurde eher als schlechter Vater dargestellt, KM stellte sich immer in ein positives Licht 🙁
Ich wollte schon einen Arzttermin bei einem neutralen Arzt, aber ich habe die Jungs nur dann wenn kein aktuelles Attest vorhanden ist.
Ich habe bald keine Kraft mehr, die Jungs wollen zu mir und sonntags nicht heim
Gruß hiboll
boah wo lebst du denn, dass der Richter so drauf ist?
Ich kenne das ausschließlich so, dass JA wie Richter davon ausgehen, dass der Vater genauso wie die Mutter ein Kind gesund pflegen kann.
Und wenn eines deiner Kinder mit 39°C nicht transportfähig ist kannst du durchaus mit dem anderen Umgang haben.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
als erstes hat das JA in Umgangsfragen keinerlei Entscheidungsbefugnis und kann deshalb auch nur beraten. Wenn Deine Ex nicht will, dann ist das eben so und das JA kann gar nichts machen.
Letzlich bleibt Dir damit nur der Weg zum Familiengericht, auch wenn Du zuerst noch einmal das JA einbeziehen solltest (siehe Wasserfee). Normalerweise ist ein ärztliches Attest durchaus eine Hürde, aber wenn man sich zu gut kennt erzeugt das neue Probleme.
Außerdem gibt es sehr wenige Gründe dafür, dass der Umgang ausfallen soll. Als erstes kannst Du einen Krankenbesuch machen und Dich nach dem Befinden des Kindes erkundigen, dabei solltest Du die KM nicht bedrängen oder lange bleiben, aber eben mal eine Viertelstunde. Außerdem kann auch ein Kind alleine den Umgang wahrnehmen, wenn das Geschwisterkind krank ist.
Wichtig ist, dass Du freundlich und bestimmt bleibst, was manchmal nicht ganz einfach ist.
VG Susi
Hi,
ich hatte das gleiche Problem....über Monate.
Ich habe über 2 Monate detailliertes Protokoll geführt:
-wann wurde abgesagt (meistens erst Freitag mittag)
-mit welcher Begründung?
- war das Kind am Montag wieder in der Schule?
Bin vor Gericht gegangen und habe meine Anwältin vortragen lassen, dass wir davon ausgehen, dass systematisch Gefälligkeitsatteste ausgestellt werden und wir im übrigen der Meinung sind, dass ein krankes Kind genauso gut vom Vater wie von der Mutter betreut werden können (solange Transportfähigkeit gegeben ist).
Haben klargemacht, dass wir hier einen Umgangsboykott durch die Hintertür sehen und durchblicken lassen, dass wir das vom OLG überprüfen lassen würden, wenn diese perfiden Mechanismen weiterhin zugelassen werden.
Die Richterin hat dann folgendes beschlossen, was seitdem ohne eine einzige Ausnahme funktioniert:
"Kann wegen Erkrankung des Kindes der Wochenendumgang nicht stattfinden, so wird er automatisch an dem auf die Genesung folgenden Nichtumgangswochenende nachgeholt.
Als Erkrankung gilt nur die ärztlich bescheinigte Schulunfähigkeit des Kindes. Die KM ist verpflichtet, den KV unverzüglich von einer den Umgang hindernden Krankheit von X (Name Kind) zu unterrichten und ihm auf Verlangen eine Bescheinigung über Art der Erkrankung und die Transportunfähigkeit vorzulegen"
Wichtig: Du musst auf einen Beschluss bestehen!!! (nicht nur auf einer Vereinbarung = Vergleich)!
Good Luck
WNV
P.S. Wenn Dein Anwalt eine harmoniebedürftige Pfeife ist, such Dir einen guten Beißer - war bei mir ein sehr gutes Investment
@WNV
ein vom Gericht gebillligter Vergleich ist genauso wertig wie ein Beschluss und kann auch mit Ordnungsgesldern durchgesetzt werden.
Ich finde einen Beschluss fast noch bindender, da formal beide Eltern zugestimmt haben und nichts über ihren Kopf hinweg entschieden wurde.
So kann keiner von beiden heulend in die nächste Instanz rennen.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo Leute,
bin ziemlich neu hier!
Ich habe dieses Spiel auch hinter mir. Haben auch zwei Kids. Waren in einem Jahr glaube ich 10-12 mal ZUSAMMEN krank (ohne Atteste wegen meiner Gutmütigkeit)
Irgendwann reicht's einfach und ich habe dem Jugendamt mal mitgeteilt, die sollten doch mal bitte vorsichtshalber der KM auf die Finger schauen warum die Kinder so oft "krank" sind. Vielleicht verletzt da jemand seine Sorgfaltspflicht. Wären die Kinder bei mir dann wären sie bestimmt nicht sooft krank.
Ich hatte aber das Glück, dass eine Mitarbeiterin vom JA irgendwann das Spiel durchschaut hat.
Aber das ist das einzige was du machen kannst. Einfach keine Ruhe geben bis sie den Kindern normalen Umgang mit dir gewährt. Das kostet sehr viel Nerven, Kraft und natürlich auch Geld.
Guten Morgen,
hört sich alles so einfach an.
Mittlerweile habe wir schon den zweiten JA Mitarbeiter(in), sie scheint mir auch etwas überfordert bzw. lustlos.
KM kommt immer mit neuen Vorwürfen, einmal würde ich ihr „stalken“ und bedrohen, dann äußert sie wieder Ängste usw. Bis ich im JA gesagt habe, dass sie gefälligst die Polizei holen soll wenn jemand sie verfolgt.
2 mal musste ich sogar zum Rektor der Schule, ich habe meinen Großen in der Pause besucht (Sie hatte wieder einmal den Umgang krankheitshalber untersagt, sonst hätte ich ihn 1 Monat nicht gesehen und gehört)
Vorwurf an den Rektor er würde seine Aufsichtspflicht verletzen 🙂
Damit ich die Jungs nicht in den Osterferien sehe beantragt sie Mutter Kind Kur, komischerweise war es nicht erlaubt dass KV auf Besuch kommen (wie immer eine Lüge)
Wenn die Kinder mich auf öffentlichen Plätzen sehen dürfen sie nicht zu mir und dürfen mich nicht begrüßen.
Zum Thema Besuch bei Krankheit, dieses Thema habe ich auf Anraten des Arztes beim JA angesprochen, KM war entsetzt, ich würde ihre Wohnung nicht betreten!!!
Die Kinder sind somit nicht erreichbar, weder Telefon noch persönlich
Übergabe am Umgangswochenende findet auf einem Spielplatz statt, ich darf ja nicht wissen wo sie wohnt 🙂 gleichzeitig behauptet sie ich würde ums Haus schleichen (was absolut nicht stimmt)
Die Kinder und ich sind eingeschüchtert, ich will keinen Streit und nur meine Ruhe, aber es endet nicht.
Die Ferienregelung soll jedes Jahr das JA machen, Feiertage sind nicht berücksichtigt (??)
Auf meine Aussage, dass es so nicht richtig ist und wir auch wieder zum Gericht gehen können kam die Aussage vom JA, wenn wir wieder zum Gericht gehen kann es sein, dass ein Gutachter beauftragt wird und dann ....
Nach den Ausweisen der Kinder muss ich immer bitten, fest Urlaub buchen ist so eine Sache, wenn ich keine Ausweise bekomme, dann ...
kam die Aussage vom JA, wenn wir wieder zum Gericht gehen kann es sein, dass ein Gutachter beauftragt wird und dann ....
Na und?
Das ist doch eine Steilvorlage für Dich!
Bei mir genau das Gleiche: Ex droht mit Gutachten und JA macht komische Aussagen, dass man ja nicht wüsste, was dabei rauskommen würde...
Ich habe dann Antrag bei Gericht gestellt und meine Anwältin hat bereits im Antrag ganz offenisv das Gutachten beantragt.
Der Schuß ging dann ganz gewaltig nach hinten los...für die Ex! Die Gutachterin hat die Bindungsintoleranz dder KM sehr gut herausgearbeitet...
Und all die Vorwürfe wegen Stalken usw. soll Deine Anwältin als substanzlos zurückweisen!
Und zwar mit folgender Formulierung:
"Die Antragsgegnerin hat von Anfang an versucht, den Antragssteller durch haltlose Vorwürfe persönlich zu diskreditieren und auf diese Weise vom Umgang mit seinen Kind auszuschließen. Ihr gesamter Vortragsstil entspricht dem klassischen Arsenal umgangsverweigernder Mütter, das dem Senat aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt ist."
(entnommen aus OLG Düsseldorf · Beschluss vom 5. September 2005 · Az. II-4 UF 129/05...und in meinem Fall sehr wirkungsvoll erneut beim OLG Düsseldorf im Sommer 2011 eingesetzt)
Und noch etwas:
Du hast Angst vor Deiner Ex und kriechst wie ein Lurch vor ihr!
Angst ist ein schlechter Ratgeber!
Mach Dich gerade!
Du bist Vater! Kein Bittsteller!
Euer Kind hat Recht auf unbeschwerten und umfassende Zeit mit Dir!
Good Luck
WNV
2 mal musste ich sogar zum Rektor der Schule, ich habe meinen Großen in der Pause besucht (Sie hatte wieder einmal den Umgang krankheitshalber untersagt, sonst hätte ich ihn 1 Monat nicht gesehen und gehört)
Vorwurf an den Rektor er würde seine Aufsichtspflicht verletzen 🙂
Mit Vorwürfen gegenüber der Schule solltest Du vorsichtig sein!
Sonst wird Du dort schnell als übergriffiger Querulant gesehen - und das fällt Dir dann später auf die Füße!
Auch das Auftauchen in der Pause finde ich schwierig....daraus dreht eine gute gegnerische Anwältin schnell Stalking...
Geh lieber den Weg, den ich Dir im vorherigen Post aufgezeigt habe
Da Du schreibst, dass ihr nicht verheiratet wart:
Hast Du eigentlich GSR?
Lass dich nicht von ihr einschüchtern. Völlig egal was sie sagt. Und hör bitte auf den Kindern irgendwo aufzulauern.
An Urlaub würde ich jetzt noch keine Gedanken verschwenden. Du musst zuerst einen geregelten Umgang mit wenigstens einer Übernachtung erwirken und dann kannst du weiter sehen.
Und keine Angst!!!
Guten Morgen,
wir waren zum Glück nicht verheiratet 🙂 / gemeinsames Sorgerecht
Ich hab gestern unsere JA Vertreterin bezüglich dem letzten ausgesetzten Umgangswochenende informiert. Wie erwartet, Sie kann nichts machen, das Kindeswohl ist nicht direkt betroffen.
Vorschlag, ich soll meiner EX ein Mail mit Frist senden, ich soll sie fragen ob sie bereit ist, dass wir wieder eine Beratungsstelle aufsuchen.
Wenn sie nicht reagiert soll mein Anwalt die gegnerische Seite anschreiben.
Wie immer nur auf Zeit spielen.
Ich denke wir müssen ein viertes mal vor Gericht, Vereinbarung muss dahingehend geändert werden, dass das Attest auch bindend für den Schulunterricht ist, bei krankheitsbedingtem Ausfall eine Woche später nachgeholt wird.
So bekommen wir etwas Ruhe rein.
Hat jemand Erfahrung mit erweitertem Umgang zB Mittwoch Abend mit Übernachtung?
Danke
Ich denke wir müssen ein viertes mal vor Gericht, Vereinbarung muss dahingehend geändert werden, dass das Attest auch bindend für den Schulunterricht ist, bei krankheitsbedingtem Ausfall eine Woche später nachgeholt wird.
So bekommen wir etwas Ruhe rein.
Du solltest exakt das beantragen, was ich Dir oben geschrieben habe:
"Kann wegen Erkrankung des Kindes der Wochenendumgang nicht stattfinden, so wird er automatisch an dem auf die Genesung folgenden Nichtumgangswochenende nachgeholt.
Als Erkrankung gilt nur die ärztlich bescheinigte Schulunfähigkeit des Kindes. Die KM ist verpflichtet, den KV unverzüglich von einer den Umgang hindernden Krankheit von X (Name Kind) zu unterrichten und ihm auf Verlangen eine Bescheinigung über Art der Erkrankung und die Transportunfähigkeit vorzulegen"
Ordnungsmittel bei Zuwiderhandlung müssen aufgenommen werden.
Auf einen Beschluss bestehen!
Auf das JA oder irgendeine Beratung würde ich nicht mehr warten.
Deine Ex will nicht!
Hat jemand Erfahrung mit erweitertem Umgang zB Mittwoch Abend mit Übernachtung?
Du setzt die falschen Prioritäten bzw. wirkst nicht sonderlich fokussiert auf Deinem Weg zum Ziel...
Warum jetzt über Mittwochabend nachdenken, wenn noch nicht mal der Wochenendumgang funktioniert?
Klär das als erstes!
Ein regelmäßiges, stabiles Wochenende bei Dir von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr (oder sogar Montagmorgen) ist jetzt erstmal wichtiger!
Zu Deiner Frage:
Ja, ich habe Erfahrung.
Kind kommt Mittwochs nach der Schule zu mir. Wir machen Hausaufgaben, ich koche und wir verbringen den Abend. Am Donnerstagmorgen fährt Kind von meiner Wohnung aus zur Schule und fährt nach der Schule zu KM.
Ich würde auch sofort zum Anwalt gehen. Bei dir hilft kein Beratungsgespräch mehr sondern nur noch ein gerichtliches Urteil. Erst dann hast du Struktur drin.
Ob du jetzt sofort ein komplettes Wochenende von Fr. bis So. erwirken kannst ist nicht sicher. Aber wenigstens eine Übernachtung sollte klappen.
Lass dich nicht beeindrucken von deiner Ex. Geh schnellstens zum Anwalt und lass ihn den Rest erledigen.
Danke für die Rückmeldungen
im Inneren ist mir eigentlich bewusst, dass ich mit meiner Haltung nichts bewege und ich auch keinen Frieden (wenn überhaupt) bekomme.
Ich lasse es bis zur gesetzte Frist ablaufen, dann muss auch die Entscheidung gefallen sein, welchen Anwalt ich zukünftig nehme und dann geht es zum vierten Mal zum Gericht.
Sollte die genannten Vorschläge (Attest für Schulunfähigkeit und Umgang am Folgewochenende & Ordnungsmittel bei Zuwiderhandlung) nicht berücksichtigt werden, werde ich keiner Vereinbarung zustimmen.
Des Weiteren muss ihre Informationspflicht berücksichtigt werden, generell bekomme ich keine Antwort auf meine Mails, Anrufe werden nicht angenommen, geklärt sein.
Habt Ihr Urteile bezüglich Informationspflicht?
Danke
Schönes Wochenende ( dritte Woche ohne Kinder )