Umgang mit 4 Monate...
 
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Umgang mit 4 Monate altem Baby

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(@wasserfee)
Registriert

das "Baby" wird mittlerweile 4 Jahre alt, hat einen innigen Kontakt zum TE und dir Anhörung bzgl. des Antrags auf WM hat heute stattgefunden.
Ich weiß nicht so richtig, was du hier willst wenn du dir nicht mal die Mühe machst, die threads komplett zu lesen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 20.01.2021 22:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Michelle: Das waren heute Abend erneut einige Sinnlos-Beiträge von dir, und somit bist du kurz vor dem Abflug aus diesem Forum.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 20.01.2021 22:32
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Kurzer Zwischenstand zu meinem Antrag auf das WM ....

Gestern war Verhandlung. Die Verfahrensbeiständin, welche in ihrer Stellungnahme das WM ablehnt, war krankheitsbedingt nicht bei der Verhandlung anwesend. Sie hatte in ihrer Stellungnahme geschrieben, dass sie vom guten Verhältnis meines Sohnes zu mir überzeugt ist, dass ihr die Kita auch "nur Gutes" berichtet hat und sie aus diesen Gründen keine Notwendigkeit einer Änderung für meinen Sohn sieht. Er scheint keinen Veränderungsdruck / Leidensdruck zu zeigen, weswegen es in Anlehnung an den §1696 BGB aus Sicht meines Sohnes, keiner veränderten gerichtlichen Regelung bedarf.

Würde für mich im Umkehrschluss heißen, dass es also eines schlechten Umganges bedurft hätte, um überhaupt eine Ausweitung des Umgangs zu erreichen!?

JA und Elternberatung (deren Stellungnahme aber noch nicht schriftlich vorlag) haben dem WM zugestimmt, sofern es "nicht über Nacht" gelebt wird. Schwerwiegende Gründe gegen das WM konnte die KM nicht vorbringen, das hat glaub auch die Richterin so empfunden. Da sie nicht ad hoc eine Entscheidung treffen wollte, erbat sie sich noch Bedenkzeit.

Und so sitz ich nun hier und warte....

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Themenstarter Geschrieben : 21.01.2021 12:27
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie hatte in ihrer Stellungnahme geschrieben, dass sie vom guten Verhältnis meines Sohnes zu mir überzeugt ist, dass ihr die Kita auch "nur Gutes" berichtet hat und sie aus diesen Gründen keine Notwendigkeit einer Änderung für meinen Sohn sieht. Er scheint keinen Veränderungsdruck / Leidensdruck zu zeigen, weswegen es in Anlehnung an den §1696 BGB aus Sicht meines Sohnes, keiner veränderten gerichtlichen Regelung bedarf.

Aha, alles läuft gut, Du hast ein gutes Verhältnis zu Deinem Sohn, die Kita berichtet nur Gutes und deswegen gibts kein WM ?? Was ist das denn für eine bescheurte "Begründung" ?? Was ist diese Verfahrenbeiständin von Beruf? Dummschwätzerin? Moderatorin im Brigitte-Forum?

Ich wünsche Dir von ganzem Herzen, dass die Richterin dieser "Argumentation" nicht folgt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 21.01.2021 15:45
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

[...] weswegen es in Anlehnung an den §1696 BGB aus Sicht meines Sohnes, keiner veränderten gerichtlichen Regelung bedarf.

Es ist gar nicht der Job der VB dies zu bewerten oder gar eine Empfehlung abzugeben. Dieses Recht nehmen sich leider viele raus, weil es die Gerichte auch noch aus Bequemlichkeit fördern.
Der Job wäre gewesen, den Willen des mittlerweile 3-jährigen Kindes zu eruieren und ins Verfahren einzubringen. Dies kann ein geäußerter, aber auch mutmaßlicher Wille sein.

Der § 1696 BGB beinhaltet das Abändern einer Entscheidung aus triftigem Grund. Ein triftiger Grund wäre hier aber auch, die nötige Bindung zu dir und deinem Kind zu stärken.

Nichtsdestotrotz hast du Fürsprecher und darauf würde ich meine Argumentation stützen. Das Jugendamt und die Beratungsstelle werden sicherlich eine Begründung abgeben, welche noch abzuwarten sind, bevor ihr euch erneut ans Gericht wendet.

Würde für mich im Umkehrschluss heißen, dass es also eines schlechten Umganges bedurft hätte, um überhaupt eine Ausweitung des Umgangs zu erreichen!?

Nein! Schlecht laufender Umgang könnte sogar implizieren, dass was zwischen dir und deinem Kind nicht richtig läuft => Reduktion. Insofern hat die VB dir sogar einen Gefallen getan. Sie es als Lob an deine Erziehungsfähigkeit an.
Erst recht kann sich deine Argumentation nun darauf stützen, dass ihr ein super Verhältnis habt und dies durch Ausweitung des Umgangs gestärkt werden muss.

Viel Erfolg!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 22.01.2021 10:22
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ganz Unrecht hat die VB leider nicht, man kann so argumentieren: wenn die aktuelle Regelung gut läuft, gibt es aus Kindeswohlgründen keine Notwendigkeit etwas an ihr zu ändern.
Das ist doch das Problem von Leuten, die eine gerichtlich geregelten Umgang haben, der 45% beträgt: in dieser Situation beantragt man ein WM doch meistens nur wegen des Unterhalts. Ein Gericht weiß dann aber genau: der Eine zahlt doch eh schon und es funktioniert. Wenn jetzt aber ein WM kommt, fehlt plötzlich dem anderen Geld. Das könnte zu Streit führen. Also lassen wir das doch lieber.

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Geschrieben : 22.01.2021 11:03
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Ganz Unrecht hat die VB leider nicht, man kann so argumentieren: wenn die aktuelle Regelung gut läuft, gibt es aus Kindeswohlgründen keine Notwendigkeit etwas an ihr zu ändern.
Das ist doch das Problem von Leuten, die eine gerichtlich geregelten Umgang haben, der 45% beträgt: in dieser Situation beantragt man ein WM doch meistens nur wegen des Unterhalts. Ein Gericht weiß dann aber genau: der Eine zahlt doch eh schon und es funktioniert. Wenn jetzt aber ein WM kommt, fehlt plötzlich dem anderen Geld. Das könnte zu Streit führen. Also lassen wir das doch lieber.

Wobei die KM ihr eigenes Geld verdienen könnte. Wir haben den selben Arbeitgeber, sind beide Lebenszeitbeamte, nur dass sie 3 Besoldungsstufen über mir angesiedelt ist 😉 Andersherum kann ich aber die Betreuung des Kleinen 1zu1 genauso wie die KM gewährleisten.

Das Thema Geld sollte also in meinem konkreten Fall gar keine Rolle spielen, auch weil ich nicht mal annähernd 45% der Betreuung derzeit habe, stattdessen in meinen Augen viel wichtigere Gründe für das WM.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2021 11:09
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wobei die KM ihr eigenes Geld verdienen könnte. Wir haben den selben Arbeitgeber, sind beide Lebenszeitbeamte, nur dass sie 3 Besoldungsstufen über mir angesiedelt ist 😉 Andersherum kann ich aber die Betreuung des Kleinen 1zu1 genauso wie die KM gewährleisten.

<b>Das Thema Geld sollte also in meinem konkreten Fall gar keine Rolle spielen, auch weil ich nicht mal annähernd 45% der Betreuung derzeit habe, stattdessen in meinen Augen viel wichtigere Gründe für das WM.</b>

Fantastisch!

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 22.01.2021 11:16
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe heute den Beschluss zu meinem Antrag auf WM bekommen. Und was soll ich sagen, ich habe das WM. Der Umgang wird jetzt sukzessive bis Januar 2022 von aktuell 3 auf 6 Nächte ausgebaut. Und ab September 2022 habe ich dann das WM 50/50.

Ich bin so glücklich und hoffe wirklich, dass sich damit "die Lage" mittelfristig etwas entspannt und der Kleine nur positives daraus ziehen kann.

Ich weiß, dass die KM das mit Haut und Haaren ablehnt. Dennoch hoffe ich, dass es dem Kleinen gelingt, durch den vermehrten Umgang mit mir, die ablehnende Haltung der KM "besser zu verarbeiten".

Ich danke erstmal allen hier, die mir über die ganze Zeit mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben. Ich werde sicher noch einige Fragen in Zukunft haben und werde mich so gut es geht hier auch mit einbringen. Ich bin froh, dass es diese Seite gibt.

Danke

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Themenstarter Geschrieben : 01.02.2021 20:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey, herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg beim Ausbauen eures Wechselmodells!

😊

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2021 22:10




(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Glückwunsch!

Solange du den Rucksack wieder voll machen kannst, wird die Herabsetzung und Beeinflussung nicht wirken.

Viel Freude!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 01.02.2021 22:24
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Einwandfrei !

Schön, hier mal positive Nachrichten zu lesen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 02.02.2021 10:51
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Gestern habe ich eine WhatsApp der Kindsmutter erhalten... sie will gegen den Beschluss Beschwerde einlegen...

Es bleibt also "spannend", auch wenn das mein Nervenkostüm wieder strapaziert...

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Themenstarter Geschrieben : 24.02.2021 07:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na auf die bin ich gespannt. Ist der Beschluss vorläufig vollstreckbar, also kannst du  das WM bzw die sukzessive Umgangserweiterung trotz Beschwerde umsetzen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2021 08:05
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Das kann ich dir gar nicht sagen... in dem Beschluss selber finde ich dazu nichts

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2021 08:10
(@wasserfee)
Registriert

hi,

ich seh das eher entspannt.

1. sind die KM und ihre Anwältin offensichtlich nicht die hellsten Kerzen
2. Ist es ja kein ad hoc-WM sonder langsame Steigerung über 1,5 Jahre, damit sich alle reinfinden können.
3. Fallen sämtliche Stellungnahmen (bis auf die der VB) eindeutig pro-WM aus und bescheinigen dir eine innige und tragfähige Beziehung zum Kind
4. Hat die KM schon beim AG nur it "ich will aber nicht, ich find das doof" argumentiert.
5. Hat die KM selber in ihrer Stellungsnahme geäußert, dass ,am sich über wichtige Erziehungsfragen einigen kann/konnte
6. du gingst und gehst ja weiterhin zur EB, die KM ist die, die das verweigert.
7. hat die Richterin am AG explizit geschrieben, dass die Mutter nach Gutsherrenart über den Umgang bestimmen will und du um alles bestteln musst

Ich bin ganz positiv gestimmt.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 24.02.2021 08:34
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

ich seh das eher entspannt.

Du trinkst ja auch regelmäßig Wein 🙂

Ich habe nur bissel Bedenken vor dem, was sie sich da jetzt ausdenkt um das Ganze noch weiter in die Länge zu ziehen. Und wahrscheinlich würde das auch im Umkehrschluss heißen, dass meine Erweiterung ab der KW 9 "ausfällt"... von den Kosten für Anwalt und Gericht die mir dadurch wieder entstehen ganz zu schweigen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2021 10:21
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Wir hatten ja kurz per PN geschrieben... ich habe dort schon angemerkt, dass ich damit gerechnet habe.

Also noch einmal hier: sei wachsam, dokumentiere alle "Besonderen Vorkommnisse".
Du gehst ja schon mit der Bitte an die Mutter um Gespräche pro aktiv in Richtung Deeskaltion. Weiter so!
Und immer schon dokumentieren... in meiner heißen Phase hatte ich ein Umgangstagebuch geführt. Vielleicht wäre das ja auch was für dich?!

Der Beschwerde sehe ich sorgenfrei entgegen, kannst du mit einem Dreizeiler entgegnen.

Wie erfinderisch Madam außerhalb des Gerichts agiert, ist eher zu beobachten. Ich rechne mit Umgangsvereitelungen.
Dazu suchen sich derartige Elternteile Erfüllungsgehilfen und sie wird wahrscheinlich Ärzte & Co. instrumentalisieren.

Hoffe, du bist überall gut angebunden.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2021 10:32
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Bisher mache ich das alles mit meiner "Zettelwirtschaft". Da sind über die letzten 4 Jahre aber schon einige zusammengekommen. Dort schreibe ich immer irgendwelche "Besonderheiten" vor/während/ nach den Umgängen auf. Aber ich werde dies in Zukunft auch besser in einem "gebundenen Exemplar" fortführen. Manche Dinge die der Kleine so während des Umgangs geäußert hat, habe ich mir im ersten Moment als Memo aufs Handy gesprochen, damit ich das im Nachgang noch notieren kann.... ist echt paranoid

danke schon mal allen fürs "beruhigen und Mut machen"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2021 10:42
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

An dieser Stelle ein kurzer Zwischenbericht...

Ich habe vor 3 Tagen Kenntnis von der Beschwerdebegründung der Kindsmutter erhalten. Ich habe mir diese bisher noch nicht komplett durchgelesen, nur einzelne Stellen und Passagen. Die Beschwerdebegründung ist 16 Seiten lang. Ich habe sie erstmal, nach dem ich mit Lesen angefangen hatte, bei Seite gelegt da ich doch "etwas über die Vielzahl von Unterstellungen, Behauptungen, Halb- und Unwahrheiten schockiert war".

Mein Anwalt hat erstmal um Fristverlängerung gebeten, da er sich aktuell im Urlaub befindet und Termin beim OLG schon übernächste Woche gewesen wäre.

Was ich im ersten Moment sehr seltsam finde ist die Tatsache, dass die KM unseren 4 jähriger Sohn und eine Betreuungsperson zum Verhandlungsort mitnehmen soll. Für die Dauer der Verhandlung, soll sich die Betreuungsperson um den Kleinen kümmern. Soll der Kleine etwa gehört werden?

Eine weitere Frage wäre, ob die Richter des OLG, Rücksprache bezüglich der Verhandlung am FamG mit der dortigen Richterin halten?

Nun ja, ich habe ehrlich keinen Nerv mehr, mich mit all dem Mist der 16 Seiten zum wiederholten Male auseinander zu setzen. Ich werde (auch auf anraten eines anderen geschätzten Forum Mitglied hier, meinen Anwalt bitten, sich bei seiner Erwiderung möglichst kurz zu fassen und nicht zu sehr ins Detail zu gehen.

Erstmal viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2021 09:13




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