Umgang noch nicht g...
 
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Umgang noch nicht geregelt,wie weit ist vorläufge Absprache bindend

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(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo zusammen,

frage...

seit dem 25.10.09 sehe ich meine Tochter samstags bzw sonntags von 10h bis 17.30h.
das war ein "gewähren" meiner ex.
meine forderung nach umgand sieht da ganz anders aus aber leider ist das ja noch nicht geregelt.
ich hab das jetzt aber erstmal so genommen damit ich meine tochter überhaupt zu sehen bekomme da die km mir sonst alles verweigern würde.
jetzt die frage...
wenn man die regelung so fortführt würde der 06.12.(Nikolaus) auf meinen sonntag fallen.
denke das sie das nicht bedacht hat und glaube wenn ihr das dann mal bewusst wird das sie das ändern will.
inwieweit könnte ich jetzt darauf bestehen das die regelung so beibehalten wird.
EA läuft bereits seit dem 14.10. da sie den umgang von anfang an unterbunden hat.
der vorschlag ihrerseits war daraufhin anwaltlich übermittelt.

danke für euer feedback.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2009 17:38
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo minna

Werde nicht ganz schlau aus deinem Beitrag. Habt ihr gSR ?  Du hast einen Eilantrag auf UG gestellt ?

Der jetzige UG ist nur mündlich geregelt !!!!  Naja wenn es hart auf hart kommt steht Aussage gegen Aussage.
Regle den UG schriftlich. 

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2009 19:12
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

wir haben gSR.
sind verheiratet.
habe EA gestellt da KM die kleine mir 14 Tge vorenthalten und jeden kontakt unterbunden hat.
auf meine umgangsvorschlag hin kam ein schreiben von ihrem RA woraus der jetzige umgang resultiert.
es gibt noch keine gemeinsam, verabschiedete oder richterlich festgesetzte regelung.
nur den brief des RA der vorschlägt ab so 25.10. im wechsel sa  bzw. so an den nachfolgenden we´´s.
so würde dann wiederum der 06.12 zustande kommen.
bin also ihrem vorschlag gefolgt, nix aussage gegen aussage.
ist ja ein schreiben von ihrem RA an meinen RA gewesen.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2009 19:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Minna,

irgendwas durchsetzbares gibt es da nicht.

Wenn sie die Kinder nicht raus rückt kannst du nicht die Polizei holen und jemand anderes kommt auch nicht.

Das Einzige ist, dass es ihr evtl. bei der Umgangsverhandlung negativ ausgelegt wird, was dann zu einem Stirnrunzeln oder gar einer Ermahnung des Richters führen kann.

Mehr nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2009 19:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Minna,

der Vorschlag des gegnerischen Anwalts ist unverbindliches Geplänkel, an das sich Deine Ex halten kann - aber nicht muss. Notfalls hat das Kind an einem Umgangstag eben "Erkältung" oder sonstwas. Sanktionierbar sind allein Gerichtsurteile oder Umgangsvergleiche - und selbst das ist schwer genug. Aber ihr "Entgegenkommen" (und nichts anderes ist es bisher) kann Deine Ex jederzeit und folgenlos zurückziehen, wenn ihr danach ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2009 19:46
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@brille

danke, wie siehts mit erfahrungen bei EA aus?
was wird daraus gemacht und wie lange dauert eine Antwort/ ein Handeln der FG in der Regelkann ich irgendwie noch beschleunigen.
bis jetzt hat KM sich an den eigenen vorschlag gehalten (2x mehr war ja leider bisher auch nicht ;()

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2009 21:10
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@deep,brille,beppo

kann ich einem von euch mal den bericht der ja sb schicken?
vielleicht könnt ihr mir sagen wie ich den zu bewerten habe.
anordnungstermin ist am montag :phantom:
meine ex hat sich dort wirklich ätzend aufgeführt, mich schlecht gemacht wo es nur geht uns sich als "das Elternteil" dargestellt.
davon ist im bericht nichts zu lesen, muss wahrscheinlich auch nicht da es ja um unser kind geht aber ich dachte soetwas wird auch irgendwo gesehen sonst hätt ich mich ja auch benehmen können wie ne offene hose ???
ich seh den bericht inhaltlich gar nicht als schlecht an aber hab ja auch keine erfahrung damit...
danke wenn iht interesse haben solltet.

gruss,
minna

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2009 09:20
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi minna289,

vielleicht könnt ihr mir sagen wie ich den zu bewerten habe.

Das JA als Einrichtung, wenn es nicht läuft, oder ein Elternteil die Umgangskontakte untergräbt, sollte die erste
Anlaufstelle sein. Und dies auch aus "taktischen Gründen". Du solltest dem JA nur nicht zu viel Hoffnung beimessen.

Die Möglichkeiten des JA sind äußerst begrenzt. Ohne richterlichen Beschluss hat das JA keinerlei Handlungsbefugniss.

Das JA wird "versuchen" zwischen beiden Elternteilen zu vermitteln. Scheitert dies, steht Dir der Weg zum Gericht
offen und du kannst eine Umgangsklage einreichen.

davon ist im bericht nichts zu lesen

Das JA hat mir auch ewig was vorgegaukelt und hat dann einen
"vernichtenden Bericht" geschrieben. Adlerauge sei wachsam!

Dein Vorgehen sollte sein:

Termin beim JA mit der Bitte um Unterstützung. Falls dies scheitert, Umgangsklage beim zuständigen FamG einreichen.

Gruss
Agent

( Keine Chance für Umgangsboykotteusen ! )

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 10:50
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@agent

ich hab am montag anordnungstermin beim FG zum EA den ich bereits im oktober gestellt hatte.
dieses gespräch beim JA diente der einschätuzung des JA ggüber dem gericht als empfehlung und ergebnis des gemeinsamen gespächs.

gruss
minna

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2009 11:26
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@all,

wie kann man dep eine pn schicken ?

danke

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2009 11:28




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@deep,brille,beppo
kann ich einem von euch mal den bericht der ja sb schicken?

Die E-Mail-Adressen stehen im Profil.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 11:43
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@deep

danke, hab dir gerade eine e-mail geschickt.

freu mich wenn du zeit hast und dich meldest.

gruss,
minna

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2009 12:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es gibt eine Absprache, die das JA skizziert. Ich verstehe jetzt nicht, mit welchem Argument du eine Änderung herbeizuführen gedenkst.

Ich kann nicht erkennen, dass die abgesprochenen Umgänge nicht klappen. Die Verantwortung an der heutigen Situation liegt auch bei dir. Wenn dir der Vorschlag der Ex anl. des gemeinsamen JA-Termines nicht gefiel, hättest du einfach nur "Nein!" sagen müssen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 12:24
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@deep,

irgendwo hab ich was verpasst oder mich falsch mitgeteilt.
die vereinbarung ist doch aus meiner sicht ok bis auf die fehlende übernachtung.
die erhoffe ich mir über den anwalt doch noch zu bekommen.
das mit der verantwortung der situation verstehe ich nicht..., würde mich freuen wenn du mir das mal erklärst.
ich fand auch das die sb beim ja das gut gemacht und moderiert hat.
wollte nur wissen, da unwissend und bis dato keine erfahrungen mit solchen berichten, ob sich da irgendetwas hinter verbirgt was ich nicht erkenne.
ausserdem dachte ich man könne mir sagen inwieweit man beim FG solchen schreiben beachtung schenkt.

nochmals, sorry wenn ich da anscheinend genervt habe.

euch allen alles gute.
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2009 12:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

per unbekanntem Datum fand ein Vermittlungsgespräch beim JA statt. In diesem Gespräch wurde eine Absprache den Umgang betreffend getroffen. Absprache heißt, alle Beteiligten (Du und Ex) haben eine einvernehmliche Regelung getroffen  Mit wenig Phantasie lässt sich erkennen, dass letztlich die gelebte Umgangsform bestätigt wurde, auch von dir.

Grund des Gespräches war dein Antrag auf Regelung des Umgangs im EA-Verfahren. In diesem Gespräch habt ihr eine Absprache getroffen und du damit letztlich die EA ad absurdum geführt. Die Absprache kann durch das Gericht als außergerichtliche Einigung gesehen werden.

Dass die Übernachtung nicht in der Absprache enthalten ist, ist meiner Meinung nach nur schwer durch das Gericht zu heilen. Formaljuristisch könnte die EA vom Tisch gefegt werden, weil es die Absprache gibt. Wie die Absprache entstanden ist und ob du damit glücklich bist, ist zweitranging. Du hast zugestimmt, dich einverstanden erklärt und nur das zählt.

Der Bericht selbst ist ok. Die Anspielung auf Handgreiflichkeiten ohne Personennennung lässt darauf schließen, dass du vermöbelt wurdest. Hättest du die Hand erhoben, wäre es auch so erwähnt worden.

Den Bericht musst du als Hilfe zur Entscheidungsfindung für das Gericht werten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 14:15
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

danke deep.

das gespräch war vorgestern.
habe also dadurch das ich meine kooperations bereitschaft gezeigt habe mir selber ne grube gegraben :thumbdown:
ich habe doch nur unter der prämisse das meine tochter schnellstmöglich bei mir übernachtet dieser vereinbarung zugestimmt.
so verstehe ich auch den bericht.
mist.

minna

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2009 15:19
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo minna.

Bei mir und meiner Ex wahr es ähnlich wie bei Dir .
Sie stellte die Vorderung wie der Umgang mit meiner Kleinen zu laufen hat und ich hatte es gefälligst zu tun - als ich es dann nicht machte wurde das ganze recht heftig . Sie machte Aussage über Kindesentzug - ich bekam Beschluß vom Gericht und mußte warten da ich die Kleine garnicht mehr sehen konnte bis zu Gerichtstermin .
Ich bin folgendermaßen vorgegange , auch dank der Tips die ich über das Forum bekommen habe.
Ich habe mich an eine Beratungsstelle für Alleinerziehende gewannt und zeitgleich den Termin vom JA wahrgenommen ( die haben mich recht schnell angeschrieben ).
Ich machte über meinen  Anwalt klar das es keinesfalls dem Kindeswohl dienen kann wenn die Mutter ganz offensichtlich den Umgang verwehrt . Wir haben einen Plan zur Umgangsregelung aufgestellt und ich denke mal wir haben siomit einen guten Schnitt gemacht. Bei der Dame vom JA kam zB der Vorschlag eines Vermittelten Gespräches ( also Ex , Ich , JA ) sehr gut an - Ex war damit nicht einverstanden also + für mich . die Aussage des JA stellte für mich einen hohen Grad der Bedeutung vor Gericht dar - also nicht schlecht über die Kindesmutter reden und wirklich die Interesse am Umgang mit dem Kind in den Vordergrund stellen . Eigene Ideen versuchen mit einzubringen - wie de Umgang ablaufen kann . Bei mir war es wie gesagt eine scheiß Zeit ohne meine Kleine da ich nicht wußte wie alles ausgeht aber der Richter hat sehr großen Wert auf die Bedürftnisse und das Wohl des Kindes gelegt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2009 14:52
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hey h-man,

danke für deine antwort.
hab ja auch ein gemeinsames gespräch gehabt beim ja.
fruchtet aber nicht, heute morgen noch hat die ja dame versucht mit meiner ex noch nen weiteren termin zu machen.
klare absage der km  :thumbdown:
sie hat beim ersten gespräch kübelweise müll über mich ausgeschüttet.
wen interessierts? niemanden.
ich bin ruhig geblieben und hab das wohl meiner tochter nach vorne gestellt, ergebniss?
ja ist machtlos, kann der km ja nichts vorschreiben.
und nu?
termin beim fg ist verschoben auf dez.!
ich bin wieder mal sprachlos, sie hat die kleine und entscheidet einfach für sie mit.
es ist zum k..zen und langsam werd ich echt ziemlich sauer.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2009 15:30
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Ich kenne das Gefühl wenn man einfach nur zusehen kann .
Was sagt dein Anwalt über einen Eilantrag beim Familiengericht über die Gewährung des Umgangs .
Bei mir hat meine Anwältin gesagt das diese Anträge binnen 4 Wochen bearbeitet werden . Nutze die Zeit dir Gedanken zu machen wie der Umgang laufen soll . Ich glaube nicht das deine EX damit durchkommt mit einem Tag pro Woche . Bei mir hätte der Richter auch einer Übernachtung unter der Woche zugestimmt - ist aber aufgrund meiner Arbeitszeit nicht machbar .
Wie alt ist deine Kleine ?
Ich habe mir auch ein Formular für eine Umgangsregelung besorgt ist recht interessant . Bei Interesse gib mir mal deine eMail Adresse und ich schick sie dir zu . Woher kommst du , wenn ich fragen darf ?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2009 13:09
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@h-man
ea habe ich bereits gestellt, das wäre dann der termin am mo gewesen der nun auf dez. verschoben ist.
bin aus nrw, die kleine ist 2j. und umgangsvorschläge habe ich bereits bein ja vorgestellt.
e-mail adresse schicke ich via pn.
danke im voraus.
gruss,
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2009 19:25




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