Umgang/kindesentzug
 
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Umgang/kindesentzug

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(@vater1530)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,ich veruche meine Siuation mal kurz zusammen zufassen.
Ich war schon 2 mal vor Gericht mit meiner Ex Frau,wegen dem Umgang mit meinen Sohn.
Sie versuchte jedesmal den Umgang zu reduzieren oder wie beim 2ten Gerichtstermin sogar ganz zu entziehen samt Sorgerecht.Meine ex Frau geht mit meine Sohn zur psychologin und die schreibt naürlich empfehlungen in ihren Sinne,das der Umgang zu mir nicht gut wäre..obwohl die Psychologin mich noch nie mit meinen Sohn zusammen gesehen hat...

Ich sollte meinen Sohn nicht mehr alle 2 Wochen bekommmen und jeweils die Hälfte der Ferien,dies wurde aber abgewiesen.
Die 2 Gerichtstermine sind gut gelaufen für mich,aber nachdem 2ten Gerichtstermin kam eine Umgangspflegerin hinzu,weil meine Ex Frau meinte das der Umgang wenn ich meinen Sohn holen würde zu kalt wäre...
Ab da nahm das Drama seinen Lauf,die Umgangspflegerin brachte nur Unruhe rein und tat das was meine ex Frau ihr sagte...

Die Umgangspflegerin veruchte zunächst mir meinen Sohn zu entziehen in dem sie meinte, das meine Wohnsituation daran schuld wäre das mein Sohn (der 4 Jahre alt ist) sich in die Hose macht,es würde nicht gehen das er mit 4 jahren noch mit mir(seinen Vater) in einen Zimmer schläft...

Ich renovierte also meine wohnung komplett um und machte mein schlafzimmer zum Kinderzimmer,als sie dann die Wohnung gesehen hatte und merkte das dieser vorgeschobene Grund nicht wirkt wollte sie einen Tag mit mir und meinen Sohn verbringen um zu gucken ob ich genauso kalt zu meinen Sohn bin wie zu ihr...
Darauf hin  wolllte sie dann entscheiden ob mein Sohn in den Sommerferien 3 Wochen zu mir darf (so wie es seit 3 Jahren ist) oder nicht.
Sie stimmte unter Zeugen zu da sie kein Grund sah dies zu verbieten..

4 Tage später rief sie mich an um mir mitzuteilen das sie nochmal Rücksprache mit meiner Ex Frau gehalten hätte und die das nicht will,also  zog sie die Zusage das mein Sohn 3 wochen zu mir kommt zurück...
Stattdessen durfte ich ihn nur von Freitag bis Mittwoch holen und mußte ihn dann Mittwochsabend wieder abgeben,die Umgangspflegerin meinte sie wolle dann gucken ob sich mein Sohn in die Hose macht, wenn er von mir kommt nur bei mir macht er sich nicht in die hose und geht auch von alleine aufs klo..Sollte das nicht der Fall sein könne ich am sonntag wieder abholen für ein paar Tage..Aber wie sollte die Umgangspflegerin das bitte kontrollieren ob mein Sohn sich in die Hose macht???
Es lief am Ende darauf hinaus das meine ex Frau innerhalb von 2 Tagen mit meinen Sohn zur psychologin gegangen ist,wo mein Sohn dann angeblich höchst Agressiv gewesen wäre und nur von schlagen und treten bei mir erzählen würde...

es wird mir jetzt nachdem das ganze andere nicht geklappt hat vorgeworfen das ich meinenSohn schlagen oder Treten würde;also misshandeln.Das ist der gößte schwachsinn den ich in meinen Leben gehört habe...
ich bekamm dann eine Nachricht per Whatsapp von der UP das jegelicher Kontakt zu meinen Sohn nicht mehr Stattfindet..
Die UP lies sich von Anfang an von meiner Ex Frau beeinflußen und war in keinerlei hinsicht fachlich neutral und traf nur Entscheidungen im Wohle meiner Ex Frau und nicht im Sinne meines Sohnes.der ein Inniges Verhalten zu mir hat..
Meine Frage ist was kann ich tun??Ich habe schon mit 2 Anwälten gesprochen und mit dem zuständigen Jugendamt gesprochen,alle meinen ich kann nichts machen und muß auf den Gerichtstermin warten...

Soll das heißen ich darf meine Sohn wer weiß wie lange nicht mehr sehen???obwohl es einen gerichtlichen umgangsbeschluß gibt??

Gruß


Anm. Mod.
Leerzeilen eingefügt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2016 23:45
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast du mit dem Gericht gesprochen, mit dem Richter, der das Umgangsurteil ausgeurteilt hat?

Hat die KM Klage eingereicht oder wann ist ein evtl. Gerichtstermin?

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
Wenn ja, wieso kann die Psychologin euren Sohn behandeln?
Dazu benötigt sie dann deine Zustimmung.

Ebenso wie eine Umgangspflegerin, soweit ich weiss wird die bestellt.
Wer bezahlt die?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 00:08
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Vater1530,

was war die vom Gericht festgelegte Aufgabe der Umgangspflegerin ?

Ich glaube das ist hier zu allererste mal die entscheidende Frage.

Wenn das Gericht Ihr aufgegeben hat dafür zu Sorgen das, auch gegen den Willen der Mutter, Umgang gemäß Umgangsbeschluß zu Stande kommt würde ich mich an den Richter wenden. Wichtig ist dann allerdings das von dir dann nur der festgelegte Umgang eingefordert werden kann, keine möglichen Sonderabsprachen.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 10:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was ist denn bei den gerichtlichen Verhandlungen vereinbart worden. Welcher Umgang wurde dort festgelegt und welche Aufgabe wurde der Umgangsfplegerin übertragen? Wurden Sanktionen festgelegt, wenn der Umgang nicht stattfindet?

Aus den Antworten auf diese Fragen ergibt sich letzlich, was Du tun kannst.
Als erstes solltest Du den Umgangsbeschluss in Kopie Deiner Ex und UP zustellen mit der Aufforderung diesen einzuhalten und darauf zu verweisen, dass Du Dich an das Gericht wendest, wenn der Beschluss nicht eingehalten wird.
Außerdem sollte die UP vom Gericht eingesetzt worden sein (ich kann nicht sagen wer/welche Stelle dafür zuständig ist, das kann man aber bestimmt bei Gericht erfragen) und beschwerst Dich über die UP, da sie den beschlossenen Umgang nicht umsetzt, und bittest um einen anderen UP.

Bringt das alles nichts bleibt Dir eigentlich nichts anderes als wieder über JA zum Gericht zu gehen und den Umgang durchzusetzen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 11:36
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Bringt das alles nichts bleibt Dir eigentlich nichts anderes als wieder über JA zum Gericht zu gehen und den Umgang durchzusetzen.

Das ist doch Unfug, im laufenden Verfahren ein neues Verfahren anzuleiern.

Wie schon die Anwälte raten, muss hier eben die nächste mündliche Verhandlung abgewartet warden, zu der dann vermutlich auch der Bericht der Verfahrenspflegerin und ggf. der Psychologin vorliegen wird. Einnässen und aggressives Verhalten des Kindes nach dem Umgang sind ja nun keine Petitessen, die man einfach so übergehen sollte.

Es hat jetzt wenig Sinn, auf stur zu schalten und die Untersuchungen zu behindern. Vielmehr sollte es ja auch im Interesse des TOs liegen herauszufinden, weshalb es seinem Sohn schlecht geht und welche Ängste er hat.

Eine Blockadehaltung zu fahren, nur um den Umgang auch auf Kosten des Kindes durchzusetzen, wird ihm zurecht vor Gericht negative angelastet warden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 12:28
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Einnässen und aggressives Verhalten des Kindes nach dem Umgang sind ja nun keine Petitessen,

Da gebe ich Dir recht. Es sind typische "Argumente" von Kindsbesitzerinnen um Umgang zu verhindern oder einzuschränken.  :phantom:

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 12:49
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tina,

für mich ging es nicht um eine neue Verhandlung.

Je nach dem was der Richter gewollt hat ist es manch mal hilfreich das dieser dem Umgangspfleger noch mal klar macht was den wohl die Aufgaben waren.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 13:05
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Hallo Andreas, ich bezog mich auch nicht auf Deinen Beitrag, sondern auf den von Susi64. Sicherlich ist es eine Idee, nochmal nachzusehen, welchen Auftrag die Umgangspflegerin erhalten hat.

Hat die KM Klage eingereicht oder wann ist ein evtl. Gerichtstermin?

Da über die Beschränkung des Umgangs und die Entziehung des Sorgerechts für den KV entschieden werden soll, ist davon auszugehen, dass die KM zwar keine Klage, aber einen Antrag eingereicht hat.

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?.

Da nur etwas entzogen werden kann, was vorhanden ist, ist der logische Schluss, dass gemeinsame Sorge besteht.

Ebenso wie eine Umgangspflegerin, soweit ich weiss wird die bestellt.
Wer bezahlt die?

Eine Umgangspflegschaft wird zunächst von der Justizkasse vorfinanziert. Gegebenenfalls kann anschließend eine Kostenauferlegung stattfinden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 15:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tina,

wie lange soll den der KV gute Mine zum bösen Spiel machen? 1 Monat? 3 Monate? 1 Jahr?
Es gibt einen Beschluss und dieser ist umzusetzen und wenn das die UP nicht macht, dann muss sie abgelöst werden!
Die UP ist vom Gericht eingesetzt also ist das Gericht der richtige Ansprechpartner!

Das Einnässen und die Argressivität wird nur von der KM behauptet. Selbst wenn es stimmt, liegt die Ursache definitiv nicht allein beim KV. Gerade wenn der Umgang mit allen Mitteln verhindert wird, ist das Verhältnis der Eltern hochgradig gestört. Leider wird das immer wieder als Grund genommen den KV zu entsorgen und ein vaterloses Kind aufwachsen zu lassen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 15:25
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Hallo Tina,

wie lange soll den der KV gute Mine zum bösen Spiel machen? 1 Monat? 3 Monate? 1 Jahr?

Entweder bis zur mündlichen Verhandlung oder er muss eben den Richter des  l a u f e n d e n Verfahrens kontaktieren.

Es gibt einen Beschluss und dieser ist umzusetzen und wenn das die UP nicht macht, dann muss sie abgelöst werden!
Die UP ist vom Gericht eingesetzt also ist das Gericht der richtige Ansprechpartner!

Ob der Umgangsbeschluss der letzte Stand ist, weißt Du doch gar nicht. Der Richter kann im laufenden Verfahren durchaus eine andere Anordnung gegeben haben. Wozu soll sich dann bitte jetzt der KV an das Jugendamt wenden?

Das Einnässen und die Argressivität wird nur von der KM behauptet. Selbst wenn es stimmt, liegt die Ursache definitiv nicht allein beim KV.

Ups, Du kennst die Familie aber gut. Da kann ich natürlich nicht mithalten.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 15:48




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist doch wieder so ein ...

Ups, Du kennst die Familie aber gut. Da kann ich natürlich nicht mithalten.

Also in der Regel würde ich mal sagen, dass so ein "Einnässen" meist daher kommt, weil sich die Eltern bekriegen und das Kind dies irgendwie zu verarbeiten versucht. Es ist allgemein völlig untypisch, dass ein Kind, nur weil es Zeit mit dem anderen Elternteil verbringt, plötzlich diese Symptome zeigt.
Und wie schnell solche Behauptungen in den Raum gestellt werden, ist ja schon aus dem Forum erkennbar. Denn wie es immer so schön gesagt wird: "lieber eine starke Behauptung, wie ein schwacher Beweis!".

Selbst wenn es stimmt, liegt die Ursache definitiv nicht allein beim KV. Gerade wenn der Umgang mit allen Mitteln verhindert wird, ist das Verhältnis der Eltern hochgradig gestört.

Deswegen sollte manchmal auch auf das BET geschaut werden, denn üblicherweise verbringt das Kind mit diesem auch die meiste Zeit. Da kann man nicht jedes Problem auf das UET abwälzen. Manchmal schon, aber halt nicht grundsätzlich. Ich glaube hier sollte man die Familienhistorie betrachten, um zu schauen, was wie sein könnte...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 16:05
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

...
Ob der Umgangsbeschluss der letzte Stand ist, weißt Du doch gar nicht. Der Richter kann im laufenden Verfahren durchaus eine andere Anordnung gegeben haben. Wozu soll sich dann bitte jetzt der KV an das Jugendamt wenden?
...

Mal unabhängig ab das Kind einnässt oder sich in einem Eltern Konflikt befindet. Es gibt einen Beschluss der dafür sorgt das diese Umgangspflegerin da ist. In diesem stehen auch die Aufgaben und Pflichten. Wenn ist genau hier der Ansatzpunkt. Ich kann mir nicht vorstellen das der Richter mal einfach rein schreibt die Umgangspflegerin kann nach eigener Entscheidung Umgänge ausfallen lassen.

Das ist alles aber Spekulation solange man nicht weis was im Beschluss als Aufgabe definiert ist.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 16:15
(@vater1530)
Schon was gesagt Registriert

Also Die Umgangspflegerin war dazu da um bei den abholungen zu gucken wie das ganze abläuft,da ja nach der Aussage meiner ex das ganze zu kalt wäre...
zur Info ich klingel an gehe hoch zu Tür warte im flur bis sie aufmacht,gehe nicht rein mein Sohn kommt angelaufen gibt mir ein Kuss und ich nehme ihn auf den Arm.Dann frage ich ob irgendwas besonderes gibt oder gab.wenn nicht  verabschieden wir uns und gehen...
Aber die UP hatte freie Hand vom Gericht aus Entscheidungen zu treffen was den Umgang betraff...
Nur leider traf sie die im wohle meiner ex Frau....
Und mein Sohn macht sich bei mir nicht in die Hose er geht eigenständig auch aufs Klo ohne das ich was sagen muß....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2016 21:24
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Vater1530,

sorry wenn ich nachbohre aber das steht so in irgend einem Beschluss? oder ist das deine eigene Wahrnehmung. Ich denke hier ist der genaue Wortlaut das Wichtige.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2016 23:12
(@vater1530)
Schon was gesagt Registriert

Der genaue Wortlaut war:

Die Umgangspflegerin übt ihr Tätigkeit berufsmäßig aus.Es ist ihre Aufgabe der Umgangpflegerin,Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem Vater stattfinden zulassen.
Die Umgangspflegerin ist im Sinne und zum Wohle des Kindes berechtigt und verpflichtet den Beteiligten sämtlich Modalitäten des Umgangs einseitig vorzugeben sei es Datum, Zeit, Dauer;Umfang sowie die Art und Weise des Umgangs.Sie ist auch berechtigt während der Dauer der Umgangskontakte durchgehend anwesend zu sein oder davon ablassen...

Wobei ich sagen muß in 3 Monaten war die UP insgesamt vielleicht wenns hoch kommt 7 stunden bei mir als mein Sohn bei mir war
Der Umgang fandt bisher alle 2 wochen statt in der Woche wo kein Umgang war hab ich ihn Donnerstagsnachmittag für 1,5 Stunden gehabt.Bin dann mit ihm auf dem Spielplatz gegangen oder so...
Und wie schon seit 3 Jahren auch habe ich meinen Sohn die hälfte der Ferien...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2016 23:53
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt müssen hier mal kurz die Rechtsexperten einspringen aber wenn das der Wortlaut ist heißt das für mich Sie hat dafür zu sorgen das der Umgang klappt. Sicher mit der Einschränkung das Sie die Macht hat zu sagen heute mal nur eine Stunde!!!

So wie ich das Sehe hat Sie aber nicht die Macht zu sagen nöö es gibt kein Umgang.

Wenn das richtig ist währe für mich wirklich der Weg zum Gericht um dort mit zuteilen wie das so läuft und Probleme die es für dich so gibt.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2016 00:08
(@vater1530)
Schon was gesagt Registriert

Selbst wenn sie  dazu befugt ist sowas zu bestimmen,dann bestimmt nicht nach ca. 7 Stunden dabei sein und gucken wie die Bindung, das Verhältnis zu meinen Sohn ist.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2016 00:18
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Die 7 Stunden sind für mich nicht das Thema sondern überschreitet die Umgangspflegerin ihre Kompetenzen.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2016 00:23
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Jetzt müssen hier mal kurz die Rechtsexperten einspringen aber wenn das der Wortlaut ist heißt das für mich Sie hat dafür zu sorgen das der Umgang klappt. Sicher mit der Einschränkung das Sie die Macht hat zu sagen heute mal nur eine Stunde!!!

So wie ich das Sehe hat Sie aber nicht die Macht zu sagen nöö es gibt kein Umgang.

Der Auftrag an die Umgangspflegerin ist so wie ich mir das gedacht habe.

Sie hat nicht die "Macht" zu sagen, es gibt gar keinen Umgang, aber sie hat die Macht, die Dauer und die Modalitäten des Umgangs abweichend vom bisherigen Beschluss festzulegen (für die Dauer ihrer Beauftragung).

Dass sie diese weitreichenden Kompetenzen hier hat, ist natürlich auch sinnvoll: Es war die Mutter, die aufgrund massiver Verhaltensauffälligkeiten des Kindes beantragt hat, den bisherigen Umgang zu reduzieren oder auszusetzen.

Nun ist es die Aufgabe des Gerichts herauszufinden, ob das dem Kindeswohl entspräche. Die Umgangspflegerin soll nun herausfinden, welche Möglichkeiten es gibt zu vermeiden, dass das Kind durch den Umgang so beeinträchtigt wird. Dazu muss sie natürlich prüfen können: Wird es besser, wenn die Umgänge kürzer sind? Hat das Kind Probleme mit der Übernachtung beim Vater? Was kann der Auslöser für die Stresssituationen sein?

Die Umgangspflegerin beobachtet in diesem Zeitraum die Verhaltensänderungen des Kindes und gibt am Ende eine Empfehlung ab, ob und in welchem Umfang sie zukünftigen Umgang empfiehlt.

Von daher handelt hier die Umgangspflegerin ganz klar im Rahmen ihrer Kompetenzen.

                                                                                                                                                                         

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2016 11:53
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Umgangspflegerin soll nun herausfinden, welche Möglichkeiten es gibt zu vermeiden, dass das Kind durch den Umgang so beeinträchtigt wird. Dazu muss sie natürlich prüfen können: Wird es besser, wenn die Umgänge kürzer sind? Hat das Kind Probleme mit der Übernachtung beim Vater? Was kann der Auslöser für die Stresssituationen sein?                    

Da kann ich nur die letzte Frage nachvollziehen. Alleine die Formulierung der anderen Fragen geht davon aus, dass der Umgang beim KV das Problem ist, eine Beteiligung der KM schließt du anscheinend komplett aus...

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2016 12:24




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