Umgang - Gericht od...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgang - Gericht oder JA?

 
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

ich habe nach Trennung vor 3 Jahren eine Umgangsvereinbarung beim JA zusammen mit Ex unterschrieben, Kind ist heute 5 Jahre.

Die Vereinbarung sah vor, jedes zweite Wochenende von Freitag um 14Uhr bis Sonntag um 18Uhr bei mir, ausserdem jeden zweiten Sonntag für 3 Stunden am Wohnort des Kindes. Ich wohne 100km vom Kind entfernt.

Soviel zur Theorie.

1. In der Praxis ist es so, dass KM sich die Rosinen rauspickt, d.h. ständig verschoben wird, ich dann das Kind zwei Wochenende hintereinander nicht habe, dann zweimal hintereinander bei mir habe etc..

Ich werde was Urlaube betrifft, die an meinen Wochenenden stattfinden, ständig vor vollendete Tatsachen gestellt, da sind wir im Urlaub, Punkt.

Ich möchte auch eine Sicherheit in meiner Planung bzw. wenigstens gefragt werden, ob sie mein Wochenende haben kann.

2. jetzt hat mein Kind Samstag morgens Sport, KM sagt jetzt, dass ich das Kind nicht mehr freitags holen kann, sondern erst samstags und dann eben Montag Morgen direkt in den Kiga bringe.

Ich sehe es so, dass ich an meinen Wochenenden derjenige bin, der bestimmt, wie es läuft, d.h. es soll meine Entscheidung sein, ob von Freitag Mittag bis Sonntag oder aber eben von Samstag bis Montag.

Ich würde mich freuen, die Einschätzung von Euch zu hören. Lohnt es sich mit dem Thema zum JA zu gehen oder den Umgang gerichtlich festlegen zu lassen?

Vielen Dank!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2011 10:45
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

was spricht dagegen das Sohn/Tochter von Dir an Deinem WE zum Sport geht?

JA würd ich erstmal aussen vor lassen und versuchen mit KM zu klären und nochmal an die gemeinsam unterschriebene Vereinbarung zu apellieren, ebenso solltest Du darlegen das auch Du eine gewissen Planungssicherheit benötigst.

Erstmal im Guten versuchen, am besten nach der mdl. Ansage wenns nicht fruchtet nochmal schriftlich via e-mail.

Zeige kompromissbereitschaft und poche nicht nur vehement auf XY, die Dinge verändern sich ab und an und dann ist es evtl. auch mal angebracht einen Plan/eine Vereinbarung abzuändern bzw. den tatsächlichen Situationen anzupassen.(ohne sich natürlich dabei gängeln zu lassen)

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2011 10:56
(@bagger1975)

@minna,

was spricht dagegen das Sohn/Tochter von Dir an Deinem WE zum Sport geht?

ganz einfach, wohl 100 KM Entfernung zum örtlichen Sportverein! Da ist wohl auch das Kiga-Bringen nicht so leicht zu bewerkstelligen.

@Pippo:
Wie kam die damalige Umgangsregelung beim JA denn zu Stande? Wurde die Vereinbarung vom zuständigen Mitarbeiter dort damals befördert? Wenn ja, dann würde ich das JA schon vorab ins Boot holen, dort eine einvernehmliche Lösung versuchen und soweit KM weiter blockt, dann konsequenterweise eine gerichtliche Klärung anstreben.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2011 11:09
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

@ Minna

was spricht dagegen das Sohn/Tochter von Dir an Deinem WE zum Sport geht?

vielleicht das?:

Ich wohne 100km vom Kind entfernt.

@pippo,

grundsätzlich hast Du Recht damit, dass Du entscheidest, was während Deines Umgangs gemacht wird. Warum geht Töchting jetzt zum Sport? Und warum muss der Samstags sein? Ist der Sport medizinisch notwendig? Kannst Du vielleicht entsprechende Alternativen an Deinem Wohnort schaffen?

lg sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2011 11:12
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

@sleepy und bagger
-danke das wäre natürlich ein Hinderniss   😉 , ich meinte jedoch nicht gelesen zu haben das es sich um Schul- oder Vereinssport handelt den man Ortsgebunden teilnehmen muss sondern um Sport allgemein der dementsprechend also auch am Wohnort Furbies ausgeführt werden kann.

Kannst Du vielleicht entsprechende Alternativen an Deinem Wohnort schaffen?

genau.. so ist auch mein Post zu verstehen gewesen   🙂

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2011 11:25
(@bagger1975)

@minna:

Du verwechselst etwas. Es geht hier nicht um @furbie sondern um @pippo.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2011 11:28
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

klar- pippo ist auch gemeint.

Danke für den Hinweis.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2011 11:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus pippo!
Wäre es denn denkbar, dass Du Euer Kind VOR dem Sport abholst und zusammen mit ihm der Veranstaltung (ich vermute Fussball-Punktespiel oder dergl.) beiwohnst?

Unabhängig davon: die Umgangsregelung sollte eine verlässliche Regelmäßigkeit ermöglichen, auch für Euer Kind und für Eure Planungssicherheit.
Ich würde noch mal beim JA vorsprechen, wenn das nix bringt, die bestehende Regelung gerichtlich beschliessen lassen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2011 11:39
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

ich danke euch.

mir gehts in erster linie darum, dass ich miteinbezogen werde, es kann halt nicht sein, dass ich ständig vor vollendete tatsachen gestellt werde.

ich möchte mitentscheiden und mein veto einlegen können, speziell die urlaube sind extrem nervig, da wird mit etwas vorlauf einfach nur gesagt, achso, da und da sind wir an deinem umgangswochenende weg, nur zur info, das könnte ich umgekehrt niemals machen.

die frau beim JA ist ne schlafmütze, da habe ich wenig hoffnung, vom gefühl her wäre mir eine gerichtliche aussage lieber, in der vergangenheit hat mir die KM schön öfter gedroht, wenn das und das nicht passiert, dann geht sie eben zum JA und lässt die umgangsvereinbarung mal kurz abändern.

ich kenne die KM nun mal, sie verwaltet das kind und ich kann für jede minute dankbar sein, sollte ich nicht spuren, dann nimmt sie mir eiben zeit weg.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2011 12:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus pippo!

[...], in der vergangenheit hat mir die KM schön öfter gedroht, wenn das und das nicht passiert, dann geht sie eben zum JA und lässt die umgangsvereinbarung mal kurz abändern.

Lass sie ruhig, das JA hat bestenfalls eine beratende Funktion; Du musst Dich nicht daran halten, was ein(e) JA-MA(in) von sich gibt... 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2011 12:38




 Mux
(@mux)
Registriert

Hi pippo,

Du hast folgendes Problem: Deine Ex muss erst noch lernen, Deine Umgangszeiten zu respektieren.
Sie sieht das zur Zeit so: Umgang des Kindes mit dem KV ist nicht wichtig, sondern KV kann Kind
haben, wenn es gerade mal passt. Also der Babysitter-Umgang. Daher muss Deine Ex lernen, dass
sie von sich aus den Umgang nicht abändern darf. Das ist ein langer Prozess und nur durch absolute
Konsequenz zu erreichen. Väter machen oft den Fehler, dass sie sich auf die Diskussion einlassen, warum
das Kind gerade den Umgang nicht wahrnehmen kann (Kindergeburtstag, Sport etc.). Dass hier von außen
nach Belieben von der Ex in das eigene Leben reinregiert wird und Planungen einfach umgeworfen werden,
wird oft vernachlässigt, abgesehen von der Demütigung, diese Machtdemonstration ungestraft hinnehmen
zu müssen.

Konkret könntest Du wie folgt vorgehen: Ihr habt ja offensichtlich eine Umgangsregelung. Du schreibst die
nächsten anstehenden Umgnagstermine auf (konkret mit Datum, Uhrzeit, Abholmodalitäten) und bittest Deine
Ex um Bestätigung, dass diese Termine so stattfinden werden. Fristsetzung höchstens 10 Tagen. Du weist Deine
Ex freundlich darauf hin, dass ihr eine Umgangsregelung habt, an die sie sich zu halten hat und Du für Dich und
Dein Kind Planungssicherheit willst.

Desweiteren teilst Du ihr mit, dass Du, sollte die erbetene Bestätitgung ausbleiben - den Umgang gerichtlich regeln lässt.

Das ganze bitte im freundlichen Geschäftsbriefton formulieren. Alles was Du schreibst, kann in künfitgen
Anwaltsschreiben ans Gericht wieder auftauchen.

Nach erfolglosem Verstreichen der Frist stellst Du eine gerichtlichen Antrag.
Schau Dich schon mal nach einen Anwalt um.

Ich hatte anfangs die Illusion, mit einem Urteil in den Händen sei das Thema erledigt. Mitnichten. Es ist der Anfang
eines langen Weges. Es folgt in der Regel, dass Ex trotz Urteil so weiter macht wie zuvor. Dann gibt es Ordungsgeld-
anträge, Vermittlungsverfahren, EA´s etc. Aber im Laufe der Zeit, schafft man in der Regel, den Umgang so festzuzurren,
dass er auch funktioniert. Wie man hier agiert, ist entscheidend. Ohne Konsequenz und Durchhaltevermögen hat man
keine Chance. Auch sollte man sich klar sein, das einvernehmlich abgestimmter Umgang immer besser ist, als gerichtlich
erzwungener. Aber das Leben ist kein Ponyhof.

Wenn der Leidensdruck zu groß wird, sollte man hier ohne zu Zögern agieren.

Noch ein kurzes Wort zu Sport, Kindergeburtstagen etc., da diese Erpresserschiene immer gerne gefahren wird. Als
verantwortungsvoller Vater unterstützt man natürlich alles, was dem Kind gut tut und gefällt. Aber bitte nur in gemeinsamer
Absprache, was auch beinhaltet, dass man auch Nein sagen kann, wenn es sich als zu schwierig heruasstellt, gewisse
Aktivitäten während des Umgangs zu realisieren. 

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2011 13:41
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

in dieser Sache gibt es eine Veränderung.

Seit 2009 besteht mit dem JA eine Umgangsvereinbarung, dass das Kind (5 Jahre alt)
jedes zweite Wochenende bei mir ist von Freitag 14Uhr bis Sonntag 18Uhr.
Darüber hinaus darf ich Kind für 3 bis 4 Stunden an seinem Wohnort (100km) von mir entfernt besuchen.

Das wird seit 3 Jahren so praktiziert und wurde im November 2011 abermals mit dem JA unter Zustimmung
von Ex für die Zukunft weiter so festgelegt.

Vor zwei Wochen hat das Gericht in puncto Zugewinn angedeutet, einen neuen Vergleichsvorschlag zu machen,
was in der Praxis wohl bedeutet, dass Ex nicht ganz das bekommen wird was schon sicher schien.

Danach wurde per email über schon festgelegten Umgang gestritten, das Jugendamt immer in Kopie (wollte das JA so).
Mir wurde ein Wochenende genommen, dagegen habe ich mich gewehrt, dann sagte Ex sie will als Konsequenz mir den Umgang
am Wohnort streichen. Dann hat sie doch zugestimmt, dass es bei diesem Umgang bleibt. Seit zwei Wochen werden meine Anrufe
ignoriert und sms mit Fragen nach meinem Kind bleiben unbeantwortet.

Heute kam die Info per mail, dass Ex jetzt doch eine gerichtliche Festlegung will und den Umgang am Wohnort streichen will.

Zunächst einmal, was soll ich jetzt tun?

ich habe noch kein Schreiben vom Gericht, soll ich mir einen Anwalt nehmen?

was sollte meine Argumentation sein?

ich will den Umgang am Wohnort natürlich nicht verlieren und das JA sagte mir, dass man eigentlich vor Gericht nichts verliert,
was so gehandhabt wird.

Bitte um Eure Meinung, Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2012 15:36
(@fruchteis)
Registriert

Hallo pippo,

schau mal in den § 165 FamFG Vermittlungsverfahren.

Ich höre, dass das von Gerichten gern geführt wird.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2012 18:27