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Umgang mit meiner neuen Lebensgefährtin während Schichtdienst

 
(@mr-bean)
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Hallo,

ich habe ein großes Problem (wie jeder andere hier auch) und hoffe, dass Ihr mir wertvolle Tips geben könnt.
Ich bin seit 1,5 Jahren von der Mutter meiner Tochter (8 Jahre) getrennt, habe kein Sorgerecht und lebe seit einem halben Jahr in einer neuen Partnerschaft. Nach einigem Hin und Her hat meine Ex bestimmt (angeblicher Wunsch meiner Tochter), dass ich sie 14tägig montags und freitags sehen durfte, aber nur an einem dieser Tage durfte meine Freundin mit dabei sein. Wir sind auf diese Forderung gar nicht eingegangen. Da meine Freundin nicht aus meiner Stadt kam, war sie eh nur bei Treffen dabei, so weit sie bei mir war.
Ende August ist meine Ex zu ihrem neuen Partner gezogen (ca. 50km von mir). Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich damit meine Tochter jeweils ein komplettes WE beanspruche und nicht die Fahrt auf mich nehme, wegen ein paar Stunden am Nachmittag.
Ich arbeite im Schichtdienst (rollende Woche) und habe somit nur aller 4 Wochen mal ein ganzes Wochenende frei. Seit mehreren Wochen lebe ich mit meiner Partnerin nun zusammen. Meine Tochter kennt sie schon fast von Beginn unserer Beziehung an und beide verstehen sich sehr gut. Da ich nicht bereit bin, meine Tochter nur alle 4 Wochen einmal zu sehen, habe ich meiner Ex natürlich auch Termine vorgeschlagen, an denen ich entweder Frühschicht habe, oder frühs aus der Nachtschicht komme. Wir haben mit meiner Tochter darüber gesprochen, ob es für sie okay ist, wenn sie ein paar Stunden mit meiner Lebensgefährtin alleine verbringt. Sie hat nichts dagegen. Meine Ex verlangt nun von mir, dass ich an WEs, an denen ich nicht frei habe, Urlaub machen soll, da sie es untersagt, dass meine Lebensgefährtin alleine bei meiner Tochter ist. Sie hätte das alleinige Sorgerecht und darf somit alleine bestimmen, wo und bei wem sich unsere Tochter aufhält. Zudem soll ich íhr im voraus mitteilen, was ich mit meiner Tochter in unserer gemeinsamen Zeit tue.

Wie oft darf ich meine Tochter sehen? Habe ich einen 14tägigen Anspruch? Wie sieht es in den Ferien oder an Feiertagen aus?

Darf sie mir vorschreiben, dass meine Lebenspartnerin nicht alleine auf meine Tochter aufpaßt, während ich arbeiten gehe (Frühschicht, Nachschicht)?

Muß ich meiner Ex vorher sagen, was ich mit meiner Tochter unternehme? Sie hat mir bis jetzt mehrere Überraschungen versaut, da sie es sofort meiner Tochter erzählt. Bin ich für alles rechenschaftspflichtig?

Soll ich über das JA gehen?

Vielen Dank, bin auf Eure Tips gespannt!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2005 19:45
(@zweitmama)
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Hallo,

also ich kann dazu nur mal aus meinen "Erfahrungen" diezbezüglich erzählen. Bei uns ist es allerdings so, dass mein LG das GSR für seine Kleine hat.
Mein LG arbeitet auch im Schichtdienst, und die KM wollte, dass er aller 14 Tage, am Papa-WE, Urlaub nimmt, damit er auch da sein kann für die Kleine. Doch das ist völlig unrealistisch.
Da die Kleine mich sehr gut kennt und sich super mit mir versteht, ist es mittlerweile so, dass ich in der Zeit, wo mein LG arbeiten gehen muss, die Betreung der Kleinen übernehme. Es handelt sich dabei nur um ein paar Stunden, aber dennoch . . .
Der KM hat das überhaupt nicht gepasst, aber mittlerweile arbeitet sie selbst in einem Job, wo sie Früh- und Spätschichten arbeiten muss und merkt nun, dass sie sich ja auch auf ihren LG verlassen muss, der dann die Kleine aus dem KIGA holt und betreut. Somit hat sich ihr Sturm auf dieses Thema ganz schnell wieder gelegt.
Auch sie wollte ständig immer wissen, was wir mit der Kleinen vorhaben und unternehmen wollen und hatte dies dann immer der Kleinen erzählt - Überraschungen unmöglich. Irgendwann haben wir einfach gesagt, wir wissen nicht, was wir am Nachmittag machen wollen (obwohl wir schon Pläne hatten) und dann hat sie irgendwann die Lust verloren uns zu fragen und seitdem klappt es auch ohne Rechenschaft 😉
Du musst der KM nicht über alles berichten, was Du mit Deiner Tochter unternimmst. Oder erzählt sie Dir jede Kleinigkeit aus den 14 Tagen in denen Du sie nicht gesehen hast? Vielleicht sagst Du der KM einfach, was ihr gemeinsam vorhabt und bittest sie aber gleichzeitig darum, es nicht der Kleinen zu erzählen, da sonst die Überraschung weg sei!

Kannst Du denn nicht versuchen, nochmal mit Deiner Ex zu reden? Ich meine, Deine Tochter ist ja alt genug, dass sich schon von sich aus äußern kann, ob sie gern mit Deiner LG die Zeit verbringt oder nicht.
Wie macht es denn Deine Ex? Geht sie arbeiten? Ist sie immer zu Hause, wenn die Kleine aus der Schule kommt?
Erkläre Deiner Ex doch einfach nochmal die Situation!

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2005 11:12
(@mr-bean)
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Hallo Zweitmama,

vielen Dank für Deine Antwort, in der ich viele Parallelen erkannt habe. Auch uns sind Überraschungen verwehrt, da meine Ex all unsere Pläne sofort meiner Tochter mitteilt. Somit hat sie uns schon einige kaputt gemacht.


Du musst der KM nicht über alles berichten, was Du mit Deiner Tochter unternimmst. Oder erzählt sie Dir jede Kleinigkeit aus den 14 Tagen in denen Du sie nicht gesehen hast?


Nein, sie sagt mir gar nichts über unsere Tochter. Ich habe keinerlei Information über ihren Gesundheitszustand, ihre schulischen Leistungen, noch was sie mit ihr unternimmt. Die KM verweist immer darauf, dass sie durch das alleinige SR keine Auskunftspflicht mir ggb. hat. Somit untersagt sie auch Einblicke ins Hausaufgabenheft.


Kannst Du denn nicht versuchen, nochmal mit Deiner Ex zu reden?


Und so laufen auch alle Unterredungen ab - reine Machtspielchen. Sie weist mich immer daraufhin, dass sie das alleinige SR hat und somit mit dem Kind machen kann was ich will. ich dagegen, muß alles mit ihr abklären und hab keine Rechte meine Tochter ggb. Daher brauch ich nicht wieder versuchen mit ihr zu reden, sie weicht nicht von ihrem Standpunkt ab.


Wie macht es denn Deine Ex? Geht sie arbeiten? Ist sie immer zu Hause, wenn die Kleine aus der Schule kommt?


Nein sie geht nicht arbeiten, sie ist immer daheim. Ich habe mit ihr über 8 Jahre zusammengelebt. Sie kennt meinen Schichtplan, da er sich nach unserer Trennung nicht geändert hat. Wie ich bereits geschrieben habe, haben wir mit meiner Tochter darüber gesprochen und sie war einverstanden, dass sie ein paar Stunden mit meiner LG alleine verbringt. Allerdings habe ich den Eindruck, dass meine Ex kaum mit unserer Tochter über so etwas spricht, und einfach entscheidet.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2005 18:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, sie sagt mir gar nichts über unsere Tochter. Ich habe keinerlei Information über ihren Gesundheitszustand, ihre schulischen Leistungen, noch was sie mit ihr unternimmt. Die KM verweist immer darauf, dass sie durch das alleinige SR keine Auskunftspflicht mir ggb. hat. Somit untersagt sie auch Einblicke ins Hausaufgabenheft.

Das stimmt so schlicht und einfach nicht. Auch ein nichtsorgeberechtigter Elternteil hat Recht auf Auskunft über das Kind (§ müßte ich jetzt raussuchen) Das kann mündlich geschehen oder in schriftlicher Form... kann auch vor Gericht durchgesetzt werden, wenn sie Auskünfte verweigert) Nach schulischen Leistungen kannst du dein Kind ja auch selsbt ragen 😉

Mein Mann arbeitet auch im Schichtdienst und erfährt oft erst ne haleb Woche vorher wie er arbeiten muß. Bei Sa-arbeit auch mal erst 1, 2 Tage vorher. Am Anfang war es auch schwierig, weil KM wollte das Papa am WE voll für die Kinder da ist.

Das lies sich aber nicht machen, weil sonst eben WE abgesagt werden müßten. Das wollte sie dann auch nicht (sie plant ja auch für die Kinderfreien WE). Letztendlich mußte sie es auch schlucken, das er seine arbeitsfreien Smstage nicht nur für seine Kinder nimmt, sondern auch für unsere Familie.

Inzwischen klappt es aber auch recht gut und die Kids sind dran gewöhnt Papa eben mal Freitag entweder gar nicht (die kleinere) oder erst spätabends zu sehen oder den Sa-Vormittag mit mir und meinen Kids verbringen zu "müssen". Bei ihr zog auch etwas das Argument das er durch die Schicht und Samstag ja mehr verdient und damit ja sie auch mehr bekommt 😉

Wir erzählen auch nicht was wir mit den Kindern vorhaben, weil wir das oft auch spontan und wetterabhängig machen. Es geht sie auch rein gar nix an. Solange die Kidner beim anderen Elternteil sind (egal ob ASR oder GSR) hat der betreuunde Elternteil die Sorge... man sollte natürlich darauf achten nichts zu tun was dem Kind schadet. Z.B. bei akuter Mittelohrentzündung schwimmen gehen - wenn du allerdings nichts davon weißt, weil sie dir Infos verweigert ist das natürlich blöd...

Aber lass dich nicht ins Boxhorn jagen, auch ohne SR hast du gewisse Rechte und nicht nur Pflichten

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2005 19:12
(@mr-bean)
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Wäre mir sehr hilfreich wenn Du mir den Paragraphen raussuchen könntest!
Überhaupt: Wo finde ich Paragraphen in Bezug auf Besuchsrecht,Umgangsrecht etc. auch für nichtsorgeberechtigte Väter?
Vielen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2005 21:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Les dich da mal durch. Geht um das "neue Kindschaftrecht" das 98 verabscheidet wurde und die Rechte der leiblichen Väter stärken soll, aber auch die Rechte der Kinder.

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=18714.html

§1686 BGB

§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.

Ansonsten lese dich einfach mal durch die Paragraphen im BGB die die Elterliche Sorge (ab §1626) betreffen.

LG

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2005 22:17
(@mr-bean)
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Hallo,

vielen Dank für die wertvollen Infos. Ich habe mir die Paragraphen gleich beschafft.

Kannst du mir zufällig auch Auskunft über den alleinigen Umgang meiner LG mit meiner Tochter geben? Ich gehe nicht davon aus, dass meine Ex dies verbieten und Urlaub von mir verlangen kann,wenn ich mein Besuchrecht wahrnehmen will oder???

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2005 17:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mr. Bean,

also Urlaub kann sie nicht von dir verlangen. Es ist ja alleine deine Sache wann und wie du Urlaub nimmst.

Bei deiner anderen Frage bin ich ehrlich gesagt überfragt. Klar ist das der Umgang mit Personen verboten werden kann, die dem Kind schaden. Ich weiß es sicher nur bei GSR. Da kann der andere nicht verbieten das das Kind mit dem LG zusammenrifft bzw. auch mal alleine betreut wird. Gefühlsmäßig würde ich sagen das das auch so gilt, wenn du kein SR hast. Solange du den Umgang wahrnimmst bist du ja für dein Kind verantwortlich, egal ob SR oder nicht. Diese Verantwortung kannst du IMO zeitweise an jemand anderen, der natürlich dazu geeignet sein muß, übertragen, wenn du verhindert bist. Aber vielleicht gibt´s ja hier jemanden der mehr Erfahrung damit hat.

Auf jeden FAll kann sie ein Zusammentreffen mit deiner LG nicht verhindern.

LG

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2005 18:52
(@mr-bean)
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Hallo,

brauche vielleicht mal ein paar Tipps von Euch!

Da mir meine Ex weiterhin die alleinige Betreuung meines Kindes durch meine Freundin untersagt, sie weiterhin wissen will was ich mit dem Kind unternehme, sie mir mittlerweile den Umgang anhand meines Schichtkalenders vorschreibt, sie weiterhin darauf besteht an WE an denen ich arbeite und mein Kind sehen möchte Urlaub nehmen muß, mein einziges freies WE im Monat mit meiner Tochter verplant, ausgemachte Termine anderweitig vergibt, sie mich weiterhin belügt, mir keinerlei Info´s über meine Tochter gibt habe ich mir einen Termin beim Jugendamt organisiert.
Zuerst hatte der Bearbeiter meine Ex mit Kind zu einem Gespräch eingeladen.
Dabei bekräftigte Sie weiterhin, das meine Partnerin nicht allein auf meine Tochter aufpassen darf, auch wenn ich Nachtschicht habe,zuhause bin und schlafe.
Sie nennt mir keinen Grund warum Sie es nicht darf, bzw. was Sie gegen Sie hat.
Umgekehrt kann Sie meine Tochter geben wen Sie will (Freundin,alkoholabhängiger Opa, Stiefbruder etc.)
Desweitern besteht Sie auf eine feste Umgangsregelung!Die kann ich Ihr leider nicht geben da ich wie gesagt in Schichten arbeite, Schulungen und Zusatzschichten ableisten muß und bei uns nur einer Urlaub nehmen kann!Da ich nur 1 komplettes WE im Monat frei habe, verplant Sie dieses schon für meine Tochter, obwohl ich auch andere,private Verpflichtungen wahrnehmen muß und will!
Nun sind wir, meine Ex und ich, nächste Woche Dienstag zu einem gemeinsamen Termin beim JA vorgeladen!

Nun zu meinen Fragen:
Hat jemand von Euch Tipps was ich an diesem Tag anbringen kann,soll oder muß?
Auf was sollte ich gefaßt sein?
Mit welchen Mitteln kann ich meine Ex von Ihren Standpunkten abbringen?
Vielen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2005 20:37