Hallo zusammen,
ersteinmal möchte ich meinen Dank aussprechen an das Forum und die Hilfe die viele hier bekommen.
Leider benötige ich ebenfalls Rat von euch.
Kurz zur Vorgeschichte: Ich bin Vater eines wundervollen 2 1/2 Jährigen Kindes, die Trennung erfolgte bereits in der Schwangerschaft. Nach der Geburt unseres Kindes gab es eigentlich immer wieder Probleme mit dem Umgang, er wurde völlig willkürlich angesetzt und verschoben. Ich habe mehrere Versuche gestartet eine einvernehmliche feste Regelung mit der KM zu erarbeiten was mir jedoch nicht gelang. Da auch bei der Elternberatung und beim Jugendamt keine Regelung erzielt werden konnte , habe ich einen Antrag beim Gericht gestellt und dort auch gleich das gSR mit beantragt.
Beides wurde vor einem halben Jahr dann auch gerichtlich geregelt. Somit besteht das gSR und eine gerichtliche Umgangsvereinbarung welche mit Ordnungsgeld bei nicht Einhaltung durchzusetzen ist.
Bei Gericht haben wir uns ebenfalls beide dazu bereit erklärt die Elternberatung wieder aufzunehmen.Was seitdem - leider in immer größer werdenden Abständen - erfolgt.
Die gerichtliche Vereinbarung sieht nicht vor, das die Umgänge bei Krankheit ausfallen oder Ähnliches. Es gibt feste Tage und feste Uhrzeiten.
Seitdem hatte bis Anfang Dezember, der Umgang bis auf wenige Ausnahmen der Umgang stattgefunden. Leider merkte ich aber auch, dass immer wieder versucht wurde, möglichkeiten zu finden den Umgang eigenmächtig zu verschieben.
Nun zur aktuellen Situation:
Ende November wurde bei der Elternberatung seitens der KM die Frage in den Raum geworfen, wie krank unser Kind sein muss damit sie Umgänge ausfallen lassen kann.
Seitens der Elternberatung wurde sie darauf hingewiesen, dass ein Kind bei beiden Elternteilen krank sein kann und gefragt was Sie davon halten würde wenn der KV (also ich), während des Umgangs anrufen würde um mitzuteilen das unser Kind krank ist und unser Kind am nächsten Tag wiederbringt. Darauf gab es leider keine Antwort.
Leider sind nun im Dezember bis auf einen Tag zu Weihnachten alle Umgänge wegen Krankheit unserer Kindes, eigenmächtig von der KM ohne mit mir darüber zu sprechen, oder dass ich mir ein eigenes Bild machen konnte abgesagt worden.
Auf Nachfragen wie es unserem Kind geht erhielt ich keine Antwort, auch auf den Hinweis das ich gerne mit Ihr gemeinsam entscheiden möchte ob und in welchem Umfang Umgänge ausfallen bzw. verschoben werden erhielt ich keinerlei Reaktion.
Am letzten Sonntag den 31.12 wäre wieder ein regulärer Umgangstag mit unserem Kind gewesen, ich fuhr also die 60 KM hin um unser Kind abzuholen, stand jedoch vor verschlossener Tür. Nach einem zweiten Klingeln meinerseits, bekam ich einen Anruf von der KM, dass kein Umgang statt findet und außerdem wäre unser Kind wieder kränklich.Ich bestand auf darauf das der Umgang statt findet jedoch wurde mir mitgeteilt das ich sofort von der Tür verschwinden solle. Dies tat ich dann auch.
Ich brauche hierzu einmal eure Sichtweisen, da ich drauf und dran bin einen Antrag auf Ordnungsgeld bei Gericht zu stellen, jedoch bin ich in der Zwickmühle. Wenn ich diesen Antrag stelle wird unsere Elternberatung umgehend abgebrochen. Zudem würde mich dieser Antrag und das hinzuziehen meiner Anwältin wieder viel Geld kosten, was ich ehrlich gesagt nicht einsehe, da ich mich immer strikt an die Umgangsregelung gehalten habe.
Wie ist eure Erfahrung, hat ein Antrag auf Ordnungsgeld bei dieser Ausgangslage überhaupt Erfolgsaussichten?
Ich hoffe, dass ich hier ein paar Meinungen und Ratschläge bekommen kann, da ich mit dieser Situation schwer umgehen kann.
Viele Grüße Slyka
Servus Slyka und willkommen hier!
Die gerichtliche Vereinbarung sieht nicht vor, das die Umgänge bei Krankheit ausfallen oder Ähnliches. Es gibt feste Tage und feste Uhrzeiten.
Das ist eher suboptimal, da KM genau diese Grauzone nun ausnutzt, auch wenn die Elternberatung bereits den Finger gehoben hat.
Ich würde evtl. schauen, dass eine entsprechende Klausel in Eurer Vereinbarung "nachgearbeitet" wird (wenn Du die die ausgefallenen Termine festgehalten hast, kannst Du damit auch argumentieren bzw. als zweiten Antrag auch die Gesundheitsfürsorge der KM bei diesen Häufungen in Frage stellen 😉). Vielleicht hilft Dir hier auch die Beratungsstelle des zuständigen Gerichts...
Meines Wissens kann ein Umgang wegen Krankheit entfallen, wenn das Kind nicht transportfähig ist und/oder ein entsprechendes Attest vorgelegt wird.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Der fehlende Hinweis auf Nachholung von ausgefallenem Umgang aufgrund von Krankheit ist echt ungünstig.
Hast du Kontakt zum Kinderarzt? Kannst du dort nachfragen ob sie das Kind vorgestellt hat oder ob Junior nur etwas Schnupfen hat. Vielleicht kannst du sie auch nach einem Attest vom Arzt fragen, wenn das Kind sooo krank ist, dass es nicht zu Papa kann.
Ordnungsgeld ist derzeit eher ungeeignet. Sie wird halt widersprechen und sagen, dass das Kind wirklich sehr krank war. Nachweise sind im Nachhinein schwierig und am Ende kann das Gericht ein du-du verteilen und mehr nicht.
Das hilft dir aber nicht weiter.
Hallo Slyka,
als ich deine Geschichte gelesen habe, bekam ich ein Dejavu.
Als meine Tochter (heute schon 18Jahre) regelmäßig, zu festgelegten Tagen sehen wollte, bekam ich auch viele unzählige kurzfriste Absagen.
"Wichtige unaufschiebbare Termine" , Termin Tagesmutter (welches gleichzeitig auch Ihre Mutter ist)
"Spontane Einladungen zu Kindergeburtstagen, an dem ich sie nicht hätte hinbringen können"
"Krankheiten", Geburtstage innerhalb der Familie und und und...
Wir hatten gemeinsame Termine mit dem Jugendamt, in dem klar geregelt wurde, wann meine Tochter zu mir kam.
An diese hielt sich die KM nur sehr selten.
Die Frau vom Jugendamt konnte leider nichts mehr machen und so blieb mir nur der Weg zum Rechtsanwalt. Die Kosten betrugen ca. 1000EUR)
Vor Gericht wurde dann entschieden, dass meine Tochter (damals 5 Jahre) einmal die Woche nachmittags und jeden 2. Sonntag zu mir kommen soll.
An dieses Urteil hielt Sie sich wiederum nur bedingt und nach Gesprächen mit dem Jugendamt blieb mir wieder nichts übrig, als erneut vor Gericht zu gehen.
Weitere 1000EUR wurden meinerseits gezahlt, während es bei der Mutter nichts zu holen gab.
Ich wurde leider vom Jugendamt als auch vom Gericht im Stich gelassen.
Ich wünsche Dir für die weiteren Jahre viel Kraft und hoffe, dass du bei Ämtern und Gerichten mehr Erfolg hast, als ich es damals hatte.