Ich finde, man muss die Aussage der Mutter jetzt nicht in Frage stellen, dass ist völlig in Ordnung so.
Warum sollte man mutwillig etwas beenden, wofür die Natur schon ihr eigenes Ende vorgesehen hat und dieses Ende auch noch sehr viel zu früh durchsetzen? Um dem Kind dann ERSATZmilch zu geben, die Logik dahin hat sich mir nie erschlossen...
Das Baby wird mehr und mehr BEIkost bekommen und die Stillabstände werden mit der Zeit größer.
Nochmal ganz deutlich... ich habe gar nichts gegen das stillen! Aber.... laut ihrer eigenen Aussage stillt sie noch maximal aller 4 Stunden tagsüber. Ansonsten bekommt er schon Früh, Mittags und Abends Brei. Ich rede hier nicht davon, dass ich den Kleinen 6h oder über Nacht betreuen möchte... ich rede hier von vielleicht 3h und der Möglichkeit, ihn im Falle auch mal bei tagsüber bei mir schlafen zu lassen oder ihm Brei geben zu können. Aber selbst diese Möglichkeiten nimmt sie mir gänzlich...
Das sehe ich genauso.
Und ich hätte mir schon die Frage verbeten, wann ich denn gedenke, abzustillen.
Einfach noch ein wenig Geduld, das Ende ist ja absehbar.
Wasserfee
Die Frage nach dem abstillen kam von der Dipl. Psychologin der Caritas... und die wusste schon, warum sie so konkret nachfragt. Ich kann hier leider nicht alle Details aufführen...
Hallo,
Ich finde, man muss die Aussage der Mutter jetzt nicht in Frage stellen, dass ist völlig in Ordnung so.
Warum sollte man mutwillig etwas beenden, wofür die Natur schon ihr eigenes Ende vorgesehen hat und dieses Ende auch noch sehr viel zu früh durchsetzen? Um dem Kind dann ERSATZmilch zu geben, die Logik dahin hat sich mir nie erschlossen...
Das Baby wird mehr und mehr BEIkost bekommen und die Stillabstände werden mit der Zeit größer.
Kein Mensch hier kritisiert, dass das Kind gestillt wird und dass die Mutter sich nach dem Kind richtet um Abzustillen.
ich glaube wörtlich hat sie gesagt "Ich richte mich mit dem abstillen nach dem Kleinen. Er wird mir schon zeigen, wann er nicht mehr gestillt werden möchte bzw. das nicht mehr brauch".
Das Problem ist, dass die Mutter versucht den Aufbau einer Vater-Kind-Beziehung zu verhindern. Und sich damit im Recht sieht.
Nadda hat es richtig dargestellt.
Hi,
das Stillen ist nicht das Problem, ich habe sehr lange gestillt und konnte meine Kinder trotzdem problemlos
Stundenweise bei Papa, Oma oder Opa lassen.Das Problem ist in ihrem Kopf, weil sie nicht möchte. Auch ein gestilltes Kind wird in diesem Alter ja zugefüttert.
Ein Baby in diesem Alter kann problemlos seine Flüssigkeit über ein Fläschchen bekommen, es kann bei Hunger
Brei bekommen.
Das Kind hat das Recht gestillt zu werde. Das Kind hat das Recht auf KU. Das Kind hat das Recht und das Bedürfnis eine innige Bindung zu seinem Vater aufzubauen. Und zwar nicht mit sechs, zehn, 15 oder 30 Jahren, sondern sofort.
Der KV geht hier äussert verständnisvoll und einfühlsam (Caritas) vor. Aber die Mutter will nicht. Sie will nicht einmal, dass er zufüttert ! Sie will die Macht über das Kind ausüben und das ist alles.
Ich bin der Meinung, es ist Zeit sich als ersten Schritt an das Jugendamt zu wenden und deine Vorgehensweise darzustellen. Alleine um auszuloten, wie das Jugendamt Vätern gegenüber aufgestellt ist.
VG,
Tsubame.
Hi,
das Stillen ist nicht das Problem, ich habe sehr lange gestillt und konnte meine Kinder trotzdem problemlos
Stundenweise bei Papa, Oma oder Opa lassen.Das Problem ist in ihrem Kopf, weil sie nicht möchte. Auch ein gestilltes Kind wird in diesem Alter ja zugefüttert.
Ein Baby in diesem Alter kann problemlos seine Flüssigkeit über ein Fläschchen bekommen, es kann bei Hunger
Brei bekommen.Denke dir bleibt nichts anderes als eine Klage. Sie hat die Beratung abgebrochen, somit bleibt dir nichts anders.
LG
Nadda
Ich sehe es eben auch so... mein Umgang von vielleicht 3h würde das Stillen in keinster Weise gefährden. Und so erfindet sie eben immer mehr Gründe, warum es nicht gehen kann...
Das Problem ist nicht meine Kompromissbereitschaft oder der Kleine, das Problem ist, dass die KM nicht loslassen möchte und mich nie als Vater akzeptieren wird, egal wie sehr ich mich bemühe...
und nochmal...ich wohne gerade 15min von der KM entfernt, habe ihr auch zugesichert bei evtl. auftretenden Problemen sofort zu ihr zu fahren... ist ihr völlig egal und interessiert sie nicht
Hi,
vermutlich sieht sie sich als einzig wichtige Person für das Kind.
Du musst schleunigst dafür sorgen, dass ihr klar gemacht wird das sie nicht der einzige
Elternteil ist.
Vermittlungsgespräch beim JA, dort nochmal die gemeinsame Sorge ansprechen.
Mir ist ja immer noch schleierhaft wie man als verantwortungsvolle Mutter riskiert das Kind
im Ernstfall ohne jede rechtliche Absicherung zurückzulassen.
Kürzlich ist ein guter Bekannter von mir verstorben, plötzlich mit 36, kurz nach der Geburt
seines ersten Kindes. Zum Glück gab es wenigstens eine Vaterschaftsanerkennung, weshalb
die Kleine jetzt immerhin Halbweisenrente bekommt.
Aber was wäre wenn KM im Krankenhaus landet und nicht ansprechbar ist mit dem Kind?
Was ist wenn sie stirbt, dann landet euer Kind nicht beim Vater, sondern in einer Pflegefamilie
und es gibt ewig viel Stress der dem Kind sicher nicht gut tut.
Umgang ist im Alltag sicher die drängendere Frage, das sehe ich auch so. Aber die
gemeinsame Sorge ist notwendig für die Notfälle die passieren könnten.
Also im JA Vermittlungsgespräch und wenn das nichts bringt dann Klage, und zwar sowohl
gemeinsame Sorge als auch Umgang.
Das sind dann zwei Verfahren, was leider doppelt kostet. Aber wenn es gleichzeitig bei Gericht
eingeht wird es auch meistens gemeinsam verhandelt. Mein Gefühl sagt mir das deine Ex
dringend Aufklärung von einer Person in schwarzer Robe braucht.
Manchmal reicht das und danach akzeptiert KM das es so nicht geht. Manchmal gibt es
Kampf über viele Jahre.
Aber, egal was kommt, abwarten bestärkt sie in ihrem Verhalten - das wäre also eine schlechte Idee.
LG
Nadda
kurzes Update
Nachdem ich beim Amtsgericht war, habe ich nun kommende Woche einen Termin beim Verfahrensbeistand meines Sohnes.
Gibt es bei diesem Gespräch irgendetwas besonderes zu beachten? Ich weiß, dass ich dort objektiv sein muss und einfach den Ist- Zustand erklären soll. Ich werde mich nicht negativ über die KM äußern.
Brauch ich aber irgendwelche Unterlagen (Vaterschaftsanerkennung oder ähnliches)?
Gruß
Was du für das Gespräch mit dem Verfahrensbeistand brauchst, sind keine offiziellen Unterlagen wie Vaterschaftsanerkennung, sondern Offenheit, Ehrlichkeit, Kind-zentriertes Denken.
Du kannst den Ist-Zustand beschreiben und auch, was du als problematisch ansiehst, sowie wie du dir die Zukunft vorstellst. Belibe beim Kind und realistisch.
Die Aufgabe des VB ist es, das beste für das Kind zu erkunden und vor Gericht zu vertreten, so dass das Kind eine eigene qualifizierte Stimme im Verfahren hat und ncith zwischen den streitenden Eltern aufgerieben wird. Zumindest in der Theorie...
Was du für das Gespräch mit dem Verfahrensbeistand brauchst, sind keine offiziellen Unterlagen wie Vaterschaftsanerkennung, sondern Offenheit, Ehrlichkeit, Kind-zentriertes Denken.
Du kannst den Ist-Zustand beschreiben und auch, was du als problematisch ansiehst, sowie wie du dir die Zukunft vorstellst. Belibe beim Kind und realistisch.
Die Aufgabe des VB ist es, das beste für das Kind zu erkunden und vor Gericht zu vertreten, so dass das Kind eine eigene qualifizierte Stimme im Verfahren hat und ncith zwischen den streitenden Eltern aufgerieben wird. Zumindest in der Theorie...
Ich danke dir für deine Tipps bzw. Worte
Hi,
versuche ruhig und sachlich zu sein. Du möchtest dein Kind sehen, und für dein Kind Verantwortung übernehmen.
Nicht auf die Mutter schimpfen und Gesprächsbereit zeigen.
Mehr kannst du nicht tun. Sei ehrlich, aber eben positiv in deinen Formulierungen. Aktuell ist der Zustand nicht so
wie du ihn dir wünscht, schildere was du dir für dich und euer gemeinsames Kind wünscht.
Sprich von eurem Kind, nicht von deinem Kind.
LG
Nadda
Update
Das Gespräch mit dem Verfahrensbeistand war angenehm... Die Kindsmutter hatte mittlerweile auch ein Gespräch mit ihr und ist seit dem sehr freundlich und wohlgesonnen. Ende nächste Woche haben wir dann ein gemeinsames Gespräch beim Verfahrensbeistand und vorher noch beim ASD. Ich hoffe, dass hier bald Nägel mit Köpfen gemacht werden und endlich sowas wie "Normalität" eintritt.
Nach dem Termin beim Verfahrensbeistand, steht heute nun noch das Gespräch beim Jugendamt bzw. dem ASD an. Ich denke danach wird es die Einschätzungen der betreffenden Instanzen geben und es wird hoffentlich zeitnah eine Entscheidung beim Familiengericht wegen des GSr und einer Umgangsregelung getroffen. Bezüglich des GSr bin ich recht zuversichtlich, was die Umgangsregelung betrifft muss ich nochmal meine Wünsche und Vorstellung äußern. Die Vrschläge diesbezüglich vom Verfahrensbeistand waren nicht zufriedenstellend für mich.
Gestern hat die KM noch einen letzten Versuch gestartet, das hoffentlich unausweichliche (GSr), zur ihren Gunsten zu drehen. Sie bat mir per Mail an, die Gemeinsame Sorge heute beim gemeinsamen Termin beim Jugendamt zu bestätigen, wenn ich ihr dafür im Gegenzug eine Generalvollmacht über alle Belange der Gemeinsamen Sorge unterschreibe. Rein subjektiv betrachtet, klang das für mich im ersten Moment wie eine "Erpressung"
Ich habe bezüglich Generalvollmacht höflich abgelehnt und hoffe jetzt einfach, dass mir das GSr bald durch das Familiengericht zugesprochen wird.
davor brauchst du keine Angst zu haben. Es vereinfacht vieles. Wenn du ihr diese Vollmacht gibst, mit dem Satz"bis auf Widerruf" kann sie schalten und walten wie sie mag. das ist per se nicht schlimm sofern sie dich informiert. (habe ich auch so gemacht)
wenn sie das nicth macht, widerrufst du sie einfach. es könnte zur entspannung beitragen
Ich habe allerdings auf Grund der letzten 7 Monate kein Vertrauen in die KM. Sie hat mir diverse Dokumente vorenthalten oder auf dem JA unrichtige Angaben gemacht.
Und gerade stehen aktuell wichtige Entscheidungen bezüglich Impfungen und Kindergartenplatz an. Da würde ich nur sehr ungern erst im Nachhinein durch sie informiert werden, also erst dann wenn bereits die Entscheidungen durch sie getroffen wurden. Und dieser Satz "bis auf Widerruf" stand in ihrem Vordruck nicht dabei... 😉
Und die Gemeinsame Sorge möchte ich doch auch gerade aus dem Grund, Entscheidungen für meinen Sohn treffen zu können. Warum dieser Kampf um das GSr, wenn ich es mit einem Blatt Papier quasi wieder hergebe. Oder sehe ich das völlig falsch?
Hallo,
ich halte nichts von Blanko-Vollmachten. Allerdings gibt es nicht soviele Dinge, die Du tatsächlich mit entscheiden kannst.
Aus diesem Blickwinkel ist die Vollmacht auf Widerruf gar nicht so schlimm. Sind Dir bestimmte Dinge besonders wichtig, dann kannst Du sie auch davon ausnehmen.
Viele KM haben panische Angst vor dem gSR aus dem einfachen Grund, weil sie sich nicht ständig mit dem KV einigen wollen. Das müssen aber auch nicht, da Frage des alltäglichen Lebens von dem bestimmt werden, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben.
Welche Punkte sind Dir denn besonders wichtig?
Ich könnte mir vorstellen, dass Du auf medizinische Behandlungen Einfluss nehmen möchtest, muss es aber jeder grippale Infekt sein?
Hier könntest Du ein pauschales Einverständnis zur Behandlung bei der Kinderärztin A abgeben, die das dann auch mit zu den Akten nehmen würde und ein ständiges Nachfragen ist obsolet.
Kindergarten bzw. Schulwahl sind Dinge bei denen Du auf alle Fälle beteiligt werden solltest.
Ansonsten hast Du gar nicht soviel Einfluss über das gSR, der größte Vorteil des gSR ist aber, dass Ärzte, Kiga, ... Dir Auskunft über Dein Kind geben müssen ohne dass Du dafür die Einwilligung der KM brauchst.
Wenn Du keine pauschale Vollmacht erteilen willst, dann wäre eine Verhandlungsbasis für bestimmte Dinge (wie z.B. die Kinderärztin) eine Vollmacht auszustellen, die allen das Leben erleichtert.
Dass Du kein Vertrauen zur KM hast, gilt doch anders herum auch! Also versucht einen Kompromiss zu finden, der beiden zumindest etwas entgegen kommt.
VG Susi
Das heißt aber im Umkehrschluss, dass die KM der Kinderärztin sagen kann, dass sie keine Impfungen für den Kleinen wünscht und ich würde das dann erst im Nachhinein erfahren, wenn ich bei der Ärztin explizit danach frage!?
Natürlich muss sie mich nicht wegen einem grippalen Effekt und der evtl. Behandlung beim Arzt informieren, solange das nicht jedes mal der Grund für Absagen des Umganges ist, wie bereits mehrfach geschehen.
Mir sind die Entscheidungen bezüglich Behörden, Schulen und Kindergarten am wichtigsten. Und eben die wirklich wichtigen Entscheidungen bei Kinderarzt.
Das war der "Blanko- Vorschlag" der KM
Wir,die Kindeseltern von .... ,geboren am .....,haben die
gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben.
Zwischen uns ist unstrittig,dass der gewöhnliche Aufenthalt unseres Sohnes bei der
Kindesmutter,Frau .....,ist.
Hiermit bevollmächtigte ich, ................,die
Kindesmutter,.............., in allen
Angelegenheiten betreffend die elterliche Sorge für unser minderjähriges Kind, .......,
insbesondere in den Angelegenheiten
Angelegenheiten bezüglich der Kindertagesstätte
Behördenangelegenheiten
Sämtliche schulische Angelegenheiten
Angelegenheiten hinsichtlich der Gesundheitsfürsorge
ausdrücklich für mich zu handeln und für unseren Sohn ...... verbindlich
tätig zu werden.
……………………………………………..
(Ort,Datum)
…………………………………………….
Ich,die Kindesmutter...... verpflichte mich, den Kindesvater über die
Benutzung der Vollmacht unverzüglich zu informieren.
Dieser Vorschlag einer Vollmacht geht mit definitiv zu weit
Hallo,
dann mach doch einen Gegenvorschlag:
Wir,die Kindeseltern von .... ,geboren am .....,haben die
gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben.Zwischen uns ist unstrittig,dass der gewöhnliche Aufenthalt unseres Sohnes bei der
Kindesmutter,Frau .....,ist.Hiermit bevollmächtigte ich, ................,die
Kindesmutter,.............., in allen
Angelegenheiten betreffend die elterliche Sorge für unser minderjähriges Kind, .......,
insbesondere in den Angelegenheiten Angelegenheiten bezüglich der Kindertagesstätte, außer der Wahl der Kindertagesstätte
Behördenangelegenheiten
Sämtliche schulische Angelegenheiten, außer Wahl und Wechsel der Schule
Angelegenheiten hinsichtlich der GesundheitsfürsorgeBehandlungen beim Kinderarzt "Name, Anschrift"ausdrücklich für mich zu handeln und für unseren Sohn ...... verbindlich
tätig zu werden.
……………………………………………..
(Ort,Datum)
…………………………………………….Ich,die Kindesmutter...... verpflichte mich, den Kindesvater über die
Benutzung der Vollmacht unverzüglich zu informieren.
Du kannst das gerne weiter ändern.
Behördenangelegenheiten gibt es nicht so viele, aber eine Ausstellung eines Passes oder Perso wird in vielen Fällen ohne Deine Mitwirkung sowieso nicht möglich sein, auch wenn das Gesetz es zulässt, dass die KM hier alleine tätig wird, deshalb sollte dieser Punkt komplett gestrichen werden.
Bei den anderen habe ich wichtige Dinge ausgenommen. Notfälle wird jeder Arzt auch ohne Deine Einwilligung vornehmen (müssen), bei allem anderen, insbesondere Krankenhausbehandlungen wärst Du dann zu fragen (was ein Arzt auch tun müsste!).
VG Susi
Vielen Dank Susi
Ich werde das erstmal so übernehmen.
Aber eine blöde Frage noch bezüglich Grippe bzw. Kindergarten. Wie bzw. auf welchem Weg, darf ich mich bei dieser Art der Vollmacht über die "Entwicklung" des Kleinen erkundigen? Also werde ich über evtl. stattfindende Gespräche informiert oder endet das alles ausschließlich mit der Wahl des Kindergartens?
Und wenn ich angebe, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Sohnes bei der KM, heißt das, dass sie beliebig umziehen kann?
Und habe ich trotzdem das Recht, mich unabhängig von der Mutter bei der Kinderärztin z.B. zu erkundigen?
Und der letzte Teil, mit der Info der KM an mich bei Nutzung der Vollmacht... heißt das im Umkehrschluss, dass sie Entscheidungen treffen kann und mich dann einfach nur im Nachgang darüber informiert, oder ist es so, dass sie mich im Vorfeld über diese Entscheidungen informieren muss?
Sorry für die vielen Fragen
Hallo,
Der Vorschlag der KM geht darauf hinaus, dass Du gerade in den Angelegenheiten, in denen das GSR greift, nichts zu sagen hast.
Was heisst z.B. Angelegenheiten bezüglich der Kita ? "Darfst" Du das Kind dann dort nicht abholen, nicht mit den Mitarbeitern sprechen, nicht an den Veranstaltungen teilnehmen ? Das gleiche gilt für die Schule ? "Darfst" Du an Elternsprechtagen teilnehmen ? Auch mit ihm zum Arzt gehen ?
Es ist hier schwer zu raten. Denn es könnte sein, dass die KM es als Vetrauensvorschuss ansieht. Natürlich mit den vorgeschlagenen Änderungen (und natürlich bis auf Widerruf). Sie müsste sich dann aber auch, was die Papazeiten anbelangt, kompromissbereiter zeigen. Ich würde das ihr gegenüber mündlich so formulieren. Ich vertraue Dir, aber was sind Deine vetrauensbildenden Massnahmen mir gegenüber ?
VG,
Tsubame.
Hallo,
der gewöhnliche Aufenthalt = Lebensmittelpunkt des Kindes bei der KM bedeutet nur, dass Du das nicht ändern willst.
Will die KM mit dem Kind wegziehen, dann spielt die Kontinuität eine Rolle, die ist aber sowieso gegeben. Und nein, Du kannst Dich gegen einen Umzug aussprechen und auch klagen.
Dein Auskunftsrecht ist davon natürlich unberührt.
Schreibe doch (wie Papa Markus vorgeschlagen hat) einfach
.... Hiermit bevollmächtigte ich, ...., bis auf Widerruf ....
Gibt es Probleme kannst Du die Vollmacht relativ einfach widerrufen. Der KM kannst Du erklären, dass Du davon natürlich nur Gebrauch machst, wenn die Sache aus dem Ruder läuft.
VG Susi
Hallo,
es erschließt sich mir nicht ganz, warum Man(n) sich scheinbar grundlos auf die Forderung nach einer Generalvollmacht einlassen soll. Ist die KM so weit weg, dass es mit viel Aufwand verbunden oder fast unmöglich ist, die gemeinsame Sorge auszuüben?
Der KU muss ja auch zu 100 Prozent gezahlt werden ohne Abstriche.
Ich denke, dass die KM genau weiß, dass sie eine gemeinsame Sorge nicht verhindern kann und deshalb versucht zu pokern. Genau deshalb halte ich einen Verzicht auf Teile des GSR nicht für vertrauensfördernd. Und deshalb würde ich die KM fragen, warum genau sie diese Generalvollmacht erhalten möchte, die doch eigentlich dem Wesen des GSR widerspricht.
Viele Grüße
eskima
Hallo,
es erschließt sich mir nicht ganz, warum Man(n) sich scheinbar grundlos auf die Forderung nach einer Generalvollmacht einlassen soll. Ist die KM so weit weg, dass es mit viel Aufwand verbunden oder fast unmöglich ist, die gemeinsame Sorge auszuüben?
Der KU muss ja auch zu 100 Prozent gezahlt werden ohne Abstriche.
Ich denke, dass die KM genau weiß, dass sie eine gemeinsame Sorge nicht verhindern kann und deshalb versucht zu pokern. Genau deshalb halte ich einen Verzicht auf Teile des GSR nicht für vertrauensfördernd. Und deshalb würde ich die KM fragen, warum genau sie diese Generalvollmacht erhalten möchte, die doch eigentlich dem Wesen des GSR widerspricht.
Viele Grüße
eskima
Ich sehe es nach dem gestrigen Gespräch beim ASD ähnlich.
Es wurde mir recht deutlich durch den ASD kommuniziert, dass gegen das GSR rein gar nichts spricht. Ähnliches hatte auch der Verfahrensbeistand geäußert.
Nun war gestern auch noch der Umgang ein Thema, welches mir sehr am Herzen lag, da ich mit der bisherigen Umgangsregelung nicht einverstanden bin. Doch trotz einer Stunde "Verhandlungen" mit der Kindsmutter, bewegte die sich keinen Millimeter auf mich zu, im Gegenteil, sie äußerte mehrfach, dass ihr selbst die aktuelle Regelung zu weit geht. Ich bot ihr verschiedene Alternativen bezüglich des Umgangs an, welche sie allesamt mit der Begründung - "das ist mir zu viel" - ablehnte.
Diese Tatsache, sowie die vergangenen 7 Monate und das dabei Erlebte lassen es einfach nicht zu, dass ich solch eine Vollmacht, egal welcher Art, unterschreibe, um sie dann ziemlich sicher bald wieder auf Grund von Problemen widerrufen zu müssen.
Es ist jetzt also so, dass das GSR und eine Umgangsregelung gerichtlich festgelegt werden müssen.
P.S. Die KM wohnt nur ca. 15min entfernt, so dass sich theoretisch keine größeren Probleme bei der praktischen Ausübung des GSR ergeben sollten.