Hallo zusammen,
ich habe vor 3 Jahren einen Umgangsbeschluss erwirkt, KM hält sich immer wieder nicht daran.
Kernpunkt Ferienregelung, letztes Jahr im Sommer hat Sie ohne Abstimmung Urlaub gebucht in der Ferienhälfte wo die Kinder bei mir wären,
schlussendlich habe ich meinen Urlaub verlegt.
Dieses Jahr erfahre ich, dass Sie wieder Urlaub in den Herbstferien gebucht hat, in der Woche wo die Kinder bei mir wären!
Im Umgangsbeschluss steht, dass Sie die Kinder nach jedem Umgang abholen muss, was Sie seit 2 Jahren ignoriert. (330 km Zugfahrt ich zahle)
Wie stehen die Chance einer Klage?
Danke im Voraus!
Tim
Hallo Tim.
Was steht denn im Beschluss, was passiert, wenn sich einer nicht dran hält?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
im Umgangsbeschluss steht bei nicht Einhaltung ein Bußgeld 25.000€ oder Ordnungshaft anzuordnen um es abzukürzen.
Es wurde damals ein Umgangsvergleich 2011 geschlossen, ungefähr 2 Jahre später kam der dazugehörige Umgangsbeschluss mit Androhung seitens des Gerichts.
VG Tim
Hallo,
dann würde ich ihr ankündigen, dass du ein Ordnungsgeld beantragst, wenn sie den Beschluss nicht einhält. Und wenn sie dann macht was sie will, dann musst du auch handeln, wenn du glaubwürdig bleiben willst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
im Umgangsbeschluss steht bei nicht Einhaltung ein Bußgeld 25.000€ oder Ordnungshaft anzuordnen um es abzukürzen.
Hallo,
ich möchte jetzt nicht den Schwarzseher machen aber es sollte relativ schwer sein einen Richter zu finden der Bußgeld oder Ordnungshaft verhängt.
Andreas
hi,
wie lautet den WÖRTLICH die Ferienregelung, die da im Beschluss steht?
Nicht, dass da was fehlinterpretiert wird?.
Mima
Moin,
da Du die Fakten ja mit soviel Vorlauf auf den Tisch bekommst, ist da ja schon von Vorsatz seitens der KM auszugehen.
Aus meiner Sicht solltest Du einen guten RA für FamRecht aufsuchen und als Druckverstärker die Korrespondenz von dort laufen lassen.
Wie Mima sehe ich ansonsten die Gefahr, dass Du vielleicht selbst Passagen überliest oder die Ordnungsmittel aus dem Beschluss nur in bestimmten Fällen anwendbar sind. Gruß Ingo
Moin.
Ich würde
- ebenfalls den Wortlaut der Umgangsregelung hier einstellen, damit gegengecheckt werden kann, ob es so eindeutig formuliert ist, wie Du es liest
- wenn dem so ist, die KM darauf hinweisen, dass ihre Planung im Herbst dem nicht entspricht (wie auch auch das Holen) und Du - ohne weitere Rücksprache - nicht gewillt bist, hier eine Abweichung vorzunehmen (je nach dem wie flexibel Du bist, kannst Du die Tür hier nur etwas oder etwas weiter für gemeinsame Abänderungen öffnen - andeuten würde ich es auf jeden Fall, macht sich sicherlich gut)
- aber gleichzeitig erklären, dass Du bei keiner Einigung und fortgesetzter Zuwiderhandlung die Sanktionsmechanismen durchsetzen wirst
- dies musst Du dann auch tun. Und auch ich würde dies einem Profi überlassen.
Gruß, Toto
Hallo,
es steht in der Umgangsvereinbarung,
Darüber hinaus hat der Kindesvater ein Umgangsrecht, in der ersten Hälfte der Oster und Herbstferien.
Darüber hinaus hat er ein Umgangsrecht in der ersten Hälfte der Sommerferien.
Die Regelung beginnt ab dem 11.10.2012
Im Jahr 2013 kam es zum Umgangsprozess, weil die KM sich damals nicht an die Umgänge gehalten hatte.
Hier kam es zu einer Zusatzvereinbarung,
Für den Fall der Zuwiderhandlung der Vereinbarung, kann das Gereicht gegen den Verpflichteten Ordnungsgeld bis zu 25.000€
und für den Fall, dass diese nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes kein Erfolg,
kann das Gericht Ordnungshaft anfordern.
Danke im Voraus für die Beratung!
Tim
Die Regelung beginnt ab dem 11.10.2012
Im Jahr 2013 kam es zum Umgangsprozess, weil die KM sich damals nicht an die Umgänge gehalten hatte.
Hier kam es zu einer Zusatzvereinbarung,
Für den Fall der Zuwiderhandlung der Vereinbarung, kann das Gereicht gegen den Verpflichteten Ordnungsgeld bis zu 25.000€
und für den Fall, dass diese nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes kein Erfolg,
kann das Gericht Ordnungshaft anfordern.
Hallo Tim,
damit hat das zuständige Gericht dir alle verfügbaren Mittel zur Durchsetzujg des Umgangsrechte in die Hä#nde gelegt. Nun bist du am Zuge diese auch zu nutzen.
Gruß
Sputnik
damit hat das zuständige Gericht dir alle verfügbaren Mittel zur Durchsetzujg des Umgangsrechte in die Hä#nde gelegt. Nun bist du am Zuge diese auch zu nutzen.
Ja! Insbesondere, wenn dies
Darüber hinaus hat der Kindesvater ein Umgangsrecht, in der ersten Hälfte der Oster und Herbstferien.
Darüber hinaus hat er ein Umgangsrecht in der ersten Hälfte der Sommerferien.
Die Regelung beginnt ab dem 11.10.2012
weitegehend der Wortlaut der Vereinbarung ist, die durch die Zusatzvereinbarung ordnungsgeld-bewährt ist.
Die Regelung finde ich (ausnahmsweise) mal sehr klar!!
Wobei
- ein vollständiger Wortlaut auch im Zusammenhang/ -spiel der beiden Vereinbarungen auch zu anderen Lesarten führen kann und
- deshalb und damit kein Fehler gemacht wird, die Durchsetzung des Ordnungsgelds einem Profi überlassen werden sollte!
Gruß, toto
Hallo zusammen,
hatte heute ein Telefonat mit der RA die mir mitteilte, dass beantragen des Ordnungsgeldes immer in der Hand des Richters liegt,
und ob dies umgesetzt wird stark bezweifelt wird.
Zum anderen hat die KM den Urlaub verplant in der ersten Herbstferienwoche, RA meinte dazu wenn KM eine Reise gebucht hat, wird Richter mal böse schauen,
aber KM nicht davon abhalten!!!
RA spricht wahrscheinlich aus Erfahrung.
Ich bin hin und her gerissen, einen Antrag zu stellen......
Gruß Tim
Dein RA hat Recht. In der Regel wird es so sein.
Falls du einen Antrag stellst wirst du sicher Recht bekommen wenn deine Regelung von Gericht so wie du sie beschrieben hast Bestand hat.
Ein Ordnungsgeld kann ich mir auch kaum vorstellen. Und wenn allenfalls gering.
Die KM müsste den Urlaub umbuchen . Wer trägt hierfür die Kosten ?
Gleichfalls sofern die Mutter arbeitet wird dann von der KM der Einwand kommen sie kann den Urlaub nicht umbuchen.
Der KV hat dahingehend bisher keinen Urlaub geplant und auch nicht gebucht. Dies wird der Richter auch ins Kalkühl miteinbeziehen.
Mach dich stark kämpfe und ja einzig und allein über Anwalt. Kurz knapp mit Frist Schreiben zusenden und dann weiter...
Das wird sonst ewig so weiter gehen.
Möglichkeit über das Jugendamt / Caritas würde es evtl noch geben.
Aber aus meiner Erfahrung ( Eheberatung und dann noch 3 Stationen bei Caritas etc haben nichts gebracht )
Viel Glück
Hallo,
Beratungsstellen Meditoren, dass hatten wir schon alles....vor ca. 2 Jahren...leider wollte KM nicht mehr.
Jungendamt ist bekannt, welche Einstellung da vorhanden ist.
Gruß Tim
Ähnlich ging es bei uns zu.
Mittlerweile leben meine Kinder bei mir.
"Spielchen" wurden auch gespielt.
Gelassen bleiben und Mut zum durchsetzen deiner Rechte.
Ein Tipp:
Sei schneller indem was du tust und denkst. Soll heißen mach Dir Gedanken für die weiteren Urlaube. Genaues Datum von wann bis wann . Abholzeiten . Erreichbarkeit im Urlaub.( Telefonnummer / Uhrzeiten ) . Daran denken das die Ferien oft auch eine ungerade Anzahl an Urlaubstagen haben und und und...