Hallo liebe Vater-Seinler,
meine Ex-Freundin ist mit meinem Sohn, der im Mai drei Jahre alt wird, vor einiger Zeit nach Süddeutschland gezogen. Ich lebe und arbeite in Norddeutschland. Auf Grund der Entfernung (2 x 800km), die bis jetzt immer ich zurücklegen musste, haben wir ein Mal pro Woche einen festen Termin zum skypen (Internettelefonie mit Bild) vereinbart.
Das lief bisher auch fast ohne großartige Probleme. Seit einigen Wochen werden die Uhrzeiten von der KM verschoben bzw. selbstherrlich bestimmt (entweder Du kannst später oder gar nicht!), Friseurtermine oder der Besuch bei der Oma haben anscheinend Vorrang und es ist leider auch schon vorgekommen, dass ein Termin vergessen wurde.
Meine Ex-Freundin ist nicht arbeitstätig, müsste es also meiner Meinung nach doch schaffen, 15 bis 30 Minuten in der Woche für diesen Termin einplanen zu können.
Ich möchte auf den ohnehin schon spärlichen Kontakt zu meinem Sohn auf keinen Fall reduzieren. Bevor ich mich an das JA wende, würde ich gerne euren Rat und ggf. Antwort auf meine Fragen haben.
1) Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Kann bzw. sollte ich mich an das JA wenden, um einen festen Termin z.B. fürs skypen zu forcieren?
2) Inwiefern ist meine Ex-Freundin „verpflichtet“, mir ein Stück der Strecke bei Besuchen abzunehmen? Bis jetzt hat Sie argumentiert, dass meinem Sohn die weite Strecke nicht zumutbar sei, sprich nicht reisefähig sei. Zu einem ihrer Verflossenen, der ca. 300 km weit weg wohnte, war das natürlich kein Problem…
Ich freue mich auf eure Antworten.
Vielen Dank!
1 von 1000
Wer den Schatten nicht kennt, kann die Sonne nicht genießen!
Moin 1000er,
Du stellst gerade fest, dass Du als Vater - auch mit GSR - weitgehend von den Wünschen und Launen von Madame abhängig bist.
Natürlich kannst Du Dich jetzt ans Jugendamt wenden - aber das hat lediglich eine Beratungsfunktion; es kann nichts entscheiden und Deiner Ex nichts vorschreiben. Insofern hat es nur taktischen Sinn, dort um einen Vermittlungstermin zu bitten: Wenn der nichts bringt, kannst Du Dich zur Regelung des Umgangs ans Familiengericht wenden. Aber der scheint ja zu funktionieren - wenn auch ausschliesslich auf Deine Kosten.
Skype-Termine sind jedenfalls kein einklagbares Recht wie der Umgang. Wenn Deine Ex sagt "ich will keinen 3-Jährigen vor dem PC sitzen haben", war es das. Auch Telefontermine sind nicht wirklich einklagbar; ebenso wenig Umgangsfahrten: An denen muss sich zwar (nach Gerichtsentscheid) mancher Elternteil beteiligen, wenn er die Entfernung geschaffen hat - aber nachdem die Dame nicht erwerbstätig ist, muss sie nur mit den Schultern zucken und sagen "keine Kohle / kein Auto" - und dann schaust Du in die Röhre. Zu wem sie ansonsten fährt, ist dabei irrelevant.
Insgesamt nützen "Verpflichtungen" nur etwas, wenn sie auch durchsetzbar sind. Insofern steht die Frage im Raum, ob es sich lohnt, deswegen ein Fass aufzumachen: Am Ende blockt sie die Skyperei komplett - und Du hast keine Möglichkeit, etwas dagegen zu tun: Niemand ist verpflichtet, Skype auf seinem PC zu haben...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin 1 von 1000,
meine Ex-Freundin ist mit meinem Sohn, der im Mai drei Jahre alt wird, vor einiger Zeit nach Süddeutschland gezogen.
Warum? Wolltest Du das auch "unbedingt"? Wie Du schreibst...
1) Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
...so "hätte" Dich die Exe eigentlich zuvor fragen "müssen". Hat sie das? Oder ist sie einfach davon gedüst..?
Meine Ex-Freundin ist nicht arbeitstätig, ...
Warum nicht? Der Kleine ist bald drei. Eben las ich dass Andrea Nahles(SPD) grad ein Kind geboren hat und sie wohl ende März wieder vollumfänglich im Bundestag arbeiten wird. Wie ein jeder das findet sei dahingestellt - bei 'nem dreijährigen wieder zu arbeiten sollte zumindest "theoretisch" möglich sein, zumindest halbtags, oder?
Bevor ich mich an das JA wende, würde ich gerne euren Rat und ggf. Antwort auf meine Fragen haben.
Wie brille007 schon schrieb: Sei froh, wenn Ex es Dir überhaupt mal ermöglicht zu skypen. Bringst Du sowas vor Gericht vor, lacht man Dich aus.
2) Inwiefern ist meine Ex-Freundin „verpflichtet“, mir ein Stück der Strecke bei Besuchen abzunehmen? Bis jetzt hat Sie argumentiert, dass meinem Sohn die weite Strecke nicht zumutbar sei, sprich nicht reisefähig sei. Zu einem ihrer Verflossenen, der ca. 300 km weit weg wohnte, war das natürlich kein Problem…
Das Gericht "kann(!!)" Ex dazu verdonnern Dir etwas zu zahlen. Ohne Statistiken zu kennen, geschieht das glaube ich bei 1 von 1 Million Fällen - wie beim Lottospielen ungefähr. Das aber auch nur, wenn Exilein ganz viel verdient. Als Hartz4 und Co. finanziell schwach gestellte Mutter kann und muss sie Dir nie was zahlen. Und ihre geschaffenen 800km Wegstrecke hat sie ja anscheinend auch "einfach mal so" vollzogen. Vor Gericht würde sie vermutlich sagen, dass
a) der KV hat doch zugestimmt...
b) meine Berufsaussichten sind hier viel besser...
c) mein neuer Lebensgefährte lebt hier...
d) hier wohnt doch meine Familie...hier finde ich Rückhalt..da der KV nur immerzu arbeitet und sich nicht wirklich um mein Kind kümmert...
e)...ich habe schlichtweg Angst vor diesem Vater...dennoch ermögliche ich die Umgangskontakte...lasse sogar manchmal "skypen" zu..was sollte ich denn noch machen...?
Gruß
Ariba
PS: Jeder "Neuankömmling" im Familien(un)recht tut mir irgendwie Leid: Leider auch Du wirst Dich mit den realen väterfeindlichen Bedingungen hier vertraut machen müssen. So lange noch der Umgang läuft, lass das mit JA und Gericht sein(ernst gemeinter RAT!!!). Erst wenn Mutti alles boykottiert, gehe den "Dreisprung" an:
1) Mama schriftlich und höflich bitten das alles wieder gut wird
2) JA und Vermittlungsgespräch bitten
3)...wenn nix funzt, ab zum Gericht mit FamRechts-Anwalt.
Aber das ist alles noch zu früh. Freue Dich über Umgang mit Deinem Kind und lebe Dein Leben zunehmend ohne Ex im Kopf.
Moin, Moin!
Zunächst möchte ich euch erstmal für die Antworten danken und sagen, dass ich dieses Forum klasse finde.
Im Gegensatz zu Anwälten, Ämtern, etc. fühlt man sich verstanden. Außerdem kann man sich meistens getrost einer Konfrontation
mit denselben oder der KM sparen, wenn man weiß, welche Erfahrungen Mitstreiter in identischen Fällen gesammelt haben. Man spart
Geld, zumindest ein paar mehr Nerven und schneidet sich nicht selber ins Fleisch. Also, habt Dank und viel Kraft!
Insgeheim habe ich mir schon gedacht, dass man als KV wieder mal da steht, wie Pik 7 und nicht abgeholt! Wenn ich eure oder andere
Beiträge lese, stelle ich mir immer dieselben Fragen: Bin ich ein Schwerverbrecher? Habe ich meine Ex, mein Kind schlecht behandelt oder gar mißhandelt? Das ist und würde mir nicht im Traum einfallen, aber so komme ich mir langsam vor.
Heisst es nicht, zum Wohle des Kindes? Heisst es nicht, dass beide Elternteile für ein Kind wichtig sind? Heisst es nicht: das GEMEINSAME SORGERECHT?
Schließlich gibt es nicht nur die KM, die den Wunsch hat, ihr Fleisch und Blut großzuziehen und aufwachsen zu sehen. Ja, auch dazu gehören ZWEI!
Es kann doch nicht sein, dass man als ambitionierter KV einzig und allein der Güte der KM unterworfen ist. Abgesehen davon, muss eine KM doch auch so viel Grips und Verantwortungsbewußtsein haben, dem Kind wohlwollend zu zeigen, dass es einen Vater hat, der es genauso liebt. Es ist keinem Kind wohl ergangen, wenn es irgendwann sagt, ich habe keinen Vater. Und solchen Personen wird die Erziehung zugetraut.
Das oder ähnliches habt ihr wahrscheinlich schon zu genüge gehört, aber es musste mal raus.
Es bleibt so oder so dabei:
Macht man Druck, schneidet man sich höchstwahrscheinlich ins eigene Fleisch, geht man den Mittelweg, kann man sich auf der Nase herum tanzen lassen und macht man nichts, heißt es, man habe kein Interesse mehr an seinem Kind.
Ich werde dann einfach mal abwarten, was meiner Ex in nächster Zeit noch für tolle Ausreden oder superwichtige Termine einfallen und mich den Gegebenheiten hingeben. Ich muss euch ehrlich sagen, mir schwindet langsam die Energie für diese Ungerechtigkeiten und Ego-Trips! Nur leider würde das alles auf meinen Jungen zurück fallen!
Zu wem sie ansonsten fährt, ist dabei irrelevant.
Ohne Worte!
...so "hätte" Dich die Exe eigentlich zuvor fragen "müssen". Hat sie das? Oder ist sie einfach davon gedüst..?
Naja, einfach!? Sie hat schon noch gesagt, dass sie eine Woche zu ihren Eltern fährt. Nachdem sie sich und meinen Jungen ohne mein Wissen abgemeldet hat. Als ich ihn wieder anmelden wollte, war es ohne die Zustimmung der KM nicht möglich!!!
Warum nicht? Der Kleine ist bald drei. Eben las ich dass Andrea Nahles(SPD) grad ein Kind geboren hat und sie wohl ende März wieder vollumfänglich im Bundestag arbeiten wird. Wie ein jeder das findet sei dahingestellt - bei 'nem dreijährigen wieder zu arbeiten sollte zumindest "theoretisch" möglich sein, zumindest halbtags, oder?
Hut ab vor Frauen mit solch einer Einstellung! Hut ab!
@Ariba:
Zu meiner 2. Frage passt Deine Antwort d. Ähnlich wurde argumentiert bzw. vorgeworfen.
Ist schon komisch, dass kein Geld vom Himmel fällt, oder!?
Freue Dich über Umgang mit Deinem Kind und lebe Dein Leben zunehmend ohne Ex im Kopf.
Wie soll das gehen, wenn ich immer erst an dieser vorbei muss?
Euch einen schönen Abend
Gruß
1von1000
Wer den Schatten nicht kennt, kann die Sonne nicht genießen!