Hi,
wichtig ist, dass Du - DU bleibst. Lasst dich von der KM nicht provozieren. Versuche, dich emotional
zu trennen.
Das hilft dir über die erste Hürde schon mal weiter.
Kopf hoch, positiv denken und mit Willenskraft und Optimusmus nach vorne.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Servus minna!
Lass Dich nicht aus der Ruhe bringen, eure Kröte wird bei Dir genauso krank oder gesund wie bei KM.
Bei erneuten Vorwürfen würde ich doch einfach mal fragen, wie KM denn beispielweise Fieberkriegen des Kindes vorbeugt ... sie kann dich ja an ihrer bestimmt reichhaltigen Erfahrung und ihrem Wissen teilhaben lassen (zum Wohl des Kindes latürnich) :knockout:
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
latürnich
hast wohl grad `nen Asterix in der Hand? 😉
Ich würde KM nicht fragen. Sonst wird am Ende wirklich noch ein Fass daraus, das aufgemacht wird. Am Ende unterstellen sie minna noch, dass er ja nicht mal auf so grundlegende Sachen wie die Gesundheit seines Kindes achten kann.....
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
... danke leute für euren zuspruch und mutmacher.
es ist der gleiche richter und ich hoffe sehr das er seine linie nicht verlässt, viel kommt halt auf die JA MA an.
ich halt euch auf dem laufenden, countdown läuft ja...
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Hi,
Lass Dich nicht aus der Ruhe bringen, eure Kröte wird bei Dir genauso krank oder gesund wie bei KM.
Genau. Mein RA sagte immer, nach dem stillen hört der Mütterbonus auf. Alles andere kannst du auch tun.
Bei erneuten Vorwürfen würde ich doch einfach mal fragen, wie KM denn beispielweise Fieberkriegen des Kindes vorbeugt
Interessante These.... 😉
sie kann dich ja an ihrer bestimmt reichhaltigen Erfahrung und ihrem Wissen teilhaben lassen
Das wäre doch mal was......
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
hi @all...
sagt mal wie ist das eigentlich so mit den verstrickungen.
interessiert es den richter für seinen umgangsbeschluss ob der TU oder die hausrataufteilung zwischen den Eltern geregelt ist?
ich frag das weil meine ex dies bei den JA gesprächen immer aufführt und auch die JA MA auch immer der meinung ist das bei den gesprächen dort diese baustellen auch immer diskutiert werden müssen.
deswegen bin ich aber eigentlich nicht dort sondern wegen der umgangsregelung bzgl. kröte.
gibt es erfahrungen dazu oder meinungen...?
gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Das ist reine Ablenkungsstrategie.
Immer wenn das Gespräch einen unerwünschten Verlauf nimmt, versucht man abzulenken.
Am besten mit etwas, das den miesen Charakter des Gegners darlegt.
Höflich darum bitten, doch beim Thema zu bleiben.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
TU oder die hausrataufteilung zwischen den Eltern geregelt ist?
Nein. Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps. Das sind zwei unterschiedliche Parts.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
hi @all,
sagt mal was haltet ihr von folgendem antrag auf umgangserweiterung...
bedanke mich schon mal für euer feed back (regelung aktuell. 14t fr10h-sa17.30h /14t mo12h-17.30h, darüber hinaus nichts und alles wurde abgeblockt/verweigert)
Antrag auf Umgangsregelung
des Herrn minna289, xstr. x, in x, - Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte xy
g e g e n
Frau y, ystr. y, in y, - Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigter: RA z, zStr. 57, in z,
Namens des Antragstellers beantragen wir, wie folgt zu erkennen:
1.) Dem Kindesvater steht ein Umgangsrecht mit dem Kind a, geb. am aa.aa.aaaa, wie folgt zu:
a) 14-tägig in der Zeit von freitags 14.00 Uhr (Ende des Kindergartens), bis sonntags 17.00 Uhr,
b) an den Montagen, die dem Wochenende folgen, an dem kein Wochenendkontakt war, jeweils in der Zeit ab 14.00 Uhr (Ende des Kindergartens) bis 17.30 Uhr,
c) an den zweiten Hochfeiertagen jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
d) in der Zeit vom 26.12.2010 bis 02.01.2011, 16.00 Uhr als Ferienkontakt,
e) in der Zeit vom 25.04.2011 bis 01.05.2011, 16.00 Uhr als Ferienkontakt,
f) die Hälfte der Sommerferienzeit des Kindergartens 2011.
2.) Das Kind a verbringt in den geraden Jahren den Heiligabend bei der Kindesmutter und in den ungeraden Jahren den Heiligabend beim Kindesvater.
3.) Das Kind a verbringt seinen Geburtstag in den geraden Jahren bei der Kindesmutter und in den ungeraden Jahren beim Kindesvater.
4.) Der Kindesvater hat das Recht, ab sofort zweimal wöchentlich mit dem Kind a zu telefonieren.
5.) Sollte ein Besuchskontakt ohne Verschulden des Antragstellers (z. B. Erkrankung des Kindesvaters oder des Kindes, berufliche Verpflichtung des Kindesvaters etc.) ausfallen, so steht dem Antragsteller an dem darauf folgenden Wochenende ein
Ersatzwochenende zu.
6.) Ferienkontakte sind zeitnah nachzuholen.
lg,
minna
Absätze formatiert zur besseren Lesbarkeit
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
hi@all,
denke ich frag nochmal höflich nach 🙂
soviele haben das posting gelesen, da muss doch einer ne meinung/erfahrung zu haben 😉
lg,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Hallo Minna,
Ist das schon von deinem RA oder deine Vorlage?
Ich hätte es mehr wie ein Mensch und weniger ein RA formuliert. Hier geht es nämlich weniger um juristische Spitzfindigkeiten sondern deine Präsentation als guter Vater.
Ich würde auch rein schreiben:
"Eine gerichtliche Regelung ist geboten, weil die Antragsgegnerin sich bisher einer außergerichtlichen Regelung, trotz mehrerer Gesprächsversuche widersetzt."
Ich ziehe mittlerweile auch die fixierbare Formulierung:
Am jeweils 1., 3. und 5. We vor.
Sonst gibt es immer "Missverständnisse"
Auf einen Vergleich nur eingehen, wenn sehr günstig für dich und wenn du "genötigt" wirst, auf der Festlegung von Sanktionen, ansonsten einem Urteil zu bestehen.
Es gehört auch noch rein, dass die Mutter über die Möglichkeit von Ordnungsmitteln zu belehren ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hi beppo,
Ist das schon von deinem RA oder deine Vorlage?
ist die formulierung aus dem antrag zur einstweilgen anordung des RA
Ich würde auch rein schreiben:
"Eine gerichtliche Regelung ist geboten, weil die Antragsgegnerin sich bisher einer außergerichtlichen Regelung, trotz mehrerer Gesprächsversuche widersetzt."
steht sinngemäss so in der begründung
Ich ziehe mittlerweile auch die fixierbare Formulierung:
Am jeweils 1., 3. und 5. We vor.
es gibt ja bereits eine umgangsregelung die datumstechnisch fixiert ist,hier geht es um die erweiterung von jetzt fr-sa auf fr-so.
Auf einen Vergleich nur eingehen, wenn sehr günstig für dich und wenn du "genötigt" wirst, auf der Festlegung von Sanktionen, ansonsten einem Urteil zu bestehen.
der richter fragte mich schon beim letzten mal "vergleich oder urteil?" - er wird von mir wieder die gleiche antwort bekomme und im rahmen dessen hoffentlich auch das
Es gehört auch noch rein, dass die Mutter über die Möglichkeit von Ordnungsmitteln zu belehren ist
tun.
wobei ich sagen muss das seit ausurteilung des umgangs nicht einmal etwas dbzl. geschehen ist aber man weiss ja nie.
alles in allem scheint alles soweit in ordnung zu sein.
habe heute auch schon den termin für die mündl. anhörung bekommen.
bin mal gespannt,schlechter kanns ja nicht werden und wenn das ja nicht umfällt haben kröte und ich glaube ich gute chancen.
lg und danke,
dirk
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
hi @all,
so- morgen früh gehts los.
Termin beim FG -hoffe das JA fällt uns nicht in den rücken.
möchte einfach nur das mal für längere zeit regelungen bestehen die soweit als möglich alles abdecken damit es mal weniger irritationen gibt.
werde bericten und danke vorab fürs daumendrücken...
mut und kraft (wünsch ich vor allem mir morgen)
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Moin,
bleib auf jeden Fall ruhig und sachlich. Am besten fährst du denke ich, wenn du dem Gericht das Bild des fürsorglichen Vaters vermittelst, der sich nicht streiten will.
Natürlich sollst du auf die Dringlichkeit einer gerichtlichen Regelung hinweisen, da sich die Ex ständig darüber hinwegsetzt, bzw. mauert.
Wichtig ist: Lass dich auf keinen Fall auf einen Vergleich ein! Der ist so viel Wert, als dass du ihn dir an deine Klotür tackern kannst.
Good luck.
Gruß
Agent
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Servus Dirk,
ich denke mal, Du bist bestens gerüstet.
Ich drücke Dir die Daumen und wünsche viel Erfolg!!!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
noch etwas "Rüstzeug" für morgen:
- Wenn du etwas nicht, oder nicht ganz verstehen solltest, was der Richter/Richterin will, bzw. wo die
Reise hingehen soll, frage lieber 2 mal nach, als ein mal zu wenig.
- Kein Vergleich
- Falls der Richter dich zu etwas drängen möchte (JAA, die tun das um sich Arbeit zu sparen) bitte um
eine kurze Unterbrechung der Verhandlung um dich mit deinem Anwalt zu besprechen.
- Rede nur, wenn du gefragt bist
- Das Urteil sollte möglichst engmaschig gefertigt sein, um der Ex keinen Spielraum zu bieten. Geschieht dies nicht, hast du wieder nur sehr wenig handhabe (bei einem Vergleich gar keine) und das Spiel geht von vorne los.
Das sollte vorerst reichen.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
noch was hierzu:
- Kein Vergleich
Der Richter wird vermutlich auf einen Vergleích hinwirken.
Er wird sich eure Standpunkte anhören und euch dann ín die von ihm gewünschte Richtung drängen.
Möglicherweise mit der mehr oder weniger offenen Drohung, dass ein Urteil für die störrische Partei auch deutlich schlechter ausfallen könne.
In dem Fall ist es natürlich ungünstig zu sagen, "Das ist mir egal, ich will keinen Vergleich"
Besser ist es, an einer Einigung konstruktiv mitzuarbeiten und seine eigenen Vorstellungen einzubringen und erst wenn die Einigung erreicht ist, und sich alle, mehr oder weniger zufrieden zurück lehnen, zu sagen, dass man das jetz aber gerne als Urteil haben möchte und wenn der Richter dann sagt, dass das mangels rechtlicher Grundlagen oder wegen sonstiger Gründe nicht gehen würde, ihn zumindest nach Konsequenzen bei Verstößen zu fragen, un die endgültige Zustimmung davon abhängig zu machen.
Wichtig sind auch immer Ausstiegsbedigungen festzuhalten.
Hst du schon einen Plan, was du durchsetzen möchtest?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
völlig korrekt Beppo. Ein Urteil muss (sollte) für beide Seiten tragbar sein. Grundsätzlich muss
ein Vergleich ja nichts schlechtes sein, wenn er gut formuliert ist und rechtswirksam durchsetzbar
ist.
Für mich entscheidend ist hierbei immer, inwieweit kann ich die Meinung des Richters usw. vertreten und
wo ist es so eben nicht mehr tragbar.
Du solltest gedanklich oder mit Rücksprache mit deinem RA mal durchgehen, wie eure Strategie ist.
Konkret: Was wollt ihr erreichen und "Wie" wollt ihr es erreichen.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
hi,
wenn ich bedenke das die jetzige umgangsregelung 14t fr10h-sa17.30h und 14t mo12h-17.30h ab der kigazeit (Sept.) nicht mehr existend ist geht es mir darum hier 1. einer umgangsverkürzung durch kigazeit entgegenzuwirken, 2. eine umgangserweiterung bzgl Ferienzeiten zu bekommen und 3. telef. kontakte während der 8 tage wo ich kröte nicht sehe zu bekommen.
geburtstage,feiertage ect. runden aus meiner sicht dann einen antrag auf umgangvereinbarung (gegen den sich exe bis heute vehement sträubt,auch div. versuche des JA haben nichts gebracht-einladungen zu gemeinsamen gesprächen wurden abgelehnt-ich bin alleine hingegangen) ab.
mir pers. geht es darum kröte so oft wie es nur eben geht zu sehen und zu begleiten,kontakt zu ihr zu haben und an ihrem leben teilhaben zu können bzw. es ihr zu ermöglichen auch an meinem leben teilnehmen zu dürfen.
strategie?
seit 9 mon. fahre ich eine strategie:
alle hebel in bewegungsetzen , jede institution nutzen und nicht locker lassen.
ich denke das was meine vorschläge betrifft nichts überzogen ist und darum werde ich mich jetzt schon schwer tun hier eine gedankliche streichliste zu kreieren.
wüsste nicht wo man da streichen sollte und vor allem nicht warum?
in einem zeitraum von 14 tagen ist kröte momentan 38 Std. mit mir zusammen und 298 mit exe.
wenn meinen vorschlägen zugestimmt wird (was ich hoffe) wären es dann 55 Std. zu 281 Std.
meine intention ist eine umgangserweiterung keine umgangszeiten verschiebung.
ich danke euch für die tollen tips, mehr davon 🙂
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
@AZ,
Grundsätzlich muss
ein Vergleich ja nichts schlechtes sein, wenn er gut formuliert ist und rechtswirksam durchsetzbar
ist.
ich dachte vergleiche sind grundsätzlich nicht rechtswirksam durchsetzbar? :knockout:
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...