Hallo,
klingt ein Schritt vorwärts und zwei zurück.
Mich würde mal interessieren wie der Unterhalt geregelt ist. Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt ist, dann bist Du (noch) nicht der Vater, allerdings kann die KM, wenn die Vaterschaft anerkannt ist, den Unterhalt ab Geburt fordern, so dass Du das Geld zumindest schon mal sammeln solltest.
Wie sieht es mit Betreuungsunterhalt aus?
VG Susi
Hallo,
Beim Versuch der KM zu erklären, dass ich das Umgangsrecht schriftlich durch einen Dritten festhalten möchte, schaltete sie sofort auf Aggro. Ich würde sie damit unter Druck setzen und das würde sich auch aufs Kind übertragen. Sie wüsste keinen Grund warum wir das schriftlich regeln wollen, wenn sie mir doch versprochen hat, dass ich ihn nach Gewöhnung länger sehen könnte... nun ja, und noch so 1,2 Gründe mehr warum das nicht gehen würde bzw. sie das nicht möchte.
So wie es für mich klang, wird sie der Vaterschaft zustimmen, die Sorgeerklärung für das gemeinsame Sorgerecht aber nicht.
Nun, die Kindesmutter weiss keinen Grund und fordert, dass Du ihr vetraust. Gleichzeitig zeigt sie sehr deutlich, dass sie Dir nicht vetraut, den sie spricht sich gegen das GSR aus. Vielleicht solltet Du mit ihr einmal über gegenseitiges Vertrauen sprechen. Wer verheimlichte die Schwangerschaft und die Geburt des Kindes ? Die Tatsache, dass sie das GSR nicht will, ist eine Unverschämtheit und zeigt, dass Sie Dich im besten Fall als Anhängsel sieht. Frage sie, was wird, wenn sie stirbt oder dement wird. Wer wird sich um das Kind kümmern ? Ist ihr eine Pflegefalilie lieber ? Natürlich stimmt sie der Vaterschaftsanerkennung zu, sonst bist Du nämlich nicht verpflichtet zu zahlen.
Und sie würde von Dir unter Druck gesetzt ? Was macht sie denn mit Dir ? Und selbst setzt sie sofort das Kind als Druckmittel ein : wenn es ihr schlecht geht, geht es dem Kind schlecht.
Ich bin da ganz bei Papa Markus.
Du bist am besten beraten, parallel deiner Gesprächsversuche den Eilantrag auf Umgang zu stellen. Es hilft dir, auch wenn Mama mal eine Laune hat.
Auf eine für dich auf der kommuikativen Ebene angestrebten Lösung wird sie wohl nicht aus sein, oder wie erklärst du dir dass sie neun Monate dich in Unkenntnis lies sowie drei Monate des Lebens deines Kindes dir nahm? Entweder bist du ein "Guter-Mensch" oder etwas vernebelt (war ich auch). Du willst für das Kind da sein, dann solltest du dies auch deutlich zeigen. Ich würde sie über dein Vorgehen unterrichten und ihr lediglich mitteilen, dass es nicht dem Konflikt dient, sondern eben lediglich dazu dient, damit alles dauerhaft und vorallem belastbar geregelt wird (so wie sie das ja mit dem Unterhalt getan hat). Es wird auch mal schlechte Tage geben und da willst du einfach das Kind vor absichern.
Du wirst spätestens in drei Monaten hier erneut eine Frage zu diesem Thema stellen, wie du mit einer erneuten kniffligen Situation mit der Kindesmutter umgehen sollst. Ich erinnere mich zu gut, wie ich auf all die Medizinmänner, Schamanen und Scharlatane hörte, die sagten setze dich mit einem Tee ans Lagerfeuer und sing ein Lied mit ihr. Eine Mutter die ein Kind hat (und evtl. auch nur wollte) und zum Vater sonst keinerlei Bezug hat, hat gar keinen Grund im Jahr 2017 einen Vater für ihr Kind zu brauchen (oft Sichtweise der Mutter).
Richtig blutig sind nämlich erst diese ganzen weichgekochten Gesprächstherapien. Weil ohne Konsequenz für den potenziellen Unruhestifter und jeder versteht nur das was er hören will. Erinnern will man sich dann oft auch nicht. Mit einem handfesten Beschluss ist eurem Baby und euch beiden am besten geholfen.
Frage dich selber, ob du mal kurz Papa anrufst und mitteilst das der vereinbarte Umgang mit dem Jugendamt heute nicht klappt, weil das Baby plärrt oder ob du dich trauen würdest dies zu tun, wenn ein durchsetzbarer Beschluss vorliegt, mit der Option bis zu €25.000,- auf den Tisch legen zu müssen. Der Umgang wird regelmäßiger und belastbarer stanttfinden und so habt ihr alle was davon.
Hallo,
klingt ein Schritt vorwärts und zwei zurück.
Mich würde mal interessieren wie der Unterhalt geregelt ist. Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt ist, dann bist Du (noch) nicht der Vater, allerdings kann die KM, wenn die Vaterschaft anerkannt ist, den Unterhalt ab Geburt fordern, so dass Du das Geld zumindest schon mal sammeln solltest.
Wie sieht es mit Betreuungsunterhalt aus?
VG Susi
Hallo Susi
Ich glaube du hast es treffend formuliert - ein Schritt nach vorne, 2 zurück -
Sie hat die Vaterschaft mittlerweile anerkannt, das habe ich vom Jugendamt jetzt schriftlich. Im selben Schreiben steht, dass sie keine Erklärung über die gemeinsame Sorge abgegeben hat.
Den Unterhalt fürs Kind habe ich soweit schon bei Seite gelegt. Ich wusste ja seit dem positiven Vaterschaftstest, dass ich ab der Geburt Unterhalt zahlen muss. Und die Zahlung für den Kleinen leiste ich auch gerne. Bezüglich Betreuungsunterhalt habe ich mich noch nicht weiter belesen. Ich weiß nur, dass die KM beim Jugendamt auch über diese mögliche Zahlung durch mich, informiert wurde.
Ich bin leider gerade im lange geplanten Urlaub in Dänemark und Norwegen, kann deshalb den Kleinen erst am 15.06 wieder sehen und auch dann erst die KM mit dem Schreiben vom Jugendamt persönlich konfrontieren.
Ich werde aber die Zeit nutzen und die KM schonmal vorab per Mail darüber informieren, dass ich auf Grund der nicht getätigten gemeinsamen Sorgeerklärung durch sie, nun zeitnah das Jugendamt und gegebenenfalls das Familiengericht bemühen werde. Ich habe zum Glück eine Rechtsschutzversicherung. Ich hoffe die wird mir in so einem Fall behilflich sein.
@Tsubame
Ich bin ganz bei dir. Ich sehe es ja genauso wie du. Gerade, dass sie schon das Kind als Druckmittel nimmt halte ich für sehr bedenklich, auch was die Zukunft betrifft.
...
Kannst du mir evtl. nochmal detaillierter schildern, was jetzt genau der für dich richtige Weg wäre, also konkret. Der Gang zum Anwalt? Oder wo kann ich belastbar den Umgang klären?
Danke schon mal
______________________________
Mod: Vollzitat gelöscht
@Dad76, bitte zitiere nur die Teile die zum Verständnis Deiner Antwort erforderlich sind, sonst weiss niemand, worauf Du Dich beziehst
Hallo,
ich denke, dass die die Höhe des BU unterschätzt, im Prinzip muss sie gestellt werden als ob das Kind bzw. die Schwangerschaft ihre Karriere nicht verändert hätte, konkret kann sie von Dir das Einkommen vor der Geburt des Kindes minus Elterngeld fordern, wobei 300 Euro vom Elterngeld anrechnungsfrei sind. Du hast hier einen Selbstbehalt von 1300 Euro, wobei von Deinem Einkommen der KU vorher abgezogen wird.
Was das gSR angeht ist es auf alle Fälle sinnvoll einen Termin beim JA zu machen, die KM muss dazu zwar nicht erscheinen, aber Du hast Deinen guten Willen gezeigt.
Was die Rechtschutzversicherung angeht kann ich nichts sagen. Ich denke aber, dass der Antrag auf gSR (so heißt das tatsächlich) die Rechtsschutzversicherung nicht braucht. Das gSR kann Dir nur verweigert werden, wenn es dem Kindswohl schadet. Dafür sehe ich aber keinerlei Anzeichen.
Letzlich ist aber trotzdem so, dass die eigentliche Baustelle der Umgang ist. Der erste Schritt wäre eine schriftliche Vereinbarung zwischen euch als Eltern. Gestaffelt auf den Rest des 1. Lebensjahres und dann eine Stiegerung auf den normalen Umgang um den 2. Geburtstag.
Das bringt im Konfliktfall nicht viel, aber wenn sich beide erst einmal auf etwas schriftlich geeinigt haben, dann ist das ein guter Ausgangspunkt.
Bringt das nichts, dann sollte auch hier das JA involviert werden. Passiert dann immer noch nicht, dann bleibt Dir nur die Umgangsklage vor Gericht und das kann kompliziert und langwierig werden. Da Richter ungern Entscheidungen treffen könne sie z.B. anregen, dass ihr eine Elternberatung besuchen sollt und euch dann auf Umgang einigen.
Manchmal funktionierts, manchmal auch nicht, vorallem dauert es.
VG Susi
Hallo,
Normale Rechtschutzversicherungen übernehmen zu 99 % keine Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten.
Hallo,
In Deiner Situation wirst Du bald entscheiden müssen, ob es sich lohnt für das GSR zu kämpfen. Es wird von der Reaktion der Kindesmutter abhängen. Sprich noch einmal mit ihr und erkläre ihr, dass es sich hier nur um einige wenige Entscheidungen handelt, welche ihr gemeinsam treffen müsstest und unterstreiche, dass das Kind abgesichert sein sollte, wenn ihr etwas passiert. Stelle ihr hier die Frage nach dem gegenseitigem Vertrauen. Vielleicht auch, wenn Du Lust hast, ob sie glaubt, dass das Kind ein Recht auf seinen Vater hat oder nicht, wie sie sich Deine Rolle als Vater vorstellt oder nicht vorstellt. Bleibe sachlich. Falls sie sich wieder in der Opferrolle sieht (Stichwort Druck), erkläre, dass ihr alle drei in einer aussergewöhnlichen Situation seid, welche ihr meistern müsst zum Wohle des gemeinsamen Kindes und dass dieses Meistern vor allem von ihrer Einstellung abhängt.
Tatsächlich kann das Kind eine innige Beziehung zu seinem Vater nur durch ausreichende Papazeiten aufbauen. Sie kann Dich und das Kind erpressen, in dem sie Papazeiten nur zulässt und fördert, wenn Du auf das GSR verzichtest. Dann solltest Du, wie PapaMarkus und Susie schreiben, gerichtlich den Umgang festlegen lassen um dem Kind Kontinuität und Sicherheit zu gewährleisten. Am besten schreibst Du ihr dann einen Brief (Einschreiben mit Fristsetzung für die Antwort), in dem Du ihr einen ausbaufähigen altersgerechten Vorschlag für die Papazeiten machst). Stimmt sie nicht zu, geht es zum Jugendamt, welche nur vermitteln können. Der dritte Schritt ist dann das Gericht.
VG,
Tsubame.
Hallo,
Normale Rechtschutzversicherungen übernehmen zu 99 % keine Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten.
Fallen diese aber nicht unter Rechtsschutz bei Familienangelegenheiten? Diese sind nämlich explizit in meiner Rechtsschutz genannt.
Fallen diese aber nicht unter Rechtsschutz bei Familienangelegenheiten? Diese sind nämlich explizit in meiner Rechtsschutz genannt.
Und welche Leistungen sind in Familienangelegenheiten vorgesehen? Wahrscheinlich nur Beratung.
Gruss von der Insel
Und welche Leistungen sind in Familienangelegenheiten vorgesehen? Wahrscheinlich nur Beratung.
Gruss von der Insel
"über die Beratung hinaus gehend" ist der Wortlaut
Morgen habe ich mit der KM Gespräch bei der Caritas. darum hatte mich das JA noch gebeten, bevor ich "den anderen Weg" wähle.
Ich verspreche mir nicht viel von diesem Treffen, habe aber dann wenigstens meinen guten Willen gezeigt.
Bis dato hat sich am Umgang gar nichts geändert, ich sehe ihn nur wenn die Mutter Zeit hat (vergangene Woche teilte sie mir mit, dass es diese Woche bei ihr nur am Mittwoch gehen würde??). Umgang beschränkt sich nach wie vor auf Kinderwagen schieben (oft schläft der Kleine dabei) und ab und an den Kleinen im Arm halten. Das ist für mich so unbefriedigend. Jeder aus ihrer Familie sieht den Kleinen öfters als ich.
In den letzten 6 Wochen hat sich am Umgang garnichts geändert, weswegen ich Anfang Juli den von Papa Markus gewählten Weg einschlagen werde.
Es sind mittlerweile noch 1,2 Sachen vorgefallen, die mich Nerven gekostet haben. Noch bin ich aber sehr ruhig und besonnen...
Schreibe dann hier, wie meine Eindrücke vom Treffen mit der KM bei der Caritas sind. Aber wie gesagt, ich gehe davon aus, dass das Ganze ihr nur zum Zeit schinden dient....
Gestern hatte ja ich das erste Gespräch bei der Caritas.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass es eine angenehme Atmosphäre war und ich auch mit einem gutem Gefühl nach Hause gefahren bin. Die KM wirkte danach etwas angesäuert, hatte sie sich das Ganze wohl etwas anders vorgestellt.
Kurz zusammengefasst konnte ich alle geäußerten Bedenken der KM mit Tatsachen und Äußerungen ausräumen. Auch die Frau der Caritas (Diplom Psychologin) musste am Ende fragen, was denn jetzt eigentlich das Problem der KM ist? Da kam halt nicht mehr sehr viel... Auch wenn es jetzt noch nicht ins Detail ging, so habe ich ein gutes Gefühl, dass ich verstanden wurde und man die Bedenken der KM nicht nachvollziehen kann. Es wurde auch sofort ein Umgang 2x die Woche vereinbart, auch an den WE, was vorher völlig unmöglich war. Inwieweit das jetzt natürlich dauerhaft ist werde ich sehen.
Auch hat sich die KM im Laufe der Unterhaltung in Lügen verstrickt, was auch der Dame der Caritas auffiel. Sie bohrte dann nochmal konkret nach uns stellte fest, dass Behauptungen bzw. Äußerungen haltlos waren bzw. nicht der Wahrheit entsprachen.
Ich werde auf jedem Fall beim nächsten Termin in 14 Tagen ganz konkret auf die Sorge und die schriftliche Regelung des Umgangs und dessen Erweiterung hinweisen.
hier ein weiteres Update nach dem 3ten Besuch bei der Caritas...
Nachdem es beim gestrigen Besuch bei der Caritas mal ordentlich gekracht hat, ist der jetzige Stand, dass ich den Kleinen ab sofort bei meinen beiden Umgangsterminen in der Woche, ohne die KM sehen darf. D.h. spazieren gehen und der Umgang allgemein ab jetzt ohne KM, anfänglich für ca. eine Stunde.
Bei den vergangenen ca. 25 Umgangsterminen in den letzen knapp 4 Monaten herrschte immer eine angespannte Stimmung. Man machte "gute Miene zum bösen Spiel". Ich wusste, dass es der KM in keinster Weise Recht war, dass ich den Umgang hatte. Es war ihr auch sehr unangenehm mit mir gemeinsam Zeit zu verbringen, wäre mir aber unter keinen Umständen entgegen gekommen und hätte mich alleine mit dem Kleinen losziehen lassen. Ich hatte mehrfach nachgefragt. Und ich spüre, dass sie mich auf keinem Fall als Vater für den Kleinen haben will, der ich ja aber nun mal bin. Und so kam es dann zum Krach beim Termin bei der Caritas, da ich das alles dort endlich mal ausgesprochen habe.
Die KM forderte immer nur (unter anderem mittlerweile auch BU, kurzfristige Verschiebungen des Umgangs um 1-2 Stunden, etc), blockte aber immer ab, wenn es darum ging, mir Zugeständnisse zu machen.
Nun ja, die gemeinsame Sorge wird dann bis zum Ende des Jahres "geklärt" werden, da ich eine Frist gesetzt habe.
Ich hoffe, dass sich jetzt die Lage etwas entspannt, da der Umgang jetzt ohne die KM stattfindet.
Gruß
Dirk
kurzes Zwischenfazit
Nachdem ich im Juni aufgefordert wurde, Auskunft über mein Einkommen abzugeben damit der Unterhalt fürs Kind und den BU ausgerechnet werden kann, habe ich vergangene Woche durch die KM eine erste "Berechnung" (die ihren Namen nicht annähernd verdient hat) des JA als "Diskussionsgrundlage" ausgehändigt bekommen. Demnach sollte ich knapp 800,-€ BU zahlen. Eine Berechnung für den KU war gar nicht dabei. Auffällig war die Tatsache, dass sie Berechnungen des BU rückwirkend bis zur Geburt meines Sohnes dabei hatte, obwohl ich erst im April vom Kind erfahren habe und erst im Juni zur Abgabe meiner Einkommensverhältnisse aufgefordert wurde.
Zu den Lohnzetteln der letzten 12 Monate, hatte ich natürlich auch die Nachweise über die private Krankenversicherung sowie über die laufenden Kredite ausgehändigt. Diese wurden aber bei der der "Berechnung" des JA in keinster Weise beachtet, weshalb ich auf einen BU von knapp 800,-€ gekommen wäre. Also ab zum Anwalt und dort die Berechnung durchführen lassen. Stand jetzt zahle ich also 289,-€ BU um nicht unter meinen Selbstbehalt von 1200,-€ zu rutschen, und nicht rückwirkend bis zur Geburt sondern erst ab Juni, da ich zu dem Zeitpunkt erst zur Abgabe der Einkommensnachweise aufgefordert wurde. Die Summe wird sich noch etwas reduzieren, da ich die mtl. Beiträge für die Gewerkschaft vergessen hatte anzugeben.
Was wohl jetzt noch als nächstes kommt, sind Forderungen der KM für den Sonderbedarf Babyerstausstattung, wobei ich ja schon quasi am Limit des finanziell Leistbaren bin. In dem Zussammenhang die Frage, was genau alles zu dieser Babyerstausstattung zählt. Vielleicht kann mir da ja jemand behilflich sein.
Grüße
Dirk
Hallo,
Du musst KU und BU strikt trennen. Das JA vertritt im Falle einer Beistandschaft das Kind und wird deshalb den KU berechnen und eintreiben. Ansonsten kann das JA den KU für die KM berechnen, endgültig ist das aber nicht, das geht nur durch ein Gericht. Wenn die Rechnung aber richtig ist gibt es natürlich keinen Grund die Rechnung anzufechten.
Beim BU kann das JA die KM nur beraten. Das JA muss hier auch nicht rechnen. Richtig ist, dass BU gefordert werden muss und deshalb nicht rückwirkend gezahlt werden muss und Du einen Selbstbehalt von 1200 Euro hast.
Es gibt ein Urteil des OLG Koblenz von 2009 (<a href="http://www.verwaltungspraxis.jurion.de/ordnungsrecht/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=172522&cHash=387bd539d595d005f5a6907d060c902a>OLG" Koblenz v. 12.5.2009 - 11 UF 24/09</a> oder auch <a href="http://www.t-online.de/leben/familie/baby/id_19934296/unterhaltsurteil-so-viel-ist-fuer-die-baby-erstausstattung-faellig-.html>hier</a>)" nach der die Säuglingserausstattung Sonderbedarf ist und in der Regel 1000 Euro nicht überschreitet. Damit wird die Säuglingserstaustattung pauschalisiert und Du solltest mit 1000 Euro rechnen.
VG Susi
Danke Susi für die schnelle Info...
Ist es sinnvoll, sich für die Erstausstattung Quittungen zeigen zu lassen, wenn ich weiß, dass die KM viele Sachen geliehen oder geschenkt bekommen hat bzw. diese gebraucht gekauft hat? Kann sie denn pauschal 1000,-€ fordern, wenn nachweisbar wäre, dass sie nicht mal annähernd soviel Geld dafür ausgegeben hat. Und was genau zählt zu dieser Erstausstattung?
Findet es in dem Zusammenhang auch Beachtung, dass ich auch eine gewisse Erstausstattung "beschafft" habe, da ich ja von der KM getrennt lebe und für die Zeiten meines Umgangs auch ein Babybett, Kinderwagen, Babyschale fürs Auto etc. beschafft habe?
Und inwieweit muss ich diese Pauschale sofort zahlen, wenn ich doch aktuell nach Zahlung KU und BU schon bei meinen 1200,-€ Selbstbehalt bin?
Fragen über Fragen... Sorry
Hallo Dad76
Als Nachsatz zu Susi64 möchte ich noch anmerken, das der Unterhalt für das Kind vorgeht und als erstes von Deinem bereinigten Netto abgezogen wird, bevor es an die Berechnung für den Betreungsunterhalt der Mutter geht. Wenn dann nach Abzug Deines Selbstbehaltes von 1200 € übrig ist bekommt Sie den BU.
LG der Frosch
Hallo,
Da die Erstaustattung Sonderbedarf ist, ist sie nicht mit dem KU abgedeckt.
Selbstverständlich muss auch die Erstausstattung belegt werden, selbst wenn es pauschaliert ist, heißt das nicht, dass man einfach die Pauschale kassieren kann. Eine gewisse Kulanz bei überlassenen Sachen sollte trotzdem drin sein.
Eine Auflistung der Erstaustattung findest Du z.B. <a href="https://www.baby-walz.de/erstausstattung/>hier</a>" oder auch <a href="https://www.urbia.de/magazin/schwangerschaft/baby-erstausstattung>hier</a>," natürlich braucht man nicht alles, aber 1000 Euro kommen da schnell zusammen.
Dass Du auch Aufwendungen hast ist bei der ganzen Sache leider nicht berücksichtigt und Du kannst das nicht gegenrechnen.
Da das Baby mittlerweile 4 Monate alt ist, braucht die KM das Geld doch nicht mehr für die Anschaffung, deshalb sollte Ratenzahlung möglich sein.
VG Susi
Wie mir die KM beim heutigen Termin bei der Caritas mitgeteilt hat, hat sie für gar keine Sachen der Erstausstattung eine Quittung mehr. Ich hatte sowas ja schon vermutet, da sie in den vergangenen Monaten häufig erwähnt hat, dass sie vieles geschenkt oder gebraucht bekommen hat bzw. sich gewisse Dinge geliehen hat. Und mal ganz ehrlich... so gänzlich ohne einen Nachweis für irgendwas tu ich mich ziemlich schwer mal eben so mindestens 500,-€ zu zahlen.
Außerdem möchte sie noch, dass ich mich an den Kosten für die private Krankenversicherung für den Kleinen hälftig beteilige. Dies kann ich dann aber sicher auch zur Bereinigung meines Nettoeinkommen rechnen und gegebenenfalls den BU um diese Summe kürzen!? Ich bin ja eigentlich mit allen Zahlungen schon bei meinem Mindestbehalt von 1200,-€...
Hi Dad,
wieso ist das Kind privat krankenversichert?
Grundsätzlich bist Du verpflichtet, die PKV nicht nur hälftig sondern vollständig zu übernehmen. Das kann dann bei der Bereinigung des Einkommens vorneweg (also vor Berechnung des KU) abgezogen werden und mindert insofern auch die Leistungsfähigkeit für BU.
Gruss von der Insel