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Umgang in Zeit von Corona

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(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Neben dem halben Tag Urlaub für Freitag ist das ein zeitlicher Aufwand von 8 Stunden und ein finanzieller Aufwand von 110 Euro den ich komplett alleine trage.

Na ja, was heißt "komplett alleine"? Sie trägt ihre Hälfte der Strecke und Du die Deine.

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Geschrieben : 05.05.2020 18:32
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Na ja, was heißt "komplett alleine"? Sie trägt ihre Hälfte der Strecke und Du die Deine.

Ja. Das stimmt natürlich. Ich werde mal schauen. Danke für eure Meinung-

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Geschrieben : 05.05.2020 19:44
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Kurzes Update: Meine Ex-Frau verweigert den Kindern nach wie vor die Bahnfahrt - alle anderen Dinge wie Urlaub in Frankreich, Mannschaftstraining im Sport, Kinobesuche usw. sind kein Problem für sie - die 2,5 Stunden Fahrt im ICE ist aber ein großes Problem. Sie bietet mir an die Kinder zu holen mit dem Auto - ich habe weder Auto noch Führerschein. Meine Freundin hat zwar ein Auto kann das aus Zeitgründen aber nicht alle 14 Tage realisieren. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch? Zu meiner Ex-Frau fahren und ein Hotel nehmen? Andere Möglichkeiten gibt es ja nicht, oder? Die Bahnfahrt mit dem ICE stelle ich auf die selbe Stufe wie Unterricht im Klassenraum, Kinobesuche und Familienfeiern.

Danke für eure Meinung.

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Geschrieben : 06.09.2020 19:00
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Es gibt mittlerweile Urteile zu Umgangsrecht mit Corona. Die Mutter darf den Umgang nicht verweigern oder einschränken, es sei denn, du bist in Quarantäne, wohnst in einem Risikogebiet oder bist Infiziert.

Wie die Kinder zu dir kommen, ist dein Ding, da hat sie dir nicht reinzureden. Es wird schwierig durchzusetzen, dass sie die Kinder zum Bahnhof bringt, du bist für ihren Transport verantwortlich. Bleibt also nur, dass du hinfährst und sie mit der Bahn mit dir zurückfahren.

Dass sie nicht zum Training dürfen etc - da kannst du nix machen, leider. Obliegt der Mutter, wie sie im Alltag mit der "Gefahr" umgeht.

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Geschrieben : 06.09.2020 19:56
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Wie die Kinder zu dir kommen, ist dein Ding, da hat sie dir nicht reinzureden. Es wird schwierig durchzusetzen, dass sie die Kinder zum Bahnhof bringt, du bist für ihren Transport verantwortlich. Bleibt also nur, dass du hinfährst und sie mit der Bahn mit dir zurückfahren.

D.h. dass ich Freitags 3 Stunden hin und 3 Stunden zurückfahre und das am Sonntag auch nochmal? Wären es 100km hätte ich damit kein Problem. Es sind aber über 300 km.

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Geschrieben : 06.09.2020 20:08
(@wasserfee)
Registriert

genau!
Du bist der Umgangsberechtigte, der Transport der Kinder ist komplett dein Problem.
Es sei denn, es gibt ein anderslautendes  Urteil.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 06.09.2020 20:14
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

D.h. dass ich Freitags 3 Stunden hin und 3 Stunden zurückfahre und das am Sonntag auch nochmal? Wären es 100km hätte ich damit kein Problem. Es sind aber über 300 km.

Das kann ich nachvollziehen, das ist nervig und teuer. Wenn es aber keinen Beschluss gibt, dass die Mutter die Kinder zum Bahnhof bringen muss, dann kannst du nichts machen. Du bist dann leider verantwortlich dafür, den Umgnag von ihrem zu Hause aus zu starten, alles andere wäre freiwilliges Entgegenkommen der Kindsmutter.

Oder hat die Mutter die Distanz geschaffen, indem sie gegen deinen Willen mit den Kindern weggezogen ist? Dann sähe es anders aus, ggf.

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Geschrieben : 06.09.2020 20:25
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Oder hat die Mutter die Distanz geschaffen, indem sie gegen deinen Willen mit den Kindern weggezogen ist? Dann sähe es anders aus, ggf.

Sie hat mich erpresst da eines der Kinder in der Schule angemeldet werden musste. Ich hab zugestimmt weil ich es eh nicht hätte verhindern können.

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Geschrieben : 06.09.2020 20:48
(@wasserfee)
Registriert

Du hast also zugestimmt, der Rest ist wurscht.
Du bist für die Fahrten zuständig und trägst die Kosten.
WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 06.09.2020 21:16
(@traurig2019)
Zeigt sich öfters Registriert

D.h. dass ich Freitags 3 Stunden hin und 3 Stunden zurückfahre und das am Sonntag auch nochmal? Wären es 100km hätte ich damit kein Problem. Es sind aber über 300 km.

Gleiche Situation hier...
Allerdings hat meine Anwältin die Kosten für den Weg in die Unterhaltsberechnung eingestellt und hat von der Gegenseite keinen Widerspruch geerntet. 

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Geschrieben : 07.09.2020 09:28




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Ex-Frau weigert sich jetzt die Kinder in den Zug zu setzen damit sie zu mir fahren können. Sie besteht darauf dass ich sie mittels Auto abhole (habe weder Auto noch Führerschein) bzw. mit der Bahn abhole. Bis Februar sind sie alleine gefahren - jetzt ist es plötzlich ein Problem. Die Entfernung beträgt pro Fahrt 350 km. Sie ist damit im Recht, oder? Es gibt keine schriftliche bzw. richterliche Vereinbarung für den Umfang.

Moin
Letztlich muss man festhalten, dass C19 eigentlich nichts ändert an Eurem Umgangsrhythmus und eigentlich auch nichts an Eurer Organisation. Du hast allerdings das Problem, das durchzusetzen. Also: Du hast Recht, nur wenn KM die Kinder mit der Begründung der Virengefahr nicht in den Zug setzt, dann wirst Du die Kinder holen müssen. Der Kardinalfehler war, dass Du den Wegzug toleriert und hingenommen hast.

gruß, toto

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Geschrieben : 07.09.2020 09:42
(@fablion35)
Schon was gesagt Registriert

Beitrag gelöscht und neues Thema zum Punkt Corona International aufgemacht

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Geschrieben : 16.11.2020 10:57
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Habe zu Corona auch mal ne Frage.
Kind wohnt 120km entfernt und habe ihn alle 2 Wochen.
Da wir uns im Lockdown befinden und die Schulen zu sind, möchte die Ex Frau, dass ich das Kind zusätzlich in der Woche betreue. Muss ich das machen?

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Geschrieben : 15.01.2021 10:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Kind wohnt 120km entfernt und habe ihn alle 2 Wochen.
Da wir uns im Lockdown befinden und die Schulen zu sind, möchte die Ex Frau, dass ich das Kind zusätzlich in der Woche betreue. Muss ich das machen?

Was spricht dagegen?
Ob bei Dir oder bei KM Homeschooling betrieben wird, ist m.E. egal, wenn die Rahmenbedingungen passen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 15.01.2021 10:32
(@wasserfee)
Registriert

Moin,

du MUSST natürlich gar nichts.
Du SOLLTEST dich nur fragen, ob du Vater oder Wochenendspaßonkel sein willst.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 15.01.2021 10:45
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Sorry, ich weiß überhaupt nicht was da abgeht in der Schule. Bin da über 20 Jahre raus. Weiß nich ob ich mir das zutraue. Die Frage ist nur ob sie sich drauf berufen kann von wegen Ferienteilung usw

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Geschrieben : 15.01.2021 10:51
(@wasserfee)
Registriert

na, dann wirst du dich da reinwursteln müssen.

Ist ja so schwer nicht, mach ich mit fast 50 mit meinen Kindern (2. und 5. Klasse) auch.

Du willst mirdoch nicht erzählen, dass du dir als erwachsener Mann die Wissensvermittlung (bzw. Unterstützung deines eigenen Kindes nicht zutraust?
DAS wäre allerdings ein Armutszeugnis. Entschuldige bitte, dass ich das so drastisch formuliere aber da geht mir als homeschoolende Mutter mit eigenem Job im homeoffice echt die Hutschnur hoch.

Du bist der VATER!!!!

Offensichtlich siehst du dich aber nicht als solcher. So brauchst du dich überhapt nicht wundern, wenn dichdie Mutter nicht als gleichberechtigten Elternteil auf Augenhöhe respektiert.

Entschuldige meine harschen Worte aber meine Hutschnur wird gerade massiv getriggert.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 15.01.2021 11:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Sorry, ich weiß überhaupt nicht was da abgeht in der Schule. Bin da über 20 Jahre raus. Weiß nich ob ich mir das zutraue. Die Frage ist nur ob sie sich drauf berufen kann von wegen Ferienteilung usw

Das mag vlt. ein Grund sein, aber mit Sicherheit kein Hindernis...die Lerninhalte sind fast die gleichen wie zu Deiner Schulzeit. ;o)
Die Frage des "mir zutrauen" würde sich mir nicht stellen; es wird klappen. Punkt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 15.01.2021 11:16
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Vl. habe ich mich ein wenig falsch ausgedrückt. Ich meine physisch zutrauen. Hab grad eine schwere Krise und hab das Gefühl steh kurz vor dem Burnout. Ich weiß nicht ob ich die Kraft und die Ruhe dazu habe. Bring ja nichts und hat er ja auch dann nichts von. Wollte ja nur wissen ob ich dazu verpflichtet bin bzw ein Problem auf mich zukommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2021 12:43
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wollte ja nur wissen ob ich dazu verpflichtet bin bzw ein Problem auf mich zukommt.

Siehe Antworten von Wasserfee...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2021 12:59




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