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Umgang nach begleitetem Umgang // GSR

 
(@ralle_kummennigge)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

ich hab hier jetzt schon so einiges gelesen und würde mich über eure Reaktionen bezüglich dem weiteren Vorgehen arg freuen.

Hab mich letztes Jahr im November mit meiner Ex gezofft, sie ist in Behandlung wegen einer Depression und anständig auf Psychopharmaka, psychische Vorgeschichte ist bei ihr recht lang und es geht tendenziell schon so Richtung BL. Auf jeden Fall hatte sie im November einen ziemlichen Aussetzer und angefangen die Wohnung zu zerlegen, Beleidigungen und Provokationen in meine Richtung ohne Ende und zum guten Schluss hat sie mich auch körperlich angegriffen.

Hab mich an dem Abend dann tatsächlich erst eine Zeitlang vermöbeln lassen und sie mir dann irgendwann kurz geschnappt, damit der Spaß auch mal ein Ende hat. Darauf hin rief sie natürlich die Cops - der Klassiker also. Ich also einen Tag später zum Arzt, mein Attest mit den Verletzungen ist relativ lang, bei ihr konnte laut Polizeibericht ausser einer leichten Rötung am Hals/Schulterbereich nichts festgestellt werden. Paar Wochen später landete dann bei mir eine Anzeige wegen Körperverletzung, ich dann darauf hin Gegenanzeige und die Geschichte wurde dann irgendwann (beidseitig) eingestellt. Soweit so gut.

Ich konnte direkt nach dem Zoff glücklicherweise in eine freie Wohnung und war erstmal sozusagen in Sicherheit. Seit dem Abend hat sie mir dann unsere zweijährige Tochter komplett vorenthalten, auf Anrufe, SMS, E-Mails gab es null Reaktion. Mitte Dezember bin ich dann zu einem RA wegen dem Umgangsrecht, Fristsetzung von RA, etc. ... keine Reaktion von ihr. Mitte Januar dann die Verhandlung beim Familiengericht (zu dem Zeitunkt war die Strafsache wegen Körperverletzung noch nicht eingestellt). Dummerweise hatte ich ihr auch zwei Tage vor der Verhandlung eine dumme E-Mail geschrieben und darin was von Suizid erwähnt, weil ich die Situation tatsächlich kaum ausgehalten hatte.

Es kam dann also zu einem begleiteten Umgang und für mich die Auflage, eine Therapie zu machen, welche ich seit Januar auch absolviere. Bei dem Termin bei Gericht war ich arg durch den Wind und auch emotional komplett am Ende. Von daher hatte ich auch mit dem begleiteten Umgang überhaupt kein Problem, war also für mich durchaus nachvollziehbar. Mittlerweile bin ich wieder soweit fit und wieder auf den Beinen. Bei der Verhandlung erreichte mich dann natürlich noch wegen meinen zahlreichen Versuchen einer Kontaktaufnahme, speziell wegen dieser einen wirklich dummen E-Mail, ein Gewaltschutzverfahren, damit ich die KM nicht mehr kontaktieren darf.

In der Zwischenvereinbarung vom Gericht (das Verfahren ist noch offen) steht ferner drin, dass die Eltern an einer Mediation bei der psychologischen Beratungsstelle, wo auch die Umgänge stattfinden, teilzunehmen haben. Die Mediation wird von KM abgelehnt.

Die Aussagen der KM sind - wer hätte das gedacht, maximal hanebüchen (Gewalt, Alkoholmissbrauch). Blutwerte hab ich bereits organisiert (sind top, keine Hinweise auf Alkoholmissbrauch). Gewaltvorwürfe sind nicht belegbar, weil nie etwas vorgefallen war.

Die begleiteten Umgänge laufen nun drei Monate, das Kind hat jeweils super auf mich reagiert und wir waren auch ziemlich schnell wieder die Alten. Jetzt, also nach drei Monaten, möchte das Gericht auch einen Zwischenbericht sehen wie es bisher so gelaufen ist. Da die Auflage einer Mediation ja die KM nicht interessiert und das Kind nach den relativ kurzen Umgangsterminen immer sehr irritiert war, bin ich natürlich bestrebt so langsam zu einem unbegleiteten Umgang zu kommen - hier ist von krassem Widerstand der KM auszugehen. Kommunikation auf Elternebene natürlich ebenfalls Fehlanzeige. Bei der Beratungsstelle meinte sie, sie kann aus Angst nicht mit mir in einem Gebäude(!) sein und deshalb auch an keiner Shuttle-Mediation, o.ä. teilnehmen.

Hab jetzt kürzlich jeweils lange mit dem JA und dem Verfahrensbeistand telefoniert und beide sind wohl der Meinung, dass ich gute Chancen hätte vor Gericht nun einen Tagsumgang zu bekommen, die Rede war da von Samstag / Sonntag im Wechsel und ggf. 14-tägig ein Mittwoch Nachmittag.

Mein RA ist zur Zeit in seinem wohlverdienten Osterurlaub und mir stellt sich nun die Frage, wie realistisch das ist und/oder ob ich überhaupt meine Forderungen, bzw. Vorstellungen im Vorfeld (über diesen Zwischenbericht der ja nun fällig ist), beim Gericht bereits einzutüten sollte oder komplett abzuwarten, bis es zum nächsten Termin beim FG kommt.

Wie ist das mit dem Gewaltschutzverfahren, bzw. dem Kontaktverbot, damit wird die KM garantiert um die Ecke kommen, wenn es um die Übergaben von dem Kind geht (wenn ich denn einen Tagesumgang bekommen sollte). Grundsätzlich ist dies doch ihr Problem und sie hätte doch dann dafür zu sorgen, dass die Übergaben eben über einen Dritten stattfinden? Mir ist jetzt schon öfters begegnet, dass das Umgangsrecht über Gewaltschutz / Kontaktverbot steht, worauf auch KM, bei denen es wirkliche Gewalt gegeben hat, natürlich überhaupt nicht drauf klar kommen.

Sorgerecht hat bisher nur die KM, dies möchte ich aber mittelfristig gerne ändern. Hab jetzt u.a. hier öfters gelesen, das ich mir GSR ohne bestehende Kommunikation eigentlich abschminken kann. Würde es vielleicht trotzdem Sinn machen, dies jetzt gleich in diesem Abwasch mit der Umgangsregelung anzugehen? Da auch mittelfristig mit keiner Kommunikation oder gar Kooperation seitens KM zu rechnen ist, wäre ja das GSR die einzigste Chance für mich, überhaupt etwas von dem Kind mitzubekommen, ohne Sorgerecht bin ich ja erstmal bei Kita, Ärzten, etc. nicht autorisiert soweit ich weiß(?).

Viele Grüsse Ralle.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2021 13:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

normalerweise würde ich jedem Vater raten das GSR zu beantragen. Das GSR hängt nur noch vom Kindswohl ab, d.h. ob das GSR im Interesse des Kindes ist. Normalerweise ist dem so.
In Deinem Fall ist es aber so, dass Du im Prinzip noch unter Aufsicht stehst. Du musst erst noch beweisen, dass Dein Handeln dem Kindswohl dient.
Deine Baustelle ist deshalb nach wie vor der Umgang. Wenn die KM nicht mitmacht, dann bleibt nur der Antrag auf eine Umgangspflegschaft, also eine Person, die das Kind holt und bringt. Auch das ist nicht trivial und wird auch nicht immer funktionieren.
Wenn aber der Umgang funktioniert und die Vorwürfe der KM klar als haltlos erkennbar sind, erst dann, hast Du eine Chance das GSR auch zu erhalten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2021 16:42
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hätte zu deiner Schilderung einige Fragen.

Hab mich letztes Jahr im November mit meiner Ex gezofft, sie ist in Behandlung wegen einer Depression und anständig auf Psychopharmaka, psychische Vorgeschichte ist bei ihr recht lang und es geht tendenziell schon so Richtung BL. Auf jeden Fall hatte sie im November einen ziemlichen Aussetzer und angefangen die Wohnung zu zerlegen, Beleidigungen und Provokationen in meine Richtung ohne Ende und zum guten Schluss hat sie mich auch körperlich angegriffen.

1. Was war der Auslöser des Streits?
2. Schiebst du den Aussetzer der Mutter auf die Medikamente und den psychischen Auffälligkeiten oder erwähnst du das, damit man von dir ein besseres Bild bekommen soll?
3. Was heißt in diesem Kontext, die Wohnung "zerlegt"?
4. Wie hat sie dich körperlich angegriffen?
5. Wie genau hast du dich verteidigt?
6. Hat das eure Tochter alles mitbekommen oder wo war sie zum Zeitpunkt?
7. Gab es solche Ausraster öfter?

Hab mich an dem Abend dann tatsächlich erst eine Zeitlang vermöbeln lassen und sie mir dann irgendwann kurz geschnappt, damit der Spaß auch mal ein Ende hat.

8. Wieso hast du dich der Situation nicht entzogen und bist gegangen?
9. Falls es solche Ausraster öfters gab, wie bist du in der Vergangenheit damit umgegangen, wie konntest du sie "besänftigen"?

Darauf hin rief sie natürlich die Cops - der Klassiker also.

10. Wieso nennst du das den "Klassiker"? Sind dir solche Konstellationen durchaus bekannt?
11. Wenn ja, wieso warst du dann nicht vorbereitet, denn anscheinend war dir die Marschrichtung bewusst?!

Ich also einen Tag später zum Arzt, mein Attest mit den Verletzungen ist relativ lang, bei ihr konnte laut Polizeibericht ausser einer leichten Rötung am Hals/Schulterbereich nichts festgestellt werden.

12. Welche Verletzungen stehen denn auf deiner relativ langen Liste?
13. Wenn sie Rötungen am Hals hatte, hast du sie gewürgt?

Ich konnte direkt nach dem Zoff glücklicherweise in eine freie Wohnung und war erstmal sozusagen in Sicherheit.

14. Wer genau war in "Sicherheit", du als Erwaachsener... aber das 2-jährige Kind verbleibt bei der "kranken Furie"?
15. Also geht es dem Kind ja nicht schlecht bei ihr, oder?
16. Warum hast du das GSR eigentlich nicht bereits ab Geburt beantragt?

Dummerweise hatte ich ihr auch zwei Tage vor der Verhandlung eine dumme E-Mail geschrieben und darin was von Suizid erwähnt, weil ich die Situation tatsächlich kaum ausgehalten hatte.

17. In welchem Zustand warst du, als du die besagte Email geschrieben hattest (Narkotisiert, nüchtern, ...)?
18. Ich fasse zusammen, Streit im November, Gang zum RA Dezember, Verhandlung Januar: und du hast das "alles" nach nur 2 Monaten (!) nicht mehr ausgehalten?

Es kam dann also zu einem begleiteten Umgang und für mich die Auflage, eine Therapie zu machen, welche ich seit Januar auch absolviere.

19. Mit welcher Begründung wurde BU installiert, wenn deine Liste der Verletzungen um einiges länger ist als die der Mutter?
(Nach zwei Monaten Kontaktabbruch ist kein BU nötig, aber wenn das für dich okay ist...)
20. Dass du die Therapie machst, finde ich gut. Macht sie denn auch (noch) eine, denn ihre Vorgeschichte wird von dir als sehr lang dargestellt?

Bei der Verhandlung erreichte mich dann natürlich noch wegen meinen zahlreichen Versuchen einer Kontaktaufnahme, speziell wegen dieser einen wirklich dummen E-Mail, ein Gewaltschutzverfahren, damit ich die KM nicht mehr kontaktieren darf.

21. Gerade war es nur eine Email, nun sind es zahlreiche Kontaktaufnahmen. Was hast du denn noch geschrieben?
22. Hältst du dich an die Auflage?

bin ich natürlich bestrebt so langsam zu einem unbegleiteten Umgang zu kommen - hier ist von krassem Widerstand der KM auszugehen. Kommunikation auf Elternebene natürlich ebenfalls Fehlanzeige. Bei der Beratungsstelle meinte sie, sie kann aus Angst nicht mit mir in einem Gebäude(!) sein und deshalb auch an keiner Shuttle-Mediation, o.ä. teilnehmen.

23. 3 Monate sind wirklich eine lange Zeit, was denkst du, wird in dem Bericht der/s UmgangsbegleiterIn stehen?
24. Wie genau war eigentlich die Umgangsmodalität, also welcher Rhythmus und für wie lange hast du deine Tochter gesehen?
25. Wie habt ihr denn trotz Kontaktverbot miteinander kommuniziert, über Dritte?

Deine Ex spielt übrigens ihr Spiel wirklich gut...

Da nun das Gericht einen Zwischenbericht einholt - wozu auch das Gericht regelmäßig verpflichtet ist (§ 166 FamFG) - kann ich mir vorstellen, dass (von Amts wegen) bald ein neuer Erörterungstermin angesetzt wird. Du brauchst also erst einmal nichts weiter zu tun. JA und VB scheinen dir ja auch wohlgesonnen zu sein. In diesem Termin wird natürlich auch über die Maßnahmen aus dem Gewaltschutzverfahren erörtert werden.

Eine Mediation sehe ich bei euch noch nicht. Meist verringert sich erst der Widerstand, wenn die Umgangsmodalitäten fest eingetütet sind. Dann solltet ihr tatsächlich wieder ins Gespräch kommen.

An das gemeinsame Sorgerecht brauchst du nach deinen Schilderungen hier erst einmal nicht zu denken. Gut funktionierender Umgang hat Prio 1. Die Mutter ist daneben gemäß § 1686 BGB dazu verpflichtet, dich über wichtige Belange des Kindes zu informieren. Ansonsten gilt das hier:

Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 <206>)

Viel Erfolg!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2021 10:48
(@ralle_kummennigge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo D.!

Danke erstmal für dein/euer Feedback, auch an Susi 🙂

1) der Auslöser ist mir in der Form nicht bekannt. Es ging tagsüber schon los mit verbalen Angriffen in meine Richtung in Form von Beleidigungen und Provokationen.

2) ich erwähne das, weil ich ein solch hohes Aggressionspotential und solche Hasstiraden von einem Menschen bisher noch nicht erlebt habe.

3) es ist so ziemlich alles Greifbare gegen die Wände oder in meine Richtung geflogen.

4) mit dem Knie in den Unterleib, mit den Fingernägel an den Hals und ins Gesicht, etc., sich förmlich an mir festgebissen. Vom einem Stuhl runtergetreten, die Treppe im Flur runtergetreten.

5) ich habe sie mit dem Unterarm für zwei Sekunden auf die Couch gedrückt, bis dahin habe ich mich überhaupt nicht gewehrt. Sie griff dann zum Telefon und rief die Polizei, dann war auch sofort Ruhe.

6) die Kleine hat die erste Attacke auf mich mitbekommen, ich bin dann sofort aus dem Haus. Nach meiner Rückkehr war das Kind im Bett und die Angriffe (verbal und körperlich) gingen dann weiter.

7) ja, verbal eigentlich eher regelmässig und körperlich gab es 3-4 Monate vorher bereits eine ähnliche Geschichte.

8) ich bin dann später ein zweites mal aus dem Haus um mich zu entziehen, auch nach meiner zweiten Rückkehr ging es sofort weiter. Es war mittlerweile auch schon recht spät und ich musste am nächsten Tag (eigentlich) ins Büro ^^

9) in der Vergangenheit gab es immer die Möglichkeit, mich für mehrere Stunden abzusetzen, bzw. sie ist dann gegangen.

10-11) die Marschrichtung war mir absolut bewusst, ich hatte auch tatsächlich das Gefühl, sie wartet nur förmlich drauf, dass ich mich mal wehren würde.

12) Kratzer im Gesicht, am Hals und an den Armen, Biswunden, Schwellung am Ellenbogen vom Treppensturz ...

13) Nein, siehe 5.

14) mit 'Sicherheit' meinte ich, dass ich ausser Reichweite von weiteren Streitigkeiten bin.

15) Nein, überhaupt nicht. Die Aggressionen, etc. gingen ausnahmslos in meine Richtung.

16) Gute Frage, das ging irgendwie erstmal an uns vorbei. Ich hatte das dann später mal angesprochen und sie fühlte sich dadurch provoziert (das ist MEIN Kind, etc.). Da wurde mir auch zum ersten Mal klar, in welche schräge Richtung das hier läuft.

17) Ganz nüchtern war ich beim verfassen der Mail nicht, es war nachts um drei und ich litt unter einem extremen Weinkrampf und konnte das alles nicht fassen.

18) Ja, pure Verzweiflung nach bereits zwei Monaten bei mir.

19) BU wurde wegen dieser dummen E-Mail von mir installiert (ich sollte mich erst wieder 'stabilisieren') und wohl auch, weil KM ohne Ende Anschuldigungen brachte bezüglich Gewalt und Alkohol. Belegbar davon ist nichts, ist auch tatsächlich nie etwas vorgefallen. Alkoholmissbrauch auch komplett Fehlanzeige. Bei der Verhandlung war ich auch wirklich komplett durch den Wind und alles andere als souverän. Eine solche Niedertracht hat mich einfach nur komplett umgehauen. Die Liste der jeweiligen Verletzungen hat bei dem Termin eher niemanden interessiert. Fazit war wohl auch, dass man die zwei Streithähne vorerst nicht aufeinander los lassen kann und eine Kindesübergabe nicht ohne Konflikte funktionieren würde.

20) ich weiß nur, dass sie regelmässig zu einem Allgemeinmediziner(!) gerannt ist, der ihr Psychopharmaka verschrieben hat, welche sie hochdosiert genommen hat. Dann wurde mir noch eine Fehlfunktion der Nebenniere bei ihr kommuniziert, welche Auswirkungen auf Fehlproduktionen von (Steroid-)Hormone haben soll. Ob da was dran ist, weiß ich nicht.

21) diese 'dramatische' E-Mail schrieb ich im Januar kurz vor der Verhandlung beim FG. Seit dem Zoff im November hab ich versucht, zumindest auf Elternebene an sie ran zu kommen, dass sie das mit mir und dem Kind einfach so nicht machen kann. Keine der Mails war weder aggressiv, noch gab es Drohungen o.ä.

22) soweit ja. Nach dem ersten Umgangstermin bin ich allerdings schwach geworden und habe ihr nochmal was geschrieben. Ich dachte, es interessiert sie, wie der Termin gelaufen war (KM war selbst bei den Terminen nicht dabei, sondern ihre Mutter bringt das Kind).

23) also in dem Bericht kann unmöglich etwas negatives über mich und meinem Umgang mit dem Kind drin stehen. Wir waren bereits nach zwei Terminen wieder fast die Alten. In der Beratungsstelle sagte man mir übrigens, dass man dem Gericht nur Details über den Umgang durchgeben kann, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind. Das verstehe ich nicht wirklich und ich nehme nicht an, dass sich KM damit einverstanden zeigt (sagt mir mein Gefühl).

24) alle 14 Tage für eine Stunde. Der letzte Termin wurde von KM allerdings einen Tag vorher abgesagt, hab jetzt also aktuell wieder fünf Wochen keinen Kontakt zu meiner Tochter.

25) überhaupt nicht, die Umgangstermine laufen direkt über die Beratungsstelle.

  JA und VB scheinen dir ja auch wohlgesonnen zu sein. In diesem Termin wird natürlich auch über die Maßnahmen aus dem Gewaltschutzverfahren erörtert werden.

Bei dem ersten Angriff auf mich, 3-4 Monate vor dieser Geschichte, schrieb ich eine Mail an die Mutter der KM. Da geht eindeutig raus, dass die KM mich angegriffen hat, ich mir Sorgen um die Familie und im speziellen um das Kind mache, ich Hilfe benötige und wir uns bitte mal alle zusammen an einen Tisch setzen sollten - weil ich mit meinem Latein am Ende bin. Auch wurde ich nach dem ersten Angriff bei ihrem Arzt vorstellig, der hätte auch soweit seine Schweigepflicht dies hergegeben hätte, mit mir geredet. KM rief dann allerdings fünf Minuten vor dem Termin dort an und hat dem Arzt explizit verboten mit mir zu reden. Diese E-Mail und mein Arztermin sind dem JA und dem VB bekannt. Blutwerte, aus denen klar hervorgeht dass ich mit Alkohol nichts weiter am Hut habe, ebenfalls. Auch habe ich dem JA und VB gesteckt, dass KM an ihrem Arm sehr tiefe Narben hat, welche von SVV kommen - aus ihrer Jugend (sie ist mittlerweile 40). Von daher auch meine Vermutung, dass da weit mehr dahintersteckt als eine Depression. Von der Mutter von KM kam übrigens auf meine E-Mail hin überhaupt keine Reaktion, für mich deutet dies darauf hin, dass innerhalb von KMs Familie klar ist, was da los ist.

Viele Grüsse Ralle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2021 14:20
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ralle,

hab vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner doch sehr zahlreichen Fragen. Die eine oder andere Frage hätte ich noch, aber wir wollen es mal nicht übertreiben 🙂

Da wir das Geschehene nicht rückgängig machen können, sind deine zukunftsorientierten Gedanken erst einmal von Belangen.
In der Fachliteratur finden sich zahlreiche Hinweise darüber, was häusliche Gewalt mit Kindern macht. Dass eure Tochter das mitbekommen hat, ist wirklich bedauerlich.

Da ich diesen stereotypischen Vergleich von Männlein und Weiblein nicht anbringen möchte, würde ich mich gerne einfach nur lösungsorientiert einbringen.

Also, wenn das Gericht nach einem Bericht der begleiteten Umgänge fragt, wird es diesen auch bekommen. Da kann sich auch deine Ex nicht dagegen wehren, da hier abgewogen werden muss, ob diese Maßnahme weiterhin andauern soll. Warte einfach mal ab, was nun passiert. Dein Anwalt vermag hier regelmäßig in unregelmäßigen Abständen Auskunft erbitten 😉 Sowohl bei Gericht, als auch beim Träger bzw. Jugendamt.

Halte uns auf dem Laufenden, okay?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2021 16:18
(@ralle_kummennigge)
Schon was gesagt Registriert

Dass das Kind die Aktion mitbekommen hat, bedauere ich an der ganzen Geschichte am meisten. Wie gesagt, KM hatte komplett die Kontrolle über sich verloren und ich war erstmal mehrere Minuten maximal perplex, weil ich überhaupt nicht glauben konnte was hier gerade abläuft.

Die Aussage, das beide Elternteile mit einem detailierten Bericht bez. BU für das Gericht einverstanden sein müssen, kam ja von dem Träger selbst. Verstehe ich wie gesagt überhaupt nicht. Mein Ansprechpartner dort meinte, wenn KM da blocken sollte, spricht das bei Gericht aber eigentlich für sich selbst.

Ich habe die KM auch übrigens überhaupt nicht diffamiert oder schlichtweg als 'krank' hingestellt, ich hab jetzt öfters schon gelesen, dass dies auch ein großer Fehler wäre. Ich habe lediglich mal fallen lassen, dass sie bereits seit einiger Zeit in Behandlung ist und ich mir Sorgen mache, dass das Kind nicht vielleicht mittelfristig unter die Räder kommt. Und vielleicht auch ihre Aussetzer unter Umständen etwas damit etwas zu tun haben könnten. Überhaupt nicht damit angefangen hätte ich, wenn nicht solche komplett erfundenen Anschuldigungen gegen mich in den Raum gestellt worden wären.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2021 17:07