Nun ja, solange die Lügen keinen Einfluss auf die Entscheidung haben, kann ich das nachvollziehen.
Anders sehe es für mich dann schon aus, wenn gerade diese Unwahrheiten dazu führen, dass es bei Erweiterung des Umgangs Probleme gibt.
Danke für eure meinungen
Moin,
sollte es zu einem Verfahren kommen, spielen diese Äußerungen der KM kaum eine Rolle. Übernachtungen mit einem 2 Jährigem Kind stellen kein Problem dar. Auch die vermuteten Äußerungen muss die KM entsprechend belegen, und ein guter Anwalt sollte das retournieren können.
Wenn die KM nicht einmal Gründe benennen kann, dann kann das als Indiz für ihre unbegründete Abwehrhaltung herhalten, dass da keine kindesbezogenen Gründe eine Rolle spielen.
Erfahrungsgemäß übernachten Kinder immer wieder mal gerne mal woanders, bei Freunden, Verwandten (Großeltern, Onkel oder Tanten), warum dies dann ausgerechnet beim eigenen Elternteil dann immer ein Problem sein soll, können vermutlich auch nur die Verweigerer begründen.
Auf lange Sicht wird sie damit nichts gewinnen, aber auch auf kurze nicht, kommt auf Deine Reaktionen an. Ich würde ihr einen schriftlich formulierten Vorschlag (vielleicht über das JA) zukommen lassen, dann noch einmal eine Beratung mit dem JA und wenn dann nichts passiert, eben eine belastbare Umgangsregelung mit Übernachtung über das Familiengericht. Anders wird das nichts.
Jetzt ist es zu Klein, dann später geht es nicht, weil es noch nie beim Vater geschlafen hat, dann geht es nicht, weil Termine anstehen, dann weil solange keine Übernachtung stattfand und wenn dann alle Stränge reißen, kommt der Vorwurf, "Du hast Dich nie um Dein Kind gekümmert!".
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich habe ihr jetzt Frist bis Mitte Januar gesetzt, sich zu meinem Vorschlag für den Umgang zu äußern. Ich denke das sollte ausreichend sein.
Ich war heute nochmal beim Anwalt und habe mir detaillierte "Tipps" für die mögliche Ausgestaltung des Umgangs im nächsten Jahr geholt. Diese werde ich noch dem JA und der KM nachreichen und dann schauen wie sich die KM im Januar entscheidet. Falls sie ablehnt, geht es halt wieder vors Familiengericht.
kurzes Update
Ich hatte heute gemeinsam mit der KM Termin beim JA bezüglich der Übernachtungen des Kleinen bei mir. Wie es schon fast zu vermuten war, lehnt die KM Übernachtungen des Kleinen bei mir ab. Das JA redete mit Engelszungen auf sie ein, auch ich versuchte ihr mit Argumenten zu erklären, warum es gut wäre, dass der Kleine bei mir übernachtet… alles für die Katz. Sie will es nicht.
Ich werde also wieder vor Gericht gehen müssen und diesmal hoffentlich eine ausführlichere und detailliertere Umgangsregelung mit Übernachtungen "auszuhandeln".
Ich werde also wieder vor Gericht gehen müssen und diesmal hoffentlich eine ausführlichere und detailliertere Umgangsregelung mit Übernachtungen "auszuhandeln".
Nein einen Beschluss, mit Ordnungsmitteln ... wenn Du wieder irgendwas halbseidenes annimmst, dann bist du in wenigen Wochen wieder bei A. Und lass Dich nicht mit irgenwelchen Eingewöhnungphasen einmurmeln ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das Schreiben meines Anwaltes bezüglich der neuen Umgangsregelung ist seit 14 Tagen an das Gericht raus. Dieses hat mich auch schon darüber informiert, dass der KM das Schreiben zur Kenntnis weitergeleitet wurde. Jetzt heißt es warten, ob und wie lange diesmal Fristen ausgereizt werden.
Mein Sohn ist mittlerweile fast 25 Monate jung. Die Umgangsregelung sieht folgendes vor:
- aller 14 Tage Umgang von Freitag bis Montag ; Abholung und Bringen des Kleinen aus Kita (langsame Steigerung des Umgangs dahingehend über einen Zeitraum von 6 Monaten, beginnend mit Übernachtungen von Samstag auf Sonntag ab "sofort".
- jede Woche Übernachtung des Kleinen von Mittwoch auf Donnerstag bei mir mit Abholung und Bringen des Kleinen aus Kita
- Urlaubsregelung; 1 x im Quartal 1 Woche Urlaub für den KV mit dem Kind, zusätzlich noch im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr eine weitere Woche, beginnend ab 3 Quartal diesen Jahres
-falls ein Wochenendumgang vom KV unverschuldet ausfällt, wird dieser am folgenden Wochenende nachgeholt
Was haltet ihr davon? Das JA befürwortet sofortige Übernachtungen des Kleinen bei mir....
Hi,
denke die von dir vorgeschlagene Regelung ist ganz ok. Allerdings bekommst du sie ja nur über ein Gericht.
Und wie Kasper schon richtig festgestellt hat: Auf gar keinen Fall ein Vergleich, du brauchst einen Beschluss mit Androhung von
Ordnungsmitteln. Manchmal hilft schon diese Androhung damit es dann klappt.
Was ich ein wenig schwierig finde ist nur, dass ihr mit Samstag auf Sonntag übernachten anfangen wollt. Es wäre vermutlich einfacher
wenn du das Kind von der Kita abholst und es dann übernachtet. Weil KM dann nicht so leicht das Kind verunsichern kann, zumindest
nicht direkt vor der Abholung. Auf der anderen Seite ist es eh schon wurscht, weil wenn sie absolut nicht will wird sie dir das einfach
sehr schwer machen.
Aber erster Schritt Umgangsbeschluss mit Androhung von Ordnungsmitteln.
Sollte danach ein Umgang nicht klappen bitte sofort reagieren. Auch Eltern kann man ein wenig "erziehen", sie muss lernen dich als Vater
zu akzeptieren.
LG
Nadda
hallo,
ich möchte noch ergänzen, dass ich den Passus mit der Ferienregelung unglücklich finde.
Ihr solltet euch hier eher die Schließzeiten des Kindergartens auf euch beide aufteilen.
Wenn du willkürlich jedes Quartal 1 Woche nimmst und die Mutter zusehen muss, wie sie die Schließzeiten abdeckt ist das nicht fair und du willst ja auch die Mutter entlasten 😉
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Und wie Kasper schon richtig festgestellt hat: Auf gar keinen Fall ein Vergleich, du brauchst einen Beschluss mit Androhung von
Ordnungsmitteln. Manchmal hilft schon diese Androhung damit es dann klappt.Aber erster Schritt Umgangsbeschluss mit Androhung von Ordnungsmitteln.
Sollte danach ein Umgang nicht klappen bitte sofort reagieren. Auch Eltern kann man ein wenig "erziehen", sie muss lernen dich als Vater
zu akzeptieren.LG
Nadda
Es wird auf jeden Fall wieder eine belastbare Umgangsregelung werden, das stand für mich nie zur Debatte. Es ist letztendlich eh egal, ob ich mit Fr auf Sa oder eben mit Sa auf So beginne. Sie wird den Kleinen, wie schon jetzt der Fall, auf jeden Fall "bearbeiten".
hallo,
ich möchte noch ergänzen, dass ich den Passus mit der Ferienregelung unglücklich finde.
Ihr solltet euch hier eher die Schließzeiten des Kindergartens auf euch beide aufteilen.
Wenn du willkürlich jedes Quartal 1 Woche nimmst und die Mutter zusehen muss, wie sie die Schließzeiten abdeckt ist das nicht fair und du willst ja auch die Mutter entlasten 😉Wasserfee
Der Einwand mit den Schließzeiten ist gut. Diese kollidieren aber in keinster Weise mit meinem Jahresurlaub und nicht damit, dass ich natürlich auch gerne zu den Schließzeiten der Kita anteilig meinen Urlaub nehme.
Ich habe soeben einen Gerichtstermin im April bezüglich der Umgangserweiterung erhalten. Mich wundert es, dass diesmal kein Verfahrensbeistand benannt wurde, oder kann das noch in den nächsten Tagen bis zum Termin bei Gericht erfolgen?!
Gruß Dad
Unwahrscheinlich - wenn keine Besonderheiten vorliegen, ist es in Umgangssachen auch nicht üblich.
Gruss von der Insel
Unwahrscheinlich - wenn keine Besonderheiten vorliegen, ist es in Umgangssachen auch nicht üblich.
Gruss von der Insel
Alles klar, ich danke dir für die Info.
Eine Frage hätte ich doch noch...
Da es keine Verfahrensbeiständin gibt mit der man im Vorfeld evtl. ein paar Dinge besprechen kann, egal ob jetzt alleine oder gemeinsam mit der KM... könnte es rein theoretisch sein, dass der Termin zur "Schlammschlacht" ausartet weil die KM irgendwelche Gründe vorbringt, die gegen eine Umgangserweiterung sprechen? Sie hat keine Gründe außer ihren persönlichen Befindlichkeiten, aber um nichts auf der Welt würde sie Übernachtungen bei mir zulassen wollen...
Oder hört die Richterin lediglich das Jugendamt und entscheidet an Hand meiner "Wohnsituatuion" ob eine Übernachtung möglich ist...!?
moin,
die Richterin wird alle Beteiligten anhören, also das JA, die KM und dich.
Eine Schlammschlacht kann es auch mit VB werden, die hindert die KM ja nicht daran, abstruse Gründe gegen Übernachtungen hervorzubringen.
Und dann kommt es eben auf den Richter an, was er aus alledem macht, ist eben jedesmal Roulette.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
moin,
die Richterin wird alle Beteiligten anhören, also das JA, die KM und dich.
Eine Schlammschlacht kann es auch mit VB werden, die hindert die KM ja nicht daran, abstruse Gründe gegen Übernachtungen hervorzubringen.Wasserfee
Naja, ich hatte zumindest was das Sorgerecht angeht schon das Gefühl, dass dabei sehr viel von der VB abhing. Deswegen wäre es mir eigentlich sogar lieber gewesen, wenn diese sich wieder im Vorfeld hätte ein Bild machen können. Aber gut, dann werde ich mich einfach überraschen lassen. Danke dir für die schnelle Rückmeldung.
Und plötzlich ist doch alles anders...
Heute habe ich Post von meinem Anwalt bekommen. Darin ein Schreiben der gegnerischen Anwältin und ein Schreiben vom Familiengericht. Es wird nun doch eine Verfahrensbeiständin bestellt.
Ich würde gerne den "Alten Hasen/Häsinnen" hier mal dieses Schreiben zu lesen geben, mit der Bitte um eine Einschätzung. Wie kann ich das tun, ohne dass es jeder lesen kann...!?
Dad
hi dad,
du könntest das per mail schicken oder ein Sonderfallforum einrichten lassen. Dazu müsstest du die mods kontaktieren.
Von Verfahrensbeiständen kann ich ein Lied singen - allerdings kein besonders melodisches :phantom:
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
hi dad,
du könntest das per mail schicken oder ein Sonderfallforum einrichten lassen. Dazu müsstest du die mods kontaktieren.
Wasserfee
Ich habe dir mal eine Nachricht hier geschickt....
hi dad,
du könntest das per mail schicken oder ein Sonderfallforum einrichten lassen. Dazu müsstest du die mods kontaktieren.
Wasserfee
Habe dir ne Email geschickt