Umgang für Halbgesc...
 
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Umgang für Halbgeschwister

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(@Aniram)

gruß, ein richtig trauriger krieger

Warum Krieger ?

Was ist falsch daran alles daran zu setzen meinen Sohn zu helfen
aber andererseits zu vermeiden, daß meine Nichten eventuell auch
neugierig werden könnten ?

eine frage: weißt du überhaupt was drogensucht ist????

Ich weiss das, was ich den Medien entnehme, wenn es das ist, worauf
Du hinauswillst. Ich habe keine persönlichen Erfahrungen, welcher Art
auch immer.

Und ich bin noch nicht einmal dafür, diesen Menschen fallenzulassen
obwohl das allgemein angeraten wird. Aber Kinder gehören davor
geschützt. Von diesem Gedanken bin ich nicht abzubringen.

Bengel hat bestimmt recht damit, wenn er sagt, daß Problem kann
anderenorts genauso auftauchen. Das würde ich nicht verhindern
können. Es geht nur darum, was ich verhindern kann.

Und jetzt wiederhole ich mich schon. Hier stimmt für mich das Gesamt-
paket nicht.

Es mag sein, daß meine Ansicht in vielen Augen nicht richtig ist und
einige von euch das lockerer sehen.

Mir gelingt das nicht.

Du kannst mich jetzt für einen schlechten Menschen halten, damit
werde ich leben müssen. Aber ich kann jetzt nicht eine 180°-Wendung
nehmen und so tun, als wäre ich falsch verstanden worden und hätte
es ganz anders gemeint.

Wenn Du ganz weit oben liest, was ich da geschrieben habe wirst Du
erkennen, daß ich nicht komplett gegen ein Kennenlernen bin, daß ich
aber bestimmte Dinge damit verknüpft haben wollte.

Und jetzt klinke ich mich aus... ich könnte mir ab nun, nur mehr wieder-
holen.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 17:36
(@bengel)
Registriert

Midnight,

Ich denkle, der worte sind genug gewechselt. Du hast verschiedene, durchaus kontroverse reaktion bekommen. Meine kennst Du und ich verurteile auch nicht die meinung der anderen. Ich möchte dir nur dringend ratén, wenn du schon keinen umgang unterstützen willst, dich mal mit anderen mitteln als mit sms mit der jungen dame zu unterhalten.ein dialog kann nie schaden und vielleicht wird dann alles klarer.

Für mich sind menschen mit drogenproblem genauso wertvoll, wie die ohne…manchmal noch wertvoller. Aber das ist meine isolierte meinung und erfahrung.

Gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 17:36
(@krieger)
Rege dabei Registriert

Hmm...

Es ist nicht so, daß ich nicht über das nachdenke was ihr an Meinungen
einwerft und ich bin die letzte die meint, die Weisheit mit dem Löffel so-
zusagen "gefressen" zu haben.

Aber für mich stimmt das Gesamtpaket nicht.

Da sind Probleme mit Alkohol und Drogen. Da sind Anpassungsprobleme
auf der vollen Linie. Da ist mal wieder ein Mensch, der nur von seinen
vermeintlichen Rechten spricht und fordert.

anpassungsprobleme? verstehe ich nicht ganz.
ist es nicht eher so das in unserer kultur und gesellschaft normen so hoch gesteckt werden das sie oftmals gar nicht eingehalten werden können (es ist jetzt in keinem fall so das ich alkohol- bzw. drogensucht verharmlosen möchte, gott bewahre) und menschen die diese normen brechen als aussätzige der gesellschaft behandelt werden?

bei uns ist im moment karneval, sollten jetzt alle eltern ihre kinder einsperren und sie erst aschermittwoch wieder rauslassen, weil tausende von besoffenen idioten durch die stadt ziehen und das unter normalen normen nicht zulässig währe?

ich nehme mal nicht an, dass die halbschwester zugedröhnt vor der türe stehen würde um ihren bruder zu besuchen.
so what? ist sie in diesem moment ein mensch wie ich und du.

Ein nomales Gespräch scheint nicht stattzufinden, wie es unter normalen
Menschen eigentlich üblich ist. Wie ich schon einmal erwähnt hatte, man
kann anders kommen - dann wäre die Reaktion von Midnightwisch vielleicht
eine andere gewesen.

vielleicht sollte man in diesen momenten seine "reife", die einem das leben geschenkt hat, ausspielen und über seinen eigenen schatten springen und die initiative ergreifen.

Mir ist auch klar, daß das Mädchen einen gerade 5-jährigen derzeit noch
nicht schaden kann, aber wer sagt mir, wie das in Zukunft aussieht.

das wird die zeit zeigen.
kann ich heute sagen was mir morgen widerfährt?
könnte ich das, glaube mir ich würde nicht hier sitzen. 😉

Natürlich weiss ich, daß ein Kind auch woanders damit konfrontiert werden
kann aber ist es nicht natürlich sein Kind soweit es in einem seiner Macht
steht, davor zu schützen ?

ist schutz in bestimmten dingen nicht auch konfrontation mit der wahrheit?

Und eines ist schon auch nicht weg zu leugnen, das Umfeld und der Umgang
prägt Kinder nun einmal. Dazu gehört für mich auch das Verhalten und das
Benehmen.

klar prägt das die kinder. aber du weißt doch noch gar nicht wie der "umgang" aussehen würde und sich alles entwickelt, oder?

Mag sein, daß ich hier hohe Anforderungen stelle, aber für mich sind solche
Dinge unvorstellbar.

ich hätte mir in meinem leben auch so vieles nicht vorstellen können, aber muß zurückblickend sagen das ich trotzdem (obwohl ich nicht vater sein darf) ein recht nettes, mit vielen menschen die mir wichtig sind, leben führe.

Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.

Erich Kästner

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 17:41
(@kruemel1)

@ midnightwish, ich habe das ganze Topic verfolgt und werde aus dem ganzen nicht wirklich schlüssig.
Der Vater der Halbschwester verstarb und euer gemeinsamer Junior war noch ganz klein.

Die Situation seiner Tochter scheint sich in ihrem jungen Leben ja schon öfter verändert zu haben, erst war sie bei der Mutter die dann das Sorgerecht verlor, dann verlor sie den Vater und musste erneut umziehen.

Die Begründung für den Umzug war dann welche?

Ich verstehe auch die Schlussfolgerung andere hier so gar nicht, wie sollte sich das Kind (das war sie nach dem Umzug nun mal) denn um einen Kontakt zum Halbbruder kümmern 😮

Ich frage mich warum der Kontakt abbrechen muste?

Für Kinder ist es glaub ich generell etwas komisch wenn Geschwister hinzukommen und in ihrem Fall war der Bruder kaum auf der Welt und das zu Hause zerbrach?

Mit 13 ist man noch nicht sooo reif das alles zu verstehen. Wieviel ihr dann vielleicht auch die neue Verwandschaft erzählt hat weiss man ja nicht.

Jetzt ist sie 18 Jahre alt, ihren Bruder hat sie wohl definitiv nicht vergessen und möchte vielleicht grade in dieser Hinsicht einen Neuanfang.

Das zu verwehren versteh ich nicht Midnightwish, da du ja selbst den KV anführst der das bei deinen Töchtern verhindert.
Den Wunsch deiner Töchter ihre Halbgeschwister kennenzulernen hast du doch auch zu fördern versucht?

Die Beschwerden darüber das die Halbschwester sich nicht besser erklärt versteh ich auch nicht, auf eine Anfrage hin Fragen bei Ämtern zu stellen und dann per SMS eine Erklärung zu fordern, ist für mich auch nicht grade das gewünschte Benehmen.
Für mich gilt erstmal mit gutem Beispiel vorran. Man hätte ja auch einen Brief schreiben können.

Würde sich der Halbbruder meines Sohnes melden so würde ich mich mit ihm darüber unterhalten und dann eine Entscheidung treffen.

Lieben Gruss

Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 17:45
(@krieger)
Rege dabei Registriert

Es mag sein, daß meine Ansicht in vielen Augen nicht richtig ist und
einige von euch das lockerer sehen.

Mir gelingt das nicht.

wenn du selbst betroffen währest (dein sohn bespiel) kann ich dir ganz klar sagen, dass du deine meinung ändern würdest!
und da bin ich 100% von überzeugt!

Du kannst mich jetzt für einen schlechten Menschen halten, damit
werde ich leben müssen. Aber ich kann jetzt nicht eine 180°-Wendung
nehmen und so tun, als wäre ich falsch verstanden worden und hätte
es ganz anders gemeint.

warum sollte ich dich für einen schlechten menschen halten?
weil wir hier drei sätze gewechselt haben in denen wir nicht konform gehen?
nein, ganz sicher nicht!

Wenn Du ganz weit oben liest, was ich da geschrieben habe wirst Du
erkennen, daß ich nicht komplett gegen ein Kennenlernen bin, daß ich
aber bestimmte Dinge damit verknüpft haben wollte.

habe ich dir ein post vorher glaube ich schon beantwortet! 😉

Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.

Erich Kästner

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 17:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ bengel:

Ich möchte dir nur dringend ratén, wenn du schon keinen umgang unterstützen willst, dich mal mit anderen mitteln als mit sms mit der jungen dame zu unterhalten.ein dialog kann nie schaden und vielleicht wird dann alles klarer.

Ich würde da auch gerne tun. Aber da sie mir hre Adresse nicht geben will und sie mir auch nur 2 Handynummern angibt bleibt mir wenig übrig. Ich kann es mir einfach nicht leisten mehrere Stunden auf einem Handy anzurufen und rumzudiskutieren, das hab ich einmal gemacht, um ihr zu helfen, aber es geht halt finanziell nicht.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2006 17:51
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

ich habe mir jetzt mal den gesamten Thread durchgelesen und hätte dazu mal ein paar Anmerkungen.

Punkt 1)

Die Information, welchen, wo und vor allem mit wem stattfindenden Umgang hat die Stieftochter offensichtlich nicht mitgeteilt, es mangelt also komplett an irgendeiner Art von Planung. Da von SMS die Rede war, hat offensichtlich auch kein persönlicher Kontakt stattgefunden.

Meiner Meinung nach ist aber eine vernünftige Planung eines Umgangs bzw. eine Umgangsregelung eine Vorraussetzung bei einem Kleinkind von 5 Jahren, da dieses diese Dinge noch nicht planen kann.

Punkt 2)

Bei Nichtbefolgung der Forderungen der Stieftochter wird mit "das ist mein Recht" versucht, dem ganzen Nachdruck zu verleihen. Wenn ich jedesmal, wenn ich sowas höre einen Euro bekommen würde, hätte ich mittlerweile meine Rente zusammen. Derartiges ist komplett kontraproduktiv und widerlegt jegliche Diskussionsbereitschaft.

Punkt 3)

So traurig Drogen- und Alkoholsucht ist (und im Ausgangsposting wurde von Drogen- und Alkoholproblemen, die schlußendlich zur Einstellung der Maßnahme des begleiteten Wohnens geführt haben gesprochen, und zwar zur Einstellung durch das Jugendamt - der Umfang ist damit aus meiner Sicht nicht ausreichend geklärt), es ist zwar als Krankheit (also als nicht normaler Zustand einer Person) deklariert, schlußendlich ist diese trotz allem eigenverursacht. Personen, die derartig "erkrankt" sind, kann nur geholfen werden, wenn sie selber um Hilfe ersuchen, sie kann nicht aufgezwungen werden. Die Ansätze, einen Umgang als eine Art Therapie einzusetzen, ist das mit Abstand unsinnigste, was ich in knapp 4 Jahren Familienrecht gelesen habe, dann statt einer Person stehen dann zwei am Abgrund - die Rückfallraten kann man in jedem staatlichen Gesundheitsreport nachlesen.

Punkt 3a)

Sofern eine Drogen- und/oder Alkoholsucht vorliegt, weiß die betroffene Person häufig nicht, was genau sie tut. In Zusammenhang mit den anderen Eigenschaften (keine Ausbildung, keinerlei Anstalten, in irgendeiner Form ein wie auch immer geordnetes Leben zu führen) ist nicht geklärt, inwiefern der Umgang, wenn der bei der Stieftochter stattfinden soll, überhaupt in geordneten Bahnen stattfinden soll.

Ich denke, die neutralste Möglichkeit, um auf der einen Seite einen Umgang zu ermöglichen, auf der anderen Seite aber auch zu verhindern, daß unter Umständen eine Gefahr für das Kind besteht, wäre, der Stieftochter kurzerhand mitzuteilen, daß sie selbstverständlich nach Anmeldung und Bestätigung vorbeikommen kann - das Kind mitzugeben wäre aus meiner Sicht zuwenig einzuschätzen und außerdem entschieden zu früh.

@Krieger: deine Äußerungen sind der Thematik wenig zuträglich und sind beleidigend. Ich bitte, von derart provokativen Aussagen Abstand zu nehmen und sich sachlich zu äußern.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 17:54
(@bengel)
Registriert

sorry midnight,

zu deiner begründung, dass du ja nur 2 handynummern hast, fällt mir nur der kleine junge ein, der bei winterlichen temperaturen sagt:

"meine mutter ist selbst schuld wenn ich friere, warum kauft sie mir auch keine handschuhe"

es gibt billignummern, auch für handys, nachtarife und und und....sorry, aber ich glaub du willst nicht und basta.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 17:59
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo midnight,

im Grunde widersprichst du dir aber schon deutlich.

Du schreibst weiter oben, dir sind die Telefongespräche zu teuer, da du nur 2 Handynr. hast.

Jetzt schreibst du, du würdest deinen Kindern Umgang mit Personen untersagen, die ihnen nicht gut tun.

Ich glaube, du willst den Kontakt nicht. Was irgendwelche Sozialarbeiter vor einem Jahr erzählt haben liegt viel zu lang zurück, als dass es nun für ein Treffen wichtig wäre.

Du schreibst, ihr Interesse ist dir egal, aber du verlangst ihre Bereitschaft über gewisse Modalitäten.

Wo ist deine Bereitschaft?

Warum probierst du es nicht einfach aus? Dein Sohn weiss, daß es da noch irgendwo eine große Halbschwester gibt. Wo ist das Problem ihm zu erzählen, daß diese mal zu Besuch kommt?
Das wäre der Zeitpunkt um mal alles in Ruhe durchzusprechen und ein paar Dinge aufzuarbeiten. Darauf bist du aber nach meiner ersten Antwort schon nicht eingegangen.

Ich würde auch einem Vater, der den Halbgeschwistern den Umgang verweigert nichts anderes schreiben als dir und ich behaupte mal, daß würden die männlichen User hier auch nicht tun.

Ich weiss nicht welche Fragen du von ihr beantwortet haben möchtest und ich weiss auch nicht wie ihr die Möglichkeit gegeben werden soll, wenn die Kommunikation per SMS abläuft. Für sie sind SMS sicher auch teuer.

Du wirst deine Entscheidung treffen bzw. denke ich, du hast sie schon getroffen.
Ob die Halbschwester versucht ihr Recht durchzusetzen bzw. ob sie die Kraft und Unterstützung dabei hat bleibt abzuwarten.

In welchem Gemütszustand sie dir damals den Brief geschrieben hat und unter welchem Einfluß sie damals gestanden hat, weisst du doch so wirklich auch nicht. Ich meine nicht den Einfluss von Rauschmitteln, sondern den der restlichen Verwandtschaft.
Dass solch ein Brief verletzend ist kann ich nachvollziehen aber nicht dass dieser Brief jetzt auschlaggebend ist für weiteres Vorgehen was den Umgang zwischen den Geschwistern angeht.

Du hast für mich bis jetzt keine hinreichenden Gründen genannt, warum ein Umgangsversuch nicht stattfinden soll.
Für mich sind hier überhaupt keine definitiven Anhaltspunkte zum derzeitigen Leben der Halbschwester genannt.
Alles Spekulation und "über einen Kamm scheren".

Was vor einem Jahr noch war muss heute nicht mehr sein, egal in welche Richtung.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 18:03
(@krieger)
Rege dabei Registriert

@Krieger: deine Äußerungen sind der Thematik wenig zuträglich und sind beleidigend. Ich bitte, von derart provokativen Aussagen Abstand zu nehmen und sich sachlich zu äußern.

Gruß, Xe

AHA!

dann fang mal an...

Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.

Erich Kästner

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 18:06




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ krümel:

midnightwish, ich habe das ganze Topic verfolgt und werde aus dem ganzen nicht wirklich schlüssig.
Der Vater der Halbschwester verstarb und euer gemeinsamer Junior war noch ganz klein.

Die Situation seiner Tochter scheint sich in ihrem jungen Leben ja schon öfter verändert zu haben, erst war sie bei der Mutter die dann das Sorgerecht verlor, dann verlor sie den Vater und musste erneut umziehen.

Die Begründung für den Umzug war dann welche?

Weil ich "nur" Stiefmutter war, ihre Tante und Oma (Vaterseite) sie zu sich holen wollten, der Großvater (Mutterseite) mit Klage drohte, sollte ich sie doch bei mir behalten. Das JA sprach sich für ein Verbleiben bei mir aus, sicherte mir Hilfen zu. Eine Therapeutin, die sie etliche Wochen schon "begleitet" hat riet mir aber davon ab, da sie die leider auch eingetroffenen Problemtiken sah. Letzlich leis ich sie zur Tante ziehen, weil es sonst nur unnötige Streitereien gegeben hätte, sie sich enscheiden hätte müssen (entweder Tante, Oma oder ich... lies mir aber zusichern, das sie in den Ferien zu mir kommen darf.. leider waren dann plötzlich alle Beteiligten nicht mehr erreichbar)

Ich verstehe auch die Schlussfolgerung andere hier so gar nicht, wie sollte sich das Kind (das war sie nach dem Umzug nun mal) denn um einen Kontakt zum Halbbruder kümmern

Ich frage mich warum der Kontakt abbrechen muste?

siehe oben. es war irgendwie unmöglich Kontakt zu halten, selsbt das JA biss auf Granit.

Für Kinder ist es glaub ich generell etwas komisch wenn Geschwister hinzukommen und in ihrem Fall war der Bruder kaum auf der Welt und das zu Hause zerbrach?

stimm ich dir voll zu

Mit 13 ist man noch nicht sooo reif das alles zu verstehen. Wieviel ihr dann vielleicht auch die neue Verwandschaft erzählt hat weiss man ja nicht.

Darüber kann ich nur spekulieren. Eine Sache weiß ich, ihr wurde gesagt, der Papa wäre anonym bestattet worden. was nicht stimmt.

Jetzt ist sie 18 Jahre alt, ihren Bruder hat sie wohl definitiv nicht vergessen und möchte vielleicht grade in dieser Hinsicht einen Neuanfang.

ein Neuanfang kann abre nicht mit beschimpfungen starten

Das zu verwehren versteh ich nicht Midnightwish, da du ja selbst den KV anführst der das bei deinen Töchtern verhindert.
Den Wunsch deiner Töchter ihre Halbgeschwister kennenzulernen hast du doch auch zu fördern versucht?[/quot]

ich würde es ja auch nicht verwehren, wenn die Umstände anders wären. So hab ich einfach Angst um das Wohlergehen und bin mir über ihre Motive nicht im Klaren

Die Beschwerden darüber das die Halbschwester sich nicht besser erklärt versteh ich auch nicht, auf eine Anfrage hin Fragen bei Ämtern zu stellen und dann per SMS eine Erklärung zu fordern, ist für mich auch nicht grade das gewünschte Benehmen.
Für mich gilt erstmal mit gutem Beispiel vorran. Man hätte ja auch einen Brief schreiben können.

Gut dann erklär ich das kurz mal. Ich hab keine Adresse von ihr.

Sie rief mich letztes Jahr verzweifelt an. Die Betreuung wäre beendet worden, sie hätte nun keine Bleibe, bekomme kein Geld und überhaupt wise sie ncith warum die das gemacht haben. Damals war sie noch keine 18 und somit ja der Amtsvormund und das JA zuständig. Ich also dort angerufen, da ich zu Dame vom JA nen guten Draht hatte. JA, die Maßnahme wurde vorzeitig beendet. Sie war im betreuten wohnen, kam mit den dort herrschenden Regeln nicht zurecht (brachte Alkohol und Drogen mit in die Einrichtung, blieb desöfteren über Nacht weg). Man bot ihr die Alternative einer eigenen bezahlten Wohnung unter der Voraussetzung das sie 3 mal die Woche zum Gespräch und zum Geldabholen in die Wohngruppe kommt und dort mit ihrem Betreuer redet. Sie zog in die Wohnung, holte das Geld ab und verweigerte alle Gespräche. Somit beendete das JA sämtliche Hilfen...das war das Gespräch. Da ich mich in der Zeit eh mit dem Thema beschäftigen mußte fragte ich eben gleich nah, wie sie (Dame vom JA) einen Kontakt zwischen den beiden Halbgeschwistern sehen würde, wenn sie irgendwann mal deswegen nachfragen würde. Ich bekam die Auskunft, das sie das nicht befürworten kann und sich dazu erstmal einige Umstände ändern müßten, um über ein Kennenlernen nachzudenken.

Würde sich der Halbbruder meines Sohnes melden so würde ich mich mit ihm darüber unterhalten und dann eine Entscheidung treffen.

Wäre auch normal. Ich kann meine Entscheidung eben nur aus dem treffen was ich jetzt grade mal weiß

Lieben Gruss

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2006 18:11
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Xe,

unsere Antworten haben sich überschnitten, möchte dir trotzdem aber noch einmal zustimmen.

Ich halte auch einen Umgang alleinig zwischen Halbschwester und Kind (noch) nicht für angebracht.

Wenn die Halbschwester wie vermutet oder spekuliert wird drogenabhängig ist, kann man auch ihr klare Regeln aufstellen in Bezug auf Umgang.
"Wenn ein Besuchstermi stattfindet, dann unter diesen oder jenen Umständen. Ansonsten wird der Termin gecancelt ( z.B. im Vollrausch)".

Da aber hier gar nicht klar ist wie der gesundheitliche Zustand der Halbschwester tatsächlich ist und m.E. auch kein Interesse darin besteht es herauszufinden, wird es wohl in naher Zukunft keinen Umgang zwischen den Geschwistern geben.

Ich schließe mich hier Bengels letzter Antwort auch ganz klar an.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 18:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Xe, das fand ich jetzt sehr sachlich und zutreffend.

Ich habe selber einige Erfahrungen mit Alkoholkranken, gottlob weniger mit Drogenkranken. Und nein, ich gucke nicht auf sie herab, ich weiß wieviele schlechte Erlebnisse viele davon hatten und wie mies es denen gehen kann. Aber macht sich auch einer mal Gedanken um einen kleinen 5jährigen, der vielleicht eine "Schwester" kennenlernt, die sein Leben durcheinanderwirbelt und dann vielleicht auf Nimmerwiedersehen verschwindet?

Ich würde der Schwester nie den Umgang verbieten, wenn die Herangehensweise stimmt. Und mal ganz ehrlich, wenn ich zu meinem Chef gehe und sage: "Eh Du A*sch, ich will mehr Geld!" wie hoch ist die Wahrscheinlichekeit, dass aus meinem Plan was wird?

Ich sage ja, ich würde an Midnightwishs Stelle schon versuchen, ein vernünftiges Gespräch aufzubauen und dann von Ohr zu Ohr versuchen rauszufinden, welche Beweggründe die Stieftochter hat. Aus welchem Grund erst so biestige Briefe kamen. (...besser nicht geboren.... einer wie Dir....) Aber wenn da keine Basis entsteht und der einzige Grund das "Recht" ist, das ihr zusteht, dann würde ich auch dabei bleiben und sagen, NUR wegen Recht, muss ich mein Kind nicht einer so unsicheren Situation preisgeben.

Und Krieger, mein MANN würde das genauso sehen, der würde auch sagen, MEIN Kind, und ICH entscheide. Versuchen "normale" Eltern nicht immer von ihren Kindern "Unheil" abzuwenden?

@ Deep, ich vermute, Du meintest mich in Deinem Beitrag 25: Ja, ich halte mich für mein Kind von 5 Jahren als Maßstab, dass ich ihm zu dem Zeitpunkt und den Gegebenheiten verweigere, seine Halbschwester kennenzulernen. Das heißt aber nicht, dass ich nicht grundsätzlich bereit wäre, den Kontakt zu unterstützen, wenn die Basis stimmt.

@ Krieger: Ich glaube nicht, dass Midnightwish sich von uns eine Absolution holen wollte und hier irgendjemanden dafür missbraucht.

Ich finde es einfach nur verständlich, dass ein Elternteil sein Kind vor einem völlig unberechenbaren Einfluss zu schützen versucht.

Ich gebe aber zu bedenken, dass man versuchen könnte, sich einmal selbst mit der Tochter ohne Kind zu treffen, um sich ein Bild machen zu können und um ein Gespräch zu suchen. Würde sie sich dem aber verweigern, gäbe es für mich auch keine Diskussion mehr.

Ich hoffe, es ist verständlich geworden, dass ich nicht grundsätzlich eine stiefschwesterablehnende Hyäne bin.

LG Lausebackesmama

[Editiert am 20/2/2006 von Lausebackesmama]

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 18:16
(@krieger)
Rege dabei Registriert

@ Krieger: Ich glaube nicht, dass Midnightwish sich von uns eine Absolution holen wollte und hier irgendjemanden dafür missbraucht.

:question:
verwechselung?

Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.

Erich Kästner

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 18:19
(@bengel)
Registriert

finger hebe: ich war´s. und ich glaub`s immer mehr

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 18:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Krieger: Kann sein 😉 Ich finde es nicht mehr in dem Wust von Beiträgen. Hat sich ja auch gerade aufgeklärt wie ich sehe.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 18:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ mystik:

Klar, wenn sie in der Stadt ist kann sie gerne ein Treffen mit mir vereinbaren und dann auch ihren Bruder sehen, wenn es eben ihm nicht schadet

Aber ehrlich, zwischen uns liegen 600 km und ICH soll die Kosten üfr dieses Treffen übernehmen.

Es mag durchaus sein, das ich auch ein Stück weit nicht will. Aber wenn man immer wieder belogen wird. Am WE hat ihre Tante bei mir angerufen. Wir ahben über vieles gesprochen, dabei kamen dann weitere Lügen heraus. Aber gut, was soll´s. Ich kann ihr derzeit eben einfach nicht trauen. Das es mit ihr nicht zum Besten steht hat mir sogar ihre Tante eben am WE nochmal bestätig.

Entschuldigung, wenn für mich eben auch finanzielle Gründe eine Rolle spielen. ich hab eben nicht unbegrenzt Geld zur Verfügung und auch Billigtarife und nachttarife kosten leider mehr als ein Festnetzgespräch.

Das mir handynummer anrufen zu teuer ist hat doch gar nix damit zu tun, das ich meinen Kidnern auch Kontakte die ihnen nicht guttun würde verbieten würde, egal um wen es sich handelt. Erzähl mir nicht, das du deine Kinder einfach laufen lässt ehgal wohin und mit wem?

Mit dem Interesse hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Mir ist es egal, ob ihr Interesse neuerer Natur ist oder schon länger, sie aber nicht durfte. Ich möchte einfach ihre Beweggründe verstehen, wenn es welche gibt.
Wie soll ich es denn ausprobieren, wenn ihre Forderung ist, das ich den Spaß auch noch zahlen soll?

Was wären denn Gründe für einen verweigern des Umgangs aus deiner Sicht doer gibt es da gar keine?

Definiere doch mal, wie du den passus des Gesetzgebers definierst, das es dem Wohl des Kindes dienen muß.

Im übrigen gibt es Urteile, in denen Großeltern das Umgangsrecht verweigert wurde, weil sie die Mutter bzw. die Eltern fortwährend schlechtmachten...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2006 18:27
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

ich denke, wenn man alles zusammenfasst, kommt man an sich zu einer durchgreifenden Erkenntnis: der Umgang sollte nicht per se verweigert werden, aber ersteinmal muß aus der großen Unbekannten, die die Stieftochter mitsamt ihres Verhaltens darstellt, eine vertrauenswürdigere, reale Person werden, und dazu reicht weder ein Kontakt per SMS noch per Telefon aus.

Dazu gehört meiner Meinung nach auch, daß diese Beschimpfungen mal auseinandergenommen werden können, denn wenn das nicht funktioniert (sozusagen als Testballon), wie sollen dann in irgendeiner Weise die Verantwortlichkeiten, die bei einem Umgang auch beim Umgangshabenden liegen, überhaupt besprochen und befolgt werden (und damit meine ich beidseitig, also von Stieftochter und Kindsmutter, denn eine Einbahnstraße ist das nicht)?

Also: prinzipell ermöglichen und dem gegenüber auch aufgeschlossen sein, nichtsdestotrotz mit gesundem Menschenverstand da ran.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 18:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Xe,

das ist ja auch eigentlich der Weg den ich gerne gehen möchte. Leidererscheint er derzeit eben irgendwie nicht gangbar. Aber ich habe das ja nie ausgeschlossen und werde es auch nicht ausschliessen.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2006 18:42
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi midnight,

dann werde ich mal antworten und ich denke es wird noch einmal ausführlicher.

Wenn du mit der Tante gesprochen hast, habt ihr über die finanzielle Durchsetzung des Umgangsversuch gesprochen?
Dass du das nicht tragen kannst und auch nicht willst bei solch einer Entfernung ist mir durchaus verständlich.

Ich lasse mein Kind nicht laufen wohin es will und mit wem es will.
Der Umgang zwischen meinem Sohn und seinem drogenabhängigen Vater findet bei uns zu Hause statt.
Von Regelmäßigkeit will ich dir auch nichts erzählen, die kannst du bei einem Drogenabhängigen vergessen.
Trotzdem ist der Umgang wenn er stattfindet harmonisch.

Die Regeln die ich aufgtestellt habe zum Wohle unseres Sohnes sind ganz klar und einfach definiert.
Er kommt hier nicht rein, sollte er im Vollrausch sein und nicht Herr über seine Dinge sein.
Es gibt keine Telefongespräche zwischen Vater und Sohn wenn ich mich nicht vorher überzeugt habe, ob er auch ein solches führen kann.

Da du aber immernoch nicht weisst, wie es genau der Halbschwester geht, zumindest schreibst du es nicht, brauche ich dir darüber jetzt wirklich nichts zu erzählen. Das würde nur weiter zu Spekulationen führen.

So lange der Umgang von einer Person begleitet wird, wie von dir z.B., die Halbschwester nicht lallend und schwankend vor euch steht gibt es für mich keinen Grund einer Verweigerung. Ganz deutlich NEIN!
Und glaube mir, ich habe mich ausreichend mit diesem Thema beschäftigen müssen, für mich, für meinen Ex und vor allem für unseren gemeinsamen Sohn.

Über die von dir beschriebenen Urteile schreibe ich jetzt nichts, weil ich nun wirklich nicht weiss, was du mir damit mitteilen möchtest.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2006 18:43




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