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Umgang in Zeit von Corona

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(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

So ruhig wie das hier im Thread ist, bei euch allen anderen Findet Umgang statt?!

Guten Morgen

Ja, dahingehend gab es bisher nur 3,4 x Nachfragen seitens der KM, ob ich mir auch ganz sicher sei, dass ich keinen Kontakt zu "Infizierten" hatte...aber ansonsten funktioniert es bisher.

Gruß Dirk

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Geschrieben : 14.04.2020 07:45
(@tomatenfisch)
Rege dabei Registriert

Mein 14jähriges Kind wohnt im Residenzmodel bei der KM.
Bei mir ist es eher so, dass die KM eine Ausweitung des Umgangs mit mir einfordert, um sie zu entlasten. Da bin eher ich der Bremser, da in ihrem Haushalt die Kontaktsperren offenbar nicht so eng gelebt werden.

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Geschrieben : 14.04.2020 12:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusamen,

So ruhig wie das hier im Thread ist, bei euch allen anderen Findet Umgang statt?!

Hier bei mir: Weiterhin Wechselmodell ohne Wenn und Aber.

Ich hatte zu Beginn der bayrischen Ausgangsbeschränkungen meine Ex angerufen mit der Frage, ob wir da jetzt irgendwas anpassen müssten, und die Antwort war ein kurzes "Nö, wieso?" ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 14.04.2020 13:26
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch ich lasse Umgang zu, obwohl Madam Corona nutzen wollte, Sohnemann länger bei sich zu haben.
Die 400km hätte ich mir gerne gespart.

Wie auch immer, was dabei raus kommt, wenn man Corona nutzt, um zu boykottieren:

AG Frankfurt - 16.04.2020 - 465 F 5086/20 EAUG

Mutti darf 4x 5.000,- - je vereitelten Termin - zahlen, insgesamt also 20.000,-€.
Verhältnismäßig, wenn man 30-50 TSD im Monat verdient.

Zugespielt von User Kasper.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2020 22:58
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie auch immer, was dabei raus kommt, wenn man Corona nutzt, um zu boykottieren:

AG Frankfurt - 16.04.2020 - 465 F 5086/20 EAUG

Mutti darf 4x 5.000,- - je vereitelten Termin - zahlen, insgesamt also 20.000,-€.
Verhältnismäßig, wenn man 30-50 TSD im Monat verdient.

Krass.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2020 23:21
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hier mal der Wortlaut:

Gericht: AG Frankfurt
Entscheidungsdatum: 16.04.2020
Aktenzeichen: 456 F 5086/20 EAUG
Dokumenttyp: Beschluss

Tenor
Die Kindesmutter, M., geboren am …, wird wegen vier Verstößen gegen den Beschluss vom 31.03.2020 zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von Euro 5.000,00 je Verstoß, insgesamt Euro 20.000,00, verpflichtet und ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden, 1 Tag Ordnungshaft je Euro 250,00 angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens hat die Mutter zu tragen.

Der Verfahrenswert wird auf Euro 2.500,00 festsetzt.

Gründe

I.

Mit Beschluss vom 31.03.2020 wurde der begleitete Umgang des betroffenen Kindes mit seinem Vater zum Zwecke der weiteren Kontaktanbahnung geregelt. Danach finden Umgänge u.a. am 04.04.2020, 09.04.2020, 11.04.2020 und 16.04.2020 begleitet durch … von … GbR statt.

Die Mutter erzielt ein Nettoeinkommen in Höhe von monatlich Euro 30.000,00 bis Euro 50.000,00.

Dem Beschluss vom 31.03.2020 ging das noch anhängige Verfahren zu Az. 456 F 5341/19 UG voraus. Zudem wurden bereits begleitete Umgänge mit Beschluss vom 20.02.2020 zu Az. 456 F 5052/20 EAUG geregelt, die zum Teil stattfanden. Wegen eines am 24.04.2020 nicht stattgefundenen Umgangs setzte das Gericht mit Beschluss vom 02.03.2020 zu Az. 456 F 5052/20 EAUG OGH 1 ein Ordnungsgeld in Höhe von Euro 5.000,00 fest.

Da der Träger weitere begleitete Umgänge empfahl, wurden mit Beschluss vom 31.03.2020 weitere Termine, die der Träger zuvor mit beiden Elternteilen abgestimmt hat, festgelegt. Durch diese Regelung konnte auch der ursprünglich für den 18.03.2020 bestimmte Termin im Verfahren 456 F 5341/19 UG auf den 13.05.2020 verlegt werden.

Mit E-Mail vom 02.04.2020 teilte die Mutter dem Träger mit: „Die globale Corona Situation verschärft sich drastisch, so dass ich zum Schutze meiner Tochter hiermit bis Ende April alle Umgangstermine absage.“

Die Mutter erhielt den Beschluss vom 31.03.2020 ausweislich Zustellungsurkunde am 03.04.2020 (Bl. 27 d. A.). Die Umgänge am 04.04.2020, 09.04.2020, 11.04.2020 und 16.04.2020 fanden nicht statt.

Der Träger wies die Mutter wiederholt auf die Wirksamkeit des Beschlusses vom 31.03.2020 hin. Mit gerichtlichem Schreiben vom 07.04.2020 wurden alle Beteiligten darauf hingewiesen, dass weiterhin keine sachlichen Gründe bestehen, die geregelten Umgänge nicht durchzuführen. Ferner wurde auf die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses hingewiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf das  Schreiben vom 07.04.2020 (Bl. 18 d. A.) Bezug genommen.

II.

Die Entscheidung beruht auf § 89 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG. Danach kann das Gericht bei der Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Regelung des Umgangs gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht betrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgelds keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft anordnen.

Ein Verstoß gegen die sich aus dem Tenor des Beschlusses vom 31.03.2020 ergebende Umgangsregelung liegt vor. Am 04.04.2020, 09.04.2020, 11.04.2020 und 16.04.2020 fanden keine Umgangskontakte zwischen L. und ihrem Vater statt. Die Mutter trifft auch ein Verschulden hinsichtlich dieser Verstöße. Sie hatte zum Zeitpunkt jedes Verstoßes Kenntnis von der Umgangsregelung. Sie wurde ferner darauf hingewiesen, dass keine sachlichen Gründe bestehen, die geregelten Umgänge nicht durchzuführen. Der Beschluss vom 31.03.2020 wurde in Kenntnis des Urlaubs des Vaters und
der aktuellen Lage zum Corona-Virus erlassen. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mutter nicht berechtigt ist, der Umgangsregelung eigenmächtig zuwiderzuhandeln, und dass sie
auf den Rechtsweg zu verweisen ist. Auch im Übrigen hat sie keine Gründe vorgetragen, aus denen sich ergibt, dass sie die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat (§ 89 Abs. 4 S. 1 FamFG). Soweit die Mutter Ausführungen zur globalen Situation und zur aktuellen Situation in Amerika macht, treffen diese auf Deutschland nicht zu. Aus der Medienberichterstattung ergibt sich insoweit vielmehr, dass ausweislich einer Studie der Analyseagentur Deep Knowledge Deutschland seine Bevölkerung im Vergleich außerordentlich gut vor den Gefahren des Corona-Virus schützt, im internationalen Vergleich auf Platz zwei liegt und die Zahl der registrierten Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Deutschland weiter rückläufig ist ( https://www.welt.de/politik/ausland/article207239735/Umgang-mit-Coronavirus-Laut-Analyse-nur-ein-Land-vor-Deutschland.html). Auf die Folgen einer Zuwiderhandlung sind die Eltern mit Beschluss vom 31.03.2020 hingewiesen worden (§ 89 Abs. 2 FamFG).

Für jeden Verstoß wird ein Ordnungsgeld in Höhe von Euro 5.000,00 festgesetzt. Dies ist vor dem Hintergrund des von der Mutter im Verfahren 456 F 5341/19 UG vorgetragenen Nettoeinkommens von monatlich Euro 30.000,00 bis Euro 50.000,00 verhältnismäßig. Dass die Mutter weiterhin beruflich überdurchschnittlich ausgelastet ist, ergibt sich aus ihrer an den Verfahrensbeistand und das Jugendamt gerichteten Mail vom 05.04.2020, in der sie mitteilt, mit Hochdruck seit Monaten daran zu arbeiten, „die Produktionskapazitäten zu steigern, um so viele Menschen wie irgendmöglich mit einer
Therapie versorgen zu können und so vor dem sicheren COVID 19 Tot bewahren zu können.“

Im Falle weiterer schuldhafter Verstöße wäre zu prüfen, ob der festzusetzenden Betrag zu erhöhen wäre, wobei dann auch die stufenweise Erhöhung je Verstoß in Betracht gezogen werden müsste.
Da ein schuldhafter Verstoß gegen die getroffene Umgangsregelung vorliegt, hat die Mutter auch die Kosten des Verfahrens zu tragen (§§ 80, 81 FamFG).

Für die Festsetzung des Verfahrenswertes ist die Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes nicht maßgeblich (OLG München FamRZ 2011, 1686). Es war ein Bruchteil des Hauptsachewertes anzunehmen, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der getroffenen vollstreckbaren Umgangsregelung im Vollstreckungsverfahren nicht stattfindet (BGH FamRZ 2012, 533; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2013, 02547

Randnotiz: es wären 80 Tage Haft, sollte sie nicht zahlen. Was das OLG daraus macht, keine Ahnung, aber geiler Beschluss.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 28.04.2020 23:48
(@maxmustermann1234)
Registriert

Was passieren wird: Mutter wird nicht zahlen und sonst nichts. Keiner wird die Frau 80 Tage lang ins Gefängnis stecken wegen Umgangsverweigerung. Es wäre mal ein nettes Zeichen, aber da glaubt doch keiner wirklich dran, oder? Am Ende wird mit Kindeswohl argumentiert, dass Mama eben nicht ins Gefängnis kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2020 10:18
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ach ja, nebenbei: Mutter ist wohl mit Hochdruck damit beschäftigt eine Therapie gegen COVID zu entwickeln, aber Kind lebt trotzdem bei ihr. Dann muss der Vater ja sicher noch mehr arbeiten.

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Geschrieben : 29.04.2020 10:31
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, diese Ordnungsgelder werde eingetrieben, gepfändet wenn es sein muss.
Eine Person die 30-50k im Monat Netto verdient, da wird man 20k schon vollstreckt bekommen ohne das zu größeren Schwierigkeiten kommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2020 10:58
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ach ja, nebenbei: Mutter ist wohl mit Hochdruck damit beschäftigt eine Therapie gegen COVID zu entwickeln, aber Kind lebt trotzdem bei ihr. Dann muss der Vater ja sicher noch mehr arbeiten.

Ja, man wundert sich. Leute, die soviel verdienen, arbeiten in der Regel 10-14h pro Tag. Seltsam, dass sie Zeit hat, das Kind zu betreuen. Die Realität ist wahrscheinlich, dass nicht sie das tut, sondern eine Tagesmutter. Bei Kindern, die Vollzeit fremd betreut werden, stelle ich mir sowieso schon seit längerem die Frage, wieso die unbedingt bei der Mutter leben müssen.

Ich glaube auch nicht, dass die in den Knast geht. Die geht zum OLG. Wenns ganz dumm für sie läuft, muss sie diese 20.000 Euro zahlen. Mehr wird da voraussichtlich nicht passieren.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2020 13:19




(@lima65)
Rege dabei Registriert

Cool, ich ziehe um in den Wirkungsbereich des OLG Frankfurt...

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Geschrieben : 01.05.2020 18:02
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zumindest ist es doch gut, so einen Beschluss zu kennen und ihn an passender Steller nutzen zu können  😉

Ich für meinen Teil habe ihn schon entsprechend verteilt  🙂

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 01.05.2020 23:02
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Meine Ex-Frau weigert sich jetzt die Kinder in den Zug zu setzen damit sie zu mir fahren können. Sie besteht darauf dass ich sie mittels Auto abhole (habe weder Auto noch Führerschein) bzw. mit der Bahn abhole. Bis Februar sind sie alleine gefahren - jetzt ist es plötzlich ein Problem. Die Entfernung beträgt pro Fahrt 350 km. Sie ist damit im Recht, oder? Es gibt keine schriftliche bzw. richterliche Vereinbarung für den Umfang.

Gruß
Christian.

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Geschrieben : 05.05.2020 15:50
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wahrscheinlich ist es momentan sogar vernünftig, wenn ein Erwachsener sie begleitet und für die Wahrung der Abstandsregeln sorgt. Kannst du sie denn nicht wirklich mit dem Zug abholen? Ihr hättet auch ein paar Stunden mehr Zeit zusammen. Ggf. ein Gesellschaftsspiel für unterwegs?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2020 16:36
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Ihr hättet auch ein paar Stunden mehr Zeit zusammen. Ggf. ein Gesellschaftsspiel für unterwegs?

Ich gehe davon aus wenn ich das einmal mache sie es immer einfordern wird. Meine Ex-Frau ist bekannt dafür dass sie direkt immer den ganzen Arm nimmt wenn man ihr den kleinen Finger reicht. Ich bin da hin und her gerissen. Die Maskenpflicht wird ja sicherlich noch Monate Bestand haben in der Bahn. Und meine Ex-Frau ist halt der Ansicht dass das den Kindern nicht zumutbar ist - also 3 Stunden die Maske im Zug zu tragen. Daher soll ich mit dem Zug jetzt bis zur Mitte fahren und dort die Kinder übernehmen und 48 Stunden später wieder zurückgeben.

Gruß
Christian.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2020 16:50
(@wasserfee)
Registriert

hi,

naja, ich finde es tatsächlich nicht zumutbar für Kinder, 3h lang im Zug Maske zu tragen. Aber ich selber trage auch keine, von daher bin ich wahrscheinich nicht der richtige Ratgeber für dich.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2020 17:03
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

hi,
naja, ich finde es tatsächlich nicht zumutbar für Kinder, 3h lang im Zug Maske zu tragen.

Ich finde es auch scheisse - war aber auch nicht meine Idee 300km weit weg zu ziehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2020 17:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Und meine Ex-Frau ist halt der Ansicht dass das den Kindern nicht zumutbar ist - also 3 Stunden die Maske im Zug zu tragen. Daher soll ich mit dem Zug jetzt bis zur Mitte fahren und dort die Kinder übernehmen und 48 Stunden später wieder zurückgeben.

Vasteh ich nicht, bis zur Mitte fahren die Kinder -weil zumutbar- ohne Maske (ich vermute, KM bringt sie mit Auto oder dergl. zum dortigen Bahnhof)??

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2020 17:49
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Servus!Vasteh ich nicht, bis zur Mitte fahren die Kinder -weil zumutbar- ohne Maske (ich vermute, KM bringt sie mit Auto oder dergl. zum dortigen Bahnhof)??
Grüßung
Marco

Das ist wohl ihr Plan. Ich rechne mir das gerade mal aus. Neben dem halben Tag Urlaub für Freitag ist das ein zeitlicher Aufwand von 8 Stunden und ein finanzieller Aufwand von 110 Euro den ich komplett alleine trage.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2020 18:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na immerhin kommt sie Dir entgegen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2020 18:23




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