Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und brauche Rat.
Ich hab seit Januar 2012 einen Sohn bin aber bereits seit Mai 2011 von der KM getrennt.
Die Vaterschaft wurde gerichtlich bereits festgestellt und seit Oktober sehe ich den Kleinen mehr oder weniger regelmäßig.
Dieser Umgang für 2 Stunden die Woche erfolgt in der Wohnung der KM in Ihrer Anwesenheit!!
Da aufgrund diverser Vorfälle im Rahmen der Trennung von der KM (auf die ich hier nicht näher eingehen möchte) einige Spannungen zwischen der KM und mir bestehen
habe ich bisher diese Regelung so akzeptiert.
Nun möchte ich meinen Sohn gerne alleine sehen und gerne auch mehr als 2 Stunden die Woche und bin unschlüssig wie ich jetzt vorgehen soll.
Ich habe hier bereits gelesen, dass ich das am besten erst mit der KM besprechen soll, wobei ich hier schon weiß das dies abgeblockt wird, da Sie mir bereits gesagt hat
das der Kleine frühestens mit 6 Jahren (!!!) zu mir kommen darf.
Desweiteren bin ich noch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen, weil Sie das nicht will.
Ich weiß jetzt nicht wo ich zuerst anfangen soll......
Soll ich alleine zum Standesamt und die Vaterschaft anerkennen?
Ist das alleine mit dem Ergebnis des Vaterschaftstests möglich? (Schreiben vom Gericht)
Soll ich zeitgleich einen Brief an die KM schicken mit meinen Vorschlägen wie ich mir den Umgang mit dem Kleinen vorstelle?
Der Kleine ist bereits extrem Mutter-fixiert, da Sie Ihn scheinbar nicht mal 5 Minuten aus den Augen lassen kann.
Sie übertreibt es meiner Meinung nach extrem mit Ihrer Fürsorge und schadet dem Kleinen so mehr als das es gut tut.
Ich hoffe Ihr könnt mir hier ein paar gute Ratschläge geben.
Vielen Dank schon mal hierfür.
Hallo Jason
Erst einmal: Willkommen bei VS.de
Deinem Post entnehme ich (bitte korrigieren, wenn falsch !), dass du mit der KM nicht verheiratet warst und somit kein GSR (Gemeinsames Sorgerecht), hast.
Das wäre mal der erste Punkt, denn nach neuer Rechtsprechung kannst du das GSR durchaus einklagen. Solche unsinnigen Aussagen, wie diese hier:
... da Sie mir bereits gesagt hat das der Kleine frühestens mit 6 Jahren (!!!) zu mir kommen darf.
solltest du mal an dir apprallen lassen. Madame hat anscheinend keine Ahnung. Ich möchte dir aber ans Herz legen, dir einen RA zu suchen und mit ihm deinen Fall zu besprechen. Sollten dir dazu die finanziellen Mittel fehlen, kannst du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und dich dann an einen Anwalt wenden. Sollte das für dich in Frage kommen, und du brauchst mehr Infos, dann sag Bescheid.
Wieso ist deine Vaterschaft noch nicht anerkannt, wenn sie doch gerichtlich festgestellt wurde. Bitte gib dazu doch noch ein paar Infos. 😉
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hallo Jemmy,
vielen Dank erstmal für Deine Antwort.
Ja das stimmt ich war nicht mit Ihr verheiratet, und das GSR will ich auf jeden Fall beantragen sobald das Gesetzt endgültig durch ist.
(Habe ja bereits hier in einigen Posts gelesen, das man die paar Monate noch warten sollte bis das wirklich endgültig durch ist.
Das die Aussage der KM das der Kleine erst mit 6 Jahren zu mir darf unsinnig ist, das ist mir schon klar.
Auch das Sie keine Ahnung hat…
Ich habe allerdings Angst vor der Willkür der KM und will nicht tun was mir am Ende falsch ausgelegt wird.
Die Anerkennung der Vaterschaft habe ich bisher nicht gemacht, weil ich es einfach nicht besser wusste.
Ich dachte, das das mit dem positiven Vaterschaftstest bereits erledigt ist.
Aber da habe ich mich ja bereits etwas schlauer gelesen hier.
Erfolgt denn bei Anerkennung der Vaterschaft automatisch der Eintrag in die Geburtsurkunde?
Also erstmal nix weiter machen und einen Termin beim Rechtsanwalt holen?
Welche Voraussetzungen für einen Beratungsschein müssen denn erfüllt sein?
Ich verdiene zwar nicht allzu schlecht, aber leider fehlen mir trotzdem die finanziellen Mittel für einen Anwalt.
Oder der KM schon mal meine Vorstellung vom Umgang in einem Brief aufgeben?
Hallo Jason,
willkommen hier und viel Erfolg bei deinen Umgangsbemühungen.
Als Mutter zweier Kinder kann ich dir sagen: Es wäre schon verwunderlich, wenn dein 1jähriger Sohn nicht auf seine Mutter fixiert wäre. Ich denke, das zeugt von einer guten Bindung.
Viel wichtiger ist es wohl, wie er sich dir gegenüber bei Euren Treffen verhält.
Meine Meinung ist: Es wäre gut, wenn du Zeit ohne die Mutter mit Eurem Kind verbringen kannst. Dazu benötigt Sie aber wahrscheinlich ein Mindestmaß an Vertrauen zu dir.
Wieso ist die Vaterschaft nicht anerkannt?
Zahlst du Unterhalt?
Moin Jason,
Die Anerkennung der Vaterschaft habe ich bisher nicht gemacht, weil ich es einfach nicht besser wusste.
Ich dachte, das das mit dem positiven Vaterschaftstest bereits erledigt ist.
daraus kann man auch schließen, dass Du bisher noch nicht beim JA aufgetaucht bist bzw. auch keine Aufforderung von dort erhalten hast. Sind denn schon mal Unterhaltsforderungen an Dich herangetragen worden?
Das JA wird Dich wahrscheinlich nach Unterschrift direkt zu einem Titel drängen, damit der KU gesichert wird.
Also, wie steht es mit dem KU bisher? Und wie hoch ist Dein Nettoverdienst? Gruß Ingo
Moin Jason,
meine Meinung:
- Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht Deine Baustelle (hat doch ein Gericht für Dich erledigt, ob´s auch in der Geburtsurkunde steht, kann Dir doch ziemich schnuppe sein) ...
- Auch wie oft und wie lange KM Euer Kind aus den Augen lässt, ob sie eine Übermutter ist, oder nicht ... kann Dir völlig Banane sein (zumal Du das in Anbetracht Deiner geringen Besuchszeiten wohl kaum beurteilen kannst).
- Unterhalt ist ein anderes Thema ... wenn einer was will, wird er schon gekommen sein (und vermutlich rückwirkend gefordert haben).
- Mach Dir um GSR (derzeit) keinen Kopf.
Du willst eine Erweiterung des Umgangs (wie ist es überhaupt zu den 2 Stunden wöchentlich gekommen), da KM nicht will, ist der nächste Schritt das JA.
Bitte dort um Vermittlung.
Gruß
United
Als Mutter zweier Kinder kann ich dir sagen: Es wäre schon verwunderlich, wenn dein 1jähriger Sohn nicht auf seine Mutter fixiert wäre. Ich denke, das zeugt von einer guten Bindung.
Viel wichtiger ist es wohl, wie er sich dir gegenüber bei Euren Treffen verhält.Meine Meinung ist: Es wäre gut, wenn du Zeit ohne die Mutter mit Eurem Kind verbringen kannst. Dazu benötigt Sie aber wahrscheinlich ein Mindestmaß an Vertrauen zu dir.
Wieso ist die Vaterschaft nicht anerkannt?
Zahlst du Unterhalt?
Hallo Patricia,
ja vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Klar ist es gut das die Mutter Kind Beziehung gut ist, aber wie gesagt wäre es schön, wenn ich Zeit alleine mit dem Kleinen verbringen kann.
Meine Frage ist eben auch, wie stelle ich es am besten an.
Ich weiß das Sie auch ein Gespräch nicht eingehen wird. Daher die Frage ob ich Ihr in einen Brief meinen Vorschlag unterbreiten soll, oder direkt zum JA gehen soll.
Ein Mindestmaß an Vertrauen sollte da sein, da sie mich ja auch in Ihre Wohnung lässt, und mich seit mittlerweile 6 Monaten Zeit mit dem Kleinen verbringen läßt.
Die Vaterschaft habe ich wie gesagt noch nicht anerkannt, weil ich dachte das das mit dem gerichtlich angeordnetem Vaterschaftstest erledigt wäre.
Werder der RA noch das Gericht noch das JA haben mir gesagt was nun noch zu tun ist.
Unterhalt zahle ich bereits, das konnte ich mit der KM außergerichtlich klären.
Moin Jason,
meine Meinung:
- Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht Deine Baustelle (hat doch ein Gericht für Dich erledigt, ob´s auch in der Geburtsurkunde steht, kann Dir doch ziemich schnuppe sein) ...
Die Frage ist welche Nachteile können mir hierdurch entstehen?
Ich habe doch ohne Eintrag in die Geburtsurkunde keinerlei Rechte oder sehe ich das falsch?
- Auch wie oft und wie lange KM Euer Kind aus den Augen lässt, ob sie eine Übermutter ist, oder nicht ... kann Dir völlig Banane sein (zumal Du das in Anbetracht Deiner geringen Besuchszeiten wohl kaum beurteilen kannst).
Sehe ich nicht so, da Sie den Kleinen ja auch nicht aus den Augen läßt wenn ich Umgang habe - so kann ich ja auch keine Beziehung aufbauen.
Du willst eine Erweiterung des Umgangs (wie ist es überhaupt zu den 2 Stunden wöchentlich gekommen), da KM nicht will, ist der nächste Schritt das JA.
Auf 2 Stunden die Woche habe ich mich mit der KM bei einem JA Termin geeinigt.
Das war allerdings der erste Kontakt zwischen der KM und mir nach Trennung, Geburt und Gerichtstermin wegen Vaterschaftstest..
Daher haben wir das übers JA geklärt.
Ich habe hierzu bereits im Forum gelesen, das sich auch erst schriftlich an die KM wenden sollte,
da so auch bereits gegenüber dem JA und im Zweifel gegenüber dem Familiengericht meine Bemühungen um eine einvernehmliche Regelung nachgewiesen werden könnten...
Ich möchte jetzt halt ungerne Fehler machen und eine Umgangserweiterung gefährden.
Moin J81.
Ich glaube, bzgl der "Mutter-Fixiertheit" redest Du mit Patricia ein wenig aneinander vorbei. Ich möchte aber zu Deinem Eingangsstatement hierzu nochmal eingehen:
Der Kleine ist bereits extrem Mutter-fixiert, da Sie Ihn scheinbar nicht mal 5 Minuten aus den Augen lassen kann.
Sie übertreibt es meiner Meinung nach extrem mit Ihrer Fürsorge und schadet dem Kleinen so mehr als das es gut tut.
Lass das nicht deine Sorge sein. Kritisiere nicht, ob KM sich als Glucke erweist usw. Das führt dazu, dass KM sich angegriffen führt. Argumentiere stets sowohl ihr ggü als auch evtl bei Dritten, dass es zum Wohl Eures Kindes ist, dass auch Du als KV eine Beziehung aufbauen kannst und dies am Besten durch längere und alleinige Umgänge geht.
Gruß, toto