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Umgang noch nicht geregelt,wie weit ist vorläufge Absprache bindend

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(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich dachte vergleiche sind grundsätzlich nicht rechtswirksam durchsetzbar?

ich glaube, Du meinst hier eine Berufung als sog. "Rechtsmittel".

Diese ist bei einem Vergleich tatsächlich nicht möglich.

Aber wenn ihr im Vergleich sehr konkrete Regelungen trefft und auch Formulierungen für den Fall eines Boykottes, dann kannst Du Dich schon darauf berufen. Notfalls auch wieder vor einem Gericht.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2010 13:03
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mit dem Vergleich nimmst du dir jegliches Rechtsmittel, da ein Vergleich praktisch eine
"Einigung beider Parteien" ist.

Dem Vergleich haben ja bei Zustandekommen folglich beide Parteien zugestimmt. Ein
Vergleich muss demnach "nicht immer" schlecht sein, wenn er gut konstruiert ist und
Folgen, bwz. Mittel bei "Nichteinhaltung" darin enthalten sind.

Es geht schlichtweg um die Nachhaltigkeit, um zu gewährleisten, dass die (H)exe nicht wieder
mauert und der Termin für die Katze war. Dann musst du wieder zu Gericht und es geht wieder
viel wertvolle Zeit verloren.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2010 13:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.

"Die Mutter verpflichtet sich, den Pöks, mit Hut und Schal um 14.30 einer vom Vater bestimmten Person zu übergeben. Bei der ersten Zuwiderhandlung gibt es 5 Stockhiebe, bei der 2. 20 Petschenhiebe, beim 3. Mal wird sie mit Betonschuhen im Genfer versenkt."
Oder so ähnlich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2010 13:52
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

sorry... jetzt nochmal für die dummen bitte...

also der vergleich an sich ist im gegnsatz zu einem urtel doch weniger wert, oder?
weil bei einem urteil und dessen verletzung eine sanktion droht.richtig?

bei einem vergleich gibts das nicht weil dort keine sanktionen definiert werde.auch richtig?

wie schwer wiegt eine verletzung eines vergleichs ggüber eines urteils?

wenn ich AZ richtig verstehe plädiert er für ein urteil um nachhaltigkeit zu gewährleisten, diese kann aber auch durch definition entspr. mittel bei nichteinhaltung in einem vergleich auch gewährleitet sein???

bin verwirrt, sorry...

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2010 13:55
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der Vergleich ist nicht weniger Wert, wenn er gut formuliert ist. Wenn er schlecht formuliert ist, hast du kein
Rechtsmittel, dann ist er Schrott und definitiv nichts Wert.

weil bei einem urteil und dessen verletzung eine sanktion droht.richtig?

Richtig. Sanktionen können aber auch in einen Vergleich aufgenommen werden.

wie schwer wiegt eine verletzung eines vergleichs ggüber eines urteils?

Sanktion ist Sanktion, das kommt auf den Tenor im Urteil an. Nicht darauf ob es ein Vergleich oder ein Urteil
ist.

wenn ich AZ richtig verstehe plädiert er für ein urteil um nachhaltigkeit zu gewährleisten, diese kann aber
auch durch definition entspr. mittel bei nichteinhaltung in einem vergleich auch gewährleitet sein???

Richtig.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2010 14:00
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

ok, danke für erklärungen und ratschläge.

melde mich mir "erlebnisbericht" und hoffentlich gutem ausgang :hoffen:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2010 16:18
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo minna289,

dann drück´ ich Dir mal die Daumen.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2010 17:57
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@all,

wollte berichten wie es gelaufen ist.

5 min.vor verhandlung bekam ich mitteilung das meine ratin sich verspäten wird, toll.
anwalt ex meinte daraufhin das er anschlusstermine hätte und beantragte vertagung, ich stimmte dem nicht zu und so gings dann mal los.

für die einstweilige anordnung (verlängertes WE) wurde ein kompromiss gefunden (2,anstatt 3 ü-nachtungen) und in der hauptsache wurde entschieden das wir zu einer elternberatung müssen.

die verhandlung war damit erledigt und vor der gerichtstür lief mir deine meine ratin in die arme.

toll, seit 7 mon, renn ich zum ja wie bekloppt-exe sagt terminen nicht zu und blockt und jetzt wird man dann dazu verdonnert zu ner anderen institution zu rennen wo der ganze zirkus dann nochmal durchgekaut wird und exe weiterhin auf zeit spielen kann.

ich fass es einfach nicht wie leicht sich die richter so was machen.

exes ra warf mir "schleichenden entzug des kindes" vor, weil ich jetzt auch noch mit ihr tel möchte...

das muss man sich mal auf der zunge zergehen lassen 😡 :gunman: :knockout:

ex legte attest des kinderaztes vor, bemerkung nach u7a, das kind x hat sprachliche störungen - könne nur den vornamen nenne,nicht kalt und hungrig sagen :question: :knockout:

ich glaub ich spinne, sind denn nun alle verückt oder was :question:

die kleine ist fast 3, kann toll reden und kalt konnte sie schon sagen als sie noch nichtmal 2 war.

da lassen sich sogar arzte instrumentalisieren... unfassbar, was kann ich dagegen tun?
mal mit dem doc reden, vor 2 mon war ich bei dem und da war alles in ordnung :knockout:

hätte ich beantragt mit kröte wandern gehen zu wollen hätte er wahrscheinlich eine hüftfehlstellung oder plattfüsse diagnostieziert oder sowas... sorry, es haut mich einfach um.

3 tage sehe ich meine fast 3 jährige kröte in 14tagen und dann sowas.

ich habe sorge das die schikanen weitergehen werden aber eins ist sonnenklar"ich gebe nicht auf für kröte zu kämpfen"

ja tante sagte nach verhandlung"im kopf ihrer frau muss es klick machen,sonst wird das nix und für die kleine ist das auch nicht gut"- ja gibts denn sowas :question:

in der verhandlung nicht ein einziges wort von ihr und dann sowas :question: :question: :question:

ich bin immer noch entäuscht und unendlich traurig- über meine ratin,über richter,über ja und vor allem über den menschen den ich wirklich mal geliebt habe,der das wohl unserer tochter mit im auge haben sollte und sich jetzt verhält wie das alleletzte auf der welt.

mein trost ist das ich kröte 30 min nach verhanlung ins we geholt habe , sie mich liebt (ja das zeigt sie :redhead:) und gerade seelig ihr mittagsschläfchen hält.

ich mache weiter, werde mich von niemanden unterkriegen oder mürbe machen lassen,niemals...

mutige und kräftige grüsse an euch

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2010 15:46
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi minna

5 min.vor verhandlung bekam ich mitteilung das meine ratin sich verspäten wird, toll.
anwalt ex meinte daraufhin das er anschlusstermine hätte und beantragte vertagung, ich stimmte dem nicht zu und so gings dann mal los.

Hätte ich genauso gemacht

toll, seit 7 mon, renn ich zum ja wie bekloppt-exe sagt terminen nicht zu und blockt und jetzt wird man dann dazu verdonnert zu ner anderen institution zu rennen wo der ganze zirkus dann nochmal durchgekaut wird und exe weiterhin auf zeit spielen kann.

Ist zwar kein Rückschritt aber, wie du schon sagst auch kein Erfolg

exes ra warf mir "schleichenden entzug des kindes" vor, weil ich jetzt auch noch mit ihr tel möchte...

Rechts rein links wieder raus, solche ''Sprüche'' belasten unnötig die Nerven, einfach ignorieren

mein trost ist das ich kröte 30 min nach verhanlung ins we geholt habe , sie mich liebt (ja das zeigt sie :redhead:) und gerade seelig ihr mittagsschläfchen hält.

Dabei wünsche ich dir viel Spass und Freude

ich mache weiter, werde mich von niemanden unterkriegen oder mürbe machen lassen,niemals...

:thumbup:

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2010 21:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Minna,

das klingt ja super!  😡

Bist du da auf die absolut bocklose Sorte von Richter getroffen und hast ne nutzlose Pflaume von RAin und eine der üblichen feigen Luschen vom JA gehabt.

Einen Fehler hast du aber anscheinend auch gemacht:

Auch wenn du es vielleicht nicht gemerkt hast, aber du hast anscheinend einem Vergleich zugestimmt.
Zu einer Elternberatung zu gehen kann nämlich nicht ausgeurteilt werden. Dem hast du anscheinend freiwillig zugestimmt.

Ob der Typ in schwarzen Klamotten ne Baseballkeule oder ne abgesägte Schrotflinte in der Hand hatte, als er dich von den Vorzügen seines Vorschlages überzeugt hat, spielt natürlich keine Rolle, denn da in Familiensachen grundsätzlich keine Öffentlichkeit zugelassen ist, gibt es dafür auch keine Zeugen.
Die wissen schon warum.

Ein, in seiner verrotteten Verkommenheit perfekt durch optimiertes System.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2010 22:28




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bist du da auf die absolut bocklose Sorte von Richter getroffen und hast ne nutzlose Pflaume von RAin und eine der üblichen feigen Luschen vom JA gehabt.

Ist das denn nicht immer so, ich habe jedenfalls nichts anderes kenengelernt.

Ob der Typ in schwarzen Klamotten ne Baseballkeule oder ne abgesägte Schrotflinte in der Hand hatte, als er dich von den Vorzügen seines Vorschlages überzeugt hat, spielt natürlich keine Rolle, denn da in Familiensachen grundsätzlich keine Öffentlichkeit zugelassen ist, gibt es dafür auch keine Zeugen.
Die wissen schon warum.

Richtig, jeder Richter wird/würde im nachhinein sagen''sie haben dem doch zugestimmt'', obwohl ich sagen muss, das in Begleitung eines RA Namens ''Schluffi'' auch nicht mehr bei solchen ''Anschrei und Vorwurfs-Veranstalltungen'' herauskommen würde.Eigentlich sind Richter in solchen Verhandlungen nur Souffleusen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2010 23:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

HiIst das denn nicht immer so, ich habe jedenfalls nichts anderes kenengelernt.

Oft aber nicht immer.
Das ist ein wichtiger Unterschied, zumal Ersteres ein Vorurteil wäre.

Ich habe schon eine sehr gute Richterin einen guten Richter und 1-2 gute JA-Heinis gehabt.

Ausnahmslos immer schlecht sind sie eigentlich nur beim BGH und vermutlich bei den OLGs.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2010 23:18
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi @all,

ich bin jetzt übern tag da zwar mächtig runter gekommen und kröte lässt mich eh in der zeit wo sie bei mir ist alles vergessen aber

Auch wenn du es vielleicht nicht gemerkt hast, aber du hast anscheinend einem Vergleich zugestimmt.
Zu einer Elternberatung zu gehen kann nämlich nicht ausgeurteilt werden. Dem hast du anscheinend freiwillig zugestimmt.

o-ton der richters war:

"so, ich ordne jetzt mal nach §xxxfamG an das sie zu einer elternberatung gehen damit sie wieder lernen miteinander zu reden und zwar auf elternebene"

ich sag darauf"hr,richter seit 3 mon weigert sich meine frau zum ja zu gehen um dort mit mir uner mediation vom ja über eien elternvereibarung und alles was unsere kröte betrifft zu sprechen, sie kommt aber nicht und gibt begründung x und y an"

er darauf" genau aus dem grund machen sie das jetzt, oder wollen sie nicht "

was bitte soll ich denn da noch sagen? nein , will ich nicht???

sorry, das war kein fehler sondern ich erkenne es an als bocklosigkeit und vollausnutzung des dt.fam unrechts, sonst nichts 😡

sch...ße, das alles...

minna

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2010 23:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

was bitte soll ich denn da noch sagen? nein , will ich nicht???

sorry, das war kein fehler sondern ich erkenne es an als bocklosigkeit und vollausnutzung des dt.fam unrechts, sonst nichts 😡

Nein. Es gibt Fälle, da kommt man da nicht raus.

Ich habe bisher alle meine Verfahren mit einem Vergleich abgeschlossen.

Das mit dem Fehler ist also nicht zu wörtlich zu nehmen.

Ich weiß auch nicht genau, ob sich aus dem FamFG nun auch die Möglichkeit den Zwang zu einer Vermittlung zu gehen gibt.

Ich vermute, es ist immer noch so, dass man dazu nur erpresst werden kann.

Gruss Beppo

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AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2010 23:31
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@beppo

tu ich nicht :wink:, hab mich doch selbst geärgert und war frustriert über den verlauf für den ich jetzt obendrein auch wieder zahlen darf (frag mich was die ratin da veranschlagen will)

wirklich beschätigen tut mich aber folgendes:

warum tut man uns getrennt von den kindern lebenden das an? und warum hilft niemand,selbst wenn die dinge so offensichtlich sind?

was kommt da noch alles?

ich gebe nicht auf!wegen kröte,wegen mir(papa) :sonicht:

minna

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2010 23:42
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi @all,

exe und ich sind ja jetzt zu einer eEternberatung verdonnert worde.

Wie schon vormals beschrieben hat sich Exe ja bisher als besonders beratungsresistent erwiesen.

Mein Hinweis dazu an den Richter prallte leider eifach ab und so wird es dann nun geschehen.

meine Frage dazu ist:

Was macht diese Auflage des Richters im Vergleich zu den Gesprächen beim JA (ich war ja meistens alleine dort) aus?

Inwieweit verspricht das Gericht sich etwas davon ?

Wenn Exe genauso ein Verhalten bei dieser Einrichtung wie voherig beim JA zeigt, was ist dann?

Für mich ist es ein Zeitspiel, es sei denn jemand kann mir aufgrund von Erfahrungen was anderes sagen.

Danke im voraus,

Minna

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2010 13:26
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es ist auch nichts anderes als ein Zeitspiel. Wenn die Exe sich querstellt, dann tut sie dies, wann immer sie
möchte, wenn dies nicht mit durchsetzbaren Sanktionen behaftet ist.

Das Gericht hat das Gefühl, etwas getan zu haben, und wenn es schiefgeht, landet ihr eben wieder bei Gericht.

Bringt dem Gericht Geld, kostet aber Zeit.

Gruß
Agent

Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 13:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist eine Folge der FamFG-Reform vom 1.9.2009.

Die Gerichte sind angehalten, mehr auf Vermittlung zu setzen.

Und fauule Richter nutzen das eben, um den Fall nochmal ein wenig vor sich her zu schieben.

Man könnte auch Aussitzen sagen.

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AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 14:01
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Man könnte auch Aussitzen sagen.

oder lass andere arbeiten.  😡

Egal, ich würde auf jeden Fall versuchen, mit Nachdruck den Termin wahrzunehmen und
falls es scheitert, mich unweigerlich wieder an das Gericht wenden.

Da würde ich dann aber auch offen bekunden, falls Exilein sich weigert, meine Kooperations-
bereitschaft, was "Wischiwaschi-Vergleiche o.ä." anbelangt, drastisch einzuschränken.

Gruß
Agent

Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 14:23
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Unfassbar :thumbdown:
Schicken wir den Doofman halt von Pontius nach Pilatus, er wirds schon mitmachen (müssen)

Ich freu mich auf den einen Tag...

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2010 14:47




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