Hallo,
gestern sagte meine EX, dass ich die Kinder in der Woche nicht mehr sehen darf. Nur noch alle zwei Wochen.
Beim Jugendamt bekam ich die Auskunft, da meine Kids 2,5 und 3,5 sind die Gefahr der Entfremdung sehr groß sei, es keinen Sinn macht diese zweiwöchige Regelung anzuwenden.
Ferner sind wir ja noch verheiratet, haben das gemeinsame Sorgerecht (noch, was sie ganz bestimmt für sich einklagen wird) und ich möchte auch in der Woche an ein,-zwei Tagen die Kinder sehen. Wenn ich meine Frau anrufe und sage, du hör mal, ich habe am (z.B.) am Donnerstag frei, früher Feierabend etc., da möchte ich gerne die Kids holen um Zeit mit ihnen zu verbringen.
Kann sie mir, bzw. darf sie mir das verwehren? Habe ich die Möglichkeit dagegen irgendwie anzugehen, wenn sie es tut?
Ich habe nämlich wirklich sehr große Angst, dass sich die Kinder von mir entfremden, da ihnen mit dem neuen Partner was vorgetäuscht wird, was nicht so ist. Ich habe das damals schon gemerkt, als meine Frau mit den Kindern in der Kur war. Ich sie nur am Wochenende besuchen konnte..Da war besonders mein Kleiner, wie soll ich sagen...Abweisend...nach dem Motto: " Papa wo warst du die ganze Woche? Jetzt schaue ich dich mit dem A...nicht an."
Wie soll ich mich denn jetzt am besten verhalten? Meine Frau hat mir quasi die Termine, an denen ich die Kinder sehen darf aufgedrückt, ohne es mit mir abzusprechen oder eine Regelung zu treffen. Natürlich an den Wochenenden, an denen sie genau weiß, dass ich aus beruflichen Gründen sehr schwer, bzw. Unmöglich für mich ist die Kinder zu nehmen.
Ich wollte mit ihr darüber mit einem Mediator vom Jugendamt sprechen, wogegen sie sich sperrt. Wenn wir uns einigen auf 1u3 WE oder 2u4 WE und an den Tagen in der Woche (laut meinem Dienstplan) wo ich um 16.30 Feierabend habe (dann sogar schon eher frei machen kann und die Zeit an einem anderen Tag nachhole), die Kinder sehe, bzw. hole und am Folgetag in die Kita bringe. Sagt sie..Das klären wir über den Anwalt...
Wenn Muttern nicht gesprächsbereit ist, sofort zum Anwalt!
Mediation ist eine freiwillige Sache, genauso wie die Vermittlung beim JA. Wenn das alles nix hilft, dann muss es halt über einen Anwalt und dem Gericht laufen.
Mission impossible?
Ich würde es ja gerne so regeln wollen, das wir ein vernünftiges Modell entwickel,
In meinem Bekanntenkreis z.B. hat der Vater seinen Sohn ein-zwei Tage in der Woche gehabt (Sohn ist mittlerweile volljährig). Und wenn es ihm möglich war auch am Wochenende. Aber fest den Montag und den Dienstag, oder war es nur montags? ist ja auch egal.
Ich finde dass auch eine akzeptable Lösung. Mal sehen, wenn sich die Wogen ein wenig geglättet haben, vielleicht kann man dann ja mit meiner EX doch noch vernünftig reden...Oder zu einem Termin zu einem gemeinsamen Termin beim Jugendamt bewegen.
Wenn Muttern nicht gesprächsbereit ist, sofort zum Anwalt!
Mediation ist eine freiwillige Sache, genauso wie die Vermittlung beim JA. Wenn das alles nix hilft, dann muss es halt über einen Anwalt und dem Gericht laufen.
Ich befürchte...darauf wird es hinauslaufen:-(
Hallo
versuche sie von einer Mediation zu überzeugen , wenn nicht sofort zum RA.
Ich würde hier nicht sehr lange warten ,sind die Kinder erst einmal weg sind sie auch weg!!!
ein Gericht könnte urteilen das deine Kinder schon einen längeren Zeitraum ohne dich leben und jetzt in der Trennung besonders auf die Mutter fixiert sind !!!!!evtl. kann eine MUtter die KInder betreut keiner Tätigkeit nachgehen!!!muß nicht kann aber ..
Taktik von der Gegenseite ist hier möglich gerade bei einem Kindesalter von 2,5 und 3,5 VORSICHT......hast du die EX einmal an der Backe wir es nicht einfacher!!!
Gruß
Moin.
Ich würde auch schnell tätig werden, bevor irgendwelche Entfremdungstendenzen eintreten und/ oder von irgendwelchen Stellen der Status-quo erst einmal als gegeben angenommen wird - davon kommst Du dann nämlich nur mit sehr großen Mühen wieder runter.
Und ja, in dem Alter (und eigentl auch später) ist häufigerer Umgang als nur alle 2 WEs üblich bzw. als sinnvoll anerkannt. muss halt nur durchgesetzt werden - was häufig gg den Willen einer Kindesbesitzerin schwierig ist.
Allerdings: Du solltest einen festen Rhythmus einhalten können, denn alles was einen Flexibilität der KM voraussetzt (wie etwa: "Morgen hab ich nachmittags frei und möchte die Kids haben"), ist angreifbar!
Und im Übrigens kannst Du, da Du ja auch (noch) Inhaber des AufenthaltsBR bist, die Kinder jederzeit von der Kita abholen oder so. Das kann Dir letztendendes keiner verwehren, aber Freunde machst Du Dir natürlich mit einem solchen Vorgehen nicht.
haben das gemeinsame Sorgerecht (noch, was sie ganz bestimmt für sich einklagen wird)
Das GSR kann sie Dir nicht so einfach wegnehmen! Ganz ruhig Brauner 😉
Gruß, toto
Hallo Marko,
Ferner sind wir ja noch verheiratet, haben das gemeinsame Sorgerecht (noch, was sie ganz bestimmt für sich einklagen wird) ...
Soll sie doch machen 😉
Schlägst Du die Kinder, bist Du schwer drogenabhängig oder sonst irgendwie eine Gefahr für die Kinder ?
Falls nicht, hat sie keine Chance, Dir das Sorgerecht entziehen zu lassen.
Geschiedene Eltern behalten in der Regel beide das gSR.
Kann sie mir, bzw. darf sie mir das verwehren? Habe ich die Möglichkeit dagegen irgendwie anzugehen, wenn sie es tut?
Deutsche Mütter dürfen fast alles, das Jugendamt ist sehr oft mutterorientiert und hat lediglich eine beratende Funktion.
Ich wollte mit ihr darüber mit einem Mediator vom Jugendamt sprechen, wogegen sie sich sperrt.
In diesem Fall bleibt Dir nur der Weg zum Familiengericht.
Handle schnell, denn je weniger Kontakt zu den Kindern, desto schneller wird die Bindung der Kinder zu Dir gestört.
Stelle einen Antrag auf Umgang, suche Dir einen Anwalt mir Erfahrungen im Familienrecht.
Lasse Dich auf keinen Fall auf einen Vergleich ein, der kostet Dich nur mehr Geld und falls die Mutter dagegen verstößt, hat Du keine Sanktionsmöglichkeiten und landest wieder vor Gericht. (Verschleppungstaktik)
Der Gerichtsbeschluss muss die Androhung von Ordnungsmitteln nach § 89 FamFG enthalten, beantrage das unbedingt mit Deinem Antrag auf Umgang.
Einen guten Überblick erhältst Du z.B. hier:
http://www.trennungsfaq.de/
Servus Marko!
Bevor Du diskursos Vorschläge in Angriff nimmst: hast Du mit dem JA geredet bzw. um Hilfe gebeten?
Falls nein, tu das, dann wäre unter Umständen aktenkundig, dass KM sich sperrt.
Damit wäre auch dokumentiert, dass DU alles versucht hast, eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten und kein Querulant bist.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
*Vollquoting gelöscht*
Ich war schon letzte Woche beim Jugendamt und habe mich informiert, was ich tun kann. Als ich meine EX darüber informierte wurde sie wild und schrie mich an, dass ich sie als schlechte Mutter abstempeln würde. Sie in eine Ecke drängen will. Mir gehts es eigentlich nur darum, dass ihr auch mal jemand "vom Fach" sagt, wie das funktionieren kann. Sie hat nämlich (auch scheidungskind, Eltern waren sich spinnefeind), die Vorstellungen ihrer besten Beraterin im Kopf (ihrer Mutter). Und die sind von 1990... Deshalb bin ich ja zum Jugendamt gegangen..
Natürlich sieht sie jetzt jede Aktion von mir als persönlichen Angriff. Was aber fakt ist...Ich kann es trennen, seit dem ich weiß, dass sie einen neuen hat, kann sie mich nicht mehr bezierzen, ich keine Gefühle mehr für sie hegen (auch wenn noch welche da sind), das ganze jetzt ganz sachlich aufarbeiten.
Komisch ist...je ruhiger und sachlicher ich bin...desto mehr flippt sie aus und wühlt ganz tief in der Kiste der angeblichen Verfehlungen meinerseits...
Das ist gut, dass ich die Kids holen darf...mal sehen wie sie reagiert, wenn ich in den Kitas vorstellig werde.
Das ist gut, dass ich die Kids holen darf...mal sehen wie sie reagiert, wenn ich in den Kitas vorstellig werde.
das würde ich nicht machen spreche dich mit dener EX ab, ob es dein Recht ist oder nicht lass es ......
Steht deine EX am Kiga und will das Kind abholen und du auch kannst du dir viell. vorstellen was los ist oder????
Es würde eskalieren und das alles vor deinem KInd!!!!keine besonders schöne Situation wenn sich die Eltern im KIga öffentlich die Meinung sagen oder???
Meine hat mir damals angedroht die Polizei zu schicken wegen Kindesent. ich hatte eine klare abmachung mit ihr.....ich habe nachgegeben ...und mit etwas Abstand betrachtet war es gut so....
ist natürlich deine Entscheidung
viel Glück
Mir gehts es eigentlich nur darum, dass ihr auch mal jemand "vom Fach" sagt, wie das funktionieren kann. Deshalb bin ich ja zum Jugendamt gegangen..
Und, hat das Jugendamt reagiert und die Mutter schriftlich zu einem Gespräch eingeladen, um zu vermitteln und zu einer außergerichtlichen, einvernehmlichen Umgangsregelung zu kommen ?
Falls nicht, vergiss das JA wieder.
Die landläufige Meinung der JA-Mitarbeiter "vom Fach" lautet: Kinder gehören zur Mutter, der Kontakt zum Vater ist ein notwendiges Übel.
Natürlich sieht sie jetzt jede Aktion von mir als persönlichen Angriff.
Das ist die übliche Sichtweise von Müttern, die glauben, die Allmacht über die Kinder zu besitzen.
Komisch ist...je ruhiger und sachlicher ich bin...desto mehr flippt sie aus und wühlt ganz tief in der Kiste der angeblichen Verfehlungen meinerseits...
Ach, das ist durchaus üblich und vielen Vätern hier bekannt.
Sie merkt, dass Du auf ihre Provokationen nicht mehr reagierst und wird natürlich noch wütender darüber.
Das emotionsfreie, sachliche Auftreten ist ein Vorteil, den wir Väter nutzen müssen - besonders gegenüber öffentlichen Stellen und ganz besonders vor Gericht.
Das ist gut, dass ich die Kids holen darf...mal sehen wie sie reagiert, wenn ich in den Kitas vorstellig werde.
Auch ich kann nur abraten, die Kinder ohne ihr Einverständnis aus der Kita abzuholen, obwohl es Dein gutes Recht ist.
Damit wird sie sich persönlich provoziert fühlen und zukünftig Dein Kontakt zu den Kindern zusätzlich einschränken.
Die liebende Mutter wird das dann vor Gericht gegen Dich verwenden und ein bösartiger Richter könnte dann damit einen Grund finden, Dir möglicherweise doch das Sorgerecht zu entziehen.
Solche KindesbesitzerInnen sind nur juristisch zu bremsen, verhalte Dich stets deeskalierend und rede nie schlecht über die Mutter, argumentiere nur mit dem Wohl und den Interessen der Kinder.
Sag nie: es ist mein Recht, die Kinder zu sehen, sondern es ist das Recht der Kinder auf beide Elternteile.
Guru, statt deine Zitate mit dem Knopf für die Farbe Rot zu markieren, könntest du auch einfach den Knopf für "Zitat einfügen" verwenden. Das ist der mit der Sprechblase, bzw. der vorletzte und funktioniert genauso wie der Farbknopf. 🙂
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Komisch ist ja, nachdem ich jetzt die einstweilige Verfügung nach §1 GewSchg bekommen habe, welche sie mir persönlich übergeben hat. (Hab ich die jetzt eigentlich bekommen? Hab ich ihr den Empfang bestätigt?:-) ) Ich hab ihr mehrmals gesagt, wie meine neue Anschrift lautet...Und wieder mal nicht richtig zugehört.. Der Gerichtsvollzieher konnte mir das Dingen nicht zustellen...Sonntag rief sie dann an, dass Dingen bei ihr wäre.. Nun Ja...
Da ich wirklich nix mehr für diese Frau empfinde, tut sie mir eigentlich mit dieser Verfügung einen Gefallen.. Da es nur für sie gilt. Nicht für den Umgang mit den Kindern und ich sie Kontaktieren darf, wenn es um Fragen bzgl Umgangsrecht, Aufenthalt, Kohle geht...
Darf sie mich jetzt eigentlich so Kontaktieren?
Ich hatte ja geschrieben, dass ich beim JA vorstellig geworden bin. Heute morgen riet mir die Frau vom JA die Umgangsangelegenheiten vor Gericht klären zu lassen, da meine Frau ja schon zu solchen Mitteln greifen würde... Ich direkt zu meiner Anwältin und ihr das mitgeteilt (RA Kanzlei und JA sind 5 Min voneinander entfernt)...
Das Telefon klingelt..Meine EX...."DU sag mal, wie heißt die Frau vom JA? In welcher Etage ist die etc..."
Ich:" <Name von Ex> du sagst doch immer, dass ich mich informieren soll...Dann bist du ja sicherlich gut informiert und hast einen Mund zu fragen...Außerdem darf ich laut richterlicher Anordnung nicht mit dir kommunizieren..schönen Tag noch..."
Eine halbe Stunde später... Ein gemeinsamer Termin beim JA...Sie noch zu mir "Du hast die Alte vom JA total manipuliert...was hast du der alles erzählt...?"
Ich:" <Name von Ex> ...nur die Wahrheit..." Das wir uns über den Umgang und den Unterhalt noch nicht geeinigt haben. Das ich deine Vorstellungen schlucken soll...aber das so nicht funktioniert... Ich habe dir immer gesagt, ich möchte dich nicht als schlechte Mutter diskreditieren, sondern mit "Fachleuten" oder einem Mediator die Sache besprechen, da ich keine Lust habe den Anwälten unnötig das Geld in den Rachen zu schmeißen.."
Ich weiß.. einige denken, dass ich gar nicht mehr mit ihr sprechen sollte...Aber ein wenig lächeln muss ich doch wohl... Ihr Anwalt soll ihr wohl das gleiche gesagt haben wie meine. Gehen sie erstmal zum JA und versuchen dass da zu klären... Da war ich ihr allerdings schon zwei Wochen voraus... Warum? Weil ich das dokumentiert haben wollte, dass ich eine einvernehmliche Lösung anstrebe..
Sie soll glücklich werden...Ich möchte glückliche Kinder...die nicht so aufwachsen sollen wie meine Frau...
Kurzabschnitt:
Sie war selbst so alt wie meine Tochter jetzt (3,5) ihre Schwester 4,5..
Die Mutter hat meinem Schwiegervater (der mit ihrer besten Freundin "durchgebrannt" war. Oft die Kinder vorenthalten. Es gab jahrelang nur Stress..Und meisstens nur wegen der Kohle...
Mutter ist in 10 Jahren 12 mal mit den Kids umgezogen.
Mutter hat nach der Ehe viele verschiedenen Partner.
Frau hat kein eigenes Zimmer, muss ständig auf der Couch schlafen, wenn Schwester ihren Freund da hat..
Frau hat mit 14/15 einen gewaltätigen Freund, der sie zu vielen Dingen zwingt. Er war damals 9 Jahre älter.
Frau hört von ihrer Ma immer öfter: Wenns dir hier nicht gefällt, dann zieh doch zu deinem Vater
Frau zieht mit 16 zum saufenden Vater und böser Stiefmutter mit ihren Kids.
Frau zieht mit 17 in eine eigene Wohnung..nach 6 Monaten wieder aus, weil keine Kohle mehr vorhanden ist..
Frau zieht zu ihren Großeltern...
Frau lernt mich kennen.....
Ich sehe mit der Zeit klarer...warum die Situation heute eskaliert ist... Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf... Sie hat mir gerade per SMS gesagt, dass ich die Kids doch am WE (So u Mo) holen darf und kann daher meinen beruflichen Verpflichtungen nachkommen...(Ein Schelm der denkt...sie hat Angst, dass ich ihr zu wenig Unterhalt überweise...Also nur das, was meine Anwältin ausgerechnet hat..)
Änderung durch Malachit: Klarnamen entfernt.
Hallo,
Komisch ist ja, nachdem ich jetzt die einstweilige Verfügung nach §1 GewSchg bekommen habe, welche sie mir persönlich übergeben hat. (Hab ich die jetzt eigentlich bekommen?
Klar hast Du die bekommen - lass ihr doch den Spass.
Mit welcher Begründung hat das Gericht die e.V. denn verfügt ?
Ein gemeinsamer Termin beim JA...Sie noch zu mir "Du hast die Alte vom JA total manipuliert...was hast du der alles erzählt...?"
Und - wie geht es nun weiter ?
Die Mutter hat meinem Schwiegervater (der mit ihrer besten Freundin "durchgebrannt" war. Oft die Kinder vorenthalten. Es gab jahrelang nur Stress..
Leider wiederholen viele Trennungskinder selbst erlebte Handlungsmuster generationsübergreifend, ohne je etwas dazugelernt zu haben.
Das ist ein gar seltsames Phänomen, welches ich wohl nie verstehen werde.
Womöglich ist das auch stark bildungsabhängig, obwohl man schon sehr einfach strukturiert sein muss, um den Schaden, den man an den Kindern damit langfristig anrichtet, nicht erkennen zu können.
Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf... Sie hat mir gerade per SMS gesagt, dass ich die Kids doch am WE (So u Mo) holen darf
Nochmal - wie geht es jetzt weiter ?
PS
Die Verwendung von Klarnamen hier ist nicht so besonders angebracht ...
Hallo,
Klar hast Du die bekommen - lass ihr doch den Spass.
Mit welcher Begründung hat das Gericht die e.V. denn verfügt ?
Und - wie geht es nun weiter ?
Leider wiederholen viele Trennungskinder selbst erlebte Handlungsmuster generationsübergreifend, ohne je etwas dazugelernt zu haben.
Das ist ein gar seltsames Phänomen, welches ich wohl nie verstehen werde.
Womöglich ist das auch stark bildungsabhängig, obwohl man schon sehr einfach strukturiert sein muss, um den Schaden, den man an den Kindern damit langfristig anrichtet, nicht erkennen zu können.Nochmal - wie geht es jetzt weiter ?
Die E.V hat sie mit der Begründung erwirken könne, weil Sie angegeben hat, dass sie Angst vor mir hat, ich mich nicht an Absprachen halte und ihr das Handy gesperrt habe. Leider steht der Satz unter den dingen die ich nicht darf:
"Dies gilt nicht, wenn es sich um die Wahrnehmung berechtigter Interessen, insbesondere das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern handelt."
Wie gehts weiter...Nun das Gericht hat ihr dann gesagt, dass sie erst zum JA muss um eine "einvernehmliche" Lösung für den Umgang zu regeln..
Das haben wir am 4.10.11 dann gemacht...Die EV hat sie sogar selbst ausgehebelt, in dem Sie mich ständig anruft und wir ja jetzt letztendlich erstmal den Umgang geregelt haben.
Ich finde deinen Begriff "bildungsabhängig" sehr gut. Ich kenne meine Frau, meine Schwiegereltern sehr gut... Ich möchte nur soviel sagen..
Die einzigen Hobbys: Arbeiten, Fernseh gucken, Feiern gehen (saufen)... Aber sich über mich lustig machen, weil ich Lese, Hobbys habe und mich gern mit Freunden treffe..Aber das gehört hier nicht hin...
Ach ja...Wie gehts weiter.. Wir haben den Umgang bis zum Bezug meiner größeren Wohnung geregelt... Daran halte ich mich (Sie aber nicht..rief gestern abend an, ob ich die Kids nicht doch an diesem WE(sa) nehmen kann)...
Moin !
Die E.V hat sie mit der Begründung erwirken könne, weil Sie angegeben hat, dass sie Angst vor mir hat, ich mich nicht an Absprachen halte und ihr das Handy gesperrt habe.
Verstehe ich nicht :question:
Das sind doch keine Gründe nach § 1 GewSchG:
http://dejure.org/gesetze/GewSchG/1.html
Nun das Gericht hat ihr dann gesagt, dass sie erst zum JA muss um eine "einvernehmliche" Lösung für den Umgang zu regeln..
Es ist mir nicht ganz klar, welche Verfahren derzeit laufen bzw. wer was beantragt hat.
Bitte kläre doch mal auf.
Meine Frau fühlt sich von mir bedroht und ausspioniert. Ich habe durch Zufall mitbekommen, dass sie doch einen Neuen hat. Eigentlich wollte ich mein Rad aus der Garage holen..Nun denn...Sie hat dann einen Tobsuchtsanfall bekommen und hat mich beleidigt..Worauf ich ihr dann die Partnercard gesperrt habe (sie hatte mir im Trennungsmonat eine Rechnung von fast 400€ verursacht).
Auf Rat ihres Anwalt hat sie sich dann zu Gericht begeben um diese Verfügung zu erwirken. Sie fühlt sich derzeit noch stärker auf den Schlips getreten als früher. Egal was ich sage oder mache...Sie sieht (natürlich) in allem einen Angriff...
Meine Anwältin hat jetzt einen Termin beantragt zwecks Verhandlung etc.
Nachdem mich meine Frau dann gebeten hat, einen bzw. zwei Abende auf die Kinder aufzupassen, habe ich beim Gericht angerufen um mich zu erkundigen ob ich mich strafbar mache... Das Gericht verneinte, da es sich ja um die Wahrnehmung des Umgangsrecht handelt...
O-Ton..." Ich wollte dir nur zeigen, dass ich nicht alles mit mir machen lasse", sagte meine Frau...
Im Moment läuft der Antrag auf Verhandlung bzgl der einstweiligen, damit ich mich gegen die Vorwürfe auch wehren kann. Den Umgang haben wir ja jetzt doch außergerichtlich klären können..Da wollte meine Anwältin erst einen Antrag stellen..
Ich denke... Ihr Anwalt wird jetzt den Antrag auf Unterhaltsverhandlung stellen...
Und ich? Nun eigentlich wollte ich die Scheidung einreichen,...Aber da laß ich mir doch jetzt noch zeit...
Meine Frau fühlt sich von mir bedroht und ausspioniert.
Das ist aber wie gesagt keine Begründung für eine zulässige eAO nach GewSchg.
Im Moment läuft der Antrag auf Verhandlung bzgl der einstweiligen, damit ich mich gegen die Vorwürfe auch wehren kann.
Es gibt m.W. keinen "Antrag auf Verhandlung". Was genau hat Deine Anwältin also beantragt?
Den Umgang haben wir ja jetzt doch außergerichtlich klären können.
Dir ist aber schon klar, dass das keinerlei Verbindlichkeit hat und somit nur Zeitverschleppung bedeutet ?
Da wollte meine Anwältin erst einen Antrag stellen.
Du musst Dich schon mal etwas präziser ausdrücken, damit man Dich versteht: wollte stellen oder will sie erst noch ?
Meine Anwältin hat zumindest eine(meine) Gegendarstellung zu den Gründen mit Antrag auf einen Termin gestellt um die Angelegenheit zu klären. Was das alles heißt? Keine Ahnung. Meine EX hebelt die Verfügung ja selbst immer wieder aus.
So werden wir am Mittwoch z.B. einen Termin bei der Kita meines Sohnes (unsere Kids gehen auf getrennte Kitas) gemeinsam wahr nehmen.
In Sachen
H./H.
- Beglaubigte und einfache Kopie liegen anbei -
wird beantragt,
einen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen.
Des Weiteren wird beantragt,
den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückzuweisen.
Das steht als Einleitung.
Dir ist aber schon klar, dass das keinerlei Verbindlichkeit hat und somit nur Zeitverschleppung bedeutet ?
Den Umgang haben wir zusammen mit dem JA geregelt. Meine Frau wurde vom Gericht gebeten, erst das JA aufzusuchen. Was sie dann ja letztendlich gemacht hat. Das JA wurde vom Gericht über die EV unterrichtet und gebeten, das der Umgang "einvernehmlich" geregelt wird.
Hier mal die Begründung von meiner Anwältin bzgl der EV
B e g r ü n d u n g
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist mutwillig erfolgt. Es besteht überhaupt kein Rechtsschutzbedürfnis.
Zutreffend ist, dass beide Beteiligten Eheleute sind und seit dem XX.XX.XXXX verheiratet sind.
Aus der Beziehung zwischen den Beteiligten sind die Kinder L., geb. 29.03.XXXX und L., geb. 27.03.XXXX hervorgegangen.
Es trifft zu, dass die Kinder bei der Antragstellerin wohnen.
Eine Regelung bezüglich des Umgangsrechtes konnte bisher nicht getroffen werden. Frau K. vom Jugendamt D. ist zuständig. Der Antragsgegner versucht nunmehr erneut eine Einigung mit seiner Ehefrau herbeizuführen. (Was dann ja jetzt auch geschehen ist)
Die Antragstellerin hat sich vom Antragsgegner getrennt, in dem sie ihm gesagt hat, sie möchte nicht mehr mit ihm zusammen leben. Der Antragsgegner fühlte sich auch verletzt und wollte zunächst die Trennung nicht akzeptieren.
Dies ist jedoch nicht mehr der Fall. Er sich damit abgefunden bzw. er sieht nur noch die Notwendigkeit, die zum Wohle der gemeinsamen Kinder erforderlichen Regelungen zu treffen. Die Tatsache, dass die Antragstellerin den Antragsgegner mit ihrer Offenbarung, sie möge nicht mehr mit ihm zusammen leben, verletzt hat, rechtfertigt jedoch keineswegs den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Es ist falsch, dass vorgetragen wird, die Antragstellerin sei seit dem XX.XX.XXXX massiven Übergriffen des Antragsgegners ausgesetzt.
Es ist auch nicht richtig, dass der Antragsgegner dem Arbeitskollegen und die Antragstellerin belauscht hat. Es war vielmehr so, dass der Antragsgegner sein Fahrrad abholen wollte, was die Antragstellerin im Übrigen auch wissen musste und zufällig seinen Namen gehört hat. Da das Fenster auf Kipp stand, konnte er das Gespräch zwischen der Antragstellerin und ihrem neuen Freund hören.
Es stimmt aber nicht, dass er im Laufe des Abends gegenüber Frau "Schwiegermutter" zugegeben haben soll, dass er die Antragstellerin belauscht haben soll. Er hat nur bei einem Telefonat mit der Mutter der Antragstellerin nachgefragt, wie lange diese denn wisse, dass die Antragstellerin bereits eine neue Beziehung habe.
Bezüglich des Gespräches zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner am selben Abend, ist zu sagen, dass der Antragsgegner lediglich geäußert habe, dass er nun wisse, dass die Antragstellerin eine neue Beziehung habe.
Was soll in diesem Zusammenhang ein Gewaltschutzantrag?
Dass der Antragsgegner den Partnervertrag gekündigt hat und das Handy hat sperren lassen, hat seinen Grund darin, dass die Antragstellerin auf Kosten des Antragsgegners eine Rechnung von 220,00 € für den Monat August produziert hatte und er sich natürlich, insbesondere im Hinblick auf die Trennung, von weiteren finanziellen Schäden schützen möchte. Dies ist ja wohl auch rechtens.
Bezüglich des Vorfalles über die Internetseite Facebook, ist zu sagen, dass der Antragsgegner zwar dort auf der Seite des Restaurants, in dem die Antragstellerin arbeitet, lediglich angegeben hat, dass er weiß, dass seine Ehefrau dort gerne arbeitet. Er hat aber nicht mit dem Chef des Restaurants Kontakt aufgenommen. Insofern ist die Darstellung falsch. Um weiteren Irritationen vorzubeugen, hat der Antragsgegner seinen Facebookaccount deaktiviert.
Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird nachgereicht.
Bezüglich einer eventuellen Terminierung bitte ich zu beachten, dass die Unterzeichnerin vom 30.09.2011 bis einschließlich 03.10.2011 ortsabwesend und des weiteren am 12.10.2011 wegen eines Termins in Düsseldorf verhindert ist und am 19.10.2011 wegen etlicher anderer Gerichtstermine ebenfalls verhindert ist.
U.P.
Rechtsanwältin
Moin Marko,
jetzt blicke ich so langsam durch.
1. eAO GewSchg
Es gibt also nur den einen Antrag von Dir auf Zurückweisung der einstweiligen Anordnung.
Die Formulierung Deiner Anwältin finde ich o.k., was bei der mündlichen Verhandlung herauskommt, weiß man natürlich nicht, aber die angeführten Gründe der Ex sind nicht ausreichend, um die Kriterien nach GewSchg zu erfüllen.
2. Umgang
Meine Frau wurde vom Gericht gebeten, erst das JA aufzusuchen.
Das ist der normale Weg, wenn der Umgang strittig ist, um eine einvernehmliche, außergerichtliche Umgangsregelung zu erzielen.
Den Umgang haben wir zusammen mit dem JA geregelt.
Das haben wir am 4.10.11 dann gemacht.
Also existiert nun eine von Euch beiden Eltern akzeptierte einvernehmliche Umgangsregelung ?
Wie sieht die aus, wie oft können die Kinder zukünftig bei Dir sein ?
Fall Deine Ex sich mehrfach nicht daran hält, musst Du natürlich schnell einen Eilantrag auf Umgang an das Gericht stellen, damit das Gericht eine verbindliche Umgangsregelung beschließt.
PS:
Du brauchst zukünftig nicht den ganzen Text eines Schreibens abtippen, scanne das ein und mache ein .pdf oder ein .jpg draus.