Hallo,
"Richter sind auch nur Menschen. Wenn man wie bei euch mit viel Aufwand einen Umgangsbschluss zusammenzimmert und eine Partei sich nicht daran gebunden fühlt, finden die Schwarzkittel das auch nicht unbedingt befriedigend......."
"Konkret bei diesem Urlaub der KM würden mir 3 Umgangstermine mit meinem Sohn entfallen (vorher auch noch 2 in der Woche da ich dienstlich verhindert bin und in dem Fall schon gar nicht mit Ausweichterminen rechne). "
Du erwartest also, dass deine Exe sich akribisch an den Umgangsbeschluss hält aber selber kannst du mal eben an 2 Terminen nicht?
Der Beschluss ist nicht mal trocken und ihr verstosst beide schon munter dagegen. So kann das nichts werden. Du kannst nicht von der Ex was erwarten was du selber nicht leistest. Eine gerichtliche Entscheidung ist bindend. Für beide!
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Servus Dad76!
Du erwartest also, dass deine Exe sich akribisch an den Umgangsbeschluss hält aber selber kannst du mal eben an 2 Terminen nicht?
Hier hat die Fee schon recht...mit zweierlei Maß messen geht gar nicht, auch wenn es berufliche Termine sind.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
"Richter sind auch nur Menschen. Wenn man wie bei euch mit viel Aufwand einen Umgangsbschluss zusammenzimmert und eine Partei sich nicht daran gebunden fühlt, finden die Schwarzkittel das auch nicht unbedingt befriedigend......."
"Konkret bei diesem Urlaub der KM würden mir 3 Umgangstermine mit meinem Sohn entfallen (vorher auch noch 2 in der Woche da ich dienstlich verhindert bin und in dem Fall schon gar nicht mit Ausweichterminen rechne). "
Du erwartest also, dass deine Exe sich akribisch an den Umgangsbeschluss hält aber selber kannst du mal eben an 2 Terminen nicht?
Der Beschluss ist nicht mal trocken und ihr verstosst beide schon munter dagegen. So kann das nichts werden. Du kannst nicht von der Ex was erwarten was du selber nicht leistest. Eine gerichtliche Entscheidung ist bindend. Für beide!
Wasserfee
Gut, dann sag ich die dienstlichen Termine ab, nehme stattdessen Urlaub und nehme den Umgang wahr. Und im Gegenzug darf die Mutter nicht in den Urlaub, damit ich meine Umgangstermine wahrnehmen kann...?! Ist das deine Argumentation? Dann halten sich beide an den Umgangsbeschluss und alles ist rosarot? Ist es so einfach?
Oder ist es nicht eher so, dass ich nicht mal das Recht habe, mit dem Kleinen in den Urlaub zu fahren sondern eben nur die wenigen per Beschluss festgelegten Termine mit dem Kleinen zum Umgang nutzen kann, anders als die Mutter, die nicht arbeiten geht und ihren Urlaub auch anders hätte planen können, nämlich an einem umgangsfreien Wochenende und die darauffolgende Woche. Und was meine dienstlichen Termine betrifft, so stehen die schon länger fest, als es die aktuelle gerichtlich festgelegte Umgangsregelung gibt. Es geht hier immerhin um meinen Job, den ich sehr gut mache und deswegen in keinster Weise immer so flexibel sein kann, um mal so spontan etwas zu ändern. Das habe ich erst Ende letzten Jahres gemacht, als ich die Arbeitszeiten an die Stillzeiten der Mutter angepasst habe.
Ich habe bei Gericht genau auf diese Urlaube angesprochen, mit der Bitte, dass man einfach in der Regelung festlegt, dass die Termine nach Rücksprache nachgeholt werden, "hüben wie drüben". Die Richterin appellierte aber an uns, dass wir uns darüber einig werden sollen und müssen. Grundsätzlich ist das eine gute Idee, die auch in der Vergangenheit meist funktioniert hat.
Denn auch die KM hat schon bei einigen Terminen die meinen Umgang betrafen um Verlegung bzw. Verschiebung gebeten und ich habe zugestimmt.
hi Dad,
warum reagierst du jetzt so heftig?
Das mag ja alles sein, dann hättest du aber nicht zum Gericht gehen dürfen um den Umgang regeln zu lassen. Nun habt ihr eine Regelung und ihr habt euch beide dran zu halten. Ohne "wenn und aber".
Natürlich kannst du KM um Verlegung bitte (und umgekehrt), es ist aber keiner von euch gezwungen dem zuzustimmen.
Euer Richter hat es sich ganz schön leicht gemacht "da müsst ihr euch selber einigen". Wenn das möglich gewesen wäre hättet ihr kein FamG bemühen müssen.
Besorg dir einen Babysitter, frag deine LG..
Wenn du deine Termine ausfallen lässt hast du einen schlechten Stand bzgl. des Urlaubs der KM.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Sorry, aber die Aussage "ich würde mich nicht an Beschlüsse halten" fand ich in diesem Zusammenhang, na sagen wir mal, als nicht trefflich. Du vergleichst Äpfel mit Birnen...
Die Mutter ist daheim und geht erst ab September wieder arbeiten (was ich im übrigen auch ok finde). Ich gehe arbeiten und zahle dem Kleinen aber auch der KM Unterhalt, und das nicht wenig. Im Gegenzug, kämpfe ich seit einem Jahr für die GS, die ich ja nun endlich habe, und für eine gerechte Umgangsregelung.
Und 24h nach dem Beschluss bei Gericht sagt mir die KM, dass sie in den Urlaub fährt und deshalb 3 Umgangstermine ausfallen und ich nicht mal ein Recht auf Verlegung bzw. Verschiebung habe. Gnädigerweise bietet sie mir 3h Umgang als Ersatz am WE an, mit einer fadenscheinigen Begründung warum es nicht der ganze Tag werden kann. Sieht so Förderung des Umgangs mit dem Vater aus?
Und zur Betreuung durch die LG... das wäre im übrigen bis vor 2 Tagen nicht mal theoretisch möglich gewesen, da ich kein Sorgerecht hatte und die KM das in keinem Fall zugelassen hätte...
Für den Rest des Jahres habe ich alles weitere mit meinem Dienst vereinbaren können, in dem Fall übernächste Woche war dies so spontan ob des Urlaubs nicht mehr möglich.
die Betreuung durch deine LG wäre vorher schon möglich gewesen, auch ohne SR obliegt es dir in deiner Umgangszeit zu entscheiden, wer das Kind betreut (solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt).
Alls ander, was du aufführst ist sicher nervig aber völlig uninteressant.
du hast vorhin geschrieben
"Dann halten sich beide an den Umgangsbeschluss und alles ist rosarot?"
Ja, genauso ist es. Genau DAS ist der Sinn einer gerichtlichen Umgangsregelung.
Agierst du weiterhin so, wie du es jetzt tust riskierst du deinen Umgang. Denn zum Gericht gehen und sagen "KM hält sich nicht an die Umgangsregelung aber ich auch nicht. Ich möchte, dass sie eins auf die Finger bekommt" geht absehbar in die Hose.
So agiert der Vater meiner Kinder seit Jahren, die Folge waren regelmäßige Umgangsabbrüche bis zu 1 Jahr. Ich biete ihm seit Jahren immer wieder an, den Umgang nach dem aktuellen beschluss wieder aufzunehmen (inzwischen ist es die 5. Umgangsregelung, alle von ihm initiiert) aber er ist vehement der Meinung, dass der Beschluss nur für mich gilt. Aktuell hat er einen Vergleich gekippt, dem er nur 6 Wochen vorher zugestimmt hat weil er meint, der würde nur für mich gelten.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
du hast vorhin geschrieben
"Dann halten sich beide an den Umgangsbeschluss und alles ist rosarot?"
Ja, genauso ist es. Genau DAS ist der Sinn einer gerichtlichen Umgangsregelung.
Wasserfee
So ist es leider in der Praxis nicht. Sie darf ihren Urlaub auch in meiner Umgangszeit nehmen, ohne dass ich ein Recht auf Verlegung der Termine habe. Sie fallen dann schlichtweg einfach aus...
Und genau das hatte ich bei Gericht angesprochen...dort verließ man sich aber darauf, dass sich die Eltern in solchen Fällen auf eine vernünftige Lösung einigen und die Termine nachgeholt werden. Die hier von der KM festgelegte "Lösung" (3h Umgang am Sonntag weil der Kleine sich nach dem Urlaub erstmal wieder daheim eingewöhnen muss) halte ich für schlichtweg, zum k.....
der Vergleich ist eben nicht ausgefeilt (ist doch ein Vergleich, oder?)
Natürlich dürfte sie nicht in den Urlaub fahren, wenn es deine Umgangszeiten betrifft und im Vergleich nichts geregelt ist. Das ist genauso schwachsinnig, als dass du nicht in den Urlaub fahren darfst.
Aber nochmal: egal, wie schwachsinnig du den Vergleich findest:
entweder:
- ihr beiden einigt euch
-ihr bemüht nochmals das FG (da wirst du dir gefallen lassen müssen, wieso du von KM erwartest, dass sie sich an daran hält und du nicht. Zudem ist es schwer einen Vergleich so kurz nach dem Gerichtstermin zu ändern.)
-oder ihr haltet euch BEIDE genauestens an den Vergleich.
Auch Ordnungsgeld beantragen geht aktuell nicht, könnte sie ihrerseits auch.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Und genau das hatte ich bei Gericht angesprochen...dort verließ man sich aber darauf, dass sich die Eltern in solchen Fällen auf eine vernünftige Lösung einigen und die Termine nachgeholt werden. Die hier von der KM festgelegte "Lösung" (3h Umgang am Sonntag weil der Kleine sich nach dem Urlaub erstmal wieder daheim eingewöhnen muss) halte ich für schlichtweg, zum k.....
Ich hatte ja schon geschrieben, dass Gelassenheit an der Stelle ein guter Ratgeber ist. Wenn du das nicht langsam hin bekommst, hast du noch mehr solcher Jahre wie das letzte vor dir - und auch deine Partnerin.
Ihr habt jetzt einen Umgangsbeschluß. Dass die Möglichkeiten der Ersatztermine nicht mit aufgenommen wurde ist ärgerlich aber auch so gewollt. Auf dieser Basis hin sollen nun die Eltern versuchen eine gemeinsame Linie zu finden. Nochmal: dein Kind wird jetzt nicht entfremdet weil irgendwo und irgendwie der Umgang nicht haargenau nachgeholt wird. Es bringt auch nichts auf sein Recht zu beharren und eines wird das Gericht nicht aussprechen: ein Reis-Stop für Mama damit die Umgänge minutiös stattfinden.
Wenn die KM wieder arbeiten geht und du schließlich auch berufstätig bist und nicht für alle Eventualitäten ständig Urlaub nehmen kannst, werdet ihr zukünftig auf gegenseitige Flexibilität angewiesen sein. Das gilt für beide und das wird auch die Mutter bald spüren. Genau da solltet ihr ansetzen. Dass dies heute und sofort nicht funktioniert weil die Wunden noch geleckt werden, ist auch klar.
Aber zukünftig wird es mal Wünsche der Verschiebung aus verschiedenen Gründen geben. Geburtstage von Verwandten, wo das Kind mit hin soll. Berufliche Termine die quer schießen, Krankheit des Kindes oder eines der Elternteile etc. Ihr werdet lernen müssen euch zu einigen. Wenn das irgendwann einseitig ausgenutzt wird, - auch da kann ich ein Lied von singen, muss man den Riegel vorschieben. Aber wenn man die Gelegenheit beim Schopf packt und den Versuch startet, kann man Nachts vielleicht bald wieder besser schlafen, kann man sich zukünftige Verfahren zur Erweiterung der Umgänge sparen und dem Kind vielleicht einen befriedeten Umgang bieten. Funktioniert es nicht, ist die Keule wieder dran. Aber das wird man sehen....aber erst wenn man es anders versucht hat.
der Vergleich ist eben nicht ausgefeilt (ist doch ein Vergleich, oder?)
Natürlich dürfte sie nicht in den Urlaub fahren, wenn es deine Umgangszeiten betrifft und im Vergleich nichts geregelt ist. Das ist genauso schwachsinnig, als dass du nicht in den Urlaub fahren darfst.Wasserfee
Hast du dafür evtl. ne Rechtsgrundlage... meine Anwältin hat mir heute am Telefon gesagt, dass die KM sehr wohl in den Urlaub darf, auch wenn dadurch 3 Umgänge von mir ausfallen.
Wenn KM vom Urlaub zurück ist, hat sie sich an dir Regelungen im Vergleich zu halten (das Kind kann sich auch bei Dir eingewöhnen!!); tut sie es nicht, musst Du alle Abweichungen sauber dokumentieren und in Zweifelsfall eine neue gerichtliche Regelung mit Sanktionen bei Nichteinhaltung erwirken.
Ich würde hier auch nicht zu lange warten, es geht hier auch um eine vernünftige Vater-Kind-Beziehung!Grüßung
Marco
Hallo,
Genau so ist es wie Marco schreibt.
Und ich würde heute sofort, der Kindesmutter freundlich mitteilen, was im Vergleich steht.
Nämlich :
"Es mag sein, dass es den Eltern noch schwer fällt, sich zu Fragen, die über den täglichen Bedarf XXXXXX hinausgehen, auszutauschen. Dies hindert eine gemeinsame Sorge jedoch nicht. Es ist eher an den Eltern, ihr vorhandenes Potential auszuschöpfen und sich zu XXXXXXX in Belangen, die für den Jungen wesentlich sind, ernsthaft auseinanderzusetzen und die Argumente auch auszutauschen."
Schreibe ihr, dass Du ihren Vorschlag und ihre Vorgehensweise aus diesem Grund leider so nicht akzeptieren kannst, da sie nicht im Sinne des Vergleichs sind. Schlage ihr etwas anderes vor. Du kannst durchaus schreiben, dass ihr Euch nicht schon wieder in absehbarer Zeit vor Gericht wiedersehen, sondern im Sinne der Richterin handelt solltet. Ich würde insistieren, dass das Gericht dies so will und Euch vertraut. Vielleicht kommt ihr ja auf einen grünen Zweig.
Für die ausfallenden Papazeiten, welche Du nicht wahrnehmen kannst (falls Du es der KM noch nicht mitgeteilt hast) finde im Idealfall jemanden, welcher diese wahrnimmt.
Du musst Dich übrigens hier in keinster Weise rechtfertigen. Niemand kann Dir irgendetwas vorwerfen. Deine Ausdauer ist bewundernswert und wird sich auszahlen. Das Kind wird grösser und wird vieles spüren und verstehen. Im Augenblick siehst Du es zwei Nachmittage in der Woche und jeden zweiten Sonntag. Sobald es etwas älter ist, arbeite auf eine Erweiterung hin, d.h. eine Übernachtung in der Woche und jedes zweite Wochenende Freitag bis Montag.
Die Kindesmutter kommt Dir in ihrer Urlaubsplanung nicht entgegen. Leider kannst Du ihr ihren Unterhalt für die Betreuung des Kindes nicht so einfach kürzen, wie sie Dir willkürlich und ohne Not die Papazeiten kürzt.
Du musst Dir für Dich und Dein Leben den nötigen Abstand gegenüber dem Verhalten der Kindesmutter erarbeiten. Du wirst sie nie ändern. Du kannst aber Dich und Dein Leben und Dein Kind (bis zu einem gewissen Grad das Kind) vor ihr schützen.
VG,
Tsubame, welche Dir noch einmal zum gemeinsam Sorgerecht gratuliert.
VG,
Tsubame, welche Dir noch einmal zum gemeinsam Sorgerecht gratuliert.
Sorry, ich hatte mich noch nicht bedankt. Dank euch für die Hilfe hier, auch wenn die Meinungen doch auch auseinander gehen.
Ich werde der KM jetzt, auch unter Verweis auf meine dienstliche Verpflichtung eine Woche zuvor, sowie darauf, dass die Termine beider ja schon länger bestehen, eine Nachricht schicken, ob nicht vielleicht doch ein längerer Umgang an dem Sonntag nach ihrem Urlaub möglich ist. Gleichzeitig bitte ich sie um Absprache im Vorfeld, was die weiteren Urlaube beider betreffen und den damit evtl einhergehenden Umgangsausfällen.
Hallo,
Bitte nicht auf Deine Termine im Vorfeld Bezug nehmen. Und bitte nicht Worte wie vielleicht, doch, etc. Die Art und Weise wie Du kommunizierst ist wichtig.
VG,
Tsubame.
so, ich mal wieder
Anfang dieser Woche kam die Bitte der KM, doch bitte meinen Umgang mit dem Kleinen von kommenden Sonntag auf den Samstag zu verlegen. Gründe dafür nannte sie nicht. Ich lehnte ab, da ich Samstag eh arbeiten bin und das zeitlich nicht möglich ist. Daraufhin lies die "Bestrafung" nur einen Tag auf sich warten... ich bekam den Kleinen gestern erst 25min später als vereinbart, da er noch schlief. Ich soll auch von vorzeitugen klingeln absehen, sie meldet sich wenn er soweit wäre...Das erfuhr ich erst wieder, als ich bereits vor der Haustür stand und deshalb dann 25min bei über 30Grad im Auto warten musste. Also habe ich 25min gewartet...alles wie immer, trotz richterlichen Beschluss über Umgangszeiten. Ich könnte k....
Bitte der KM, doch bitte meinen Umgang mit dem Kleinen von kommenden Sonntag auf den Samstag zu verlegen. Gründe dafür nannte sie nicht. Ich lehnte ab, da ich Samstag eh arbeiten bin und das zeitlich nicht möglich ist.
Richtig so. Wobei Du sicherlich höflich warst, geprüft hast, ob es möglich ist, die Nicht-Möglichkeit kurz erläutert hast und in Aussicht gestellt hast, bei zukünftig etwas früheren Anfragen, es selbstverständlch versuchst möglich zu machen. Ob KM Dir Gründe für ihren Wunsch nennt oder nicht ist beliebig irrelevant.
Daraufhin lies die "Bestrafung" nur einen Tag auf sich warten... ich bekam den Kleinen gestern erst 25min später als vereinbart, da er noch schlief. Ich soll auch von vorzeitugen klingeln absehen, sie meldet sich wenn er soweit wäre...Das erfuhr ich erst wieder, als ich bereits vor der Haustür stand und deshalb dann 25min bei über 30Grad im Auto warten musste. Also habe ich 25min gewartet...alles wie immer, trotz richterlichen Beschluss über Umgangszeiten. Ich könnte k....
Ganz ehrlich - gibt schlimmeres, oder? Vielleicht hat das Kind ja wirklich noch geschlafen... (und ja, man hätte es wecken können...). Ich würde mich darüber gar nicht übermäßíg ärgern, denn damit hat sie doch ihr Ziel erreicht. Wenn Du das Kind dann - mit kfr Ansage, dass alles ok ist - auch etwas später zurückbringst, ist Geschmackssache. Selbst das hätte ich nicht gemacht und vermutlich hätte die KM dieser Gleichmut am meisten geärgert... 😉
toto
nun ja, es war das erste mal... aber für die Zukunft sehe ich es etwas anders.... "Ganz ehrlich - gibt schlimmeres, oder?"
Warum dann der belastbare Gerichtsbeschluss zur Umgangsregelung? Und bei 3h Umgang, wovon ca. 40min Fahrtzeit sind und dann noch 25min weniger Umgang (das hinten dranhängen bemängelte die KM mit dem Hinweis, dass der Kleine dann ja schon müde ist, auch) .... da schränkt meinen Kleinen im Umgang mit mir schon sehr ein... ich habe ihn in der Woche nur für 10h gesamt....
nun ja, es war das erste mal... aber für die Zukunft sehe ich es etwas anders.... "Ganz ehrlich - gibt schlimmeres, oder?"
Warum dann der belastbare Gerichtsbeschluss zur Umgangsregelung? Und bei 3h Umgang, wovon ca. 40min Fahrtzeit sind und dann noch 25min weniger Umgang (das hinten dranhängen bemängelte die KM mit dem Hinweis, dass der Kleine dann ja schon müde ist, auch) .... da schränkt meinen Kleinen im Umgang mit mir schon sehr ein... ich habe ihn in der Woche nur für 10h gesamt....
Ja, ich verstehe schon, dass Dich das einschränkt. Und ich will das Verhalten der KM auch gar nicht gutheißen. Aber ob es als "Bestrafung" wirkt, dass entscheidest m.E. Du mit Deiner Reaktion.
Und deshalb hätte ich es in der Tat beim ersten Mal weitgehend kommentarlos hingenommen - auch wenn es schwer fällt. Vielleicht bei der pünktlichen Rückgabe, eine beiläufige Bemerkung gemacht.
Beim nächsten Mal, dann von unterwegs eine Nachricht "übrigens, da Kind ja 25min später übernommen wurde, sind wir auch etwas später zurück"... aber wie gesagt, von unterwegs, nicht bei der Übergabe (das führt nur zu Theater) und nicht ohne Rückmeldung (dann wirft sie dir nachher noch vor, sie hätte sich über die Maßen gesorgt und geängstigt).
Bestrafung ist Kindergarten.
toto
Hallo liebes Forum
Ich wollte mich mal kurz zum aktuellen Stand meines "Kampfes" um meinen Sohn äußern.
Im Juni hatte ich ja Gerichtsverhandlung, bei der mir die Gemeinsame Sorge nach einem Jahr Kampf, gegen den Willen der KM zugesprochen wurde. Dort wurde auch gleichzeitig eine erste kleine Umgangsregelung getroffen. Aktuell ist das 2x die Woche für 3 Stunden sowie aller 14 Tage Sonntags für knapp 8 Stunden.
Auf die ganzen "Nebenkriegsschauplätze" möchte ich erst gar nicht eingehen, das würde den Rahmen sprengen.
Zum Thema mit der Abholung in der Kita durch mich und der Beeinflussung des Kleinen durch die KM bei den Übergaben habe ich ja an anderer Stelle schon ausführlich geschrieben.
Ich hatte am gestrigen Tag (ursprünglich war der Termin vor 6 Wochen, den hatte die KM aber abgesagt) auf meinen Wunsch hin,einen Termin beim Jugendamt mit der KM, bei dem es hauptsächlich darum gehen sollte, die Problematik mit der Kita aufzuarbeiten und über eine Erweiterung des Umgangs zu philosophieren.
Unterm Strich war es so, dass die KM Übernachtungen unseres dannn 2 jährigen Sohnes ab Januar bei mir ablehnt. Sie denkt, dass es erst so ab ca. 3 Jahren ok für sie wäre. Auf mehrere Nachfragen des JA, was denn genau dagegen spreche, den Kleinen schon eher bei mir übernachten zu lassen, äußerte sie lediglich, dass er noch zu klein ist und sie das nicht möchte. Da ich aber mit konkreten Vorstellungen zum Gespräch gegangen bin, habe ich ihr eine letzte Frist bis Anfang Januar gegeben, einer Umgangserweiterung mit Übernachtung zuzustimmen. Wir haben dazu einen weiteren Termin beim JA für Mitte Januar vereinbart. Falls sie dort nicht den Übernachtungen zustimmt, gehe ich zum Anwalt und letztendlich vor Gericht.
Was bei dem ganzen Gespräch auffiel ist, dass sie ganz klar ein ganz konkretes Zeil verfolgt. Sie lehnt jede Familienberatung ab, beschuldigt mich, nicht kommunikationsfähig und ihr gegenüber aggressiv zu sein. Und damit meinte sie hauptsächlich meinen "Schreibstil" bei WhatsApp und per Mail, da wir bei den Übergaben nur sehr wenig miteinander reden und ansonsten schriftlich kommunizieren. Sie sagte wortwörtlich, dass jede normale Kommunikation auf Grund meines aggressiven Verhaltens nicht möglich sei und sie deshalb auch in Zukunft jede Kommunikation bei Dritten ablehnt. Sie lügt vorsätzlich um sich weitere Gespräche bzw. Mediation zu ersparen. Ich weiß, dass das genau ihre Schiene ist - keine Kommunikation > kein weiterer Umgang. Nur darauf will sie hinaus
Jetzt ist es aber so, dass ich unseren Schriftverkehr "archiviert" habe und damit diese Lügen komplett entkräften könnte. Ich fragte auch gleich beim Gespräch im JA, ob ich zu meiner "Entlastung" die Aufzeichnungen zu Verfügung stellen könnte. Ich wandte mich direkt an die KM, dass sie ja dann ganz konkret aufzeigen könnte, wann ich aggressiv zu ihr gewesen sein soll. Das JA hätte sich das auch anschauen wollen, nur lies es trotz mehrfacher Nachfragen die KM nicht zu.
Da ich nicht weiß, in wie weit das JA das Treiben der KM durchschaut und in wie fern das dann bei Gericht nochmal eine Rolle spielen könnte.... wie seht ihr das? Reichen diese Vorhaltungen der KM und die Ablehnung jeder weiteren Kommunikation bei Dritten, um eine Umgangserweiterung mit Übernachtung zu verhindern, auch auf lange Sicht gesehen....
Da ich nicht weiß, in wie weit das JA das Treiben der KM durchschaut und in wie fern das dann bei Gericht nochmal eine Rolle spielen könnte.... wie seht ihr das? Reichen diese Vorhaltungen der KM und die Ablehnung jeder weiteren Kommunikation bei Dritten, um eine Umgangserweiterung mit Übernachtung zu verhindern, auch auf lange Sicht gesehen....
Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte wenn das zuständige JA fähige MA in Ihren Reihen hat sollte dass nicht ausreichen um Übernachtungen bei Dir zu verhindern.
Deine hier gepostete Beschreibung sollte eigentlich bei den JA MA die Glocken klingen lassen, Übernachtungen eines 3jährigen sind für die KM ok. Sollte man nicht eher fragen, ob es für das Kind ok ist?
Hallo,
als erstes beweisen irgendwelche Chatverläufe gar nichts. Im schlimmsten Fall behauptet die KM, dass die agressiven Nachrichten nicht dabei sind.
Es ist zwar kein Selbstläufer, aber einen Standardumgang zu bekommen ist heutzutage nicht so schwer. Zum Standardumgang gehören auch Übernachtungen.
Das JA wird hier versuchen zu vermitteln und die KM muss auf gar nichts reagieren. Das Gericht ist dann wesentlich formaler.
VG Susi