Umgang mit 4 Monate...
 
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Umgang mit 4 Monate altem Baby

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(@dad76)
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Hallo Community

Auf diesem Weg versuche ich Infos aus der "Praxis" über den Umgang mit einem 4 Monate alten Baby bei getrennt lebenden Partner zu bekommen. Eventuell hat ja jemand anderes auch etwas ähnliches erlebt.

Ich habe vor ca. einem Monat erfahren, dass ich seit Ende Januar Vater eines Jungen bin. Mit der KM bin ich schon seit Juli letzten Jahres nicht mehr zusammen. Die Info, dass ich Vater bin, habe ich erst erhalten als das Kind bereits 3 Monate alt war. Seit dieser Info durch die KM und das Jugendamt, habe ich einen Vaterschaftstest gemacht, die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt und eine Sorgeerklärung abgegeben. Ich möchte, trotz der Tatsache, dass ich nicht mit der KM zusammen bin, ein guter und liebevoller Vater für das Kind sein.

Ich habe den Kleinen in der Zeit 3x im Beisein der KM gesehen. Zum Großteil waren das ca. 75min Spaziergänge, bei den der Kleine fast ausschließlich im Kinderwagen lag und meistens auch geschlafen hat. Auf Nachfrage, ob ich ihn evtl. auch mal alleine während eines Spaziergangs "betreuen" dürfte, machte mir die KM nur die Ansage, dass sie immer dabei sein will, wenn ich den Kleinen sehe. Auch wenn meine Eltern den Kleinen sehen wollen, will die KM dabei sein. Für mich ist es sehr schwierig, auf diese Art eine vernünftige Beziehung zum Kleinen aufzubauen. Immer ist die KM dabei und funkt dazwischen. Meistens hat der Kleine geschlafen... Ihn öfters zu sehen wiegelt die KM schon im Ansatz ab, mit der Begründung, dass sie keine Zeit hat.

Inwieweit muss ich das so akzeptieren. Wie handhabt ihr das in der Praxis. Welche Rechte habe ich? Ich wohne nur 15min von der KM entfernt und habe bereits mehrfach um mehr Kontakt gebeten. Ich möchte ihn ja nicht für 5h oder so... aber eben öfters als bisher und vor allem ohne die KM.

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2017 08:25
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen und willkommen hier.

Bemüh mal ein wenig die SuFu - solche Fälle gibt es immer wieder hier...

Du hast das GSR ohne Widerstand bekommen?  :thumbup: Das ist schon mal kein verkehrtes Zeichen!

Ansonsten ist zunächst einmal festzuhalten, dass die Bemühungenum um alleinigen Umgang, sei es auch nur stundenweise, schwierig sind, wenn und solange das Kind noch gestillt wird. Wenn es Dir gelingt, diese Zeit einigermaßen einvernehmlich und mit regelmäßigem Sehen des Kindes zu überbrücken, wird es danach evtl. leichter - auch argumentativ: denn KM wird sicher anderweitige fremdbetreuung (Babysitter, Eltern, Krippe) haben, da spricht dann auch nichts objektives mehr gegen Dich als KV.

Ich würde es also langsam angehen lassen, keine Brechstange, Verständnis für KM aufbringen (heucheln) , KM in der auch für sie neuen Situation unterstützen und mich über kleine Fortschritte freuen. Die spannende Zeit mit Kind alleine kommt noch...

gruß toto, der das Verhalten der KM damit allerdings nicht gutheißt!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2017 10:52
(@dad76)
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Erstmal Danke für dein Statement dazu.
Grundsätzlich gebe ich dir Recht, dass Brechstange, Druck oder ähnliches nicht hilfreich sind.

Was ich nur grundsätzlich hinterfrage ist die Tatsache, warum ein Kontakt mit dem Kleinen nur ausschließlich im Beisein der Mutter stattfinden kann. Was genau sollte der Grund dafür sein? Sie hat geregelte Zeiten was das Stillen betrifft und lässt auch ihre Mutter alleine mit dem Kleinen zum Beispiel spazieren gehen. Und auch während unserer "gemeinsamen Spaziergänge" war stillen nie ein Thema. Dies nimmt die KM nur als "Todschlagargument" wenn es darum geht, dass ich den Kleinen mal ohne sie sehen kann. Es ist doch vielmehr ihr rein subjektives Befinden, mir den Kontakt, allein zum Kind, für ca. 2 Stunden zu untersagen.

Gruß

_____________
Edit: Vollzitat gelöscht. Bitte einfach auf antworten klicken oder die Zitate auf das Wesentliche kürzen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2017 12:21
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja, im Prinzip hast Du Recht! Es gibt keinen rationalen Grund!  mir widerstrebt es auch, dass die KM hier die Macht ausüben will. Aber - sie hat hier die Macht des Faktischen und wenn Du - um jetzt stundenweisen Umgang mit einem meist schlafenden Säugling zu bekommen - die Kiste komplett gegen die Wand fährst, dann wird es mit vernünftigem und geregeltem Umgang mit dem größer werdenden Kind  schwer. Glaub mir, die spannende Zeit für Dich als Vater mit dem Kind kommt erst noch. Die Kunst ist es, den Umgang langsam aber stetig auszubauen, die KM glauben zu lassen, dass sie ihren Willen durchsetzt, ohne dass sie dem Schein erliegt, die alleinige Macht über die Vater-Kind- Beziehung zu haben. Nicht einfach, ich weiß.

Deshalb: Gute Miene zum KM-Spiel, nichts übers Knie brechen, m.E. spielt die Zeit für Dich, wenn Du nicht ganz außen vorgehalten wirst (was ja offensichtlich nicht der Fall ist). Alles andere sind Deine emotionalen Befindlichkeiten, die Dich nicht weiterbringen.

Was willst Du langfristig erreichen?

Du wirst hier sicherlich noch weitere Meinungen erhalten. ZT radikalere, z T sicher auch stillende-Mütter-verstehende... Daraus wirst Du Dir dann deinen eigenen Weg basteln müssen.

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2017 13:35
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Was willst Du langfristig erreichen?

Ich möchte dem Kind ein guter Vater sein. Und zwar nicht nur dann, wenn es der Mutter recht ist, sondern, wie es meiner Meinung nach fairerweise ablaufen sollte, nach Absprache mit dieser, regelmäßig. Ich möchte nicht erst ein Jugendamt oder ähnliches bemühen müssen, damit ich das Recht des Kindes auf Umgang mit mir, auch wirklich wahrnehmen kann. Ich möchte nicht erst Kämpfe ausfechten müssen und für jedes weitere "Entgegenkommen" betteln müssen. Es ist das Recht des Kindes und mein Recht, den Umgang mit ihm wahrzunehmen, natürlich immer dem Alter des Kindes angepasst.

Und wenn ich jetzt schon darum betteln muss, damit ich den Kleinen mal alleine im Kinderwagen schieben darf, dann läuft da gehörig was schief. Meine Eltern würden den Kleinen auch gerne sehen, jedoch hat sie das auch an die Bedingung geknüpft dabei zu sein. Warum? Was gibt ihr das Recht dazu, solche Forderungen zu stellen. Wir reden hier von maximal 2h ohne Mutter. Ich möchte kein Bittsteller sein, um mein Kind zu sehen. Es werden weitere Bedingungen von ihr kommen, sie wird es mir nicht leichter machen, soweit kenne ich die KM. Mir wäre eine schriftliche Regelung, gerne mit Hilfe des Jugendamtes oder anderer Alternativen, am liebsten.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2017 14:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du durch das JA von der Vaterschaft erfahren hast, dann besteht ganz offensichtlich kein Vertrauensverhältnis.
Trotzdem ist es ein Teufelskreis, zum einen hast Du objektiv weder Erfahrung mit einem Kind, noch eine Bindung zu diesem Kind. Andererseits wird sich das bei Ausfahren eines schlafenden Kindes in Anwesenheit der KM auch nicht ändern.

Sicher kann man versuchen über das JA eine Meinungsänderung der KM zu bewirken, ich denke aber, dass Du erst einmal für Dich einen Plan machen solltest, wie Du den Umgang ausweiten kannst. Eine Stunde ausfahren ohne Aufpasser sollte der Anfang sein. Windeln, versorgen des Kindes bei der KM könnte der nächste Schritt sein.

Bei einem so jungen Baby ist esfür viele junge Mütter unvorstellbar das Kind auch nur für kurze Zeit "wegzugeben". Wie ist Dein Verhältnis zur Oma? Vielleicht ist die Oma ja auch eher bereit Dir mal etwas Zeit mit Deinem Kind zu geben?

Wie ist denn der Umgang bisher geregelt? Ein erster Schritt sollte regelmäßiger kurzer Umgang sein. Da kannst Du auch beweisen wie zuverlässig Du bist und Dein Interesse am Kind bekunden. Wenn alles immer nur auf Abruf geschieht, dann ist das für alle Beteiligten Stress. Es kann natürlich passieren, dass Du auch mal warten musst, weil das Kind gerade gestillt wird, aber das sollte kein wirkliches Argument gegen Regelmäßigkeit sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2017 14:28
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi

Auch dir erstmal danke für deinen Kommentar!

Ich habe von der Vaterschaft am selben Tag vom Jugendamt per Post und der KM per Mail erfahren. Sinngemäß schrieb sie, dass der Kleine vor 3 Monaten geboren wurde, sie erst jetzt Zeit gefunden hat wegen dem Unterhalt zum JA zu gehen und sie auf jeden Fall Unterhalt haben möchte und dabei auf einen reibungslosen Ablauf hofft. Ich glaube wenn ich es wie folgt zusammenfasse, trifft das den Kern ihrer Aussage ziemlich genau: zahle den Unterhalt und lass mich ansonsten zufrieden.

Und jetzt mal ehrlich, welche tatsächlich praktischen Erfahrungen mit einem Kind hatte denn die KM unmittelbar nach der Geburt? Keine!
Im Gegenteil zu ihr, habe ich sicher schon mehr Erfahrungen im Umgang mit Kindern, wenn diese auch älter sind. Ich bin seit mehreren Jahren Nachwuchstrainer und habe Kinder vom Bambinialter bis hin zur D- Jugend trainiert und begleitet. Dies tue ich mich großer Hingabe. Und in Vorbereitung auf den Kleinen, habe ich mich schon vor Wochen bei pro familia für einen "Säuglingspflegekurs" angemeldet. Diesen werde ich kommenden Dienstag das erste mal besuchen.

Und ich habe sehr konkrete Vorstellungen darüber, wie ein Umgang vorerst aussehen könnte. Ich wohne gerade mal 15km von der KM entfernt. Ich könnte also ohne große Anstrengungen auch mal spontan vorbei schauen. Ich habe ihr das auch schon mehrfach vorgeschlagen, was sie aber immer mit der Begründung, sie hätte keine Zeit, abgelehnt hat. Alle Termine fanden nach ihrem Willen statt. Ort, Zeit, Ablauf und Dauer der Treffen legte sie fest. Mit dem Ergebnis, dass ich fast ausschließlich ein schlafendes Kind im Kinderwagen in ihrem Beisein umher geschoben habe.

Mir wäre ein regelmäßiger Umgang an 2 Tagen die Woche für 2 oder 3 Stunden ohne Mutter, ein vernünftiger Konsens. So kann ich wenigstens versuchen, die Wachphasen des Kleinen selber zu "gestalten" und versuchen eine Verbindung zu ihm aufzubauen, ohne dass die KM ihn ständig wieder ablenkt oder "beeinflusst". Und sehr gerne nehme ich da auch Rücksicht auf die "Stillzeit". Wenn sich also der Termin mal um ne halbe Stunde verschiebt, habe ich damit überhaupt kein Problem!

Liebe Grüße

Zur Mutter der KM habe ich gar kein Verhältnis, da ich ihre Familie nie kennengelernt habe.

__________________
Edit: Vollzitat gelöscht. Noch mal, bitte keine ganzen Texte zitieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2017 16:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und ich habe sehr konkrete Vorstellungen darüber, wie ein Umgang vorerst aussehen könnte. Ich wohne gerade mal 15km von der KM entfernt. Ich könnte also ohne große Anstrengungen auch mal spontan vorbei schauen. Ich habe ihr das auch schon mehrfach vorgeschlagen, was sie aber immer mit der Begründung, sie hätte keine Zeit, abgelehnt hat. Alle Termine fanden nach ihrem Willen statt. Ort, Zeit, Ablauf und Dauer der Treffen legte sie fest. Mit dem Ergebnis, dass ich fast ausschließlich ein schlafendes Kind im Kinderwagen in ihrem Beisein umher geschoben habe.

Mir wäre ein regelmäßiger Umgang an 2 Tagen die Woche für 2 oder 3 Stunden ohne Mutter, ein vernünftiger Konsens. So kann ich wenigstens versuchen, die Wachphasen des Kleinen selber zu "gestalten" und versuchen eine Verbindung zu ihm aufzubauen, ohne dass die KM ihn ständig wieder ablenkt oder "beeinflusst". Und sehr gerne nehme ich da auch Rücksicht auf die "Stillzeit". Wenn sich also der Termin mal um ne halbe Stunde verschiebt, habe ich damit überhaupt kein Problem!

Nochmal ich - Du klingst sehr vernünftig. Und das was Du vorschlägst klingt sehr vernünftig.  :thumbup:

Und wenn die KM nicht freiwillig bzw mit leichtem Druck einlenkt, dann wirst Du vermutlich früher od. später externe Hilfe (JA) bis hin zu einer gerichtlichen Klärung bemühen müssen. Ich will Dir nur raten, das derzeitige Spiel der KM für den Moment mitzumachen und dadurch Deine Ausgangsposition zu verbessern. Im Moment besteht die Gefahr, das die KM auf die Tränendrüse drückt. Anders wenn Du abwartest, bis vielleicht nach der Stillzeit und Du auf andere Fremdbetreuung verweisen kannst und bis dahin zusammen mit der KM das Kind gesehen hast. Du verpasst bis dahin wirklich nichts! Aber durch dieses kontinuierliche Sehen und Kümmern, kann Dir dann nicht vorgehalten werden, Du wärst ein "total Fremder"  :knockout:

Ja, ist unfähr. Aber mE die mfr erfolgreichere Strategie für diesen Fall.

Freu Dich, dass Du GSR bekommen hast (so lese ich es in Deinem Eingangspost- ist das richtig?) - damit wäre diese hürde bereits genommen.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2017 18:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fürchte fast, das  es kein GSR gibt.

Er hat zwar die SR-Erklärung abgegeben. Aber hat die KM dieser auch zugestimmt und die diese auch unterschrieben?

btw. Hat sie denn der Vaterschaftserklärung zugestimmt?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2017 20:07
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Das hatte ich völlig vergessen zu schreiben. Ich habe lediglich die Vaterschaft anerkannt und die Sorgeerklärung abgegeben... die Mutter hat beidem aber noch nicht zugestimmt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2017 21:13




(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
Schön, dass Du hierher gefunden hast.
Auch ich bin der Meinung, dass Du sehr vernünftig schreibst und Deine Vorstellungen absolut kindgerecht sind.
Ich wollte Dir vorschlagen, dass Du einen Säuglingspflegekurs besucht (und Du hast Dich schon eingeschrieben). Nicht, weil Du das besser oder schlechter als die Kindesmutter kannst, sondern als ein Zeichen der Vetrauensbildung zwischen der Mutter und Dir (und als solches solltest Du ihr das "verkaufen") und auch als Zeichen Deines guten Willens gegenüber Jugendämtern etc., falls dies in der Zukunft nötig sein sollte.

Die Front an der Du arbeitest ist, der Kindesmutter mit der Zeit verständlich zu machen, dass Du ein Elternsein auf Augenhöhe für das gemeinsame  🙂 Kind willst und nicht als Zahlvater. Die Tatsache, dass sie hier alleine die Entscheidung für das Kind getroffen hat und Dich nur informiert um Geld zu erhalten, spricht dafür, dass sie der Ansicht ist, dass das Kind (zu) ihr gehört. Es wird für Dich schwierig, diesen ihren Standpunkt zu verändern. Manche Kindesmütter sind nicht in der Lage dies einzusehen. In diesem Fall geht es vielleicht mit Hilfe von Dritten. Die Kindesmutter hat theoretisch kein Recht irgendwelche Forderungen zu stellen, praktisch hat sie alle Macht der Welt das Recht des Kindes auf seinen Vater auf ein Minimum zu beschränken, d.h. auf das Geld. Der Gesetzgeber stellt das Recht auf Unterhalt ganz nach vorne, aber der sogenannte "Umgang" steht ganz hinten auf seiner Liste.

Du musst Strategien entwickeln, wie Du die Kindesmutter davon überzeugst, dass Du genauso Vater sein willst, wie sie Mutter ist, dass Dir das Kind genauso am Herzen liegt wie ihr. Dabei solltest Du immer ruhig, sachlich und freundlich bleiben. Argumente wie "ich habe das Kind neun Monate unter meinem Herzen getragen" usw. sind Manöver. Ich erkläre die Lage immer so :  "Die Mutter leiht - gleich einer Vase - ihren Körper dem Kind neun Monate lang. Der Vater, der diese intime Bindung nicht eingehen kann, gibt dem Kind als Ausgleich  bei der Geburt
seinen Namen. Das Kind stellt nach der Geburt durch die Präsenz des Vaters fest, dass es von einem Menschen geliebt werden kann, mit dem es diese symbiotische Bindung nicht erlebt hat. Und, dass es selbst einen Menschen lieben kann, ohne vorher eine symbiotische Bindung mit ihm eingehen zu müssen." Dieser Lernprozess ist für die Entwicklung des Kindes sehr wichtig.

Frage die Kindesmutter, wie sie sich die den Alltag, die nahe und ferne Zukunft vorstellt. Suche Dir dazu einen guten Zeitpunkt aus. Lade sie zu einem Kaffee ein und sprecht Euch als Eltern aus. Versuche ihr klar zu machen, dass ihr gemeinsam Eltern seid.

Versichere Dich, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Wo und wie hast Du eine Sorgerechtserklärung unterschrieben ? Viele jungen Väter werden hier hinters Licht geführt.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2017 21:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Prinzip steht einem gemeinsamen Sorgerecht nichts im Wege, außer (leider) in einigen Fällen die KM.
Nach heutiger Gesetzeslage kann Dir ein gSR nur dann verweigert werden, wenn es dem Kindwohl widerspricht.

Dein Umgangsrecht ist aber vom gSR unabhängig und beruht einzig und allein darauf, dass Du der Vater bist. Sicher ist es schöner und in gewisser Weise auch einfacher das gSR zu haben. Für Dich ist aber im Moment der Umgang die Baustelle (ohne dabei das gSR völlig außer acht zu lassen).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2017 23:16
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Das hatte ich völlig vergessen zu schreiben. Ich habe lediglich die Vaterschaft anerkannt und die Sorgeerklärung abgegeben... die Mutter hat beidem aber noch nicht zugestimmt.

Dann hast Du aktuell noch kein Umgangsrecht, die KM aber auch kein Anspruch auf Unterhalt für Euer Kind und für sich.

Vielleicht weist Du sie ja mal dezent darauf hin...nur das mit dem UH, dann kommt sie eventuell auch in die Pötte.
Wenn das JA Ihr noch die Sorgerechtserklärung unter den Stift legt, unterschreibt sie vielleicht gedankenlos?!

LG Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2017 00:12
 Loge
(@loge)
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Hi,

ich sehe es wie Papa Markus ohne seine Erfahrungen. Das Verhalten der KM zeigt deutlich wie sie tickt. Ein Umgang bei dem das Kind nur im Kinderwagen schläft ist bedeutungslos. Allerdings ist ein längerer Umgang ohne stillende Mutter schwierig. Also würde ich bis zum Ende der Stillzeit den Umgang nach den Stillzeiten richten und versuchen auch Wachphasen des Kindes beim Umgang zu haben. Wichtig ist auch Körperkontakt. Das Kind kann auch auf deiner Brust sehr gut schlafen. So nimmt es auch dein Herzschlag war. Zeig ihr das du dein Kind auch wickeln oder die Flasche geben kannst. Befasse dich mit den Entwicklungsphasen des Kindes und spreche mit der Mutter darüber. Sei dir bewußt, dass sie aber immer besser bescheid weiß, weil sie durch ihre eigene Familie und Freundinnen bereits geimpft ist und alles in ihrer vorstellung bereits gefestigt ist. Für Wachphasen ist es auch wichtig gut vorbereitet zu sein. Eigene Flaschen, nein kein Bier, Windeln, Puder und die üblichen Utensilien. Gibt mehr Ruhe bei den Übergaben und zeigt deine gute Vorbereitung. Es gibt auch sehr viele Kursangebote für Eltern  mit Säuglingen, z.B. Babyschwimmen etc. Versuche so etwas auch im Beisein der Mutter. Zumindest festigt das dein Verhältnis zum Kind. Allerdings vermute ich, dass die Mutter sehr schnell eifersüchtig reagiert wenn sie merkt, dass euer Vater-Kind-Verhältnis eine zu starke Bindung erhält. Versuche eine Regelung mit der Mutter zu erreichen. Sollte es Widerstände geben bemühe den Rechtsweg.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2017 11:30
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank für die zahlreichen Informationen.

Ich werde mich bei dem morgigen Treffen mit dem Kleinen und der KM mal danach erkundigen, ob denn nicht Treffen außerhalb der Schlafphasen sinnvoller wären und werde sie auch konkret auf den Körperkontakt mit dem Kleinen ansprechen.
Ansonsten versuche ich jetzt erstmal keinen Druck wegen des kurzzeitigen alleinigen Umgangs zu machen. Und ich werde ich "klarmachen", dass ich den Kontakt mindestens auf 2x die Woche "ausbauen" möchte.

Ich habe mir jetzt noch zusätzlich einen Termin bei der Familienberatung der Caritas besorgt und werde dort auch noch um Unterstützung beim Gespräch mit der KM bitten.
Falls die KM bis dahin keinen Schritt auf mich zumacht, werde ich über das JA bzw. den ASD, weitere Schritte tätigen.

Dann werde ich, wie es Papa Markus so trefflich formuliert hat - nicht weiter lavieren-, sondern den Rechtsweg gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2017 13:03
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Vielleicht sind es nur Kleinigkeiten:

Ich werde mich bei dem morgigen Treffen mit dem Kleinen und der KM mal danach erkundigen, ob denn nicht Treffen außerhalb der Schlafphasen sinnvoller wären

Nicht "erkundigen" ob es "sinnvoller wäre" sondern mindestens konkret "vorschlagen, weil es sinnvoller ist" (eigentl. sogar vorsichtig "fordern", aber wie gesagt nur mit sanftem Druck, um es nicht zu eskalieren).

und werde sie auch konkret auf den Körperkontakt mit dem Kleinen ansprechen.

warum ansprechen? warum um Erlaubnis fragen? Kind aus dem Kinderwagen hochnehmen (wenn es denn dann wach ist...)! Hej, Du bist der Vater! Und was meist Du wieviele Tantchen, Freundinnen schon "dutzi-dutzi-du" gemacht haben!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2017 13:15
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin.

Vielleicht sind es nur Kleinigkeiten: Nicht "erkundigen" ob es "sinnvoller wäre" sondern mindestens konkret "vorschlagen, weil es sinnvoller ist" (eigentl. sogar vorsichtig "fordern", aber wie gesagt nur mit sanftem Druck, um es nicht zu eskalieren).
warum ansprechen? warum um Erlaubnis fragen? Kind aus dem Kinderwagen hochnehmen (wenn es denn dann wach ist...)! Hej, Du bist der Vater! Und was meist Du wieviele Tantchen, Freundinnen schon "dutzi-dutzi-du" gemacht haben!

toto

Du hast natürlich Recht. Ich bin wohl schon zu sehr im "Deeskalationsmodus".
Ich werde dann mal berichten wie es lief.

Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Tips

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2017 13:24
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du hast natürlich Recht. Ich bin wohl schon zu sehr im "Deeskalationsmodus".

Deeskalieren ist ja gut - nichts anderes will ich Dir ja nahe legen (s.o., Zeitgewinn, weil Deine Ausgangslage durch regelm. Kontakt/ Umgang besser wird, auch wenn derzeit noch nicht alleine...)

Aber eben nicht devot bitten und betteln - sondern dann einfach tun. Kind geht schon nicht kaputt  😉

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2017 13:33
(@lofoten15)
Schon was gesagt Registriert

Hallo  🙂

Ich finde, dass die Art und Weise, wie du von der Mutter bzw. durch die Beistandschaft von der Existenz deines Kindes erfahren hast, schon sehr tief blicken lässt.
Was mir sehr sauer aufstösst ist die Forderung des pünktlichen Unterhalten ohne Probleme und das Wegfallen bzw. Schweigen über die Anerkennung der Vaterschaft durch die Mutter (das muss sie nämlich sehr wohl) und die Unterschrift zum gSR.

Allerdings würde ich genau DIESE Dinge (Unterhalt, das Eintreiben beider Unterschriften) ausschließlich mit ihrer Beistandschaft schriftlich klären, dort Druck machen, Fristen setzen etc.., damit eure Kommunikation durch diese Themen im Alltag nicht vergiftet wird.
Das JA handelt im Auftrag und der Interessen des KINDES, nicht der Mutter. Deshalb hat es auch entsprechende Dinge wie Unterschriften, Bescheinigungen beschaffen etc.einfach zu erledigen und sich darüber mit der Mutter rumzuschlagen, wenn ihre Dinge noch fehlen.

Kommst du mit der Beistandschaft dort nicht weiter würde ich den offiziellen Weg vor Gericht gehen.

Zum Umgangsalltag.
Ja, ich kann die Mutter verstehen (steinigt mich ruhig als Frau), dass sie dir ein 4Monate altes Kind nicht in die Hände drückt für 2 Stunden. Nicht, weil du es nicht gebacken kriegst, sondern weil ihr wohl grundsätzlich das Vertrauen fehlt und sie dich wohl gar nicht richtig kennt.
Da setzt ein Schutzmechanismus ein. ABER den kannst du geschickt für dich nutzen.
Nämlich so, dass du zuverlässig alle Termine einhälst, erstmal persönlich keinen Druck machst beim Treffen, das Baby bei Wachzeiten aus dem Kinderwagen hebst, ihr vom Säuglingspflegekurs erzählst etc..
Biete dich an, aber betteln nicht drum etwas machen zu können. Lass ihr NOCH den Vortritt,  damit sie Sicherheit und Vertrauen gewinnt.

Auf der anderen Seite würde ich an deiner Stelle deine Wünsche, Absichten, Zukunftsvorstellung zu Umgang,  Kindesbindung,  weiterem Elternverhälnis, Papasein usw. einer offiziellen Beratungsstelle vortragen und dort um Kontaktaufnahme mit der Mutter oder Beistandschaft (als Vermittler des Kindes) bitten.
Zeig deine Absichten und Engagement offiziell und öffentlich für das Kind. Lass es schriftlich festhalten und dokumentieren. Dann wird sie dir nie an den Karren p.... können,  dass du dich nicht kümmerst oder irgendeinen Blödsinn verzapfst.

Im persönlichen Kontakt würde ich IMMER nur das Kind zum Thema machen und alles andere blocken.
Dafür hast du erstmal die Beratungsstellen und die Beistandschaft.

Merkst du aber, dass die Mutter anfängt dicht zu machen und sich aus dem Umgang rausziehen will insgesamt würde ich alle Hebel mit RA und Gericht in Bewegung setzen, damit der Umgang und das gSR festgesetzt werden.
Nichts kann sie dir schneller entfremden als so ein kleines Baby. Da solltest du zügig handeln.

Trotz allem was dir da vor die Beine geworfen wurde finde ich deine Einstellung zum Kind top.  :thumbup:

Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2017 14:31
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Community

An dieser Stelle mal ein kurzes Feedback zu den vergangenen Tagen.
Ich habe den Kleinen diese Woche 2x mal für ca. 2h gesehen. Ich "durfte" ihn das erste mal selber wickeln und hatte auch reichlich Kontakt mit ihm, außerhalb vom Kinderwagen.

Beim Versuch der KM zu erklären, dass ich das Umgangsrecht schriftlich durch einen Dritten festhalten möchte, schaltete sie sofort auf Aggro. Ich würde sie damit unter Druck setzen und das würde sich auch aufs Kind übertragen. Sie wüsste keinen Grund warum wir das schriftlich regeln wollen, wenn sie mir doch versprochen hat, dass ich ihn nach Gewöhnung länger sehen könnte... nun ja, und noch so 1,2 Gründe mehr warum das nicht gehen würde bzw. sie das nicht möchte.

So wie es für mich klang, wird sie der Vaterschaft zustimmen, die Sorgeerklärung für das gemeinsame Sorgerecht aber nicht.

Da ich jetzt für 1,5 Wochen im Urlaub bin, habe ich das erstmal so hingenommen, werde mir aber im Anschluss an den Urlaub zumindest schon mal Hilfe bezüglich Regelung des Umgangs und der schriftlichen Fixierung suchen.

Soweit erstmal zum aktuellen Stand
Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2017 19:11




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