Moin,
Sie hat nicht die "Macht" zu sagen, es gibt gar keinen Umgang, [...]
Von daher handelt hier die Umgangspflegerin ganz klar im Rahmen ihrer Kompetenzen.
Steht m.E. im Widerspruch zu:
ich bekamm dann eine Nachricht per Whatsapp von der UP das jeglicher Kontakt zu meinen Sohn nicht mehr stattfindet.
[...] ,alle meinen ich kann nichts machen und muß auf den Gerichtstermin warten...
Wann ist denn dieser Gerichtstermin ?
Gruß
United
Moin,
Was kann der Auslöser für die Stresssituationen sein?
Schon mal gewagt daran zu denken, dass es gar an der KM liegen könnte? Als meiner kleiner war hat er auch gelegentlich in die Hose gemacht, wenn es zurück zur Mama ging. Aggressives Verhalten der KM gegenüber in dieser Situation kenne ich auch nur zu gut.
Da hat der Vater aber rein gar nichts mit zu tun, außer natürlich es kommt bei der Übergabe (schreckliches Wort in diesem Zusammenhang, es geht ja um ein Kind und nicht um ein Paket) zu Streit zwischen den Eltern. Wenn dies ausgeschlossen werden kann, sollte die KM nicht dem KV die Schuld in die Schuhe schieben, sondern besser ihr eigenes Verhalten sowie ihr Verhältnis zum Kind hinterfragen.
LG,
LD
Hallo,
kurze Frage mal. So ein Umgangspfleger ist ja in der Regel für 6 Monate durch das Gericht beauftragt. Wie lang ist der noch da??? Wenn wir am Anfang der Zeit sind würde ich dem Gericht mitteilen das du einem Umgangspfleger positiv gegenüber stehst. Dennoch hast du bedenken bei der derzeitigen Umgangspflegerin weil .............
Wenn die Zeit sowieso fast um ist würde ich mich auf das Sammeln von "Verfehlungen" beschränken. Ich bleibe dabei egal in welchem Umfang und mit welcher Art die Kern Aufgabe ist den Umgang zwischen euch sicher zu stellen.
Was das einnässen angeht. Ich denke das kennt fast jeder hier.
Mein Schneckchen hat auch mit der Argumentation versucht zu Punkten. Sie ist sogar noch weiter gegangen und hat steif behauptet jetzt wo der Umgang nicht mehr ist, ist alles wieder gut. Ihre Logik der Umgang wahres. Darauf hin musste Sie sich anhören vom JA na klar ist jetzt alles wieder gut das Kind steckt jetzt ja nicht mehr in einem Konflikt da ja kein Umgang. Das es diesen Konflikt aber grundsätzlich gab/gibt das lag ja nicht zu Letzt bei Ihnen.
Andreas
Da kann ich nur die letzte Frage nachvollziehen. Alleine die Formulierung der anderen Fragen geht davon aus, dass der Umgang beim KV das Problem ist, eine Beteiligung der KM schließt du anscheinend komplett aus...
Da liegt wohl ein Missverständnis vor: Es geht dem Gericht nicht darum, was ein MonthyPython nachvollziehen kann. Es geht auch nicht darum, was ich anscheinend ausschließe oder nicht.
Ich habe erklärt, aus welcher Motivation heraus Aufträge mit solchem Wortlaut an einen Umgangspfleger gegeben werden.
Moin,
Schon mal gewagt daran zu denken, dass es gar an der KM liegen könnte?
Für Dich gilt das oben Geschriebene analog. Es geht nicht darum, was ich wage zu denken.
Es geht darum, welche Möglichkeiten der TO hier hat. Und da sehe ich kaum Möglichkeiten als zu warten, bis die Stellungnahme der Verfahrenspflegerin vorliegt und die mündliche Verhandlung stattfindet.
...
Es geht darum, welche Möglichkeiten der TO hier hat. Und da sehe ich kaum Möglichkeiten als zu warten, bis die Stellungnahme der Verfahrenspflegerin vorliegt und die mündliche Verhandlung stattfindet.
Und bis dahin sieht er sein Kind zu keinem Umgang. Dann heißt es das Kind hat sich endfremdet. Als nächstes weigert sich das Kind zum Papa zu gehen und als letztes wird der Umgang komplett per Gericht abgeschafft.
Klingt nach einem super Plan :thumbup:
Andreas
Für Dich gilt das oben Geschriebene analog. Es geht nicht darum, was ich wage zu denken.
Aha.
Dann hättest Du aber das:
Nun ist es die Aufgabe des Gerichts herauszufinden, ob das dem Kindeswohl entspräche. Die Umgangspflegerin soll nun herausfinden, welche Möglichkeiten es gibt zu vermeiden, dass das Kind durch den Umgang so beeinträchtigt wird. Dazu muss sie natürlich prüfen können: Wird es besser, wenn die Umgänge kürzer sind? Hat das Kind Probleme mit der Übernachtung beim Vater? Was kann der Auslöser für die Stresssituationen sein?
besser mal so formuliert:
Nun ist es die Aufgabe des Gerichts herauszufinden, ob das dem Kindeswohl entspräche. Die Umgangspflegerin soll nun herausfinden, welche Möglichkeiten es gibt zu vermeiden, dass das Kind durch den Umgang mit dem Vater oder aber durch den Aufenthalt bei der Mutter so beeinträchtigt wird. Dazu muss sie natürlich prüfen können: Wird es besser, wenn die Umgänge mit dem KV oder gar der KM kürzer sind? Hat das Kind Probleme mit der Übernachtung beim Vater oder fühlt es sich bei der Mutter einfach nicht wohl und möchte lieber beim Vater bleiben? Was kann der Auslöser für die Stresssituationen sein?
Alles andere zeigt ganz klar Deine Einstellung, auch wenn die weder die Verfahrenspflegerin noch mich so wirklich interessiert. Zum Glück...
LG,
LD
Dann hättest Du aber das:
besser mal so formuliert:
Alles andere zeigt ganz klar Deine Einstellung, auch wenn die weder die Verfahrenspflegerin noch mich so wirklich interessiert. Zum Glück...
Wird das jetzt hier schon wieder ein Kindergarten?
Sei versichert, ich werde Dir meine Beiträge nicht vor Absendung zum Korrekturlesen schicken.
By the way: Hast Du eigentlich einen Tipp zur Sache für den TO? Oder bist Du nur hier, um mich anzutrollen?
Ach Tina....
Es geht darum, welche Möglichkeiten der TO hier hat. Und da sehe ich kaum Möglichkeiten als zu warten, bis die Stellungnahme der Verfahrenspflegerin vorliegt und die mündliche Verhandlung stattfindet.
Jawoll, am besten gar nichts machen, zuschauen wie ein weiterer Vater entsorgt wird und sich anschließend bei Dir für die so wertvolle Unterstüzung bedanken :knockout:
Der TO hat hier bereits schon eine ganze Menge an Tipps und Ratschlägen von verschiedenen Usern bekommen und die muss ich nicht gebetsmühlenartig wiederholen. Du Dein ewiges "Da kannst Du sowieso nichts machen, also einfach mal abwarten." aber anscheinend schon. Muss Dir doch irgendwann mal selber auffallen.
Wenn etwas nicht rund läuft oder die Gefahr besteht, sich komplett in die falsche Richtung zu entwickeln, dann sollte man (hier der TO) während des Prozesses und nicht danach einschreiten. Und da ist jede, Dir auch noch so lächerlich erscheinende Anstrengung, besser, als einfach abzuwarten, dadurch aktiv die Entfremdung voranzutreiben und abschließend einen Sorgerechtsentzug zu kassieren.
LG,
LD
Ich denke, Tina10 darf durchaus schreiben, dass SIE das so sieht. Der TO ist ein großer Junge und darf selbst entscheiden, ob er sich ihrer Meinung anschließt.
Weitere persönlichen Diskrepanzen klärt bitte per PN.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen,
Die UP war für 3 Monate befristet und die sind seit dem 25.7. um
Ich werde jedenfalls alles nur mögliche veruchen,damit ich meinen Sohn wieder sehe.
Denn nur abwarten und nichts tun geht in so einen Fall doch gar nicht...auch wenn manche personen das meinen.
Ein Vater sollte immer um sein Kind kämpfen,denn nur kann man evtl auch was an unseren tollen Rechtssystem ändern...
Wenn man alles immer so hin nimmt wirds nur noch schlimmer und einfacher für die Mütter..
Ich will jetzzt nicht alle Mütter über einen kamm scheren,aber es gibt genügend Mütter die ihr Kind nur als Druckmittel gegenüber dem Vater benutzen
und den Vater am liebsten abschieben würden...
Dies ist leider auch in meinen Fall so
Moin Vater1530,
Ich werde jedenfalls alles nur mögliche veruchen,damit ich meinen Sohn wieder sehe.
Das ist Dein gutes Recht.
Damit Du aber nicht das nächste Opfer der Entsorger-Helferindustrie wirst, solltest Du versuchen, etwas strukturierter vorzugehen und verallgemeinerndes Rumgejaule zu vermeiden.
Mit wesentlichen Informationen rückst Du nur nach und nach raus.
Wenn Du mit den angesprochenen zwei Rechtsanwälten ebenso kommunizierst wie hier im Forum, dann wird es in der Tat schwierig, Dir bzw. Eurem Kind zu helfen.
Mir ist beispielsweise noch nicht ganz klar, wer eigentlich was im aktuell laufenden Verfahren beantragt hat und insbesondere ob und wann denn der nächste Termin angesetzt ist.
Wirst Du von einem der zwei Anwälte denn gerichtlich vertreten ?
Gruß
United
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Die UP war für 3 Monate befristet und die sind seit dem 25.7. um
...
Hallo Vater 1530,
mal ehrlich. Du hast für mich den Eindruck erweckt es geht hier um eine aktuelle Situation. Wie sich nun raus stellt ist die Umgangspflegerin selbst bei deinem Eröffnungsbeitrag schon seit 9 Tagen nicht mehr zuständig. Wer soll dir da was zur Umgangspflegerin raten?
Bevor das hier weiter ins Blaue geht wann ist der Gerichtstermin (Datum) ??? Ohne diese Angabe denke ich macht es wenig Sin hier weiter was zu schreiben.
Andreas
Hallo,
ich denke, dass der TO vorallem seinem Ärger Luft machen wollte. Sicher wird man den Fortgang der Sache beobachten müssen, allerdings sollte dem TO auch klar sein, dass er keinesfalls zu allem ja und amen sagen muss. Es gibt immer Ansprechpartner und Verantwortliche, die man konsequent auf Aufgaben hinweisen muss und kann.
Leider gibt es gerade in Sorgerechtsstreitgkeiten sehr schnell die Tendenz "dem lieben Frieden" zu folgen.
Nicht aufgeben und hier berichten und nachfragen, es ist ein harter und steiniger Weg, der kann aber durchaus Erfolge zeigen, auch wenn das nicht garantiert ist.
VG Susi
Ich weiß es nicht wann der Gerichtstermin ist....Wenn ich den wüßte, dann wüßte ich wie lange ich meinen Sohn evtl nicht sehe...
Mein Anwalt hat gesagt ich könne nichts tun ich müße auf den Termin warten,deswegen habe ich mir ne Meinung von einen anderen Anwalt geholt der sagte aber genau das gleiche...
Ich war aber jetzt bei der Kinderschutzambulanz und meinen Fall erläutert,die haben mir gesagt ich solle den Gerichtlichen Beschluß durchsetzen durch das Jugendamt.
Aber das ist leichter gesagt als getan,wenn die mir das gleiche gesagt haben wie die Anwälte....
Hallo Vater1530,
auch wenn womöglich meine Meinung ungewöhnlich in diesem Forum ist.
Nerve das JA fordere von dehnen Unterstützung. Du hast einen Umgangsbeschluss der muss irgendwie ans laufen kommen. Bringe die Burschen und Mädels beim JA dazu das sie sehen das es nur ums Kind und nicht um das was Mama so macht geht. Du wirst sicher grundsätzlich beim JA nicht viel erreichen !!! wenn es aber zur Verhandlung kommt kann es nicht zu deinem Schaden sein!!
Ansonsten teile deiner Holden mit das du wie Beschlossen (das ist doch ein Beschluss und kein Vergleich) den Umgang war nimmst. Ich kenne jetzt nicht direkt die Entfernungen aber fahre zu den Umgangsterminen da hin mache keinen Aufstand wenn die Kinder nicht da sind. Schreibe das auf zur Dokumentation und gehe Notfalls wieder. Wichtig immer ohne Stress!!
Andreas
Hallo,
ich sehe es wie Antreas. Du hast einen Beschluss, wenn nicht dann ist die Situation leider anders. Nimm den angeordneten Umgang in der Weise wahr, dass Du wie vorgesehen versuchst die Kinder abzuholen. Dabei keinen Lärm machen, die Wohnung nur mit Erlaubnis der KM betreten, am besten draußen warten. Über nichts reden/streiten, nur sagen, dass Du Dein Kind wie vereinbart abholen willst.
Nimm den Beschluss mit, falls die KM die Polizei ruft, kannst Du nachweisen, dass Du ein Recht auf Umgang hast.
Auf gar keinen Fall darfst Du den Umgang überziehen, wenn er stattfindet. Der Beschluss ist in Stein gemeiselt!
Führe Tagebuch darüber ob die KM und Kind da waren oder nicht und ob der Umgang stattgefunden hat. Damit beweist Du zumindest, dass Du den Beschluss ernst genommen hast und am Umgang interessiert bist.
Das JA kann hier auch nicht machen, sie könnten zwar die KM zum Gespräch einladen, aber das ist unverbindlich und die KM würde vermutlich auch gar nicht kommen, denn sie muss nicht.
VG Susi
Hallo,
ich habe mich nochmal an das Jugendamt gewendet,mit de.r bitte um Hilfe das der Umgang wieder fortgesetzt wird.
Als Antwort kam dann, das sie mir nicht helfen könne wie schonmal gesagt und das ich mich an meinen Anwalt wenden soll.
Ich bekomme solangsam zuviel,ich habe meinen Sohn jetzt fast einen Monat nicht gesehen und anscheinend sind mir als Vater die Hände gebunden.
Soviel zum Thema ein Vater hat Rechte....Theorie und Praxis...
Ich weiß nicht wie es meinen Sohn geht oder was er so macht usw...
Wie kann das alles im wohle von einen Kind sein, wenn man dem Kind den Vater nimmt??????
Ich hab auch seitdem nichts mehr von der UP gehört und wann der Gerichtstermin sein soll weiß ich auch nicht...
Mein Kopf ist nur noch am Grübeln,ich fühl mich leer bin nur noch platt das ganze geht solangsam auf die substanz
Das Jugendamt hat keine Kompetenzen, das Kind zum Umgang zu dir zu bringen. Sie können mit deiner Ex versuchen zu reden und wenn die nicht will, will sie nicht.
Das Jugendamt hat vollkommen Recht: Geh zum Anwalt und klage auf Umgang. Du hast Rechte, aber das Jugendamt ist der falsche Ansprechpartner um diese durchzusetzen.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das Jugendamt hat vollkommen Recht: Geh zum Anwalt und klage auf Umgang.
...und schicke LBM die Rechnung für die unnötigen Kosten.
Man braucht nämlich keine Glaskugel, um vorhersagen, was passieren wird: Entweder wird das Gericht das neue Verfahren mit dem laufenden zusammenlegen, da es denselben Verfahrensgegenstand (Umgang) betrifft. Der Beschluss der zusammengelegten Verfahren wird in der mündlichen Verhandlung ergehen. Ergebnis: Du musst die mündliche Verhandlung abwarten.
Die zweite Möglichkeit ist, dass das Gericht das neue Verfahren unterbricht, bis das laufende abgeschlossen ist. Ergebnis: Du musst auf die mündliche Verhandlung des laufenden Verfahrens warten.
Kein Gericht wird zwei Verfahren zum gleichen Gegenstand parallel betreiben.
Aber das wird Dir Dein Anwalt ohnehin erklären.