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Umgang in Zeit von Corona

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ergänzung: Da steht eben gerade nicht Besuch von Kindern sondern

" Wahrnehmung  des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich"

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2020 10:28
(@lima65)
Rege dabei Registriert

@RvW: Antrag vorbereiten und einreichen wird wohl noch gehen. Mein Anhörungstermin jedoch z.B. wurde gerade auf unbestimmte Zeit verschoben, Familiengericht geht in den Corona-Modus. Umso wichtiger wäre, wenn die Ausgangsbeschränkungen (doch wohl hoffentlich nicht: -sperren) auch hier in Berlin in Kraft treten, was ja wohl nur noch eine Frage der Zeit ist, was weiterhin explizit erlaubt sein wird.

@Susi: "Wahrnehmung des Sorgerechts" - schließt das denn Umgang mit ein? Habe kein (G)SR...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2020 10:43
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

@lima85: Ja, meine Termine letzten Donnerstag auch, ich weiß auch dass alle Richter hier in Berlin im Home Office sind und sich nur die Notfalltagesschicht im Gericht abwechselt,
heißt aber nicht das ich gedenke die Füßen still zu halten.
ich habe jetzt ein Jahr lang non stop druck gemacht, damit der Umgang funktioniert, jetzt funktioniert er seit ein paar Monaten wirklich wundervoll, das lass ich mir von dieser Viruskacke nicht nehmen.
Wir kriegen für Berlin am Montag eine Ansage, auch hinsichtlich der Umgänge, zumind. lt. meiner UP,.. Auf der Basis entscheide ich das Vorgehen dann.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2020 11:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

@lima85: leider nein, es steht da explizit Sorgerecht, wenn da Umgangsrecht stehen würde wäre es anders. Ganz offensichtlich ist das jetzt auch einer der Punkte wofür man das Sorgerecht braucht.

VG Susi

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Geschrieben : 21.03.2020 11:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

@lima85: leider nein, es steht da explizit Sorgerecht, wenn da Umgangsrecht stehen würde wäre es anders.

So schnell sollte man nicht resignieren. Per GG ist der Umgang des Kindes mit dem UET mit Verweis auf die gleichen Rechte wie für die von SR-berechtigten ET festgelegt (Artikel 6). Von daher dürfte eine Anordnung mit alleinigem Bezug auf das SR auch in der ggw. Situation ebenso das GG inkludieren. Heißt, auch das UET gehört zur Familie und ist damit in die 'Regelung' eingeschlossen. M.M.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2020 12:00
(@3Sons)

Wie bereits zuvor im Thread aufgeführt, habe ich mich in den vergangenen Tagen sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt um eine Entscheidung für meine persönliche Situation zu treffen. Gestern habe ich meinen Kindern sagen müssen, dass wir uns in der kommenden Zeit nur am Bildschirm oder am Telefon "besuchen" können. Die Enttäuschung über meine Entscheidung war spürbar und tut beiden Seiten weh. Mir fiel diese Entscheidung wirklich nicht leicht und selbst jetzt liegt sie mir immer noch schwer im Magen, aber sie fühlt sich richtig an.

Ich habe in den vergangenen Tagen mit vielen Menschen in meinem persönlichen Umfeld telefoniert und über das Thema gesprochen. Natürlich auch in der Hoffnung, ob diese wiederum jemand kennen, der sich ähnliche Fragen zum Umgang stellt. Abgesehen von einem breitem Meinungsbild konnte mir niemand einen echten Rat geben. Dafür habe ich von anderen Schicksalen erfahren. Selbstständige mit wenig Rücklagen, die nicht wissen wie es weitergeht und jetzt jede Ausgabe überdenken müssen. Menschen in Berufen an vorderster Front, die davon absehen in den kommenden Wochen Ihre Eltern bzw. Großeltern zu besuchen. Familien, die sich jetzt weitestgehend zurückziehen. Absage von aufwendig geplanten Trauungen. Bestattungen, die nur noch in kleiner Runde stattfinden dürfen.

Glücklicherweise konnte ich gestern noch eine Dame beim Jugendamt erreichen, was bei dem derzeit eingeschränkten Behördenbetrieb und ständig besetzten Leitungen nicht ganz leicht war. Ich schilderte ihr meine Situation und wollte nun wissen, ob es irgendwelche Leitlinien seitens des Jugendamts gibt. Leider gibt es diese nicht, aber sie erzählte mir von ihrer persönlichen Situation als Privatperson. Auch sie verzichtet derzeit auf den Besuch bei ihren Eltern sowie den entfernt lebenden eigenen Kindern + Enkelkindern.

Diese kleinen Einblicke in das Leben anderer Mitmenschen haben geholfen, die Entscheidung auszusprechen, die man bereits getroffen hatte, aber nicht hinnehmen wollte, weil sie weh tut. Jeder hat in diesen Zeiten sein Päckchen zu tragen und alle Menschen mit denen ich gesprochen hatte, üben den Verzicht und schränken sich ein. Sie glauben fest daran, dass diese Konsequenz die beste und schnellste Lösung ist, um wieder zur Normalität zurückzukehren. Jetzt müssen nur noch alle mitmachen.

Über diese Einblicke habe ich gestern sehr lange mit meinen Kindern gesprochen und das jetzt alle ohne Ausnahmen mitmachen müssen.
Sie haben es verstanden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2020 15:42
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Hallo,

das Thema ist auch in die FAQ Liste des bayerischen Staatsministeriums aufgenommen worden ( https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php).

"Dürfen getrennt lebende Erziehungsberechtigte einander die gemeinsamen Kinder übergeben?

Minderjährige zu begleiten und das Sorgerecht wahrzunehmen, ist erlaubt. Kinder können deswegen dem jeweils anderen Elternteil übergeben werden."

Viele Grüße,

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2020 16:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

"Dürfen getrennt lebende Erziehungsberechtigte einander...

Erziehungsberechtigter heißt laut Rechtssprech leider SR-Inhaber. So gesehen hilft es den nicht SR-Inhabern nicht weiter. Anzumerken wäre aber vielleicht, dass bei der Übergabe des Kindes beim Umgang eh Teile des SR übertragen werden. Vom Gesetz aus her betrachtet dürfte dann durchaus beim UET von einem SR-Inhaber auszugehen sein. Oder steht irgendwo eine Prozentzahl?  😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2020 16:51
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Die Frage ist ob es mit den SR in diesen chaotischen Zeiten so genau genommen wird.
Ich behaupte Mal das wenn einen jetzt einer anspricht und man es begründen kann warum man unterwegs ist
das Thema auch durch ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2020 18:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

@nordlicht das ist nicht der Punkt und nicht das Problem.

Mit der Ausgangssperre fühlt man sich einfach verunsichert, was man noch darf. Wenn keiner raus darf, dann doch auch nicht das Kind?
Prinzipiell würde der Umgang das Kind ja nur von einem Haushalt in den anderen bringen und in aller Regel ohne Kontakt zu weiteren Personen.
Aber rationale Überlegungen sind heute selten, die Politiker überschlagen sich mit Verboten, weil sie Angst haben, dass man ihnen auch nur einen Toten zurechnet und ein Herr Söder muss halt zeigen, dass er Kanzler kann!

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2020 18:27




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Frage ist ob es mit den SR in diesen chaotischen Zeiten so genau genommen wird

Dazu gibt es ggw. keinen Anlass. Und diese Zeiten sind m.E. nicht chaotisch, sondern eher dem Verhalten einiger Mitbürger geschuldet, welche auf nichts verzichten möchten/können/wollen (UET nehme ich hier expliziet aus !). Trete denen in die Eier - von mir aus mit aller Kraft.

Und wenn es zu einer Ausgangssperre kommen sollte, dann lies die Ausführungsbestimmungen dazu auch komplett (mal ausnahmsweise) durch. M.E. besteht bisher kein Grund, alles in Frage zu stellen. Zumal, das wäre auch nicht hilfreich oder lösungsorientiert.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2020 18:34
(@maximal)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Gemeinde,

ich bin mit meinen Nerven am Ende. Was soll ich tun?

Dieses Wochenende war warscheinlich die letzte oder sogar allerletzte Chance mein Kind zu sehen, vor der Sperre der Bezirke wegen des Coronavirus. Bitte daher um Hilfe, da ich die Entscheidung der Richterin gar nicht verstehe. Herzlichen Dank <3

Vorne weg.
Am letzten Sonntag 15.03. bekam ich eine Absage dieses WE telefonisch. Es handelte sich um unser Wochenende, also Papa - Sohn. Entfernung: Ich wohne in Rhein-Main-Gebiet und mein Kind (13) in Fritzlar (Nord Hessen). Umgang alle 14 T. von Fr. 16:30 Uhr bis So. 17:00 Uhr. Das war die Konzession des Direktors des Gerichtes Melsungen. KiMu ist Lehrerin in Melsungen.

Und nun back to topic.
Milady betonte, sie hat Angst vor Coronavirus und behauptete, dass mein Umgangsrecht ab jetzt und auf
unbestimmte Zeit verlegt werden muss. Genau das hat sie gesagt: "Unbestimmte Zeit..."

Fakt ist aber: ich bin gesund, mein Sohn ist gesund.

Ich dachte, eine solche Massnahme sollte von Familiengericht nicht toleriert werden. Seit Ewigkeiten trifft Milady eigenmächtige Entscheidungen, ohne irgendwelche Konsequenzen dort fürchten zu müssen. Zitat des Telefonats als Beispiel: “Das Kind ist nur in Fritzlar sicher, Ende der Diskussion”.  Ich antwortete: "ich kann ein Auto mieten (normalerweise DB). Anders gesagt, kaum ein Risiko: Abholung von Wohnung zu Wohnung". Nichts. ..aufgelegt von Milady.

Danach kontaktierte ich ganz schnell die RAin aus Kassel (falls Interesse besteht ...Name in pvt) via Whatsapp und fragte, ob KiMu sowas darf. Eigentlich nicht - die kurze Antwort der Juristin.
Also gut, denke ich und stelle selbst -  sofort - einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Weitegeleitet an die RAin, Daumen hoch Zeichen als Antwort Nr. 2. Allerletzte, unprofessionell und uninteressiert..

Mein Antrag. Laut Beschluss ist diese Kommunikation eine rechtswidrige Absage usw... bitte um schnelle (Re)Aktion des Gerichtes: Der Antragsteller hat am WE, dem 20.03-22.03. bzw. - aufgrund der knappen Zeit - am Folgewochenende, dem 27.03-29.09. das Recht auf Umgang mit seinem Sohn. Anlagen (Beweise).

Laut Beschluss bekomme ich das Folgewochenende, falls ich von einer Absage der Kindesmutter betroffen werde. Daher kam ich auf die Idee das (erste also) FolgeWE vorzuschlagen.

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Heute ist die Post angekommen. Antrag wurde abgelehnt.

Gründe der Richterin R. R. aus Melsungen:

"Der Umgang zwischen den Antragsteller und seinem Sohn ist gerichtlich geregelt. Vorliegend geht es um die Umsetzung der Regelung, da die KM den Umgang wegen der Angst vor dem Corona Virus abgesagt hat. Die Durchsetzung eines gerichtlich geregelten Umganges erfolgt im wege des Ordnungsmittelverfahren. Für eine einstweilige Umgangsregelung besteht somit kein Bedürfnis.

Soweit vorliegen Umgang begehrt wird, der über den geregelten Umgang hinausgeht (WE 27.03-29.03) ist anzumerken, dass eine Änderung einer bestehenden Umgangsregelung nur unten den engen Voraussetzungen des 1696 Abs. 1 BGB möglich ist.

Danach ist eine Entscheidung zum Sorge- oder Umgangsrecht oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich zu ändern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. Dies ist vorliegend nicht ersichtlich, da der Umgang vierzehntätig geregelt ist. Es ist nicht ersichtlich, wieso nun ein zusätzliches WE aus triftigen, das wohl des indes nachhaltig berührenden Gründen notwendig sein soll. Die Kostenentscheidung beruht auf 81 FamFG. Der Antrag hatte erkennbar keine Aussicht auf Erfolg.
Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, ist auf Antrag aufgrund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden."

Eine Seite. Closing: Ich trage die Kosten des Verfahrens.

Ich bin sprachlos und, vorallem, ganz allein.

LG, Max

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2020 03:20
(@wasserfee)
Registriert

Moin,
Du hast den falschen Antrag gestellt, da kann die Richterin nix dafür.

Du hast einen Antrag auf Regelung des Umgangs gestellt.  Dieser war aber bereits geregelt.

Und das war ja auch nicht die Intention deines Antrages.

Deine einzige Möglichkeit ist es, den bestehenden Beschluss umzusetzen und da sind die Ordnungsnittel das Mittel der Wahl.

Aber auch hier: um Zeitpunkt des Antrages war noch NICHTS passiert, der betreffende Umgangszeitraum hatte noch gar nicht begonnen.

Dein Antrag musste also ins Leere laufen.

Du kannst NACH Ausfall des Umgangs die Durchsetzung von Ordnungsmitteln beantragen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2020 08:29
(@inselreif)
Moderator

Und: WhatsApp ist absolut ungeeignet, mit einem Anwalt zu kommunizieren und aus einer Kurzantwort irgendwelche Schlüsse für eigenes, unprofessionelles Handeln zu ziehen.
Ein seriös arbeitender Anwalt sollte einen solchen Kommunikationsweg gar nicht zulassen.

Gruss von der Insel

PS: die Kosten des Verfahrens halten sich in diesem Fall allerdings in Grenzen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2020 09:53
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe dazu auch mal eine Frage.

Was ist wenn man ein Umgangstitel hat und jetzt den Umgang am Wochenende ausetzen möchte wegen dem Virus?
Was ist mit Kurzarbeit.  Man verdient weniger Geld, und das Geld reicht für den Umgang nicht hat aber den Titel, was macht man?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2020 11:07
(@wasserfee)
Registriert

hi Sebastian,
ein Umgangstitel ist für beide Seiten verbindlich.
Es geht nicht, dass hier einerseits Alarm geschlagen wird, wenn der BET den Umgang wg. Corona aussetzen will, beim UET das aber durchgehen soll.

Und warum reicht das Geld für den Umgang nicht?
Alle Ausflugsziele sind eh geschlossen, Wald oder Memory zuhause kostet nichts.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2020 11:27
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Sie hat ja den Titel erwirkt.
Ich möchte aber den Umgang aktuell aber nicht da man Kontakte meiden sollte. Sie hat das Thema Sauberkeit nie so wirklich ernst genommen und habe da so meine Bedenken. Bin da recht pinkelig!
Es gibt ja Menschen die haben keine Symptome und ich stelle damit eine weitere Kette her dessen Ausmass ich nicht kenne.

Klar hat alles geschlossen. Aber die Spritkosten für 800km und Nahrung muss ich trotzdem aufbringen. Geld war vorher schon knapp. Wie sieht es denn dann bei Kurzarbeit aus. Alles Mist gerade.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2020 11:39
(@wasserfee)
Registriert

Ich sag dir ja nur, wie es rechtlich ist.  Ihr habt eben einen Vertrag.
Du gehörst nicht zur Risikogruppe, dein Kind auch nicht.
Du willst mit dem Auto fahren und minimierst so den Kontakt zu anderen.

Es gibt keinen rechlich haltbaren Grund, den Umgang nicht wahrzunehmen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2020 11:51
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

"Der Umgang zwischen den Antragsteller und seinem Sohn ist gerichtlich geregelt. Vorliegend geht es um die Umsetzung der Regelung, da die KM den Umgang wegen der Angst vor dem Corona Virus abgesagt hat. Die Durchsetzung eines gerichtlich geregelten Umganges erfolgt im wege des Ordnungsmittelverfahren. Für eine einstweilige Umgangsregelung besteht somit kein Bedürfnis.

Soweit vorliegen Umgang begehrt wird, der über den geregelten Umgang hinausgeht (WE 27.03-29.03) ist anzumerken, dass eine Änderung einer bestehenden Umgangsregelung nur unten den engen Voraussetzungen des 1696 Abs. 1 BGB möglich ist.

Danach ist eine Entscheidung zum Sorge- oder Umgangsrecht oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich zu ändern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. Dies ist vorliegend nicht ersichtlich, da der Umgang vierzehntätig geregelt ist. Es ist nicht ersichtlich, wieso nun ein zusätzliches WE aus triftigen, das wohl des indes nachhaltig berührenden Gründen notwendig sein soll. Die Kostenentscheidung beruht auf 81 FamFG. Der Antrag hatte erkennbar keine Aussicht auf Erfolg.
Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, ist auf Antrag aufgrund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden."

Danke das Du den Beschluss mit uns geteilt hast.
Im Prinzip ist das was die anderen hier sagen richtig, Du musst in deinem Fall auf die Ordnungsmittel gehen und darüber den bereits bestehenden Umgang durchsetzen.

Ich glaube das gilt für fast alle Beschlüsse, wenn die Eltern den Umgang einvernehmlich aussetzen, sollte das in Ordnung sein.
Wenn der UET den Umgang durchsetzen möchte, hat er mMn. Weiterhin das Recht und die Mittel.

Auch rechtlich gesehen, haben wir ja keine Ausgangssperren, auch nicht in Bayern gehabt, sondern ein Versammlungsverbot, solange man nicht Explizit unter Quarantäne ist, sollte aus meiner Rechtliche Sichtweise auch die Umgänge sicher gestellt sein.
Wenn man nicht gerade Pech hat wie ich, und Begleitung im Beschluss hat, die in einem Monat auslaufen würde..
Ich habe jetzt umgeschwenkt und versuche gar nicht erst meinen Beschluss zu ändern sondern ihn zu vollstrecken.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2020 02:04
(@lima65)
Rege dabei Registriert

Ergänzung zu der oben gestellten Frage, was noch erlaubt ist: in der ab jetzt gültigen Fassung der Verordnung heißt es nun immerhin “der Besuch bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern und die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich“.

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2020 07:06




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