Umgang mit 4 Monate...
 
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Umgang mit 4 Monate altem Baby

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Ich würde erst mal zu allen "harmlosen" Forderungen "ja und amen" sagen, damit das Kind endlich in meinen Armen wäre.
Danach kannst dann immer noch beurteilen, ob den Forderungen Folge geleistet wird oder oder oder...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2018 13:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich finde es ehrlich gesagt nicht ganz so clever, den Termin NICHT wahr zu nehmen. Man kann natürlich die Schiene fahren wie du sie fährst, sollte sich aber immer fragen, wie die Außenwirkung bei denen IST, auf die es ankommt.

Kind ist krank/kränklich, Mutter lässt das Kind trotzdem zum Umgang und bittet Vater die Behandlung wahrzunehmen. Vater verweigert mit Hinweis auf seine Selbstbestimmung. Dann geht es ums GSR und Mutter sagt: "Den kann man doch nicht mal in eine Behandlung mit einbinden, weil er die Behandlung boykottiert. Wie soll man denn da ein gemeinsames Sorgerecht ausüben?"

Ob die KM damit zum Arzt geht oder eine Behandlung initiiert, fällt unter die Alltagssorge. Wenn du bei solcher Pillepalle schon nicht mitwirkst, wird das wohl eher dir auf die Füße fallen als der KM die Terminplanung. Denn die ist davon ausgegangen, dass du als liebender Vater einen medizinischen Termin wahr nimmst und du machst gleich beim ersten Versuch einen auf "die kann mich mal und ich mach mein Ding."

Clever ist anders. Du hättest diese Aktion prima für dich nutzen können, um zu belegen wie kooperativ ihr sowas klären könnt. Manchmal sollte man einfach mal ein kleines bißchen weiter denken als das kleine Schweinchen beim Stuhlgang. Die Freude über "ich habe mich nicht fremdbestimmen lassen, ha!", dürfte jedenfalls ein kurzes Vergnügen sein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2018 15:11
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich finde es ehrlich gesagt nicht ganz so clever, den Termin NICHT wahr zu nehmen. Man kann natürlich die Schiene fahren wie du sie fährst, sollte sich aber immer fragen, wie die Außenwirkung bei denen IST, auf die es ankommt.

Kind ist krank/kränklich, Mutter lässt das Kind trotzdem zum Umgang und bittet Vater die Behandlung wahrzunehmen. Vater verweigert mit Hinweis auf seine Selbstbestimmung. Dann geht es ums GSR und Mutter sagt: "Den kann man doch nicht mal in eine Behandlung mit einbinden, weil er die Behandlung boykottiert. Wie soll man denn da ein gemeinsames Sorgerecht ausüben?"

Ob die KM damit zum Arzt geht oder eine Behandlung initiiert, fällt unter die Alltagssorge. Wenn du bei solcher Pillepalle schon nicht mitwirkst, wird das wohl eher dir auf die Füße fallen als der KM die Terminplanung. Denn die ist davon ausgegangen, dass du als liebender Vater einen medizinischen Termin wahr nimmst und du machst gleich beim ersten Versuch einen auf "die kann mich mal und ich mach mein Ding."

Clever ist anders. Du hättest diese Aktion prima für dich nutzen können, um zu belegen wie kooperativ ihr sowas klären könnt. Manchmal sollte man einfach mal ein kleines bißchen weiter denken als das kleine Schweinchen beim Stuhlgang. Die Freude über "ich habe mich nicht fremdbestimmen lassen, ha!", dürfte jedenfalls ein kurzes Vergnügen sein.

LG LBM

Ich habe an Tagen der U- Untersuchung extra Urlaub genommen, um dort mit dabei zu sein. Sie hatte die Termine dafür immer auf vormittags gelegt, obwohl ich sie um Termine nachmittags gebeten hatte, damit ich diese auch nach dem Dienst wahrnehmen kann. Also habe ich extra dafür Urlaub genommen. Ich habe nach dem Umgangsausfall gleich ein Kleinkindinhaliergerät besorgt und angeboten, dass inhalieren bei mir daheim durchzuführen. Ich war erst ein Tag vor dem "Umgangsausfall" mit dem Kleinen auf Wunsch der KM beim inhalieren, war also kooperativ. Und ich informierte die KM noch am selben Tag, dass ich am nächsten Tag nicht während meines Umgangs mit ihm inhalieren fahren kann und bat sie, es am Vormittag selber zu tun. Was bitteschön, soll ich noch tun??

Und wir reden hier nicht von "medizinischen" inhalieren, sondern einfach vom Besuch einer öffentlichen "Kaltinhalierhalle" ohne medizinische Indikation... Einen Besuch beim Arzt lehnte die KM trotz mehrfacher Bitte und Nachfrage durch mich, ab... Auch auf mein Angebot zum inhalieren bei mir mit dem beschafften Kleinkindinhaliergerät ging sie nicht ein....

Ich habe also sehr wohl schon mehrfach nachgewiesen, dass mir die Gesundheit meines Kleinen wichtig ist... und ihr ging es auch garnicht darum, sie wollte einfach nur ihren Willen haben, sonst wäre sie nämlich am Vormittag selber mit ihm gefahren...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2018 15:22
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Clever ist anders. Du hättest diese Aktion prima für dich nutzen können, um zu belegen wie kooperativ ihr sowas klären könnt. Manchmal sollte man einfach mal ein kleines bißchen weiter denken als das kleine Schweinchen beim Stuhlgang. Die Freude über "ich habe mich nicht fremdbestimmen lassen, ha!", dürfte jedenfalls ein kurzes Vergnügen sein.

Das kann man drehen und wenden wie man will ....

Bei mir war es in etwa so, dass mir alle möglichen Dinge gesagt wurden, z.B. beim Umgang ... JA sgate, begleitet nur, wenn irgendwann in Sicht das kein begleiteter Umgang mehr nötig ist. Da aber Gutachten sagte, geht nicht ohne, gibt es keinen. Weiterhin widersprüchliche Schreiben und Beratungsgespräche aus ALLEN RIchtungen. Erziehungsberatung sagt, kein Umgang ... geht nicht. Dann wieder, die Kinder müssen selber lernen sich mit der Mutter auseinanderzusetzen. JA sagt, wenn ich die Kinder zur KM gebe, werden sie in Obhut genommen, in einem Schreiben ans Gericht appellieren sie an die Verantwortung beider Eltern ...
Die Gutachterin fragte mich irgendwann, wie ich den Umgang organisieren möchte und ich solle doch mal einen Plan machen ... später schreibt sie, dass wegen der Gefährdung kein Umgang stattfinden solle ...

Und um dem ganzen dann die Krone aufzusetzen, wurde dann gesagt, ich wäre in meinen Entscheidungen ambivalent, da ich mich nicht klar positioniere ...

Man kann tun und lassen was man will, wenn die falschen Leute zusammentreffen gibt es nur Chaos. Und wenn man dann als gesunder Mensch dazwischen geht und es klar strukturieren will, dann ist man ein Querulant ...
Ich glaubte manchmal, dass die "irren" im Familenrecht auf der falschen Seite des Tisches saßen ...

@Dat76, ich denke es ist ok, wie Du das machst. Es kann auch schnell so kommen, wenn Du Dich bei jedem Pieps verbiegst, dass die Forderungen bis ins unmögliche geht und Du es dann garnicht mehr schaffen kannst.
Ich würde, sollte es zur Sprache kommen, ganz klar darauf hinweisen, dass die KM die Zeit gehabt hätte, dieses am Vormittag zu erledigen ... Zumal befeuchtete Luft in den Hals pusten nicht gegen Erkältungen hilft ... Aber da darf jeder glauben was er mag.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2018 16:29
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe an Tagen der U- Untersuchung extra Urlaub genommen, um dort mit dabei zu sein. Sie hatte die Termine dafür immer auf vormittags gelegt, obwohl ich sie um Termine nachmittags gebeten hatte, damit ich diese auch nach dem Dienst wahrnehmen kann. Also habe ich extra dafür Urlaub genommen. Ich habe nach dem Umgangsausfall gleich ein Kleinkindinhaliergerät besorgt und angeboten, dass inhalieren bei mir daheim durchzuführen. Ich war erst ein Tag vor dem "Umgangsausfall" mit dem Kleinen auf Wunsch der KM beim inhalieren, war also kooperativ. Und ich informierte die KM noch am selben Tag, dass ich am nächsten Tag nicht während meines Umgangs mit ihm inhalieren fahren kann und bat sie, es am Vormittag selber zu tun. Was bitteschön, soll ich noch tun??

Und wir reden hier nicht von "medizinischen" inhalieren, sondern einfach vom Besuch einer öffentlichen "Kaltinhalierhalle" ohne medizinische Indikation... Einen Besuch beim Arzt lehnte die KM trotz mehrfacher Bitte und Nachfrage durch mich, ab... Auch auf mein Angebot zum inhalieren bei mir mit dem beschafften Kleinkindinhaliergerät ging sie nicht ein....

Ich habe also sehr wohl schon mehrfach nachgewiesen, dass mir die Gesundheit meines Kleinen wichtig ist... und ihr ging es auch garnicht darum, sie wollte einfach nur ihren Willen haben, sonst wäre sie nämlich am Vormittag selber mit ihm gefahren...

Hallo,

Und Dein Engagement und Deine Kooperation solltest Du dokumentieren und strukturiert dem Gericht vortragen bzw. damit Fragen beantworten oder Vorwürfen widersprechen. Sachlich und freundlich.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2018 17:32
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo... wollte mich nur nochmal kurz melden, bevor ich dann am Mittwoch endlich meine Anhörung vor Gericht habe.
Habe heute per Mail vorab eine Stellungnahme der Verfahrensbeiständin erhalten.

Würde euch diese auch gerne zur Kenntnis geben, aber ich weiß nicht ob das rechtens ist. Was meint ihr?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2018 15:30
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Du kannst sie abschreiben und alle reale Daten rausnehmen (Namen, Datum, Anschriften). Dann dürfte es kein Problem sein.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2018 15:52
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

ok, habe mal nur das "Wichtigste" kopiert

Beide Elternteile sind mit dem Besuch der Kindertagesstätte einverstanden. Hierüber besteht kein Streit. Der Vater ist berufstätig und hat eine Lebensgefährtin.
XXXXXX suchte in meinem Beisein die Nähe seines Papas, versteckte er sich zunächst hinter seinem Papa, um dann auf dessen Schoß zu klettern. Nach einiger Zeit löste sich XXXXX, spielte mit seinem Papa und um diesen herum. Der Papa bezog mich in das Spiel mit ein, was XXXXX geschehen ließ. Die Lebensgefährtin des Papas scheint XXXXX vertraut.

2.
Der Umgang zwischen Vater und Sohn wurde inzwischen wiederholt angepasst.
XXXXX schläft nicht mehr 2 x täglich, sondern macht inzwischen Mittagsschlaf.

Der aktuelle Umgang gestaltet sich zeitlich wie folgt, wobei der Papa holt und bringt:
jede Woche Dienstag und Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr,  
in den ungeraden Kalenderwochen zusätzlich Sonntag von 15.00 – 18.00 Uhr.

Meines Erachtens spricht nichts gegen eine behutsame Erweiterung der Umgangskontakte dahingehend, dass XXXXXX in den ungeraden KWs den ganzen Sonntag mit seinem Papa verbringt. XXXXXX hat in der Vergangenheit bereits beim Papa seine Tagesschläfchen gehalten. Der väterliche Haushalt ist auf die Versorgung des Jungen durchaus auch eingestellt.

An die Mutter habe ich diese Idee herangetragen. Sie wollte hierüber nachdenken, fand es jedoch nicht gut, dass der Papa mit ihr hierüber noch nicht gesprochen habe.

3.
Was die elterliche Sorge anbetrifft, so fanden in der Vergangenheit durchaus schon gemeinsame Arztbesuche statt. Auch haben die Eltern zum Besuch der künftigen Kindertagesstätte schon ein Einvernehmen erzielen können.

Es liegen keine wesentlichen Aspekte vor, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen. Mit den Eltern wurde die Möglichkeit erörtert, dass mit Vollmachten gearbeitet werden könne. Die durch die Mutter dem Vater vorgelegte quasi alle Bereiche umfassende Vollmacht, war Herr XXXXX jedoch nicht bereit, zu unterzeichnen. Der Vater ist durchaus damit einverstanden, der Mutter umfassende Handlungsvollmacht in medizinischen Notfällen erhält. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass das Erstellen einer Vollmacht ein Entgegenkommen, keine Verpflichtung ist.

Es mag sein, dass es den Eltern noch schwer fällt, sich zu Fragen, die über den täglichen Bedarf XXXXXX hinausgehen, auszutauschen. Dies hindert eine gemeinsame Sorge jedoch nicht. Es ist eher an den Eltern, ihr vorhandenes Potential auszuschöpfen und sich zu XXXXXXX in Belangen, die für den Jungen wesentlich sind, ernsthaft auseinanderzusetzen und die Argumente auch auszutauschen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2018 16:04
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Liest sich gut !

Alles Gute für Mittwoch !

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2018 18:38
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Soooo

Endlich gute Nachrichten... Ich habe trotz heftiger Ablehnung der KM, heute die Gemeinsame Sorge bekommen, für die Richterin gab es da überhaupt keine Zweifel. Auch habe ich jetzt eine belastbare Umgangsregelung mit einer sofortigen Umgangserweiterung bei den Umgängen am Sonntag... Alle vorgebrachten Bedenken bzw. Gründe für die Ablehnung der GS durch die KM waren haltlos, dass hat die Richterin auch genau so deutlich kommuniziert.

Ich bin erstmal so froh, auch wenn ich weiß, dass das erstmal nur eine Momentaufnahme ist.
Erstmal Danke für eure Unterstützung hier im Forum...

ich werde weiter berichten, wie sich das Ganze entwickelt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2018 15:39




(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dad76,

Vielen Dank für Deine Nachricht.

Deine Engelsgeduld und Dein Engagement haben sich ausbezahlt. Ich freue mich sehr.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2018 16:59
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich freue mich da auch für Dich.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2018 23:28
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich danke euch...habe aber mal noch eine Frage

Da der Kleine ja erst 1,5 Jahre ist, haben wir bei der Umgangsregelung keine Vereinbarung für die Ferien getroffen sondern lediglich festgelegt, dass ich den Kleinen an den Sonntagen von ungeraden Wochen und jede Woche an 2 Tagen am Nachmittag habe. Dies ist auch so in einem gerichtlich gebilligten Vergleich niedergeschrieben worden.... jetzt zu meiner Frage:

Darf die KM ihren Urlaub so legen, dass ich keinen Umgang mit meinem Kleinen am Sonntag wahrnehmen kann? Also aktuell ist sie ja noch nicht arbeiten, möchte aber wohl mit dem Kleinen in den Urlaub. Und dieser fällt wahrscheinlich auch auf einen Sonntag einer ungeraden Woche?

Danke schon mal für eure Hilfe?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2018 21:07
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Jeder hat sich an den niedergeschriebenen Vergleich zu halten. Deshalb ward Ihr vor Gericht, weil Ihr alleine nicht in der Lage seid, die Betreuungszeiten des Vaters zu regeln.

D.h. will die Kindesmutter in den Urlaub fahren und Urlaubstage fallen in die Papazeiten müsste sie Dich fragen und vielleicht einen Kompromiss vorschlagen. Ich hoffe, sie (ihr) könnt das vernünftig aushandeln. Vielleicht überwindet sie sich ja endlich und bespricht solche Sachen konstruktiv mit Dir.

Sie könnte Dich natürlich auch vor vollendete Tatsachen stellen : "Ab morgen sind wir für vier Wochen im Urlaub." Dann musst Du entscheiden, wie Du Dich verhältst, wenn im Vergleich diesbezüglich nichts vorgesehen ist.

Es wird spannend zu sehen, wie sie sich verhalten wird. Sie ist in gewissen Sinne diejenige, welche von Dir etwas will. In der Vergangenheit warst Du derjenige, der von ihr etwas wollte.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2018 01:23
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Also es ist jetzt genau so, dass die KM eine Woche mit dem Kleinen in den Urlaub fährt (übrigens erstmalig und ganz spontan - noch vor wenigen Wochen konnte sie sich das gar nicht vorstellen mit so einem kleinen Kind) In die Zeit ihres Urlaubs fallen 3 meiner Umgangstermine (2x in der Woche a`3 Stunden und ein Sonntagsumgang a`knapp 8 Stunden) Sie hat mir "angeboten", einen Termin davon am Sonntag nach dem Urlaub nachzuholen. Aber dann nicht etwa wie für sonntags vereinbart von 10:15Uhr - 18:00 Uhr, sondern nur von 15:00 - 18:00 Uhr, "damit sich der Kleine erstmal wieder an zu Hause gewöhnen kann."

Langsam fehlen mir echt die Worte. Ich hätte niemals gedacht, dass sie sowas nur 24 Stunden nach dem Gerichtstermin bringt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2018 07:52
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Sie macht das, weil sie Dir ihre Macht und ihren Besitzanspruch gegenüber dem Kind aus ihrer Sicht beweisen muss. Und sich selbst gegenüber auch.
Du kannst jetzt zwei Dinge machen. Entweder zu akzeptiert das schweigend. Oder Du "verhandelst" mit dem Hinweis auf den Vergleich. Vielleicht auch darauf hinweisen, warum sie sich denn diesbezüglich nicht vor Gericht geäussert hätte, dann hättet ihr solche Urlaube gleich festzurren können, natürlich mit für das Kind ausreichende Nachhol-Papazeiten.
Überlege Dir, was Du willst. Und mache ihr einen anderen Vorschlag. Sofort. Freundlich, kompromissbereit, offen (wie es Deine Art ist), aber hart in der Sache. Fortiter in re, suaviter in modo.
Viel Kraft,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2018 09:01
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Dad76,

man könnte fast meinen wir beide hätten es mit der gleichen KM zu tun. Was mir das Ganze zeigt ist eindeutig: das Thema ist noch lange nicht durch bei euch beiden und der "Kampf" um die Präsenz des Vaters wird vermutlich weiter gehen.

Wenn ich mir deinen Thread so durchlese verheißt das Ganze nichts gutes. Aber ich habe in deinem Fall die Hoffnung, dass sich die Situation ändert sobald die KM wieder arbeiten geht und sie auf deine Unterstützung angewiesen ist. An der Stelle drücke ich dir die Daumen.

Nun zum aktuellen Thema: lass sie reisen und nehme es gelassen zur Kenntnis. Die Frage ob euer Sohn einen präsenten Vater in seinem Leben an seiner Seite hat wird nicht der geplante Urlaub entscheiden, sondern wie sich die, vom Gericht legitimierten, Umgänge in nächster Zeit umsetzen lassen. Auch wenn der Startschuss erstmal daneben ging, -mit freundlicher Unterstützung von Frau Mama, so muss du die Sache nun langfristig betrachten. Gelassenheit ist da erstmal der beste Ratgeber. Nutz die Reisezeit und gönne dir nochmal etwas Ruhe bevor es danach an den "Trennungsvateralltag" geht.

Grüße
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2018 10:00
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Dass das Ganze nicht durch ist, dessen war ich mir schon sehr bewusst. Aber ich hatte gehofft, dass sich zumindest jetzt mit der belastbaren Umgangsregelung vorübergehend etwas ändert und es etwas Ruhe einkehrt. Ganz ehrlich, das letzte Jahr hat mich und meine Partnerin sehr mitgenommen.

Ich habe so lange für die GS kämpfen müssen obwohl es zu keiner Zeit irgendwelche Gründe gab die dagegen sprechen. Ausschließlich die Tatsache, dass die Mutter mich nicht als Vater will hat das Ganze so in die länge ziehen können. Und jetzt soll das genau so weiter gehen?

Wäre es nicht das völlig falsche Zeichen, wenn ich jetzt, trotz dieses Jahres mit Krampf und Kampf bis zur gerichtlichen Entscheidung über GS und Umgang, hier gleich wieder zurück stecke? Ist es nicht so, dass sich dadurch die KM noch mehr bestärkt fühlt, genauso weiter zu machen wie bisher, einen Tag nach dem Gerichtstermin.

Konkret bei diesem Urlaub der KM würden mir 3 Umgangstermine mit meinem Sohn entfallen (vorher auch noch 2 in der Woche da ich dienstlich verhindert bin und in dem Fall schon gar nicht mit Ausweichterminen rechne). Allein ihre Begründung "Diesmal aber nur Nachmittag, damit er sich erstmal wieder an zu Hause gewöhnen kann. War ja noch nie so lange mit ihm weg" ist für mich ein Schlag ins Gesicht.

Sie kann natürlich in den Urlaub fahren, das steht diesmal gar nicht zur Debatte. Aber, dass der Kleine dann 2 Tage nach dem Urlaub nicht den Tag mit seinem Vater verbringen kann, weil er sich "zu Hause" wieder eingewöhnen muss, klingt für mich wie Hohn. Und da diskutiere ich noch nicht mal über die beiden Termine, die in der Woche auch noch ausfallen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2018 10:19
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Dad76,

ich denke auch, dass ein Aussitzen hier nur die Dame in ihrem Bemühen verstärkt mit dir zu spielen.
Dabei gibt sie dir ja schon deine Argumentation vor:

[...]
"Diesmal aber nur Nachmittag, damit er sich erstmal wieder an zu Hause gewöhnen kann. War ja noch nie so lange mit ihm weg"
[...]

Du antwortest folgendes:
"Liebes Ex Schnuckelchen,
ich finde es gut, dass du mit dem Kleinen in Urlaub fährst, damit ihr euch erholen könnt. Da bin ich doch gerne bereit unseren Gerichtsbeschluss (!) großzügig aus zu legen und den Umgang an Terminen vor / nach zu holen, wie es mir möglich ist.
Aber gerade für die vom Gericht als wichtig anerkannte Vater - Kind Beziehung muss bei einer so langen Abwesenheit gleich wieder gestärkt werden. Deshalb wäre eigentlich sogar ein längerer Umgang sinnvoll."

Ob du dann noch drohst, dass bei nur einseitiger großzügiger Auslegung des Gerichtsbeschlusses ein erneutes Anrufen des Gerichtes zwangsläufig ist, musst du abschätzen.
Richter sind auch nur Menschen. Wenn man wie bei euch mit viel Aufwand einen Umgangsbschluss zusammenzimmert und eine Partei sich nicht daran gebunden fühlt, finden die Schwarzkittel das auch nicht unbedingt befriedigend.......

Grüße aus dem Schwarzwald,

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2018 10:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Dad76!
Dadurch, dass im Vergleich offensichtlich keine Urlaubsregelung verankert ist (wie ist der Umgang in Deiner Urlaubszeit geplant?), wirst Du wahrscheinlich keine Ersatztermine  kriegen.

Wenn KM vom Urlaub zurück ist, hat sie sich an dir Regelungen im Vergleich zu halten (das Kind kann sich auch bei Dir eingewöhnen!!); tut sie es nicht, musst Du alle Abweichungen sauber dokumentieren und in Zweifelsfall eine neue gerichtliche Regelung mit Sanktionen bei Nichteinhaltung erwirken.
Ich würde hier auch nicht zu lange warten, es geht hier auch um eine vernünftige Vater-Kind-Beziehung!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2018 10:37




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