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Umgang noch nicht geregelt,wie weit ist vorläufge Absprache bindend

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(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

aber ich muss zugeben, dass es mich ein wenig verwirrt.

... puh, und ich hab mich nicht getraut das zu sagen weil ich dachte heut wär eh nicht mein Tag :redhead:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2010 19:27
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

was genau verwirrt dich? Ich erklärs dir dann...  😉

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2010 19:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin minna,

wenn ich jetzt reagieren würde hätte Sie ja Ihr Ziel erreicht mich wieder zum Anwalt zu treiben.

dieses Ziel erreichst Du am einfachsten, indem Du eben nicht zum Anwalt gehst. Was Madame umso mehr verwirrt, je intensiver sie mit anwaltlichen Aktivitäten rechnet.

Ich denke aber das es auch wichtig ist Sie irgendwie wissen zu lassen das das abnormal ist was Sie da tut.

eine mögliche Gebrauchsanweisung hierfür hatte ich Dir >>>HIER<<< beschrieben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2010 19:42
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Agent
Das

Das tust Du ja, indem Du nichts unternimmst. Du gibst damit u.a. zum Ausdruck, dass es so anormal ist, das es schon irrelevant für Dich ist.

Eine Redewendung sagt: In der Ruhe liegt die Kraft
Was es nicht sagt ist, dass Ruhe bewahren mitunter ganz schön Kraft kosten kann.

oder das

Moin minna,
ich glaube, ich habe es Dir schon einmal geschrieben: Solange Deine Ex weiss, wie sie Dich treffen kann, wird sie mit Wonne solche Spielchen weiterspielen. Erst wenn Du deutlich signalisierst, dass eben Schluss ist (oder dass Dir irgendwas total am Allerwertesten vorbeigeht) besteht die Chance auf ein Ende: Wenn Spielchen keinen Erfolg (mehr) haben, machen sie auch keinen Spass.

Passt irgendwie nicht zu

Genau so. SIE wird das nicht merken, weil sie sich 1. im Recht fühlen wird und NIEMALS zugeben würde, dass
sie das absichtlich macht um dir eine reinzuwürgen und 2. wird sie sich irgendwann selbst ins Knie schießen und
sich ihr eigenes Grab damit schaufeln.

Getreu meinem Mantra:NEIN, NICHT nächste Woche....,sondern heb deinen Hintern samt Eiern und werde aktiv.

dem, mit dem Zitat von Martin und das verwirrt mich ein wenig.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2010 19:47
(@minna289)
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morgähn...

also ich hab drüber geschlafen und werd da wegen der abfotografiererei nix mehr machen.
SB hat sich auf meine Bitte um Rückruf (damit ich Ihm mal erklären kann was ich von der Aktion halte) eh nicht gemeldet (hatte ich etwas anderes erwartet? ) und ansonsten denk ich das Martin recht hat.

Umso mehr ich auf den Scheiss reagiere umso mehr findet Sie Bestätigung in Ihrem Handeln und wird dann noch Ihre Aktionen ausweiten. (wieder auf dem Rücken der Kleinen)

Hol kröte heute vom Kiga ab und mach mir mit Ihr ein schönes WE, basta.

@Agent,
ich möchte noch verstehen wie Du es gemeint hattest.
Grundsätzlich denke ich das Du es genauso gemeint hast wie Martin, nämlich abprallen lassen und nicht mit grossem tamtam drauf reagieren sondern max. mit der von Martin beschriebenen Gegenfrage.

Richtig?

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2010 10:10
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus minna,

auch ich sehe nur 2 Möglichkeiten, mit der ganzen Bildergeschichte umzugehen.
Entweder du gehst mit allen Kanonen dagegen vor, oder Du unterlässt jegliche Reaktion und übergehst die Sache einfach.

Bei der ersten Variante finanzierst du auf jeden Fall den nächsten Urlaub Deines Anwalts und fällst bei einem lahmen Richter zudem zum Vergnügen Deiner Ex auf die Nase.

Bleibt also Variante 2. Tu nichts.
Ich würde Ex ebenfalls nur mit einem müden Lächeln im Gesicht erklären, wie mich so ein Vorgehen Langweilt.
Kosten zwar auch viel Kraft, solche versuchten Störfeuer runterzuschlucken. Aber eine Auseinandersetzung reibt genauso viele Nerven auf.

Wenn Du trotzdem Deiner Ex ein wenig gegen das Schienbein treten willst, dann hat Dir brille ja schon einen Weg dafür aufgezeigt.
Allerdings darfst Du dann natürlich damit rechnen, dass in der Woche darauf irgendwas aus einer ganz anderen Kiste kommt.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2010 10:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus  minna289!

Bleibt also Variante 2. Tu nichts.
Ich würde Ex ebenfalls nur mit einem müden Lächeln im Gesicht erklären, wie mich so ein Vorgehen Langweilt.

Oder wie Martin schon vorschlug: Frag sie beim nächsten Mal, ob sie auch die gleichen Stellen fotografiert hat, BEVOR sie Dir das Kind übergeben hat.
Hierbei steht es Dir frei, womöglich die Kamera aufzufangen, die ihr aus der Hand fallen wird!  😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2010 10:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Als meine Exe beim JA mit solchen "zarten Andeutungen" kam, habe ich sie gefragt, ob sie denn schon Anzeige erstattet habe und warum nicht? Schließlich ist das Misshandeln von Kindern ein schweres Delikt und sie mache sich der Mittäterschaft schuldig, wenn sie das nicht anzeigt.

"Nein, nein und sie glaube ja auch nicht, dass da was sei!"

"Gut, dann mache bitte in Zukunft auch nicht mehr solche Andeutungen!"

Es kam nie wieder was.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2010 10:49
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... was mich an der ganzen Geschichte so stört ist auch das Verhalten des SB der Elternberatung.
Da sitze ich, bringe immer konstruktive Vorschläge, bleibe sachlich aber klar in der Haltung.
Da sitzt KM und kommt nur mit "nein" im Gepäck  bzw. "zahl erstmal Unterhalt"(für Sie wohlgemerkt!) und absurden Vorwürfen.

reaktion SB.... genau NULL!!!

Ich frag mich wie es andersrum wäre... naja lassen wir das Gedankenspiel mal lieber 😡

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2010 11:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus minna!
Genau genommen bringt es Dir doch gar nix, wenn SB nun in welcher Form auch immer Stellung bezieht (vielleicht hat sie auch KM´s Taktik erkannt?).
Sagt sie A, ist KM gegen sie, sagt sie B, bist Du es womöglich. Ich würde jedenfalls als SB erst mal die Klappe halten und mir eine Notiz zu dem "Vorfall" machen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2010 11:44




(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hmmm... 😉 :thumbup:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2010 11:53
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi @all,

kurze Frage:

Es gibt doch diese Standardsprechung der hälftigen Ferientage wenn die Eltern trotz Hilfe JA und EB keine Vereinbarung  hinbekommen.
Nun ist es ja so das KiGa Kinder kürzere Ferien haben, lehnt man sich dementsprechend dann an die Schliesszeiten des Kiga an (währen insgesamt 4 Wochen in 2011) oder an die Schulferien ? ( das wären ja.... einige mehr  😉 )

Danke fürs Feedback...

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2010 15:18
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi @all,

ich bin so frei und bitte nochmal um Euer Feedback zu untenstehender Frage...  :redhead:

gruss,
minna

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2010 13:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also eine feste Regel gibt es da wohl nicht aber wenn es eben nur verkürzte Ferien gibt, wird man wohl auch nur die Hälfte der verkürzten Ferien bekommen.

Hängt dann eben von den Argumenten und der Verdauung des Richters ab.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 13:49
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo,

ok aber was gilt denn nun?
Ist Leitfaden dabei die Schulferienregelung der jeweiligen Bundesländer oder gilt wirklich die KiGa Schließzeit?

Frage am Rande: Wenn KM den Kinderarzt wechselt sollte ich doch darüber informiert werden,oder?
Um vorzubeugen, es geht hier nicht um eine Zustimmungsneurose sondern darum das ich davon gerne wüsste.

Danke,
minna

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2010 13:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Minna,

es kann (glücklicherweise) nicht für alles einen "Leitfaden", eine "Gebrauchsanweisung" und einen Paragraphen geben. In streitigen Fällen entscheidet ein Familiengericht.

Die Frage ist aber sowieso: Aus welchem Grund soll für ein Kindergarten-Kind eine Schulferien-Regelung greifen? Da könnte man genauso die Ferienregelung für japanische Strassenkehrer als Basis heranziehen wollen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 14:50
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hmmm. obwohl man sich ja nun wirklich Mühe gibt nicht falsch verstanden zu werden kann man dem nicht entgehen.

nun ja, mir geht es nicht um enge Begrenzungen sondern eher um ein Verständnis bzw. Wissen welches ich an der Stelle noch nicht habe.

Beppos und Brilles Antworten entnehme ich das vermutlich nur die Schließzeit KiGa Maßgeblich für die Ferienteilung sein wird.

Das KM Kröte jederzeit mal für ne Woche ausm KiGa nehmen kann bleibt ja weiterhin Option (für den der nicht Verstnaden hat worum es mir hier geht).

Vergleiche finde ich übrigens oft hilfreich aber nicht immer angebracht wenns auch eine einfache Beantwortung einer Frage geht.

Bei der standardisierten Familienrechtsprechung bin ich nunmal der irrigen Annahme gewesen das man sich bei der Ferienregelung evtl. auf irgendetwas bezieht.

Ich habs Verstanden und Danke

minna

p.s.: sollte sich noch jemand der Frage nach dem Kinderarztwechsel annehmen wollen freue ich mich.

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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2010 15:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Minna,

p.s.: sollte sich noch jemand der Frage nach dem Kinderarztwechsel annehmen wollen freue ich mich.

auch hier gilt analog zu vielen anderen Fragen: Nein, bei GSR "darf" sie das theoretisch vielleicht nicht - wobei man sicher endlos darüber streiten kann, ob ein Arztwechsel zum "kleinen Alltagsentscheid" gehört oder nur mit Zustimmung des anderen Elternteils "erlaubt" ist.

In der Praxis kräht sowieso kein Hahn danach. Es wäre auch weltfremd, wenn ein KA jeden allein bei ihm aufschlagenden Elternteil fragen (und in der Akte dokumentieren) müsste "Dürfen Sie das überhaupt?".

Es macht keinen Sinn, ständig auf Fehler und "Gesetzesverstösse" des anderen Elternteils zu lauern, zumal man sich dafür mehr in dessen Leben aufhalten muss als im eigenen. Ein bisschen mehr Gelassenheit wäre gut und förderlich für Deine eigene Lebensqualität.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 15:52
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi minna,

ich widerspreche hier mal. Auch bei Kitakindern bezieht sich die Ferienregelung
in der Regel auf die Schulferien des jeweiligen Bundeslandes. In einen Urteil
muss nämlich der Umgang konkretisiert werden. Die Kitaferien sind aber im
Gegensatz zu den Schulferien von KITA zu KITA unterschiedlich.

Und ja, mit Deiner Annahme

Bei der standardisierten Familienrechtsprechung bin ich nunmal der irrigen Annahme gewesen das man sich bei der Ferienregelung evtl. auf irgendetwas bezieht.

liegst du richtig.

Das schließt nicht aus, dass in einem Vergleich! ein konkretes Datum drinsteht. Mir persönlich
ist noch kein Urteil untergekommen, das Bezug auf Kitaschließzeiten genommen hat.
In meinem eigenen Umgangsurteil wurde sich auch auf die Berliner Sommerferien bezogen.

LG,
Mux
 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 15:57
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

...Danke Mux.

Klüger bin ich durch die Gegenteiligen Aussagen natürlich nicht und es bleibt bei der Verwirrtheit und es muss dann wohl erlebt werden.

hierzu :

Es macht keinen Sinn, ständig auf Fehler und "Gesetzesverstösse" des anderen Elternteils zu lauern, zumal man sich dafür mehr in dessen Leben aufhalten muss als im eigenen. Ein bisschen mehr Gelassenheit wäre gut und förderlich für Deine eigene Lebensqualität.

Das tue ich ganz sicherlich nicht und ich kann  nur nochmal darauf hinweisen das es alleinig um die info geht nicht um die Zustimmung, ab und an ein wenig genauer lesen täte dann auch gut, warum wird von manchen Leuten immer vermutet das man Feuer legen will wenns doch nur um Informationen geht? Meine Fußsohlen sind durchs austreten der Feuer jedenfalls mehr als verbrannt :puzz:- ich habe doch folgendes deutlich bei meiner Fragestellung geschrieben...

Um vorzubeugen, es geht hier nicht um eine Zustimmungsneurose sondern darum das ich davon gerne wüsste.

minna

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2010 16:10




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