Umgang nach längere...
 
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Umgang nach längerer Zeit

 
(@geoxj)
Schon was gesagt Registriert

Ich war 2 Jahre im Ausland beruflich tätig.Leider hatte ich nicht die Möglichkeit,mich in diesen 2 Jahren bei meiner Exfreundin und meinem Kind (Junge,10 Jahre) zu melden.
Seit Mitte Dezember wohne ich wieder in Deutschland und ich möchte mein Kind besuchen.
Nun sagt mir meine Exfreundin,daß das so nicht läuft.
Ich weiß ja selber,daß das nicht so dolle war,mich 2 Jahre nicht zu melden.Aber ich möchte
mein Kind sehn sobald wie möglich,das Recht habe ich ja wohl.Kann mir meine Exfreundin
das einfach verweigern?
Bisher hatten wir keine Umgangsregelung,bevor ich ins Ausland ging hatten wir die Umgangstermine unter uns abgesprochen.Anscheint geht das jetzt wohl nicht mehr.

Kann ich mein Umgangsrecht einklagen oder wie muß ich das machen?
Zum Jugendamt möchte ich nicht so gerne (hat mit dem Kindesunterhalt zu tun,da muß ich noch was unterschreiben,möchte aber erst in Erfahrung bringen,ob ich das überhaupt muß,nicht daß ich da vertraglich gebunden bin).

Ich stelle mir das so vor:

Alle 2 Wochen Besuchskontakt mit Übernachtung,halbe Ferien und Feiertage im Wechsel (so hab ich gelesen,daß das so Standart ist).Ab Sommer muß ich dann sehn,dann wird sich das wieder ändern,weil ich dann wieder ins Ausland gehe,ich dachte,vielleicht könnte mein Kind mich dann in den Ferien besuchen,per Flieger geht das.

Vorab möchte ich mal leise antasten,ob mir jemand (von meiner Exfreundin mal abgesehn) Steine in den Weg legen könnte,was den Umgang betrifft (Richter,Jugendamt,...).

Dann noch was.Ich habe rausgefunden,daß mein Kind den Namen seines Stiefvaters trägt,geht das so einfach?Ich habe dem nicht zugestimmt.Ich wollte,daß er meinen Namen trägt,aber das wollte seine Mutter nicht,so bekam er ihren Namen.Ich finde das nicht ok.
Ich habe zwar kein Sorgerecht,aber hab ich denn gar kein Mitspracherecht?

Greetz GeoxJ

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2005 15:28
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo GeoxJ,

ich denke du solltest erst einmal eine Beratungsstelle aufsuchen. Dort kannst du die Situation erklären und um ein gemeinsames Elterngespräch bitten.
Das muss nicht unbedingt das JA sein, es gibt einige andere Möglichkeiten.

Nach 2 Jahren Nullkontakt sollte der Umgang wieder langsam gesteigert werden. Euer Sohn ist 10 Jahre alt. Deine Umgangsforderungen oder Vorstellungen kann ich verstehen aber der Junge muss doch nach 2 Jahren erst einmal die Chance bekommen, dich wieder kennen zu lernen. Bei einem Treffen könnt ihr euch wieder näher kommen. Ob er dann bei dir auch gleich übernachten möchte, sei mal dahingestellt.

Ich würde nicht gleich mit Pauken und Trompeten an die Sache herangehen. Da sind Streitereien vorprogrammiert. Klagen kannst du immernoch.

Nach deinen Schilderungen hattest du gar keinen Kontakt in den 2 Jahren zum Kind. Mit stellt sich die Frage warum ihr nicht telefoniert habt oder euch geschrieben habt. Vorher war doch Umgang nach Absprache möglich, warum also wegen des Auslandsaufenthalt auf Null???

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2005 17:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die verlorenen zwei Jahre musst du ganz allein mit deinem Gewissen ausmachen. Nur, so wie Tina auch schrieb, mit der Brechstange geht da erst mal gar nix. Denke einfach an das Kind.

Ich habe zwar kein Sorgerecht,aber hab ich denn gar kein Mitspracherecht?

Nein, da er nicht deine Namen trug, meine ich jedenfalls. Irgendwo in den Aufsätzen gibt es Urteile zur Einbenennung und der ggf. gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung durch den betroffenen Elternteiles.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2005 18:28
(@geoxj)
Schon was gesagt Registriert

Ich hatte eine Lebenskrise und hab lange gebraucht,mich wieder aufzurappeln.Ich habe damals alle Kontakte hinter mir gelassen.Warum ich das tat,kann ich heute selber nicht mehr nachvollziehen.Aber da saß ich dann im Ausland und hab mich nicht mehr getraut,mich irgendwo zu melden,es hätte mich jemand zurückweisen können wegen dem Kontaktabbruch
und das wollte ich nicht.
Nun hab ich eigentlich nur Angst,daß ein Richter sagt,es gibt keinen Umgang,ich habe mich zu lange nicht gemeldet.Meine Exfreundin hat es mir so in etwa ja schon zu verstehen gegeben.
Sie meint,mein Sohn hätte lange gebraucht,darüber hinweg zu kommen,daß ich verschwunden war und ich würde seine Wunden wieder aufreißen.
Und dann lastet zusätzlich noch die Unterhaltssache an mir,die ich noch regeln muß.

Greetz GeoxJ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2005 18:33
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Geox,

da musst du deine Ex-Freundin ein Stück weit schon verstehen. Sie musste den Jungen auffangen und erklären, was deine Aufgabe gewesen wäre.

Glaube mir, ein Kind aufzubauen, welches traurig ist und nicht versteht warum Papa sich nicht meldet ist nicht einfach. Ich schreibe da aus Erfahrung.

Du hast dich nicht zur Beratungsstelle geäußert. Versuche es erstmal hier und versuche den Umgang dahingehend zu gestalten, daß ein "Näherkommen" ermöglicht wird.
Meiner Meinung nach müsste der Umgang auch vor Gericht eingeräumt werden, wie dieser dann aber aussehen wird, vermag ich nicht zu sagen/bzw. zu schreiben.

Was heißt " die Unterhaltssache lastet an dir"??
Ich hoffe du hast bisher Unterhalt bezahlt (?)

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2005 19:53
(@geoxj)
Schon was gesagt Registriert

Was für Beratungsstellen gibt es denn? Kann man da einfach so hingehen? Und wie läuft das denn dann?
Ich bin ein wenig in Zeitdruck,denn wenn ich bis Sommer nichts erreiche,dann bin ich im Ausland und kann von da aus wohl nichts mehr machen.
Die Sache mit dem Unterhalt ist keine Glanzleistung von mir,ich bin dabei das in Ordnung zu bringen.Ich möchte das aber mit meiner Exfreundin regeln und nicht mit dem Jugendamt.Diese wollen von mir etwas unterschrieben haben,was ich aber nicht möchte.Nun hat meine Exfreundin aber wohl das Jugendamt eingeschaltet vor einiger Zeit wegen dem Unterhalt und die sind recht hartnäckig.
Ich wollte meiner Exfreundin anbieten,ausstehende Sachen in größeren Summen abzuzahlen,aber sie traut mir natürlich nicht,ich werd nochmal mit ihr reden müssen.
Auch möchte ich ihr eine Entschädigung zahlen für die vielen Schwierigkeiten,die sie wegen mir hatte,aber sie meint,das hätte was von Käuflichkeit ( ich weiß aber nicht,wie ich es denn wieder gut machen soll).

Greetz GeoxJ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2005 23:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:question:

denn wenn ich bis Sommer nichts erreiche,dann bin ich im Ausland

:question:

Könntest du bzgl. Dauer des Aufenthaltes, zur räumlichen Entfernung zum Kind und zur Durchführbarkeit eines verlässlichen und regelmäßigen Umgangs nähere Angaben machen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2005 23:08
(@kruemel1)

😡 Hmmm also GeoxJ,
nur damit ich das richtig verstehe...Nachdem du dich 2 Jahre lang um nichts und niemanden mehr gekümmert hast, bist du nun wieder aufgetaucht und willst erneut Umgang mit deinem Sohn.

Im Sommer allerdings bist du schon wieder im Ausland?????????

Und wie läuft es dann mit dem Umgang????

Sorry, aber wenn ich die Mutter wäre bekämmst du den Jungen nicht zu Gesicht, das mag jetzt für einen gewissen Unmut sorgen, ist mir aber egal.

Denkst du ausser an deine Wünsche auch mal an den Jungen?

Nachdem er es verkraften musste das du aus seinem Leben verschwunden bist und nun anscheinend wieder in einem geregelten Leben lebt, kommst du und willst das ändern?

Warum?

Das mit dem Unterhalt, naja da du dich 2 Jahre oder vielleicht auch schon länger nicht drum gekümmert hast (warum auch weshalb braucht der Sohn auch ne finanzielle Unterstützung) möchtest du jetzt lieber alles unter der Hand regeln?

Ich hoffe das sie sich darauf nicht einlässt.

Sorry aber für dein Verhalten habe ich keinerlei Verständnis.

Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2005 23:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Deep,
zensiere bitte doch mal das Bildchen von Kr. Nananana.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2005 23:12
(@buell)
Schon was gesagt Registriert

Hi Weisnich,

dann geh lieber mal schnell kalt duschen 😉

Gruß

Buell

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2005 00:05




(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Geoxj

Stelle Dir doch mal vor ,Dein eigener Vater wäre damals urplötzlich verschwunden,kommt nach zwei Jahren wieder und möchte mit allen Mitteln den Ursprünglichen Zustand einer Vater-Sohn Beziehung wieder herstellen als wäre niemals was gewesen... und verschwindet nach 6 Monaten wieder! Wie würdest Du Dich da fühlen???

Ich hätte Verständnis für Dein Anliegen wenn Du dauerhaft hier in Deutschland bleiben würdest und Du deinen "Bruch" wieder kitten möchtest! Aber das braucht seine Zeit und viel Einfühlungsvermögen! Dies ist nicht gegeben wenn Du einfach im Sommer wieder wegfliegst.

Du kannst auch nicht von Deinem Sohn verlangen,daß er nach ein paar Umgangswochenenden die ihr zusammen verbringt einfach in den Flieger steigt und zu dir kommt. Für ein Vertrauensverhältnis bedarf es weitaus mehr Zeit!
Dies würdest Du auch mit Deiner Abreise mit einem Schlag zunichte machen!

Gibt es für Dich nicht die Möglichkeit länger hier zu bleiben oder sogar wieder ganz zurückzukommen?

LG
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2005 00:58
(@geoxj)
Schon was gesagt Registriert

Ich fühl mich jetzt doch ziemlich mies.Hier in Deutschland bleiben kann ich auf Dauer nicht,ich hab mir im Ausland was aufgebaut,wo ich dann auch auf Dauer wohnen werde (Frankreich).

Ich habe eine Erbschaft gemacht,weswegen ich auch in Deutschland bin.Untergebracht bin ich bei Bekannten,die eine Einliegerwohnung zu vermieten hatten.Diese Einliegerwohnung ist ca. 10 Minuten entfernt von der Wohnung meiner Exfreundin.
Von dieser Erbschaft wollte ich den ausstehenden Kindesunterhalt abzahlen,aber erst muß mir die Erbschaft ausbezahlt werden.Dazu wollte ich meiner Exfreundin noch eine Summe dazupacken wegen der Unanehmlichkeiten,die sie hatte wegen mir.

Vielleicht hatte ich es mir wirklich zu einfach vorgestellt 🙁

Greetz GeoxJ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2005 12:31
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Geox,

ich glaube du musst für dich mal eniges sortieren.

Bevor du den Umgang anleiherst solltest du dir ernsthaft mal Gedanken machen, wie es mit Umgang aussieht wenn du wieder in Frankreich bist.

Beantworte dir selbst ganz ehrlich mal ein paar Fragen.

Du kannst nicht einfach verschwinden, nach 2 Jahren wieder auftauchen und Papa sein wollen und dann wenn alles geregelt ist wieder verschwinden, ohne dass der Umgang weiterläuft, wenn auch in geänderter Form.
Das versteht kein Kind dieser Erde.

Ich weiss nicht wegen welcher Unannehmlichkeiten du deiner Ex-Freundin Geld geben möchtest.
Es gibt aber Dinge im Leben, die lassen sich nicht bezahlen.

Beim JA geht es wahrscheinlich darum wieviel Unterhalt du ab jetzt zu zahlen hast. Da wirst du nicht drumherum kommen.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2005 14:04
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Edit: Meinen Kommentar lasse ich lieber!

Ich hoffe für Dich,daß Du eine gute Lösung für die Zukunft findest!

LG
Domino

[Editiert am 29/12/2005 von domino]

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2005 14:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@GeoxJ
Du hast eine PN.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2005 14:46
(@paula5)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Geoxy,

deine Geschichte kommt mir ein bischen bekannt, allerdings lebt mein Sohn (wird 16) bei mir und hat zu seinem Vater seit 4 Jahren keinen Kontakt mehr. Davor war der Kontakt doch ganz rege, obwohl der Vater auch im eoropäischen Ausland lebt. Da der Gute seit genau 4 Jahren auch keinen Unterhalt zahlt (hat sich aber vor einigen Monaten geändert!!) endete der Kontakt somit schlagartig. Tatsächlich meldete er sich vorgestern telefonisch bei mir. Begeistert war ich sicherlich nicht über diesen Anruf, zumal er, was den rückständigen Unterhalt angeht, von mir und meinem Anwalt keinen Zentimeter Spielraum mehr hat. Das heißt, er will sich mit mir einigen. Es könnte durchaus sein, das sich in nächster Zeit wieder ein etwas intensiverer Kontakt zu uns einstellt. Mein Sohn war über diesen Anruf positiv überrascht.

Allerdings frage ich mich, wie man als Vater, der sich nicht um sein Kind kümmert und/oder in welcher Form auch immer keinen Kontakt hält und zudem auch keinen Cent zahlt, seinem Kind dann wieder in die Augen sehen kann? Wie erklärst Du Deinem Sohn das? Nennst Du das Verantwortung, Fürsorge oder Liebe zum Kind?

Ich werde meinen Sohn weder negativ noch positiv beeinflussen. Wenn mein Sohn den Kontakt möchte, unterstütze ich ihn dabei; wenn er ihn nicht sehen möchte- auch gut. Ich habe niemals schlecht über seinen Vater gesprochen, weil ich glaube, dass das als Bumerang zurück kommen könnte. Mein Sohn war auch für mich auch kein Gesprächspartner für Themen wie Unterhaltszahlungen etc. dazu habe ich Freunde und meine Eltern.

Vielleicht entwickelt sich ja irgendwann ein gutes , freundschaftliches Verhältnis, wenn mein Sohn älter ist ( zur Zeit hochgradig pubertär), ich jedenfalls werde keinem der beiden Steine in den Weg legen. Mein Sohn ist verständig und in der Lage seine Entscheidung in dieser Sache zu treffen und sie auch zu begrüden.

Ich an Deiner Stelle allerdings würde mich in Grund und Boden schämen. Es gibt für alles eine Erklärung, aber entschuldbar ist Dein Verhalten nicht. Aber das ist Dir inzwischen sicherlich klar geworden.

Ich wünsche Dir trotzdem, dass du das irgendwie auf die Reihe kriegst.

Gruß Paula5

Sagt es nicht so leicht dahin,
der Unsinn hätte keinen Sinn,
denn in Stunden, wo der Unsinn waltet,
da sind die Sorgen ausgeschaltet.
Und sorglos sein, das heißt Gewinn,
drum hat der Unsinn seinen Sinn.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2006 21:34
 kuwe
(@kuwe)

Hallo,

hab deine Geschichte gelesen. Schön, daß du Dein Fehlverhalten einsiehst, und Dir Gedanken machst. Ungeschehen machen kannst du sowas natürlich nicht wieder, darüber solltest du dir absolut klar sein, daß wird dir noch lange anhängen. Von daher ist deine Ex auch zu verstehen.
Die Schwierigkeiten werden für dich jetzt aber erst anfangen.
Jugendamt und Gerichte - ich formuliere das jetzt mal höflich - sind unehelichen Vätern sowieso skeptisch gegenüber eingestellt. Möglicherweise wird es bei dir und deinem Kind /und natürlich auch der Kindsmutter, zu einem Gutachten kommen, um Deine Motivation zu hinterfragen, denn allein auf deine Aussagen und deine blauen (?) Augen wird man dir nicht so einfach regelmäßigen Umgang gewähren.
Meine Entfremdung von meinem Kind ist unter Zwang geschehen (Umgangsboykott der KM), aber das Prozedere wird dasselbe sein.
Ich hoffe, du bist dir über den harten und steinigen Weg im klaren, der noch vor dir liegt.
Im Interesse Deines Kindes wünsche ich dir dabei viel Glück.
Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2006 16:08