Hallo erstmal.
Habe ein großes Problem mit meiner österreichischen Expartnerin (ich bin Deutscher) und leider kann oder will mir weder das deutsche noch das österreichische Jugendamt helfen.
Haben einen gemeinsamen Sohn(4) den ich unregelmässig, nach absprache mit der KM, ein bis zweimal wöchentlich vom Kiga abholte, bzw der einmal wöchentlich bei mir übernachtete.
Lief auch alles gut, bis auf einige Aussetzter. Leider jetzt der totale Abbruch.
Seit vorigem Wochenende (mein Sohn war an Nikolaus bei mir) ist KM der Meinung ich sei für unseren Sohn ein schlechter Umgang und unterbindet jeden Köntakt. Auf telefonische Rückfragen bekomme ich keine Antwort.
Auf Nachfrage bei deutschen Jugendamt wurde mir mitgeteilt, man wäre nicht dafür zuständig (obwohl bei Unterhaltszahlungen sehrwohl sich das deutsche Jugendamt für zuständig hält) und haben mich an das österreichische Jugendamt weitergeleitet. Diese teilten mir mit das ich nur gerichtlich die möglichkeit habe meinen Umgang einzuklagen.
Jetzt meine Fragen: Hat jemand erfahrung mit den österreichischen jugendamt betreff Umgang.
Wieviel Umgang steht mir zu...? Gib es in Österreich keine möglichkeit der ausergerichtlichen Lösung..?
Muß nicht das Jugendamt vermitteln..? Gibt es Vorlagen für de Antrag auf Umgang...? Irgendwer schon mal in der Situation gwesen..?
Menge Fragen....hoffe viele Antworten.!
Danke
Moin Mannes,
wer wohnt denn jetzt wo?
Welche Nationalität hat euer Sohn?
Du in D und sie in A?
Falls ja, musst du das tatsächlich in A klären.
Und wenn das JA bocklos ist bleibt dir wohl nur der Gang zum A-Gericht.
Habt ihr gemeinsame Obsorge/Sorgerecht?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallöle
Wenn Sohnemann in Österreich wohnt ist dort der Bezirk zuständig wo dieser wohnt.
Die rechtssprechnung ist ähnlich der deutschen....
Äh wieso hat hier das JA was mit Unterhalt zu tun... das passt nicht....
Also wenn kein durchkommen ist bei der KM bleibt dir wohl nichts weiter übrig. Leider...
Grüßle
Habe jetzt Umgang( ohne zeitliche angabe) beim Bezirksgerich schriftlich beantragt. schlichtungsversuch über großeltern(ihrer seite) auch nicht geklappt.
vielen dank für eure antworten,
mfg